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IGNORED

Walther TPH als Sportschütze


underground 33

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Heute sind wir bei Psychotests für unter 25 Jährige und ähnl. angelangt, und die Kriminalität hat im Vergleich zu den 70igern eher zugenommen wo soll das nur enden?

England macht es gerade vor...

Geschrieben
Da er HH angegeben hat, werde ich da morgen mal mit dem SB tel., das er in nächster Zeit bei den kk-Pistolen bischen drauf schaut..............man kennt sich. :icon14:

:peinlich:

Melden macht frei, wie?

Geschrieben
Eine grüne WBK ist eine Sportschützen WBK.

Ein Händler hat zu wissen, dass eine TPH für Sportschützen und Jäger nicht zugelassen ist.

Shorty,

ich bin Jäger und meine WBK ist auch grün. Das Argument zieht nicht.

Und woher nimmst Du die Erkenntnis, ich dürfe mir keine TPH kaufen?

Eins ist aber unbestritten: Ein Sportschütze wird für eine TPH kein Bedürfnis nachweisen können.

Gruß

Michael

Geschrieben

In meinem Beisein ist einem Jäger der Ankauf einer ähnlichen Waffe verweigert worden, da er keine Prüfung für die Fallenjagd hatte und das Teil somit für den Fangschuß nicht geeignet sei. Der Fall ging mit dem Kauf des größeren Kalibers 9P zu Ende.

Shorty

Geschrieben
"Shorty, mit Verlaub, Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb)"

Das lies nochmal nach !

Das ist richtig. Die WBK für Sportschützen (als Sonderfall für bestimmte Waffen) ist die gelbe. Die grüne WBK gilt für alles übrige (inkl. Sportschützen bei KW+SL-LW - außer bei Sammlern) - ggf. mit Voreintrag. Jagdwaffen werden auch auf grün eingetragen und imho bekommt auch der Waffenscheininhaber zusätzlich eine grüne WBK (wobei ich da nicht sicher bin).

Geschrieben
In meinem Beisein ist einem Jäger der Ankauf einer ähnlichen Waffe verweigert worden, da er keine Prüfung für die Fallenjagd hatte und das Teil somit für den Fangschuß nicht geeignet sei. Der Fall ging mit dem Kauf des größeren Kalibers 9P zu Ende.

Shorty

Lass mich raten, NRW?

In jedem Bundesland wird ein Jäger nen Voreintrag für ne .22lr bekommen, ohne wenn und aber, solange es unter die ersten 2 Kurzwaffen fällt.

Geschrieben
In meinem Beisein ist einem Jäger der Ankauf einer ähnlichen Waffe verweigert worden, da er keine Prüfung für die Fallenjagd hatte und das Teil somit für den Fangschuß nicht geeignet sei. Der Fall ging mit dem Kauf des größeren Kalibers 9P zu Ende.

Shorty

Gröööööhhhhlllll

:rotfl2::rotfl2::rotfl2::teufel_17::starwars013:

Bucki

Geschrieben
Sowas schadet nur wieder allen Sportschützen!!!!!

Da er HH angegeben hat, werde ich da morgen mal mit dem SB tel., das er in nächster Zeit bei den kk-Pistolen bischen drauf schaut..............man kennt sich. :icon14:

:icon13: wer solche (Sport-)Freunde hat braucht keine Feinde mehr

Geschrieben
In meinem Beisein ist einem Jäger der Ankauf einer ähnlichen Waffe verweigert worden, da er keine Prüfung für die Fallenjagd hatte und das Teil somit für den Fangschuß nicht geeignet sei. Der Fall ging mit dem Kauf des größeren Kalibers 9P zu Ende.

Selten so einen Schwachfug gehört!!! Obwohl ich mir das bei der Unübersichtlichkeit des WaffG schon wieder vorstellen kann.

Wer hat das verweigert? Der Büxer oder der SB?

In beiden Fällen möchte ich gerne sehen, wie er das mit dem WaffG begründen will.

Gruß

Michael

Geschrieben
Shorty, mit Verlaub, Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb). Die Grüne, für alle Waffen zum Erwerbs-Besitznachweis. Übrigens, ein Jäger darf die Waffe als erst bzw. Zweitwaffe für Selbstschutz und Fallenjagd beantragen und im Revier führen. :icon14:

Was war falsch an meinem Beitrag?

Geschrieben
In meinem Beisein ist einem Jäger der Ankauf einer ähnlichen Waffe verweigert worden, da er keine Prüfung für die Fallenjagd hatte und das Teil somit für den Fangschuß nicht geeignet sei. Der Fall ging mit dem Kauf des größeren Kalibers 9P zu Ende.

Shorty

Da waren ja mindestens 3 nicht sachkundige im Raum.

Der Jäger hätte zumindest wissen müssen, das man nicht nur bei Schalenwild einen Fangschuss abgeben kann.

Geschrieben
In meinem Beisein ist einem Jäger der Ankauf einer ähnlichen Waffe verweigert worden, da er keine Prüfung für die Fallenjagd hatte und das Teil somit für den Fangschuß nicht geeignet sei. Der Fall ging mit dem Kauf des größeren Kalibers 9P zu Ende.

Shorty

Fassen wir mal zusammen:

Da es ja um den Kauf ging muß das ganze wohl bei einem Kollegen stattgefunden haben, da die Behörde ja in der Regel keine Waffen verkauft.

Gehen wir dann mal davon aus, das der Käufer einen Voreintrag in seiner WBK hatte, oder?

Für welches Kaliber?

Die Behörde könnte z. B. dem Jäger eine kleinkalibrige Kurzwaffe verweigern, wenn z.B. keine Prüfung für die Fallenjagd vorliegt.

Folge:

Kein Voreintrag in die WBK ->also kein Verkauf beim BM

aber "dann nehmen wir lieber mal eine 9-Luger" kann ja wohl nicht sein.

Einen Voreintrag "Kaliber nach Wahl des Büchsenmachers" gibt es nicht (schade eigentlich)

Kein Voreintrag -> keine Kurzwaffe

Verwirrte Grüße

Robert

Geschrieben

Selbst Sie Herr Schubauer liegen nicht ganz richtig! Richtig ist, dass die Behörde einen Voreintrag mit Kaliberangabe in die WBK vermerkt! Es steht jedoch kein Mindestkaliber für jagdlich geführte Kurzwaffen im Waffen- und Jagdgesetz. Kurzwaffen werden von Jägern zum Jagdschutz, Fallenjagd und Fangschuß benutzt und geführt. Ein Mindestkaliber für Jagdschutzaufgaben ist nicht vorgeschrieben, über die Mindestenergie zur Fallenjagd streiten sich die Gelehrten

( Warum 200 J zur Fallenjagd, wenn der Marder mit .22 Kurz aus dem Gewehr erlegt werden darf). Mindestenergie zu Fangschußzwecken, die einzig festgelegte Größe. Lerne gerne noch dazu, bei uns gibts bislang für die ersten 2 Kurzwaffen auf Jagdschein noch keinen Streß! :icon14:

Geschrieben
Selbst Sie Herr Schubauer liegen nicht ganz richtig! [...]bei uns gibts bislang für die ersten 2 Kurzwaffen auf Jagdschein noch keinen Streß!

Normalerweise ist der Erwerb von zwei KW für Jäger unproblematisch, das ist richtig. Trotzdem kann der Waffenhändler nur verkaufen, was als Voreintrag in der WBK steht. Ein Jäger mit einem Voreintrag für eine KW in .22lfb kann auf diesen keine KW in einem anderen Kaliber kaufen. Wenn ein anderes Kaliber als beantragt und voreingetragen erworben werden soll, muß vorher die Behörde den Voreintrag ändern.

Geschrieben
Selbst Sie Herr Schubauer liegen nicht ganz richtig! Richtig ist, dass die Behörde einen Voreintrag mit Kaliberangabe in die WBK vermerkt! Es steht jedoch kein Mindestkaliber für jagdlich geführte Kurzwaffen im Waffen- und Jagdgesetz. Kurzwaffen werden von Jägern zum Jagdschutz, Fallenjagd und Fangschuß benutzt und geführt. Ein Mindestkaliber für Jagdschutzaufgaben ist nicht vorgeschrieben, über die Mindestenergie zur Fallenjagd streiten sich die Gelehrten

( Warum 200 J zur Fallenjagd, wenn der Marder mit .22 Kurz aus dem Gewehr erlegt werden darf). Mindestenergie zu Fangschußzwecken, die einzig festgelegte Größe. Lerne gerne noch dazu, bei uns gibts bislang für die noch keinen Streß! :icon14:

Hallo,

erstens könnenwir ruhig bei dem in Forum üblichen "Du" bleiben,

zweitens wäre es schön, wenn wir uns schon "Sie-zen", meinen Namen richtig zu schreiben.

Richtig ist, was Rodney schreibt:

Normalerweise ist der Erwerb von zwei KW für Jäger unproblematisch, das ist richtig. Trotzdem kann der Waffenhändler nur verkaufen, was als Voreintrag in der WBK steht. Ein Jäger mit einem Voreintrag für eine KW in .22lfb kann auf diesen keine KW in einem anderen Kaliber kaufen. Wenn ein anderes Kaliber als beantragt und voreingetragen erworben werden soll, muß vorher die Behörde den Voreintrag ändern.

Wie Sie, Herr hundemeute, feststellen, gibt es kein Mindestkaliber; ich erinnere mich auch nicht daran das behauptet zu haben.

Den Fall, das eine Waffenbehörde einem Jäger eine .22er verweigert, weil er die "schriftliche Erklärung über den Verzicht auf die Ausübung der Fallenjagd" abgegeben hat habe ich zur Zeit hier liegen. In dem Fall wäre aber die dritte Kurzwaffe gewesen.

Aber um mal ganz genau zu sein: Die "ersten 2 Kurzwaffen auf Jagdschein" gibt es auch nicht, es gibt nämlich gar keine Kurzwaffen auf Jagdschein, wenn ich mich recht entsinne.

Als EWB ist immer eine grüne WBK mit Voreintrag vorzulegen; im Gegensatz zu Langwaffen, hier genügt der gültige JJS.

Es ging mir um das im Posting von shorty geschilderte Szenario, das ich mir so einfach nicht vorstellen kann.

Grüße

Robert

Geschrieben
In meinem Beisein ist einem Jäger der Ankauf einer ähnlichen Waffe verweigert worden, da er keine Prüfung für die Fallenjagd hatte und das Teil somit für den Fangschuß nicht geeignet sei. Der Fall ging mit dem Kauf des größeren Kalibers 9P zu Ende.

Shorty

Moin!

Diese in der Tat immer wieder realisierte Praxis grenzt meiner Meinung nach oder ist sogar Rechtsbeugung, denn auch zur Baujagd ist die .22lfb nicht nur nützlich sondern auch zugelassen.

Gruß

KaceKatops

Edith meint da fehlt was:

Meinte als dritte KW. Wird oft nur mit Fallenjagdprüfung genehmigt.

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