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IGNORED

Erlaubnis §27SprengG, Besitz von hergestellter Munition


STS

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Geschrieben

Vor ein paar Tagen habe ich einen Vorderlader/Wiederladerkurs abgelegt und darauf hin die Erlaubnis nach §27SprengG bekommen. Ich bin zur Zeit nur Vorderladerschütze, möchte aber Sporschütze werden und schon sehr bald die Waffensachkundeprüfung ablegen.

Ist es zulässig wenn ich mir nun jetzt schon NC-Patronen herstelle und diese dann besitze?

Geschrieben
Vor ein paar Tagen habe ich einen Vorderlader/Wiederladerkurs abgelegt und darauf hin die Erlaubnis nach §27SprengG bekommen. Ich bin zur Zeit nur Vorderladerschütze, möchte aber Sporschütze werden und schon sehr bald die Waffensachkundeprüfung ablegen.

Ist es zulässig wenn ich mir nun jetzt schon NC-Patronen herstelle und diese dann besitze?

Hast Du schon die Berechtigung NC Pulver zu erwerben?

Geschrieben
Vor ein paar Tagen habe ich einen Vorderlader/Wiederladerkurs abgelegt und darauf hin die Erlaubnis nach §27SprengG bekommen. Ist es zulässig wenn ich mir nun jetzt schon NC-Patronen herstelle und diese dann besitze?

Hallo STS

so schnell (vor ein paar Tagen) arbeiten doch die deutschen Behörden nicht.

Hast du etwa den Wiederladekurs belegt und eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme erhalten? Dann steht noch der Antrag und die Genehmigung nach §27 aus. Das dauert in der Regel etwas länger und da wird auch das Bedürfnis für NC und SP geprüft. SP ist OK. Du hast einen Vorderlader und schießt auch damit. Aber NC wird dann problematisch. Du hast keine Knarre und schießen tust du auch nicht. Kanst versuchen, mit Besuch auf kommerziellen Stand oder als Gast auf einem Vereinststand mit Vereinswaffen und selbst hergestellter Mun. dein Bedürfnis zu begründen. Macht nicht jeder mit. Aber: Versuch macht kluch.

Steven

Geschrieben
... und darauf hin die Erlaubnis nach §27SprengG bekommen...

Hüstel, dann solltest Du eigentlich wissen, dass Dir damit der Umgang mit Treibladungspulver genehmigt worden ist, vermutlich Nitro- und Schwarzpulver. Und das steht in Deiner Erlaubnis drin. :rolleyes:

Geschrieben

Die Erlaubnis nach §27 habe ich direkt beim Ordnungamt bekommen (gegen Vorlage der Prüfungsurkunde).

Das ich NC und SP erwerben, und verladen darf weiss ich (steht ja auch in der Bescheinigung). Mir geht es NUR darum, ob ich überhaupt die hergestellte Muni besitzen darf.

Also so wie der Kursleiter und der vom Amt sagte darf ich die hergestellten Patronen besitzen auch ohne WBK. Möchte mir damit aber auch gaaanz sicher sein!

Geschrieben
st es zulässig wenn ich mir nun jetzt schon NC-Patronen herstelle und diese dann besitze?

Es soll Genehmigungen geben, die Berechtigung zum Laden (und den Besitz) auf die Kaliber beschränken, für die der Inhaber auch eine Erwerbsberechtigung hat.

Hast Du keine solche Auflagen, dann darfst Du jedes Kaliber laden und die selbst geladene Patronen auch besitzen.

---

Tom

Geschrieben
Die Erlaubnis nach §27 habe ich direkt beim Ordnungamt bekommen (gegen Vorlage der Prüfungsurkunde).

Das ich NC und SP erwerben, und verladen darf weiss ich (steht ja auch in der Bescheinigung). Mir geht es NUR darum, ob ich überhaupt die hergestellte Muni besitzen darf.

Also so wie der Kursleiter und der vom Amt sagte darf ich die hergestellten Patronen besitzen auch ohne WBK. Möchte mir damit aber auch gaaanz sicher sein!

ich habe ein buch wo ich eintrage was ich für cal wo schiesse,dann habe ich einen nachweis das ich die munition brauche,

sicher ist sicher sagt mein sachbearbeiter,das neue waffg sieht das zwar nicht vor,aber

vorsicht ist die mutter der porzelankiste

Geschrieben
Es soll Genehmigungen geben, die Berechtigung zum Laden (und den Besitz) auf die Kaliber beschränken, für die der Inhaber auch eine Erwerbsberechtigung hat.

Stimmt. Die aber sind rechtswidrig und sollten deshalb sofort angegriffen werden bevor der Bescheid rechtsgültig wird. :rolleyes:

Geschrieben

ich habe mein erlaubnis damals auch direkt nach vorlage der bestandenen prüfung erhalten,und ich hatte auch meinen sb

gefragt wie das aussieht mit munherstellung fürs training mit vereinswaffen(hatte da noch keine wbk)

er sagte das ich es machen darf.

also habe ich es auch getan :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Das ich NC und SP erwerben, und verladen darf weiss ich (steht ja auch in der Bescheinigung). Mir geht es NUR darum, ob ich überhaupt die hergestellte Muni besitzen darf.

Über die Qualität dieser "Sachkundeausbildung" kann ich mich nur wundern. Hat man dir nicht wenigstens beigebracht in welchem Gesetz Du die Antwort auf deine Frage findest?

Geschrieben

Die Ausbildung fand ich nicht schlecht...

Natürlich haben wir auch das Sprengstoffgesetz durchgearbeitet. Da mir aber das Laden von Munition zunächst nicht ganz so wichtig war, habe ich vermutlich nicht so gut zugehört und ich war mir im nachhinein nicht mehr sicher...

Aber jetzt haben wir ja alles geklärt...

Über die Qualität dieser "Sachkundeausbildung" kann ich mich nur wundern. Hat man dir nicht wenigstens beigebracht in welchem Gesetz Du die Antwort auf deine Frage findest?

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