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IGNORED

Führen von Anscheinswaffen nach neuem WaffG


Eagle Two

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Zu dem Artikel fällt mir nichts mehr ein, völlig Sinnfrei.

Vorsicht mit solchen Behauptungen.

Es könnte sein, dass der merkbefreite Herr Nagel mehr ausgeplaudert hat, als er sollte. :huh:

Nämlich den nächsten geplanten Schritt - das Verbot von Kurzwaffen! :shok:

England läßt grüßen!

---

Tom

Geschrieben
Vorsicht mit solchen Behauptungen.

Es könnte sein, dass der merkbefreite Herr Nagel mehr ausgeplaudert hat, als er sollte. :huh:

Nämlich den nächsten geplanten Schritt - das Verbot von Kurzwaffen! :shok:

England läßt grüßen!

Tom

Zitat:Für die Verwendung von Kurzwaffen gebe es ebenfalls keine Notwendigkeit. Sie können laut Nagel bis zu einer Entfernung von 50 Metern eine Polizei-Schutzweste durchschießen.

Fragen ??? :gaga::gaga:

Geschrieben
Vorsicht mit solchen Behauptungen.

Es könnte sein, dass der merkbefreite Herr Nagel mehr ausgeplaudert hat, als er sollte. :huh:

Nämlich den nächsten geplanten Schritt - das Verbot von Kurzwaffen! :shok:

England läßt grüßen!

---

Tom

Denke eher dass er keine Ahnung hat (bzw.der Autor), dass es einen Unterschied zwischen Kurzwaffen und Kurzwaffen für Kaliber < 6,3mm gibt.

Geschrieben
Denke eher dass er keine Ahnung hat (bzw.der Autor), dass es einen Unterschied zwischen Kurzwaffen und Kurzwaffen für Kaliber < 6,3mm gibt.

Naja, also dann können se aber alles in 7,62x25 mit Eisenkern oder härter auch verbieten und 9x19 auch....... gibt ja gehärtete KTW und andere AP Geschosse... Und, und, und, und........... <_<:rolleyes:

Geschrieben
Denke eher dass er keine Ahnung hat (bzw.der Autor), dass es einen Unterschied zwischen Kurzwaffen und Kurzwaffen für Kaliber < 6,3mm gibt.

Meinst du jetzt die <6,3mm die normale Munition verschießen oder jene die seit langen schon die verbotene panzerbrechende Munition verschiessen...?

Das ganze ist so... :gaga:

Da wollen alle Spielzeug von der Strasse haben und unsere Politiker lassen das Spielzeug auf der Strasse und verbieten alles andere, was nie ein nennenswertes Problem war...

Wenn ich meine Knarre vorne rot anmale habe ich dann auch eine Spielzeugwaffe...?

Wenn ich meine Spielzeugwaffe vorne wieder schwarz mache, habe ich dann eine "echte" Spielzeugwaffe...?

Wo ist der technische Unterschied, außer in der Zusammensetzung der Farbe...?

Ich habe mal ein tolles Verbot, was ein Politiker die Wahl retten kann: "verbietet illegale Waffen"...

Leider schwer umsetzbar, kostet viel eigenes (Staats)-Geld und man weiß auch nicht wem man sie wegnehmen muss - die pösen Purschen sind ja nicht registriert... :rolleyes::gaga:

Geschrieben

Ich war mal so frei, das Ganze etwas zu kommentieren. Allerdings nach einem krankheitsbedingt nicht so tollen Arbeitstag mit einigen Rechtschreibschwächen. Leider etwas laienhaft dadurch. Aber vielleicht mag der ein oder anderen ja auch noch was hinzufügen.

Geschrieben
Da es sich anscheinend immer noch nicht rumgesprochen hat: Seit 2002 ist der Begriff des "Führens einer Waffe" neu (und völlig anders als im Vorgängergesetz) definiert.

Noch einmal: Im WaffG steht in Anlage 1 Abschitt 2, Ziffer 4.

"führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt"

Damit ist faktisch alles "Führen einer Waffe", was Du mit der Waffe außerhalb deiner Wohnung oder deines befriedeten Grundstücks oder deiner Geschäftsräüme anstellst.

Na lieber Sammler,

dann brauchst du aber schnellstens einen Waffenschein, wenn du am WE zu deinem geliebten Schießstand marschierst, denn wenn du die Waffe dort auspackst, führst du diese ab diesem Augenblick. Und zum Führen einer Waffe brauchst du den Waffenschein. Soweit, wenn ich deine Aussage mal logisch weiterentwickle :huh:

Geschrieben
Na lieber Sammler,

dann brauchst du aber schnellstens einen Waffenschein, wenn du am WE zu deinem geliebten Schießstand marschierst,

Schon mal in den ebenfalls vom eigentlich Angesprochenen zitierten § 12 Abs. 3 WaffG hineingelesen?

Geschrieben
Schon mal in den ebenfalls vom eigentlich Angesprochenen zitierten § 12 Abs. 3 WaffG hineingelesen?

Na ja, die Absätze 3+4 des §12 reichen eigentlich aus, um den gesamten Sachverhalt abzuklären. Wenn Walter Schulz sich, sobald er wieder zur Ruhe gefunden hat, diesen Thread und o.g. Gesetzes-Texte durchgelesen hat, wird er in der nächsten DWJ-Ausgabe bzgl. "Anscheins"-Waffen-Schießverbot Entwarnung geben können ;)

Geschrieben
Es geht den ministerialbuerokratischen Schmierfinken nicht um diese Spielzeuge, die sind nicht dumm,. sondern viel gerissener, als ihr denkt. Der ganze hahnebuechener Schwachfug steht da NICHT versehentlich drin. Und es ist auch kein Versehen, dass jede neue Version des Machwerks ein paar neue Gemeinheiten enthaelt.

mag sein - aber zumindest im vorliegenden fall hat man uns denke ich einen gefallen getan. der punkt der anscheinkriegswaffen wird in allen bereichen vom normalen anschein§-des br-vorschlages mit eingeschlossen. jetzt muß man den politikern nur noch zustimmen, sie beglückwünschen und ihnen klar machen, dass der restliche §42a unsinnig ist, weil er nur eine gruppe waffenbesitzer in rechtsunsicherheit bringt, die im anschluß eigens wieder ausgenommen wird: die jäger - und davon sitzen ein paar im bundestag. wenn wir vernünftig agieren, haben wir gute chancen in dem thema. im verschärfungswahn hat uns die ministerialbürokratie den ball auf den elfmeterpunkt gelegt.

DAS sieht jeder politiker ein, dass doppelt unnötig ist. wir (d.h. die verbände hoffentlich) stimmen der spielzeug-/deko-führverbotsgeschichte zu und fertig ist. das kostet uns nix...

Geschrieben
Na lieber Sammler,

dann brauchst du aber schnellstens einen Waffenschein, wenn du am WE zu deinem geliebten Schießstand marschierst, denn wenn du die Waffe dort auspackst, führst du diese ab diesem Augenblick. Und zum Führen einer Waffe brauchst du den Waffenschein. Soweit, wenn ich deine Aussage mal logisch weiterentwickle :huh:

Er fuehrt die Waffe schon ab dem Moment, wo er zur Haustuer rausgeht.

Wobei es halt erlaubnisfreie Gruende des fuehrens gibt, wie z.B. auf dem Weg zum Stand nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit. Sprich, das, was man umgangssprachlich als Transport bezeichnet, in Wahrheit aber nach akt. WaffG fuehren ist.

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