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IGNORED

Aufbewahrung wesentlicher Teile


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Hallo zusammen,

weil ich es auf die Schnelle nicht finde:

Wie sind wesentliche Teile von Schußwaffen aufzubewahren?

Meine Vermutung aus der Systematik: Wie die Waffen, deren Bestandteil sie sind.

Eure Antwort? Antworten sehr gern mit Fundstelle im WaffG...

Beste Grüße

Waffengesetz:

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem

Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt

sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und

die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

ergo: ab in den Treesor damit.

Waffengesetz:

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem

Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt

sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und

die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

ergo: ab in den Treesor damit.

edit: Mist Hanseat war schneller....

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Du teilst also meine Einschätzung, daß durch dieselbe Einstufung auch die Aufbewahrung analog anzuwenden ist?

Dazu noch eine Nachfrage: Darf ich in einem B-Schrank unter 200 kg Eigengewicht dann mehr als 5 Verschlüsse aufbewahren? ;-)

Die Frage ergibt sich ja. Wenn ein KW-Verschluss einer Waffe gleichgestellt ist, für die das Teil gedacht ist, ist es auch wie eine komplette Waffe zu betrachten.

Um Deine Frage zu beantworten - nein, bzw. nur wenn der Tresor künstlich mittels Dübel "beschwert" worden ist.

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Wenn ein KW-Verschluss einer Waffe gleichgestellt ist, für die das Teil gedacht ist, ist es auch wie eine komplette Waffe zu betrachten

Das heißt also:

1. In einem B-Tresor der normal im Raum steht, ist es mir nicht erlaubt 5 Waffen und gleichzeitig zu jeder Waffe zusätzlich ein passendes Wechselsystem aufzubewahren???? Oder noch besser rein fiktiv ich habe ne 1911er 45er im Tresor, dazu passend die Wechselsysteme .40, 9mm, .22 und .308 (gibts auch). Dann darf ich kein weiteres Wechselsystem oder eine weitere Kurzwaffe darin aufbewahren???

2. Auch zB ein Wechselsystem fällt mit unter die 2/6 Regel, da als komplette Waffe zu betrachten???

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Ich denke vielmehr, daß die bislang erlaubnisfrei zu erwerbenden Wechselsysteme kleineren oder gleichen Kalibers nicht auf das Kontingent des Schranks anzurechnen sind.

Bei einem eintragungspflichtigen größeren Kaliber stellt das neue System auch eine neue Waffe da.

Und @ Gunny: Sofern sie aus mehr als 5 wesentlichen Teilen besteht ;-) Nö, die Teile einer Waffe sind auch als eine Waffe zu werten.

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Und @ Gunny: Sofern sie aus mehr als 5 wesentlichen Teilen besteht ;-) Nö, die Teile einer Waffe sind auch als eine Waffe zu werten.

Genau,

bei der Berechnung der "Anzahl" muss man nachrechnen, wieviele (im prizip) funktionsfähige Waffen man aus den Teilen bauen könnte.

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Genau,

bei der Berechnung der "Anzahl" muss man nachrechnen, wieviele (im prizip) funktionsfähige Waffen man aus den Teilen bauen könnte.

Was natürlich nicht heißt, daß diese "überschüssigen" Teile nicht in einen Tresor gehören! Sie werden lediglich nicht mitgezählt bei der theoretisch vorhandenen Zahl Waffen.

*Nur als Ergänzung*

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