Zum Inhalt springen
IGNORED

2/6 die 208te - "neuer" Berechnungsansatz


Scorpus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hatte gerade ein Gespräch mit meiner SB, von der ich (aufgrund früherer Eintragungen) dachte, ihr sei 2/6 völlig schnurz - Aber: Sie rechnet nur anders, nach Kalenderjahren! In meinem Fall bedeutet dies: Kauf Mitte Juli und Kauf im Oktober==> dieses Jahr kann ich nichts eintragen lassen, aber im Januar wieder 2. Im Extremfall könnte ich also in zwei Tagen 4 Waffen kaufen (31.12./01.01.). Da würd mich doch mal insbes. die Meinung von SBine interessieren :rolleyes:

Geschrieben

Au mann, wie oft denn noch dieses Thema ? 208 mal dürfte in etwa hinkommen. :peinlich:

Also mein Gutester: die erste 6-Monats-Frist beginnt zu laufen mit dem erstmaligen Erwerb einer Waffe. Und ab da kannst Du pro 6 Monate jeweils zwei Waffen erwerben.

Vier auf (fast) einmal kann dann der Fall sein, wenn ein 6-Monatszeitraum erst ganz am Ende mit Erwerb zweier Waffen genutzt wird und am Tag des nächsten Zeitraums gleich wieder zwei Waffen erworben werden. Danach wäre aber erst mal 6 Monate minus 1 Tag Pause.

Wo ist das Problem ? :confused:

Frohe Weihnachten

SBine :bb1:

Geschrieben
Au mann, wie oft denn noch dieses Thema ? 208 mal dürfte in etwa hinkommen. :peinlich:

Also mein Gutester: die erste 6-Monats-Frist beginnt zu laufen mit dem erstmaligen Erwerb einer Waffe. Und ab da kannst Du pro 6 Monate jeweils zwei Waffen erwerben.

Vier auf (fast) einmal kann dann der Fall sein, wenn ein 6-Monatszeitraum erst ganz am Ende mit Erwerb zweier Waffen genutzt wird und am Tag des nächsten Zeitraums gleich wieder zwei Waffen erworben werden. Danach wäre aber erst mal 6 Monate minus 1 Tag Pause.

Wo ist das Problem ? :confused:

Frohe Weihnachten

SBine :bb1:

Da muß ich jetzt aber mal nachfassen ;-)

Es liest sich so, also wenn der Erwerb der ersten Waffe nicht zum Sechs-Monats-Zeitraum zählt, was aber doch der Fall ist. Dann würde doch am Ende des ersten Zeitraums eine weitere Waffe und am Tag danach zwei Waffen erwerbbar sein, richtig? Somit: Drei auf fast einmal.

Oh, diese Haarspaltereien...

Geschrieben

Bei uns ist das ganz einfach: Komme ich zum Eintragen einer Waffe aufs Amt wird geschaut, ob ich in den " letzten 6 Monaten " schon 2 gekauft habe. Hab ich nicht, wird eingetragen. Hab ich schon, gibts mecker. Bei erstmaligem Erwerb darf ich in den nächsten 6 Monaten nur noch eine kaufen. Konstellationen , die den Erwerb von zb 4 Waffen in ein paar Tagen zulassen sind imho nicht nach den Buchstaben des Gesetzes ( wobei , wenn es nach mir ginge dürften wir kaufen , soviel wir Geld haben und die Waffen ordentlich unterbringen können ). Im Prinzip kann ich mir fast alle 3 Monate eine Waffe kaufen, weil im zurückliegenden " 6 Monatszeitraum " ja erst eine eingetragen wurde .

Ausser wenn der SB die " Kalenderhalbjahre " als 6 Monatsfrist ansieht.

Greetz

Peter

Geschrieben
...6-Monats-Frist beginnt zu laufen mit dem erstmaligen Erwerb einer Waffe. Und ab da kannst Du pro 6 Monate jeweils zwei Waffen erwerben.

Mal eine Frage am Rande (wieder eine Variation des 2/6-Themas... :rolleyes: ):

Wie wird eigentlich gezählt, wenn ich eine Waffe z.B. am 15. Januar auf "Gelb" erwerbe, sie aber (aus welchen Gründen auch immer) am 30. Januar dann wieder veräußere (waffenrechtlich: "überlasse") und sie dann sozusagen nicht mehr "in meinen Büchern steht" ?

Darf ich dann bis 15.07. nur eine weitere Waffe erwerben, oder zwei (weil der Erwerb der Waffe ja wieder "rückabgewickelt" wurde ? Oder geht es nur nach reinen Erwerbs-Vorgängen, egal, ob die Waffe dann tatsächlich noch in meinem Besitz/Bestand ist ?

Von der Intention des Gesetzgebers her (nämlich "Erwerbsstreckung") müsste eigentlich die Veräußerung der Waffe berücksichtigt werden... Was gibt es an (Rechts-)Meinungen bzw. Erfahrungen ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Mal eine Frage am Rande (wieder eine Variation des 2/6-Themas... :rolleyes: ):

Wie wird eigentlich gezählt, wenn ich eine Waffe z.B. am 15. Januar auf "Gelb" erwerbe, sie aber (aus welchen Gründen auch immer) am 30. Januar dann wieder veräußere (waffenrechtlich: "überlasse") und sie dann sozusagen nicht mehr "in meinen Büchern steht" ?

Darf ich dann bis 15.07. nur eine weitere Waffe erwerben, oder zwei (weil der Erwerb der Waffe ja wieder "rückabgewickelt" wurde ? Oder geht es nur nach reinen Erwerbs-Vorgängen, egal, ob die Waffe dann tatsächlich noch in meinem Besitz/Bestand ist ?

Von der Intention des Gesetzgebers her (nämlich "Erwerbsstreckung") müsste eigentlich die Veräußerung der Waffe berücksichtigt werden... Was gibt es an (Rechts-)Meinungen bzw. Erfahrungen ?

Gruß,

karlyman

Da man Gesetze nach Sinn und Zweck der Norm auslegen soll (wenngleich einige Gesetze das eine wie das andere vermissen lassen), würde der Erwerbsstreckung mit der Veräußerung (Überlassung) genüge getan.

Sollte ein SB (oder eine SBine) anders handeln, wäre eine Klage mit einiger Gewißheit erfolgreich.

Geschrieben
Also mein Gutester: die erste 6-Monats-Frist beginnt zu laufen mit dem erstmaligen Erwerb einer Waffe. Und ab da kannst Du pro 6 Monate jeweils zwei Waffen erwerben.

Das dies so gehandhabt wird weiß ich.. Aber wo steht das ? :-)

Geschrieben
Das dies so gehandhabt wird weiß ich.. Aber wo steht das ? :-)
Nirgendwo! Es ergibt sich aus den gesunden Menscherstand! Es wäre auch denkbar, sich nicht ans Kalenderjahr zu orientieren sondern den tatsächlichen Erwerbszeitraum zu betrachten. Wie die/der zuständige Sachbearbeiter(in) vorgeht obliegt ihrem Ermessen. Sie müssen nur alle Klienten gleich behandeln.
Geschrieben
Sollte ein SB (oder eine SBine) anders handeln, wäre eine Klage mit einiger Gewißheit erfolgreich.

Die Klage wäre für die Behörde sicher erfolgreich.

Das Gesetz beschränkt nur den Erwerb auf 2 Waffen im Halbjahr, es sichert Dir keine Erhöhung des Bestandes um 2 Waffen im Halbjahr zu.

Karl

Geschrieben

Hallo, Karlyman, so wie ich die Sache sehe, kannst Du Dir bis zum Juli 2 Waffen zulegen.

Wenn man eine Waffe kauft und dann feststellt, dass einem diese doch nicht so recht gefällt, dann ist es ratsam, diese innerhalb von 2 Wochen wieder zu verkaufen. Den An- und Verkauf aber bei der Behörde anzeigen, damit sichergestellt ist, dass der Weg der Waffe lückenlos nachzuvollziehen ist. In die WBK ein- oder auszutragen ist nichts. Erwerbs-/Überlassungsanzeige und Ein- und Austrag in die WBK hängen zwar eng zusammen, sind aber rechtlich zu trennende Dinge. Eine nur verübergehend erworbene und innerhalb der Anzeigefrist wieder abgestoßene Waffe zählt bei 2/6 nicht. Wäre ja auch Unsinn, wenn man bedenkt, dass man sich als Erwerbsberechtigter am laufenden Band Waffen mit dem notwendigen Begleitpapier für 1 Monat zur Ansicht und zum Testen geben oder schicken lassen kann.

Sharpi

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.