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IGNORED

Vorderschaft Repetierflinte...2008 reloaded


Doom

Empfohlene Beiträge

Gast We are Borg
Geschrieben

Das ist doch alles Panikmache!

Ich sage es nochmal: wenn der Gesetzgeber ein Totalverbot der Repetierflinten gewollt hätte, dann hätte er nicht so eine abstrus umständliche und schwammige Methode gewählt, sondern die Dinger wären einfach in die Liste der verbotenen Waffen aufgenommen worden, ohne wenn und aber.

Geschrieben
Kurzmöglichste Verwendungsform zum SCHIESSEN - sonst nix ...

Ein sportlich relevantes Treffen ist nicht erforderlich.

Dann ist jede VRF jetzt verboten. Ich kann bei (fast) jeder den Schaft abschrauben und den Lauf kürzen bzw. einen kurzen Lauf einbauen.

Evtl. ja sogar ohne Lauf nur mit Patronenlager schiessen.

Ich halte mich an die Angaben von Remington und danach ist meine länger wenn auch nur Haarscharf.

Allerdings muß man bzw. ich nun aufpassen wenn man den Schaft tauscht.

Wollte gerne einnen Speedfeed draufmachen, aber da schaue ich vorher gaaaaanz genau nach.

Geschrieben
Das ist doch alles Panikmache!

Ich sage es nochmal: wenn der Gesetzgeber ein Totalverbot der Repetierflinten gewollt hätte, dann hätte er nicht so eine abstrus umständliche und schwammige Methode gewählt, sondern die Dinger wären einfach in die Liste der verbotenen Waffen aufgenommen worden, ohne wenn und aber.

Ja!

Geschrieben
nicht nur wenn, es reicht, wenn du es tun könntest.

glaub mir, die verbieten damit ("kürzest mögliche verwendungsform"), sämtliche vrf mit läufen unter 60cm

Das klingt arg an den Haaren herbeigezogen..... :confused:

Warum ist sonst die Rede von Lauflänge "unter 45" oder Gesamtlänge "unter 95cm". Wenn man es gewollt hätte wie oben, dann wäre die Formulierung einfacher gewesen...

Fritz G. vor ein paar Wochen darauf angesprochen sah das im übrigen ähnlich.... der sollte es wissen.....

Geschrieben
Das klingt arg an den Haaren herbeigezogen..... :confused:

Warum ist sonst die Rede von Lauflänge "unter 45" oder Gesamtlänge "unter 95cm". Wenn man es gewollt hätte wie oben, dann wäre die Formulierung einfacher gewesen...

Fritz G. vor ein paar Wochen darauf angesprochen sah das im übrigen ähnlich.... der sollte es wissen.....

frage mich auch dauernd, warum sie nicht einfach geschrieben haben: gesamtlänge unter 95cm

dann wär es klar und deutlich

Gast We are Borg
Geschrieben
frage mich auch dauernd, warum sie nicht einfach geschrieben haben: gesamtlänge unter 95cm

dann wär es klar und deutlich

Mich wundert das nicht!

Dieses Machwerk wurde nicht von Fachleuten geschrieben, sondern von Juristen! :rolleyes:

Sie hätten ganz einfach schreiben können: "VRF mit Lauflängen unter 45cm und/oder Klapp- Einschub- oder sonstwie verkürzbaren Hinterschäften sind verboten."

Job done!

Geschrieben
Sie hätten ganz einfach schreiben können: "VRF mit Lauflängen unter 45cm und/oder Klapp- Einschub- oder sonstwie verkürzbaren Hinterschäften sind verboten."

Dann wären ja bööse Bullup's erlaubt.

Gast We are Borg
Geschrieben
Dann wären ja bööse Bullup's erlaubt.

"VRF mit Lauflängen unter 45cm und/oder Klapp- Einschub- oder sonstwie verkürzbaren Hinterschäften sowie derartige Waffen, bei denen der Auslösemechanismus vor dem Patronenlager liegt, sind verboten."

Geschrieben
"VRF mit Lauflängen unter 45cm und/oder Klapp- Einschub- oder sonstwie verkürzbaren Hinterschäften sowie derartige Waffen, bei denen der Auslösemechanismus vor dem Patronenlager liegt, sind verboten."

Statt juristisch bessere Formulierungen auszusinnen, hätten unsere Verbandsoberen und insbesondere das FWR sich besser vorher gegen das völlig willkürliche, sachlich unbegründete Verbot weiterer VRF wehren sollen.

Vielleicht sollte man Frau Silke Stokar von Neuforn einen Brief zum WaffG schreiben, die extreme Reichweite und Gefahr von Gewehren, dass selbige in vielen Ländern zur Jagd verboten waren und auch in der DDR prima mit Bockflinten und Slugs gejagt werden konnte, man GK auch nicht für olympische Disziplinen braucht, darlegen. Wenn dann aller herrliche GK-Besitz (Ausnahme Bockflinten) verboten würde (und damit Armatix überflüssig würde), würden die Verbandsoberen sich endlich mal wieder für uns einsetzen.

Grüße,

Schwarzwälder

Gast We are Borg
Geschrieben
Statt juristisch bessere Formulierungen auszusinnen, hätten unsere Verbandsoberen und insbesondere das FWR sich besser vorher gegen das völlig willkürliche, sachlich unbegründete Verbot weiterer VRF wehren sollen.

Vielleicht sollte man Frau Silke Stokar von Neuforn einen Brief zum WaffG schreiben, die extreme Reichweite und Gefahr von Gewehren, dass selbige in vielen Ländern zur Jagd verboten waren und auch in der DDR prima mit Bockflinten und Slugs gejagt werden konnte, man GK auch nicht für olympische Disziplinen braucht, darlegen. Wenn dann aller herrliche GK-Besitz (Ausnahme Bockflinten) verboten würde (und damit Armatix überflüssig würde), würden die Verbandsoberen sich endlich mal wieder für uns einsetzen.

Grüße,

Schwarzwälder

Ich wollte ja nur zeigen, dass man nicht unbedingt 20 Semester der Pseudowissenschaft "Jura" studiert haben muß, um einen halbwegs klar verständlichen Satz zu Papier bringen zu können.

Geschrieben
Da liegst du leider Falsch.....

Auch ich hatte meine BWT3 (das erst durch den Festellungsbescheid des BKA zum Verbotenenen Gegenstand wurde) nach geltendem Recht erworben.... wäre das BWT3 zu jedem Zeitpunkt illegal gewesen (wie du behauptest) hätte ich es nicht legal erwerben können!

Die Sachlage ist also gleich....... eine bisher legal zu erwerbende Waffe wird nachträglich zur "Verbotenen Waffe" erklärt! So einfach ist das ganze......

Gruß

Hunter

Dein BWT3 war schon zum Zeitpunkt des kaufs sagen wir mal - zu nahe am Orginal.(...mit allg. gebräuchlichen Werkzeugen....) und hat daher zu keinem Zeitpunkt dem Gesetz entsprochen,das BKA hat das ja bestätigt :gr1:

Ich hätte gern gesehen,wie Du für ein eingezogenes BWT3 eine Entschädigung eingeklagt hättest.

Die Sachlage ist also keinesfalls gleich.

Geschrieben

Ich hoffe mal, es wird einfach für jeden Altbesitzer eine Ausnahmegenemigung geben. So wars zumindest bei meinem SKS der war auch irgendwann verboten und ich bekam eine Ausnahmegenemigung ohne jedes Problem. Das ist der geingste Aufwand und es kommen keine neuen Exemplare mehr in den Umlauf. Und die Altbesitzer, die ja bisher keinen Blödsinn mit den Dingern gemacht haben, werden es wohl weiterhin so halten. Ich hab ja auch nicht nach dem Verbot des SKS angefangen Banken zu überfallen nur weil ich so ein Ding besaß.

Geschrieben
Dein BWT3 war schon zum Zeitpunkt des kaufs sagen wir mal - zu nahe am Orginal.(...mit allg. gebräuchlichen Werkzeugen....) und hat daher zu keinem Zeitpunkt dem Gesetz entsprochen,das BKA hat das ja bestätigt :gr1:

Ich hätte gern gesehen,wie Du für ein eingezogenes BWT3 eine Entschädigung eingeklagt hättest.

Die Sachlage ist also keinesfalls gleich.

Wenn du so argumentierst darft du keinen einzigen HA in Deutschland kaufen..... das BKA könnte für jede der zur Zeit am Markt befindlichen Selbstladebüchsen einen Verbots-Bescheid erstellen....

Was die Schadenersatzklage betrifft liegst du falsch..... allerdings würde der Aufwand weit über dem Wert der Waffe liegen!

Genauso würde es auch bei einer Klage in Sachen Repetierflinte enden..... Tausende Euro für einen Streit um 250 Euro .. :rotfl2:

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ich hoffe mal, es wird einfach für jeden Altbesitzer eine Ausnahmegenemigung geben.

Das hoffe ich auch...... glaube aber nicht daran, die Sache wird vermutlich mit Umbau der Waffen enden! (auf den Kosten bleibt man natürlich sitzen)

Gruß

Hunter

Geschrieben
Wenn du so argumentierst darft du keinen einzigen HA in Deutschland kaufen..... das BKA könnte für jede der zur Zeit am Markt befindlichen Selbstladebüchsen einen Verbots-Bescheid erstellen....

Tut es aber nicht,auser es handelt sich wie in Deinem Fall, um eine schon zum Zeitpunkt des Kaufs verbotene Waffe.

Das ist bei meinem kurzen Remmi Lauf aber nicht der Fall.

Geschrieben
Tut es aber nicht,auser es handelt sich wie in Deinem Fall, um eine schon zum Zeitpunkt des Kaufs verbotene Waffe.

Das ist bei meinem kurzen Remmi Lauf aber nicht der Fall.

Woher beziehst du die Information das mein BWT3 schon zum Zeitpunkt des Kaufes (also über ein Jahr vor dem Verbots-Bescheid des BKA) eine verbotenen Waffe war :confused: Dann wüstest du mehr als die Behörden und mein Anwalt .... das würde mich dann doch sehr wundern!

Was deine kurze Remi betrifft..... der wird's genau so gehen wie meiner kurzen Imperator ..... die wird länger werden oder im Müll landen..(alles andere wäre schon mehr als Glück!) ..ob es uns gefällt oder nicht!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Na ja, also meine kurze Remmi landet nicht auf dem Müll, habe zufällig noch einen Wechsellauf im Waffenschrank(ist länger) macht mich aber trotzdem nicht gerade glücklich das Ganze. Habe die Rechtschutzversicherung vom Forum Waffenrecht, aber ich weiß auch nicht.... Muß mir da noch ein paar Gedanken machen.

(hier die Kurzform zum BWT3)

Wegen dem BWT 3 haben die Jungs recht. Die Waffe war von anfang an nicht gesetzeskonform. Das BKA hat das aber leider erst festgestellt weil der Beitler es versäumt hat die Waffe vor Verkauf beim BKA einen Feststellungsbescheid machen zu lassen. Er hätte dies eigentlich vor Vertrieb der Waffe tun müssen bzw. sollen. Hätte er dies vor Verkauf gemacht wäre gleich festgestellt worden, daß die Waffe nicht vertrieben werden darf. Ich bin jedenfalls Gott froh, daß ich mein BWT 3 wieder bei mir zu Hause habe, obwohl ich mich über das gepinnte Griffstück Grün und Blau ärgere, aber besser wie verschrottet.

Grüße Gutachter

Geschrieben

Ach ja, und haltet mich mal auf dem laufenden was ihr so mit Euren kurzen Remmis so macht oder anderen zu kurz geratenen Flinten.

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat bereits verloren.

Geschrieben
Ach ja, und haltet mich mal auf dem laufenden was ihr so mit Euren kurzen Remmis so macht oder anderen zu kurz geratenen Flinten.

Naja, viele Möglichkeiten gibt's ja nicht....... längerer Lauf, zu kurzen Lauf verlängern (z.B. mit MFD) oder das Ding los werden (lezteres kommt allerdings nur im Notfall in Frage)

Gruß

Hunter

Geschrieben
Die Waffe war von anfang an nicht gesetzeskonform. Das BKA hat das aber leider erst festgestellt weil der Beitler es versäumt hat die Waffe vor Verkauf beim BKA einen Feststellungsbescheid machen zu lassen.

Grüße Gutachter

Allerdings trat die Verbotseigenschaft erst mit dem Bescheid und im Falle eines Wiederspruchs mit dem Urteil in Kraft.... alles andere ist Rechtlich nicht von Bestand. Ebenso war Beitler nicht verplichtet einen Bescheid zu beantragen!

Der gleiche Fall tritt jetzt bei den Flinten ein..... die Tatsache das solche Waffen mal legal zu erwerben waren spielt dabei keine Rolle!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Du willst es nicht verstehen.

Ich muss es nicht verstehen.......es ist so! Mach dich mal schlau, oder besser gesagt..... du wirst nach dem Flinten-Spektakel schlauer sein!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Irgendwie überseht ihr bei euren Umbauplänen leider, dass das neue WaffG nicht nur einfache Verbote (bestimmte Vorderschaftrepetierflinten und bestimmte Kurzwaffen) mit sich bringt, sondern bezüglich Umbauten auch die Regelung, dass umgebaute Schusswaffen trotz Umbau künftig erlaubnisrechtlich dem Zustand vor Umbau unterliegen. Wer also künftig eine verbotene Waffe (Flinte, Kurzwaffe, VA) umbaut zu einer auf WBK grün (oder gar gelb) erwerbbaren, braucht trotzdem eine BKA-Ausnahmegnehmigung für eine verbotene Waffe. Diese ist aber idR nur noch für bestimmte /wenige Sammler und Sachverständige vorgesehen.

DAS ist das neue Problem!!! Auch Beitler BWT 3D Umbauten nutzen dann nichts mehr... Wenns ganz dumm läuft, müssen auch diese trotz Umbau zum 01.04. abgegeben werden!

Grüsse,

Schwarzwälder

PS: Wer mich jetzt wieder der Panikmache beschuldigt: Dies ist nicht meine Absicht. Leider hat das FWR diese fiesen Formulierungen in der Novelle übersehen, keiner hat was gemerkt und jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Einzige Chance: Wir erreichen genug Empörung/Mobilisation unter den Legalwaffenbesitzern, sodass FWR und Verbandsobere tätig werden und über die Verwaltungsvorschriften einerseits und über Änderung der BKA-Ausnahmegenehmigungspraxis andererseits (Vorsprechen beim BMI) hier noch die übelsten Fallstricke beseitigen oder wenigstens über einige Musterprozesse retten, was noch zu retten ist.

Geschrieben

Also, wenn ich diesen Thread so lese, wird mir Angst und Bang. Hier geht´s nicht um 95 cm oder sonst irgendein Maß, die Absicht hinter so einem Gesetz ist doch, möglichst viele Schützen vom Erwerb solcher Waffen, korrigiere: aller Waffen abzuhalten. Und um das ganze nicht so offensichtlich wie in einer Diktatur aussehen zu lassen (Motto: jeder, der morgen noch mit einer legalen Waffe erwischt wird, landet sofort in Sibirien oder so) fährt man halt die Zermürbungstaktik, also jedes Jahr neue Verbote, Einschränkungen, Bestimmungen. Sinn (Erhöhung der öffentlichen Sicherheit) machen solche Gesetze ohnehin nicht, braucht man nicht weiter zu erörtern. Bleibt für mich nur noch die vage Hoffnung, die offiziellen Verbände bringen noch genug Energie auf, sich dagegen zu wehren. Sonst blüht uns in ein paar Jahren das gleiche Schicksal wie England oder Japan: Endgültiges Waffenverbot, Ende mit Schiessport.

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