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IGNORED

Jagdausübung in befriedetem Besitztum


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
die "Gesellschaft" des universellen L. hat es versucht und wurde eines besseren belehrt. (glücklicherweise!)

Gruss

B

:appl: dem ist nichts hinzu zufügen!

Gruß

Hunter

23.11.2007

Danke!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Was mich persönlich interessieren würde: ..... Darf der Grundeigentümer seine Hunde / Katzen nicht mehr auf das Grundstück lassen, damit sie nicht als wildernde Tiere abgeschossen werden?

In einem befriedeten Bezirk kann er sie laufen lassen solange keine anderen Regelungen (z. B. Städtische Satzungen) dagegenstehen. Auf bejagbaren Flächen sollte er seine Tiere beaufsichtigen um ein Wildern der Tiere zu vermeiden.

Als Info dazu Hessisches Jagdgesetz § 23 Absatz 7:

(7) Verboten ist, Hunde oder Katzen in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Das Verbot ist mit Bußgeld bis 25.000 Euro bedroht ( HJagdG § 42).

Geschrieben
Sag mal Bingo,

Schreibst Du hier nur immer irgendwelchen provukanten Scheiß zusammen (siehe auch Dein anderer Fred mit dem Jäger der Dich bedroht hat), oder lebst Du in einer unglaublich gefährlichen Gegend?

IMI, Du musst mich mit jemandem verwechseln, denn ich wurde noch nie von einem Jäger mit einer Waffe bedroht, habe sowas auch noch nie behauptet, geschweige denn einen ensprechenden Thread wo auch immer, auch nicht in WO reingestellt.

Ansonsten, achte mal auf Deine Wortwahl.

Pingo

Geschrieben
Spätestens hier komme ich zu der Erkenntnis: Die Geschichte ist nicht glaubwürdig.

Und dafür gibt es in den Äußerungen von "Mr. Pingo" etwa ein Dutzend Indizien.

Jennerwein, warten wir doch mal ab, bis das Ding ganz durch ist. Dann können wir doch den lustigen Jägersmann an den Pranger stellen, indem ich sämtliche Schreiben hier reinstelle, die von den Staatsanwaltschaften und so. Nur wegen Deiner Unterstellung der Unglaubwürdigkeit, na klar.

Da Du so ein erfahrener Exeget bist, weise doch mal auf die ca 12 Indizien hin, die für einen Fake sprechen. 1-2-3 Indizien wären sicher auch nett.

Pingo

Geschrieben

Also zusammenfassend: Das Jagdrecht steht über dem Eigentumsrecht und die Jäger sind, zumindest so wie sie sich hier äußern, die neuen Feudalherren. Sympathisches Völkchen.

Geschrieben
IMI, Du musst mich mit jemandem verwechseln, denn ich wurde noch nie von einem Jäger mit einer Waffe bedroht, habe sowas auch noch nie behauptet, geschweige denn einen ensprechenden Thread wo auch immer, auch nicht in WO reingestellt.

Ansonsten, achte mal auf Deine Wortwahl.

Pingo

Auf meine Wortwahl habe ich sehr wohl geachtet - doch leider kann Deine Geschichte mit keinem anderen Substantiv als "Scheiß" gewertet werden.

Das mit der Verwechslung war mein Fehler.

Geschrieben
Also zusammenfassend: Das Jagdrecht steht über dem Eigentumsrecht und die Jäger sind, zumindest so wie sie sich hier äußern, die neuen Feudalherren. Sympathisches Völkchen.

Feudalherren?

Du meinst Leute, die n haufen Geld dafür ausgeben, dass sie die Natur schützen, für die Erhaltung / Wiederherstellung einer artenreiche Tierwelt ihre Freizeit verwenden und sich dann von "Gutmenschen" als Feudalherren / Mörder oder ähnliches beschimpfen lassen dürfen...

Falls Du der Meinung bist, das "Eigentumsrecht", welches nicht beeinflusst wird, steht über der Artenreichtum unserer Natur... nunja, glücklicherweise wird das Jagdausübungsrecht (und nur um dieses geht es hier) von Leuten bewacht die davon mehr Ahnung haben als die meisten Eigentümer... (nein, nicht die Jäger, die Untere Jagdbehörde).

Gruss

B

Geschrieben

Nein, das Jagdrecht ist fester Bestandteil des Eigentumsrechts der Grundbesitzer. Das JagdAUSUEBUNGSrecht ist nach schlechten Erfahrungen kurz nach 1848 an gewisse Mindestgroessen gekoppelt worden.

Die Jaeger sind daher entweder Paechter von gemeinschaftlichen Jagdbezirken, in denen alle Grundbesitzer unter Eigenjagdgroesse mit drin sind und ie dafuer GELD bekommen, oder Paechter von Eigenjagdbezirken (nur ein "Vermieter" anstatt vielen Jagdgenossen) oer haben genug Grundbesitz (75 Ha), um die Jagd eigenverantwortlich ausueben zu koennen, sofern ein Jagdschein geloest wurde. Also das voellige Gegenteil von Feudalherren.

BTW, in vielen Bundeslaendern gehoert dem Grundbesitzer des befriedeten Grundes das Wild, das ausserhalb beschossen und innerhalb des befr. Bezirks zur Strecke kam.

Ausserdem gits in vielen Landesjagdgesetzen noch den Passus, dass Grundbesitzer im befriedeten Bezirk innerhalb der Jagdzeiten die Fangjagd auf Haaraubwild ausueben duerfen, sofern die Sachkune vorliegt. Ich hoffe, das wird demnaechst mal auf Federrraubwild (Kraehen und Elstern) ergaenzt.

Also auch wieder nichts mit Feudal, sondern das genaue Gegenteil.

Geschrieben
Feudalherren?

Du meinst Leute, die n haufen Geld dafür ausgeben, dass sie die Natur schützen, für die Erhaltung / Wiederherstellung einer artenreiche Tierwelt ihre Freizeit verwenden und sich dann von "Gutmenschen" als Feudalherren / Mörder oder ähnliches beschimpfen lassen dürfen...

Falls Du der Meinung bist, das "Eigentumsrecht", welches nicht beeinflusst wird, steht über der Artenreichtum unserer Natur... nunja, glücklicherweise wird das Jagdrecht (und nur um dieses geht es hier) von Leuten bewacht die davon mehr Ahnung haben als die meisten Eigentümer... (nein, nicht die Jäger, die Untere Jagdbehörde).

Gruss

B

Nein, ich meine die Leute, die sich hier in, gelinde gesagt, unsensibler Art und Weise über die scheinbar unberechtigten Interessen der Grundeigentümer hinwegsetzen. Unter Eigentumsrecht verstand ich bisher auch, daß ich bestimmen kann wer mein Grundstück betritt und nicht hinnehmen muß, daß eine Horde fremder Leute ungebeten drübertrampelt.

Geschrieben
Jennerwein, warten wir doch mal ab, bis das Ding ganz durch ist.

Das ist eine geniale Idee. Viel besser als Räuberpistolen in Internetforen zu verbreiten. :icon14:

Dann können wir doch den lustigen Jägersmann an den Pranger stellen, indem ich sämtliche Schreiben hier reinstelle, die von den Staatsanwaltschaften und so. Nur wegen Deiner Unterstellung der Unglaubwürdigkeit, na klar.

Auch wieder so ein Indiz: "Staatsanwaltschaften". Bedingt durch die räumliche Zuständigkeit kann nur eine Staatsanwaltschaft für einen Fall zuständig sein. Du hast Schreiben von mehreren bekommen. Sehr beeindruckend!

1-2-3 Indizien wären sicher auch nett.

Na gerne!

.... stand mit scharfem Hund und geladener Doppelflinte rum und hat die Jagd und Schießerei auf unserem Grundstück fortgesetzt.

Er hat also "herumstehend" die Jagd und die "Schießerei" fortgesetzt. Euer Garten scheint ja eine erstaunliche Besatzdichte an Niederwild aufzuweisen, welches auch noch so vertraut ist, das es sich weder von mehreren Menschen noch von dem "scharfen Hund" stören läßt.

Welche Hunderasse war es denn?

Möchte das Zwischenergebnis nicht vorwegnehmen, handelt sich auch um ein schwebendes Verfahren, mittlerweile bei einer Generalstaatsanwaltschaft anhängig.

Die Generalstaatsanwälte sind für Staatschutzdelikte und Straftaten gegen die äußere Sicherheit (z. B. Landesverrat oder Vorbereitung eines Angriffskrieges) zuständig, nicht für Ordnungswidrigkeiten gegen das Bundesjagdgesetz oder andere ordnungsrechtliche Bagetellen. :rotfl2:

Wie ich in #1 ausdrückte, sprach ich den Oberjäger (einen der 4 Jagdpächter der Genossenschaftsjagd, den Vorsteher) an und forderte ihn auf, das Grundstück zu verlassen.

Einen solchen "Oberjäger" gibt es nicht. Bei einer Pächtergemeinschaft sind nach dem Gesetz alle Pächter gleichberechtigt.

Aber, Maxlrain, da Du anscheinend auch zur Jägerszunft gehörst, dann erkläre mir doch mal die Grundsätze der Weidgerechtigkeit (§1 BJagdG (3)) und die Folgen deren Verletzung indem der o.g. Jäger regelmäßig Wild auch näher als 30 Meter an seiner Reviergrenze beschießt (§27 NJagdG (1), Kommentar Pardey, Blume).

Spätestens hier war ich mir sicher das Du ein Troll bist.

Geschrieben
Auf meine Wortwahl habe ich sehr wohl geachtet - doch leider kann Deine Geschichte mit keinem anderen Substantiv als "Scheiß" gewertet werden.

Das mit der Verwechslung war mein Fehler.

Na ja, das mit dem Scheiß gehört dann schon etwas präzisiert. Wofür steht Deine Verwendung für dieses Substantiv?

- würden Jäger nie auf Hausgrundstücken unzulässigerweise jagen?

- würden Jäger trotz Aufforderung das Grundstück zu verlassen nie weiterjagen?

- würden Betroffene ein Vorgehen dieser Art nie anzeigen?

- würde ein StA trotz erkennen einer Straftat, solche Sache nie einstellen?

- würde eine Beschwerde nicht doch zu einem Verfahren führen?

- würden nicht doch auch Jäger den Fall normal rekapitulieren und nicht so gutsherrisch ablästern?

oder wie kommst Du zu dieser klaren und bedeutungsvollen Aussage fragt sich

Pingo

Geschrieben
Nur mal um den Gutsherren etwas zum Nachdenken zu geben:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum französischen Jagdrecht („Loi Verdeille“, im folgenden Verdeille-Gesetz) hat nicht nur in Frankreich für Aufsehen gesorgt. Die Kernaussage des Urteils, wonach die zwangsweise Übertragung des Jagdrechts an eine kommunale Jagdvereinigung, wie sie das Verdeille-Gesetz für Grundbesitz unter 20 ha vorsieht, die betroffenen Grundeigentümer in ihren durch die Europäische Menschenrechtskonvention verbrieften Grundrechten verletzt, hat in Deutschland die Frage aufgeworfen, ob sich aus diesem Urteil auch Folgerungen für das deutsche Recht ergeben. Dabei geht es nicht um unmittelbare Rechtsfolgen, da dem Urteil keine Allgemeingültigkeit zukommt, es vielmehr nur Rechtswirkungen zwischen den Parteien des Verfahrens entfalten kann. Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im folgenden EuGH MR) vertretene Rechtsauffassung ist jedoch möglicherweise richtungsweisend für künftige Verfahren vor dem EuGH MR, die vergleichbare Fallkonstellationen betreffen. Für das deutsche Jagdrecht stellt sich dabei insbesondere die Frage, ob die Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern mit einer Fläche von weniger als 75 ha in einer Jagdgenossenschaft, wie sie in §§ 8 ff. Bundesjagdgesetz (BJagdG) geregelt ist, möglicherweise ebenfalls gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstößt.

Quelle: http://www.bmelv.de/nn_753672/DE/06-Forstw...tVerdeille.html

Geschrieben

Pingo, die Stattsanwaltschaft wird einfach in ihrer Ermittlung pruefen, ob Deine Wiese zum befriedeten Bezirk nach LJG zaehlt. Wenn ja, kriegen die Jaeger ein Bussgeld, wenn nicht, kriegst Du eines wegen Jagdstoerung.

Wenn das ganze eh nur getrolle ist, um so besser, dann sparst Du Dir das Bussgeld wegen Jagdstoerung.

:-D

Geschrieben
Das ist eine geniale Idee. Viel besser als Räuberpistolen in Internetforen zu verbreiten. :icon14:

Auch wieder so ein Indiz: "Staatsanwaltschaften". Bedingt durch die räumliche Zuständigkeit kann nur eine Staatsanwaltschaft für einen Fall zuständig sein. Du hast Schreiben von mehreren bekommen. Sehr beeindruckend!

Also erstmals angezeigt, ging an die örtliche StA, da die einstellte und nicht alle Punkte abgearbeitet hatte, gab es eine Beschwerde und das führt dazu, dass die ursprüngliche Staatsanwaltschaft die Akte an eine der niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften abgab. Soviel zur Pluralität.

Er hat also "herumstehend" die Jagd und die "Schießerei" fortgesetzt. Euer Garten scheint ja eine erstaunliche Besatzdichte an Niederwild aufzuweisen, welches auch noch so vertraut ist, das es sich weder von mehreren Menschen noch von dem "scharfen Hund" stören läßt.

Ja, bei uns ist es möglich, vor dem Haus Fasane zu schießen, und die hinter dem Haus bleiben in ihren Gräben sitzen. Bei den Tauben hier ist es etwas anders, die reagieren wesentlich sensibler und dann auch aus allen Bäumen im Umkreis.

Welche Hunderasse war es denn?

Sorry, hier kann ich Dir nicht Rede und Antwort stehen. Jägerhund.

Die Generalstaatsanwälte sind für Staatschutzdelikte und Straftaten gegen die äußere Sicherheit (z. B. Landesverrat oder Vorbereitung eines Angriffskrieges) zuständig, nicht für Ordnungswidrigkeiten gegen das Bundesjagdgesetz oder andere ordnungsrechtliche Bagetellen. :rotfl2:

Siehe oben.

Einen solchen "Oberjäger" gibt es nicht. Bei einer Pächtergemeinschaft sind nach dem Gesetz alle Pächter gleichberechtigt.

Und die Jagdgenossenschaft wird durch 4 Jagdpächter vertreten. Lediglich diese 4 Jäger unterschreiben den Vertrag pächterseitig. Fällt einer dieser 4 Oberjäger (sorry, dass ich nicht immer Jennerweis gewünschte Begrifflichkeiten verwende, aber er hat ja auch so seine Probleme, z.B. mit der Generalstaatsanwaltschaft) aus, dann erlischt der Pachtvertrag für alle.

Jennerwein, Du als großer Jäger solltest vielleicht mehr als NUR-Schützen wissen, dass es innerhalb der BRD unterschiedlichste Länderjagdrechte und Gepflogenheiten gibt und nicht nur ein BJagdG. Daher solltest Du vielleicht nicht so massiv auf Äußerungen reagieren, die Du nicht kennst, nur weil es bei Dir etwas anders aussieht.

Pingo

Geschrieben
Nur mal um den Gutsherren etwas zum Nachdenken zu geben:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum französischen Jagdrecht („Loi Verdeille“, im folgenden Verdeille-Gesetz) hat nicht nur in Frankreich für Aufsehen gesorgt. Die Kernaussage des Urteils, wonach die zwangsweise Übertragung des Jagdrechts an eine kommunale Jagdvereinigung, wie sie das Verdeille-Gesetz für Grundbesitz unter 20 ha vorsieht, die betroffenen Grundeigentümer in ihren durch die Europäische Menschenrechtskonvention verbrieften Grundrechten verletzt, hat in Deutschland die Frage aufgeworfen, ob sich aus diesem Urteil auch Folgerungen für das deutsche Recht ergeben. Dabei geht es nicht um unmittelbare Rechtsfolgen, da dem Urteil keine Allgemeingültigkeit zukommt, es vielmehr nur Rechtswirkungen zwischen den Parteien des Verfahrens entfalten kann. Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im folgenden EuGH MR) vertretene Rechtsauffassung ist jedoch möglicherweise richtungsweisend für künftige Verfahren vor dem EuGH MR, die vergleichbare Fallkonstellationen betreffen. Für das deutsche Jagdrecht stellt sich dabei insbesondere die Frage, ob die Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern mit einer Fläche von weniger als 75 ha in einer Jagdgenossenschaft, wie sie in §§ 8 ff. Bundesjagdgesetz (BJagdG) geregelt ist, möglicherweise ebenfalls gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstößt.

Quelle: http://www.bmelv.de/nn_753672/DE/06-Forstw...tVerdeille.html

JJa mein Freund, wenn das umgesetzt wird jage ich weiter, und zwar auf Grundflächen, die eigentlich zur Bejagung gar nicht geeignet sind, nämlich meinen eigenen. Die Folge wäre dann, das jeder wieder auf seinen Grundstücken jagen kann (hatten wir kurzfristig). Wie es dann mit den Wildbesätzen und -beständen aussieht kann sich jeder denken. Diese Art war übrigens der Ursprung des derzeitig gültigen Jagdgesetzes. Man war wegen der zusammengeschossenen Wildbestände bemüht, den Grundeigentümern ihr Jagdrecht zu erhalten und der Jagdausübung angepasste Grundflächen zusammenzufassen. Urheber der Bemühungen, der erste Naturschutzverband : Deutscher Jagdschutzverband! :rolleyes:

Geschrieben
Na ja, das mit dem Scheiß gehört dann schon etwas präzisiert. Wofür steht Deine Verwendung für dieses Substantiv?

...

oder wie kommst Du zu dieser klaren und bedeutungsvollen Aussage fragt sich

Pingo

Gerne bin ich Dir bei Deiner Frage nach dem "wofür..." / wieso behilflich:

Das auf Deine Geschichte zutreffende Substantiv steht als Subsummation für, wie bereits erwähnt, Deine "Geschichte", desweiteren werte ich damit Dein Rumgetrolle und die damit verbundene Stimmungsmache.

Nenne doch mal ein klein wenig mehr Fakten, dann könnte man Dir ja vielleicht glauben :rotfl2:

Noch viel Spass in Pingo-Bingos Märchenstunde wünscht

IMI

Geschrieben
Nein, ich meine die Leute, die sich hier in, gelinde gesagt, unsensibler Art und Weise über die scheinbar unberechtigten Interessen der Grundeigentümer hinwegsetzen. Unter Eigentumsrecht verstand ich bisher auch, daß ich bestimmen kann wer mein Grundstück betritt und nicht hinnehmen muß, daß eine Horde fremder Leute ungebeten drübertrampelt.

Eigentum verpflichtet. Und in Deutschland verpflichtet Grundeigentum zur Bejagung, weil es in unserer vom Menschen geprägten Kulturlandschaft einfach nicht ohne geht. Ist das Grundeigentum zu klein (< 75 ha) wird man zwangsläufig Mitglied der Jagdgenossenschaft ist es größer, entsteht ein Eigenjagdbezirk.

Ist der Grundstückseigentümer nicht berechtigt zu Jagen, muss er die Bejagung einem Berechtigten übertragen und dann auch dessen Jagd erdulden. Zumindest bis jetzt erhalten die Grundeigentümer nämlich noch Jagdpacht für ihr Jagdrecht.

Manche Jagden können aufgrund der unkalkulierbaren Wildschäden schon nicht mehr oder nur zu sehr schlechten Bedingungen verpachtet werden. Und Deine Verpflichtung zur Bejagung Deines Grundstückes wirst Du spätestens dann bemerken wenn Du als Besitzer eines 0,5 ha großen Baumstückchens per Umlage zur Ersetzung des Wildschadens des Biogasbauern herangezogen wirst.

Und woher weist Du dann das es ein scharfer Hund war?

:rotfl2::021::rotfl2:

Sodomist?

*duckundwech*

Geschrieben
Pingo, die Stattsanwaltschaft wird einfach in ihrer Ermittlung pruefen, ob Deine Wiese zum befriedeten Bezirk nach LJG zaehlt. Wenn ja, kriegen die Jaeger ein Bussgeld, wenn nicht, kriegst Du eines wegen Jagdstoerung.

Wenn das ganze eh nur getrolle ist, um so besser, dann sparst Du Dir das Bussgeld wegen Jagdstoerung.

:-D

:icon14:

Geschrieben
Einen solchen "Oberjäger" gibt es nicht. Bei einer Pächtergemeinschaft sind nach dem Gesetz alle Pächter gleichberechtigt.

Und die Jagdgenossenschaft wird durch 4 Jagdpächter vertreten. Lediglich diese 4 Jäger unterschreiben den Vertrag pächterseitig. Fällt einer dieser 4 Oberjäger aus, dann erlischt der Pachtvertrag für alle.

OK, hier hat sich ein Fehler eingeschlichen, es muß richtig heissen:

Und die Jagdgenossenschaft wird pächterseitig durch 4 Jagdpächter vertreten.

Geschrieben
Und die Jagdgenossenschaft wird durch 4 Jagdpächter vertreten. Lediglich diese 4 Jäger unterschreiben den Vertrag pächterseitig. Fällt einer dieser 4 Oberjäger aus, dann erlischt der Pachtvertrag für alle.

OK, hier hat sich ein Fehler eingeschlichen, es muß richtig heissen:

Und die Jagdgenossenschaft wird pächterseitig durch 4 Jagdpächter vertreten.

... und auch das ist falsch.

Geschrieben
... und auch das ist falsch.

schön, dann gibts also bei verpachtungen keine vertragsfreiheit und das dir aus öttingerland bekannte ist auch hier gesetz.

und selbst, wenn ich nicht mit einem der wesentlichen herren gesprochen hätte, änderte dies nichts an meinem vorwurf und dem erkennen der staatsanwaltschaft auf eine straftat.

Geschrieben
.... und dem erkennen der staatsanwaltschaft auf eine straftat.

Die Staatsanwaltschaft hat ja wohl eben keine Straftat erkannt und deshalb das Verfahren eingestellt. Warum sonst hättest du Beschwerde einlegen müssen?

... und auch das ist falsch.

Offensichtlich ist ihm nicht so ganz klar was eine Jagdgenossenschaft ist und wer die vertritt.

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