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IGNORED

Abgabe mehrerer WBK nach Todesfall, Kostenfall?


bernd123

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mein bester Schützenfreund ist plötzlich verstorben.

Seine Ehefrau ist nicht berechtigt und hate auch kein Interesse an einer Erben WBK.

Ich bin deshalb gebeten worden, diesen Nachlass zu verkaufen. Habe ich gleich zwei mal gemacht: das Erste und Letzte mal.

Den größten Teil habe ich verkauft und die letzten drei Waffen übernimmt ein befreundeter Waffenhändler auf sein Waffenbuch.

Somit bleibt nichts mehr auf den WBK. Der Händler meinte, das abgeben der WBK mit den Kaufverträgen würde ein austragen aus den WBK erübrigen, denn diese verbleiben ja bei der Behörde und sollte eigentlich KOSTENFREI sein.

Jetzt habe ich über Umwege gehört, dass der SB für jede WBK wenigstens einmal einen Austrag bezahlt habe möchte.

Ich meine, was will er austragen aus den WBK, die bleiben doch in seinem Amt und wohl sicherlich vernichtet.

Wer kennt sich da aus?

Vielen Dank

Bernd

Geschrieben

moin moin ...

also ich würde mit deinem sachbearbeiter reden. bei uns geht es ohne gebühren. er verdient ja an den leuten die ihre waffe anmelden.

meisst läuft es besser als man glaubt. da der vorbesitzer verstorben ist ,dürfte ihm der schnelle verkauf der waffen lieber sein als ständig zu fragen wann er die wbk löschen kann.

Geschrieben

Moin,

also ich habe schon häufig Waffen von Erben gekauft

und die WBK dann den jeweiligen OÄern übergeben;

wenn alle Waffen weg waren hat es noch keinen einzigen

Pfennig / Cent gekostet und das quer durchs Land.

Allerdings wissen wir auch, daß einige SB ihre eigene

Auffassung haben.

Insofern kann Dir nur Dein SB genuae Auskunft geben und

Dir dann ja auch genau erklären, wo es so geschrieben steht.

Geschrieben

Eine höchst eigenwillige Interpretation von Gesetzen(?) die Dein SB da hat.

Ich erbte (leider) letztes Jahr auch ein paar Waffen.

Ich ließ diese bei mir eintragen, zalte dafür natürlich Gebühren, jedoch wurde keine Gebühr für Austragungen aus den WBKs erhoben.

Warum auch! Die alten WBKs existieren ja auch noch - nur weiß ICH nicht wo! Und die verstorbene Person kann es leider auch nicht mehr sagen. Dafür haftbar zu machen ist sie auch nicht mehr.

IMI

Geschrieben

Ich habe letztes Jahr eine Waffe aus einem Erbfall gekauft.

Teil des Vertrages war, dass ich mich auch um die Austragung kümmere(selbe Waffenbehörde).

Meine Eintragung habe ich bezahlt, die Austragung war kostenfrei.

Gruß

MaWo

Geschrieben

Vor zwei Jahren war ein Vereinsmitglied gestorben, einen schönen Abend stand seine Frau mit einer Pistole vor meiner Tür mit der bitte das Ding wegzuschaffen.

Die Pistole hat ein Vereinskamerad gekauft.

Der Sachbearbeiter sagte nur wenn die WBK zurückgegeben wird wegen eines Sterbefalls entstehen keine Kosten.

Geschrieben
Eine höchst eigenwillige Interpretation von Gesetzen(?) die Dein SB da hat.

Ich erbte (leider) letztes Jahr auch ein paar Waffen.

Ich ließ diese bei mir eintragen, zalte dafür natürlich Gebühren, jedoch wurde keine Gebühr für Austragungen aus den WBKs erhoben.

Warum auch! Die alten WBKs existieren ja auch noch - nur weiß ICH nicht wo! Und die verstorbene Person kann es leider auch nicht mehr sagen. Dafür haftbar zu machen ist sie auch nicht mehr.

IMI

Hallo IMI,

hast wohl recht, der SB Beamte hat keine Ahnung und dann wird so rumgewurschtelt.

Die Gebührenordnung wird so nach gutdünken ausgelegt und basta.

Die sitzen auf dem dicken Ast und ich will ja was.

Ich stelle mir nur die Frage, darf ich in die Gebührenordnung einsehen???

Bei anderen Ämtern war das möglich. Warum auch nicht, ich muss diese auch bezahlen?

Na vielleicht mache ich es mal mit deiner Version: Buh, WBKs haben wir noch nicht gefunden, kann er also auch nichts austragen. Und was er in seiner Buchführung rumschreibt ist sein Problem.

Beste Grüße

Bernd

Geschrieben
Hallo IMI,

hast wohl recht, der SB Beamte hat keine Ahnung und dann wird so rumgewurschtelt.

Die Gebührenordnung wird so nach gutdünken ausgelegt und basta.

Die sitzen auf dem dicken Ast und ich will ja was.

Ich stelle mir nur die Frage, darf ich in die Gebührenordnung einsehen???

Bei anderen Ämtern war das möglich. Warum auch nicht, ich muss diese auch bezahlen?

Na vielleicht mache ich es mal mit deiner Version: Buh, WBKs haben wir noch nicht gefunden, kann er also auch nichts austragen. Und was er in seiner Buchführung rumschreibt ist sein Problem.

Wir haben, als die Waffen unseres Opas umgetragen wurden für den Austrag auch nichts gezahlt, ich sehe trotzdem keinen Grund wieso ausgerechnet beim Erbfall von Waffen auf die Gebühren verzichtet werden soll. Ich wäre nicht mal auf die Idee gekommen nebenan bei der Zulassungsstelle die Zahlung der Abmeldegebühr zu verweigern.

Konntest Du die Gebührenordnung wirklich nicht einsehen? Google hilft Dir sicher, lt. SB ist die sogar noch in DM.

Das mit der nicht gefundenen WBK kannst Du natürlich mal versuchen, wenn der Ahnungslose mitmacht ist das kein Problem, nur die Gebühr wird Dir wenn er sie haben will bleiben, die zahlst Du für den Verwaltungsakt und nicht für den Stempel.

Karl

Geschrieben
Hallo,

mein bester Schützenfreund ist plötzlich verstorben.

Mein herzliches Beileid erst mal ! :traurig_16:

Der Händler meinte, das abgeben der WBK mit den Kaufverträgen würde ein austragen aus den WBK erübrigen, denn diese verbleiben ja bei der Behörde und sollte eigentlich KOSTENFREI sein.

Also zunächst einmal ist es ja so, dass bei einer Waffenüberlassung die Waffen sowohl in die WBK des Erwerbers eingetragen als auch aus der WBK des Überlassers ausgetragen werden.

Von einem Verstorbenen kann aber keine Überlassung mehr erfolgen, weil er dazu die tatsächliche Gewalt seiner Waffen einem anderen einräumen müsste. Das tut aber jemand anders für ihn.

Ergo: keine Überlassung bedeutet auch kein Austrag der Waffen aus der WBK.

Schon aus Pietätsgründen sollte eine Waffenbehörde im übrigen nicht solchen Unfug treiben. :angry2:

Geschrieben

Hallo,

mein bester Schützenfreund ist plötzlich verstorben.

Seine Ehefrau ist nicht berechtigt und hate auch kein Interesse an einer Erben WBK.

Ich bin deshalb gebeten worden, diesen Nachlass zu verkaufen. Habe ich gleich zwei mal gemacht: das Erste und Letzte mal.

Den größten Teil habe ich verkauft und die letzten drei Waffen übernimmt ein befreundeter Waffenhändler auf sein Waffenbuch.

Somit bleibt nichts mehr auf den WBK. Der Händler meinte, das abgeben der WBK mit den Kaufverträgen würde ein austragen aus den WBK erübrigen, denn diese verbleiben ja bei der Behörde und sollte eigentlich KOSTENFREI sein.

Jetzt habe ich über Umwege gehört, dass der SB für jede WBK wenigstens einmal einen Austrag bezahlt habe möchte.

Ich meine, was will er austragen aus den WBK, die bleiben doch in seinem Amt und wohl sicherlich vernichtet.

Wer kennt sich da aus?

Vielen Dank

Bernd

Hallo,

darf man Waffen im Auftrag anderer, Veräussern ohne gültiger WHL?

wie seht ihr das?

Geschrieben
Ergo: keine Überlassung bedeutet auch kein Austrag der Waffen aus der WBK.

Schon aus Pietätsgründen sollte eine Waffenbehörde im übrigen nicht solchen Unfug treiben. :angry2:

Jawohl, wenigstens Du siehst das noch vernünftig. (Daumen hoch! - Kann hier wo ich grad sitze leider keine Smilies einfügen)

Manchmal ist es nicht leicht als Rädchen im Staatsgetriebe vor lauter Bürokratie die Menschlichkeit zu bewahren...

... aber in dem Fall... also nee...

Geschrieben
Ergo: keine Überlassung bedeutet auch kein Austrag der Waffen aus der WBK.

Schon aus Pietätsgründen sollte eine Waffenbehörde im übrigen nicht solchen Unfug treiben. :angry2:

Ist das nun eine bürgerfreundliche Anwendung von Dir, oder gibt es da auch eine Fundstelle?

Karl

Geschrieben

Aus der Praxis:

Freund und Waffenbesitzer wird zusehends dement.

Dessen Frau hat Angst, dass er irgendwas Dummes mit den Waffen anstellen könnte.

Sie selbst hat weder Berechtigung noch "Ahnung" von der Materie.

Sind zusammen zum SB gegangen, der auf ihren Wunsch die Waffen in Gewahrsam genommen hat.

Wir kamen überein, dass ich die Waffen veräußern sollte.

SB gab mir Waffen mit, die ich den Interessenten zeigen wollte.

Vereinbarung: Waffe konnte sofort beim Interessenten bleiben, wenn er sie kaufte.

Wenn nicht, blieb sie bei mir. (War aber nur ein paar Tage)

Beide Sachbearbeiter immer auf dem neuesten Stand gehalten.

"Telefonieren Sie mir, wer die Waffe(n) kauft, ich setze mich dann mit meinem Kollegen in Verbindung!"

Hat bestens geklappt und die Waffen waren in kürzester Zeit verkauft.

SB hat sich sogar bei mir für meinen Einsatz bedankt.

Habe das stichpunktartig geschrieben. Waren natürlich etliche klärende Gespräche dazwischen zu führen.

Gruß Habakuk

im FWR (noch)

Geschrieben
Hallo,

darf man Waffen im Auftrag anderer, Veräussern ohne gültiger WHL?

wie seht ihr das?

Wenn Du das nicht im großen Stil gewerblich machst, kannst Du das tun. Jede Waffenbehörde wird Dir dafür auch dankbar sein, wenn Du das regelst, denn nichts schlimmeres als kein Ansprechpartner und Ungewissheit was mit den Erbwaffen gerade geschieht.

Aber Vorsicht: wer keine WBK hat, sollte die Waffen niemals selbst transportieren !!! Das kann ordentlich Ärger geben. Einfach einen Berechtigten damit beauftragen oder vom Erwerber abholen lassen und gut ist.

Geschrieben

Nachdem meine Freundin "Edith" mich nicht (mehr) erhört hat, hier noch ein - vielleicht- wichtiger Nachtrag:

Die Einträge (Umträge?) kosteten nur die "normalen" Gebühren, so um die 12-13 Euro, die der jeweilige Käufer bezahlt hat.

Also keine Extrakosten.

Gruß Habakuk

im FWR (noch)

Geschrieben
Ist das nun eine bürgerfreundliche Anwendung von Dir, oder gibt es da auch eine Fundstelle?

Karl

Klar gibts dazu eine Fundstelle, eine ganze Menge sogar: Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 3 zum WaffG definiert die Überlassung und § 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG regelt die Anzeige- und Vorlagepflicht für den Überlasser. Und Abschnitt II Ziff. 11b der Anlage zur WaffKostV spricht klipp und klar von der Eintragung des Überlassens in der WBK.

Da das für den Verstorbenen aber alles nicht mehr einschlägig ist und dieser auch keine anderen waffenrechtlichen Pflichten (z.B. Rückgabe der WBK) mehr erfüllen muss, gibts für diesen nichts mehr zu erledigen. :)

Zu beachten sind lediglich für die Erwerber die Anzeige- und Eintragungspflichten nach § 37 Abs. 1 WaffG i.V. mit § 10 Abs. 1 bzw. § 13 Abs. 3 WaffG.

Geschrieben
Ist das nun eine bürgerfreundliche Anwendung von Dir, oder gibt es da auch eine Fundstelle?

Bin zwar nicht SB/-ine, aber würde zwischenzeitlich so argumentieren:

Der Erblasser überläßt nicht -> siehe oben.

Erben(-gemeinschaft) überläßt imo, hat aber keine WBK also keine Austragung also keine Kohle für Vater Staat.

Edt: war zu langsam.

Geschrieben
Aus der Praxis:

Freund und Waffenbesitzer wird zusehends dement.

Dessen Frau hat Angst, dass er irgendwas Dummes mit den Waffen anstellen könnte.

Sie selbst hat weder Berechtigung noch "Ahnung" von der Materie.

Sind zusammen zum SB gegangen, der auf ihren Wunsch die Waffen in Gewahrsam genommen hat.

Wir kamen überein, dass ich die Waffen veräußern sollte.

SB gab mir Waffen mit, die ich den Interessenten zeigen wollte.

Vereinbarung: Waffe konnte sofort beim Interessenten bleiben, wenn er sie kaufte.

Wenn nicht, blieb sie bei mir. (War aber nur ein paar Tage)

Beide Sachbearbeiter immer auf dem neuesten Stand gehalten.

"Telefonieren Sie mir, wer die Waffe(n) kauft, ich setze mich dann mit meinem Kollegen in Verbindung!"

Hat bestens geklappt und die Waffen waren in kürzester Zeit verkauft.

SB hat sich sogar bei mir für meinen Einsatz bedankt.

Habe das stichpunktartig geschrieben. Waren natürlich etliche klärende Gespräche dazwischen zu führen.

Gruß Habakuk

im FWR (noch)

Hallo,

so in etwa ist das auch der gleiche Ausgangspunkt bei mir, nur eben mein Freund ist verstorben.

Es wurde alles mit dem SB abgesprochen, was ich für sonstige Papiere noch vorlegen soll.

Der reine waffenrechtliche Verkauf wurde voll nach Gesetz gemacht, also KAufvertrag, Kontrolle WBK, nötige Erwerbsberechtigung usw. und liege voll innerhalb der 14Tage ab dem ersten Vertrag. So hatte ich im Interesse seiner Ehefrau gehofft, dass ich nur einmal " für einen oder mehrere Einträge" in der WBK einmal den Austragsbetrag bezahle.

Ich habe, wie gesagt außer dem ganzen Trabbel, keinen Vorteil, mach das eben nur noch als letzten Dienst für meinen Freund. Ich habe auch kein einziges Stück selber erworden, weil mir reichten schon die auftauchenden "Schnäppchenjäger" und die sowieso stattfindende dumme Rederei.

Wenn das mein Freund noch mitbekommen würde, was da einige von seinen ehemligen Kameraden versucht haben abzuziehen...... Na die sind bei mir durch.

Auf den Trichter, dass die Behörde landauf und landab in solchen Fällen gar keine Gebühren berechnet, hat mich ja erst mein Waffenhändler gebracht und scheint nach den Beiträgen mehr als häufig der Fall zu sein.

Ich danke nochmals allen für die fachlichen Hinweise zu dem Thema, mal sehen was der SB morgen dazu macht.

Er hat das Gebiet noch nicht lange und hat früher schon ein wenig bei den Normalfällen rumgerudert.

Na mal sehen, vielleicht helfen eure fachlichen Begründungen.

Beste Grüße

Bernd

Die Karten sind mit vorliegenden Verträgen "Leer",

Archiviert

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