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IGNORED

Waffenrecht in Rumänien


IMI

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Geschrieben

Gibts Rumänen unter uns in WO?

Wie siehts mit waffenrechtlichen Dingen in Rumänien aus?

Was, wenn ein Rumäne in Deutschland lebt - kann er sich dann nach gültigem rumänischem Recht Waffen kaufen?

Ändert es irgendetwas in waffenrechtlicher Hinsicht, v.a. auf Jagd bezogen, wenn man beide Staatsbürgerschaften, nämlich die deutsche und die rumänische hat?

Ist vielleicht für solche Fragen die erste Anlaufstelle ein Konsulat, oder die Botschaft?

Antworten gerne auch per PN

Danke

IMI

Geschrieben

du unterliegst immer dem deutschen waffenrecht, egal ob deutscher oder ausländer!

wenn er sich waffen als ausländer nach seinen heimatgesetzen in seinem heimatland kauft, muss er zur einfuhr deutsche gesetze beachten! dies gilt auch für doppelte staatsbürgerschaft!

Geschrieben
...du unterliegst immer dem deutschen waffenrecht, egal ob deutscher oder ausländer!...

Also so ganz stimmt diese Aussage nicht. Es gibt sehr wohl Bereiche wo auf die Herkunft Rücksicht genommen wird. Aber diese Diskussion möchte ich hier nicht lostreten. :rolleyes:

Geschrieben

Ob sich die Situation ändert, wenn man in Rumänien einen weiteren Wohnsitz hat?

Ich weiss z.B. von einem Bekannten, der ist im alten Jugoslawien beheimatet - und hat in "Jugoslawien" Waffen stehen und hier in Deutschland auch.

IMI

Geschrieben
Ob sich die Situation ändert, wenn man in Rumänien einen weiteren Wohnsitz hat?

Ich weiss z.B. von einem Bekannten, der ist im alten Jugoslawien beheimatet - und hat in "Jugoslawien" Waffen stehen und hier in Deutschland auch.

IMI

in Deutschland regelt sich dann der Besitz nach deutschen Recht und im Ausland nach dem dortigen Recht, eine weitere Staatsbürgerschaft ist i. d. R. ohne Bedeutung.

Karl

Geschrieben

Sonst könnte ja jeder US-Bürger, der zu Hause in seinem Staat Vollautomaten besitzen darf, diese ja auch hier im Schrank stehen haben. So als kleines Beispiel.

Waffenrecht hier murks, wechsel ich halt in ein anderes Land als Erstland und nehme DEutschland nur noch als Zweitland :rotfl2: . Wenns nur so einfach wäre.

Geschrieben
Sonst könnte ja jeder US-Bürger, der zu Hause in seinem Staat Vollautomaten besitzen darf, diese ja auch hier im Schrank stehen haben. So als kleines Beispiel.

Waffenrecht hier murks, wechsel ich halt in ein anderes Land als Erstland und nehme DEutschland nur noch als Zweitland :rotfl2: . Wenns nur so einfach wäre.

So einfach wie Du es siehst ist es nicht.

In meiner Fragestellung ging es ja um eine Person mit zwei Staatsbürgerschaften:

Deutsch - Rumänisch

IMI

Geschrieben
Ich kenne einige Leute, die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammen und dort regelmässig jagen bzw. dort und hier legal Waffen besitzen.

Ist bei uns in der Schweiz nicht möglich!

Gemäss CH Waffengesetz dürfen Personen aus ex-Jugoslawien, Türkei und einige Länder grundsätzlich keine Waffen erwerben/besitzen. Irgendwie rassistisch, aber das Leben ist hart....

@IMI

Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Was haben Staatsbürgerschaft mit Waffenrecht resp. Erwerb zu tun? (Ausser hier in der Schweiz :huh: )

Wenn du in D lebst unterlegst du deutsche Waffenrecht und Rumanien die rumanische.

Geschrieben
So einfach wie Du es siehst ist es nicht.

In meiner Fragestellung ging es ja um eine Person mit zwei Staatsbürgerschaften:

Deutsch - Rumänisch

IMI

Ups, was ist denn mit dem US-Deutschen, zählt der anders als der Rumänisch-Deutsche????

Geschrieben
...@IMI

Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Was haben Staatsbürgerschaft mit Waffenrecht resp. Erwerb zu tun? (Ausser hier in der Schweiz :huh: )

Wenn du in D lebst unterlegst du deutsche Waffenrecht und Rumanien die rumanische.

Es betrifft ja nicht mich...

Aber wie "John Ideal Barlow" auch schon schrieb kenne auch ich z.B. jemanden aus dem ehemaligen Jugoslawien der somit dort und hier in Deutschland legal Waffen besitzen darf.

Analog dazu sollte es mit Rumänien laufen.

Geschrieben
Ahnung hab ich nur vom Waffengesetz in der Ukraine und das wird hier nicht wirklich helfen.

Tja, das würde mich aber interessieren. Kannst Du dazu mal etwas "rauslassen"?? Gerne auch per PN

GF

Muni

Geschrieben
Ist bei uns in der Schweiz nicht möglich!

Gemäss CH Waffengesetz dürfen Personen aus ex-Jugoslawien, Türkei und einige Länder grundsätzlich keine Waffen erwerben/besitzen. Irgendwie rassistisch, aber das Leben ist hart....

@IMI

Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Was haben Staatsbürgerschaft mit Waffenrecht resp. Erwerb zu tun? (Ausser hier in der Schweiz :huh: )

Wenn du in D lebst unterlegst du deutsche Waffenrecht und Rumanien die rumanische.

Das ist nicht rassistisch sondern vernünftig. Dann kann man bei einer Straftat mit Waffen nicht sagen, wie es bei uns in Deutschland der Fall ja oft genug ist, dass man es verstehen müsse, weil das ja zum Brauchtum des Landes gehört z.B. seine Schwester zu erschießen, weil diese ja die Familienehre verletzt hat.

Geschrieben
Es betrifft ja nicht mich...

Aber wie "John Ideal Barlow" auch schon schrieb kenne auch ich z.B. jemanden aus dem ehemaligen Jugoslawien der somit dort und hier in Deutschland legal Waffen besitzen darf.

Analog dazu sollte es mit Rumänien laufen.

@IMI

bist Du Dir auch ganz sicher, daß der Ex-Jugoslawe (also Serbe, Kroate, Bosnier oder Kosovo-Albaner)

seine Waffe auch rechtmäßig besitzt ?

Dass er eine Schusswaffe hat, daran zweifle ich keine Sekunde.

Was mir daran komisch vorkommt: Welches Landratsamt stellt ihm (= nicht mal EU Bürger, es sei denn, er wäre aus der Slowakei) hier aufgrund seiner Staatsangehörigkeit eine WBK aus ??

Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Wenn, dann muß er hier ein Bedürfnis nachgewiesen haben, so wie jeder andere auch.

Mir ist ein Fall eines Russen, (Spätaussiedler -> jetzt selbstverständlich deutscher) bekannt, welcher

bei uns mit der Begründung einen Jagdschein wollte, daß er in seiner alten Heimat jahrelang Jäger gewesen sei......

Der Mann hatte natürlich gar keine Chance, damit durchzukommen. Ob er die deutsche Prüfung dann nachgeholt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Der Umstand, eine Langwaffe z.B. in Österreich legal erworben zu haben und dort zu besitzen führt noch lange nicht dazu, daß dem Österreicher bei Umzug in die BRD hier eine WBK ausgestellt wird. Für Ihn gelten dann die gleichen Spielregeln, wie für uns. (obwohl EU Bürger)

.338 Lapua

Geschrieben
@IMI

bist Du Dir auch ganz sicher, daß der Ex-Jugoslawe (also Serbe, Kroate, Bosnier oder Kosovo-Albaner)

seine Waffe auch rechtmäßig besitzt ?

Dass er eine Schusswaffe hat, daran zweifle ich keine Sekunde.

...

.338 Lapua

Also in Deutschland besitzt er seine Waffen zu Recht.

Eer machte in Deutschland seinen Jagdschein.

Dass er die Waffen im alten Jugoslawien zu Recht besitzt, das sagte er mir halt. Obs stimmt, weiss ich nicht.

IMI

Geschrieben
@IMI

bist Du Dir auch ganz sicher, daß der Ex-Jugoslawe (also Serbe, Kroate, Bosnier oder Kosovo-Albaner)

seine Waffe auch rechtmäßig besitzt ?

Dass er eine Schusswaffe hat, daran zweifle ich keine Sekunde.

Was mir daran komisch vorkommt: Welches Landratsamt stellt ihm (= nicht mal EU Bürger, es sei denn, er wäre aus der Slowakei) hier aufgrund seiner Staatsangehörigkeit eine WBK aus ??

Der Ex-Jugoslawe bekommt hier selbstverständlich eine waffenrechtliche Erlaubnis, wenn er die hier gültigen Bestimmungen (Bedürfnis als Schütze, Sammler, Jäger) erfüllt.

Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Wenn, dann muß er hier ein Bedürfnis nachgewiesen haben, so wie jeder andere auch.

Mir ist ein Fall eines Russen, (Spätaussiedler -> jetzt selbstverständlich deutscher) bekannt, welcher

bei uns mit der Begründung einen Jagdschein wollte, daß er in seiner alten Heimat jahrelang Jäger gewesen sei......

Der Mann hatte natürlich gar keine Chance, damit durchzukommen. Ob er die deutsche Prüfung dann nachgeholt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Vorraussetzung für eine deutsche Jagderlaubnis ist nun mal bei einem Deutschen eine deutsche Jägerprüfung, bei einem Ausländer genügt u. U. eine ausl. Ausbildung wenn sie mit der dt. vergleichbar ist. (die österr. z. B.)

Der Umstand, eine Langwaffe z.B. in Österreich legal erworben zu haben und dort zu besitzen führt noch lange nicht dazu, daß dem Österreicher bei Umzug in die BRD hier eine WBK ausgestellt wird. Für Ihn gelten dann die gleichen Spielregeln, wie für uns. (obwohl EU Bürger)

richtig, wobei auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen.

Karl

Geschrieben
Also in Deutschland besitzt er seine Waffen zu Recht.

Eer machte in Deutschland seinen Jagdschein.

@IMI

dann leuchtet mir das ganze ein :icon14:

Ob man allerdings in Serbien etc. eine Schusswaffe auch "zu Unrecht" besitzen kann, weiss ich leider auch nicht.

Wenn man die Nachrichten bzgl. der Unruhen der vergangenen Wochen dort verfolgt hat, dürfte es wohl schon vernünftiger sein, wenn man hinter dem Ofen eine AK47 stehten hat....

So lange ist der Bürgerkrieg dort unten ja auch noch nicht vorbei :17:

Gruß

.338 Lapua

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