Zum Inhalt springen
IGNORED

Ausnahmen von Alterserfordernissen


Nothi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Mein erstes Thema hier im Forum, und gleich eine Frage.

Ich habe im WaffG entdeckt dass nach § 3 Absatz 3 Ausnahmen von Alterserfordernissen gemacht werden können. Der Wortlaut ist wie folgt :

(3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
#

Meine Frage dazu ist, was genau "besondere Gründe" sind, und wie es mit der Umsetzung dieses Paragraphen in der Realität aussieht.

MfG Nothi!

Geschrieben
Hallo!

Mein erstes Thema hier im Forum, und gleich eine Frage.

Ich habe im WaffG entdeckt dass nach § 3 Absatz 3 Ausnahmen von Alterserfordernissen gemacht werden können. Der Wortlaut ist wie folgt : #

Meine Frage dazu ist, was genau "besondere Gründe" sind, und wie es mit der Umsetzung dieses Paragraphen in der Realität aussieht.

MfG Nothi!

Wenn dein Verein/Verband/Schiessleiter meint Du seist besonders talentiert. Dann kann so ein Antrag gestellt werden. In machen Bundesländern problemlos (Bayern z.b.) in andern wohl weniger. Jedenfalls immer eine Einzelfallentscheidung und i.d.R. wohl für KK-Disziplinen.

Darf man Fragen wie alt Du bist?

Geschrieben

Hi!

Danke für die Schnelle Antwort!

Ich bin 14 Jahre alt und hatte auch eine Ausnahmegenehmigung zum Feuerwaffen schießen unter 14. Wie sieht das dann aus, darf man die Waffe "normal" Zuhause aufbewahren und wird auch eine Sachkunde vorausgesetzt?

Geschrieben

Hallo Nothi,

meines Wissens bezieht sich die Erlaubnis nur auf das Schießen, nicht auf den Besitz. Und mich wundert, das eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, OHNE eine Sachkunde zu haben.

Greetz

Peter

Geschrieben

Hallo PetMan!

Nein, die Möglichkeit der Ausnahme zum schießen findet sich in § 27:

(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
Geschrieben
Und mich wundert, das eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, OHNE eine Sachkunde zu haben.

Wir haben in unserem Verein einen 11-Jährigen mit Ausnahmegenehmigung. Willst Du dem wirklich einen Sachkundekurs antun, mit Waffenrecht, Notwehrrecht, und allem drum und dran? Nur weil er einmal die Woche Luftgewehr schießen möchte? Ein 23-Jähriger braucht das doch auch alles nicht?

:confused: :confused: :confused:

Geschrieben

Hallo Fyodor!

Es geht hier um den Besitz, der ja in §3 geregelt ist. Was du meinst ist das Schießen in §27!

Sorry für Doppelpost!

Aber folgende Frage: Meint ihr es würde sich lohnen mal zu gucken wer der zuständige Sachbearbeiter ist und einfach mal zu fragen?

Geschrieben

Weil alles eine Einzelfallentscheidung ist, will ich mich hier mal nicht so weit herauslehnen. Aber ich interpretiere das so, das er wohl eine Waffe erwerben kann auch ohne Sachkunde. Aber diese nicht zu Hause aufbewahren darf. Allerdings glaube ich das in begründeten Einzelfällen das auch gehen sollte. Wenn Du bereits eine Ausnahmegenehmigung zum Schiessen hast würde ich das mit deinem Schiessleiter b.z.w. der sollte das mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

Bei Dir besteht ja aber zusätzlich noch das Problem, das Du nur teilweise geschäftsfähig bist, also genaugenommen deine Eltern die Waffe kaufen und aufbewahren müssten, was sie aber ohne WBK (ab KK aufwärts) nicht dürfen. Und selbst wenn, dann müsstest Du die Waffe vor deinen Eltern wegsperren!

Geschrieben
Ich bin 14 Jahre alt und hatte auch eine Ausnahmegenehmigung zum Feuerwaffen schießen unter 14.

Kannst du noch mal sagen, was du genau willst, wenn du schon eine Ausnahmegenehmigung hattest?

Meine Tochter hat die Ausnahmegenehmigung seit sie 9 war.

Nachtrag: Hab´s gelesen, es geht um den Besitz...

Geschrieben
Kannst du noch mal sagen, was du genau willst, wenn du schon eine Ausnahmegenehmigung hattest?

Meine Tochter hat die Ausnahmegenehmigung seit sie 9 war.

Na ja, er will eine eigene Waffe und zwar KK. Was ja vom Alter her auch gut passen würde.

Geschrieben

Waffe auf Vereins-WBK kaufen, kleiner Schriftsatz aufsetzen und im Vereinstresor lagern. Fertig.

Wenn Eltern WBK haben, analog dazu.

Geschrieben

Das wäre in der Regel wohl auch die vernünftigste und praktikabelste Verfahrensweise. :icon14:

Eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 3 WaffG habe ich persönlich noch nirgends gesehen. Die gibts auch extrem selten, weil sie nur in außergewöhnlichen Fällen in ganz besonderen Gefahren- oder Bedürfnissituationen Betracht kommt. Glaubhaft zu begründen, warum ein Jugendlicher bereits selbständigen Umgang mit Waffen haben muss, ist erst mal gar nicht so einfach. Da der Antragsteller minderjährig ist, sollte aus dem Antrag auch die schriftliche Einwilligung des Sorgeberechtigten im Sinne von § 126 ff., 183 BGB, § 12 VwVfG hervorgehen.

Selbstverständlich muss er abgesehen vom Mindestalter (bis auf das Gutachten nach § 6 Abs. 2 WaffG, das als "lex specialis" von der obigen Vorschrift verdrängt wird) die weiteren Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WaffG für den Umgang mit Waffen erfüllen. Also sowohl Zuverlässigkeit und persönliche Eignung mit besonderem Augenmerk auf Besonnenheit in diesem Alter als auch Sachkunde und Bedürfnis.

Edit: und ganz nebenbei auch die sichere Verwahrung der Waffe gewährleisten können.

Geschrieben
Wir haben in unserem Verein einen 11-Jährigen mit Ausnahmegenehmigung. Willst Du dem wirklich einen Sachkundekurs antun, mit Waffenrecht, Notwehrrecht, und allem drum und dran? Nur weil er einmal die Woche Luftgewehr schießen möchte? Ein 23-Jähriger braucht das doch auch alles nicht?

:confused: :confused: :confused:

Für Luftdruckwaffen ist ja auch keine Sachkunde vorgeschrieben, aber er will eine KK ( Feuerwaffe ) Waffe . Da ist sie nun mal Vorschrift.

Greetz

Peter

Geschrieben
KK ( Feuerwaffe ) Waffe . Da ist sie nun mal Vorschrift.

Nicht zum Schießen... und beim Besitz ist mir bisher keine Ausnahmeregelung bekannt.

Geschrieben

Hallo!

Meint ihr also man sollte einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen und fragen wie es sich in dieser Richtung verhält? Ich will nicht das dem das negativ auffällt und ich bei dem nachher für mein restliches Leben als Sportschütze und Jäger in Verruf stehe.

Geschrieben

Ohne Deinen Sachbearbeiter geht gar nichts. Und dort sitzen (meist) auch nur Menschen. Denen ist es lieber, Du fragst nach was Du ihm bringen mußt um die Genehmigung zu erhalten, als daß Du illegal schießt. Anrufen tut sicher nicht weh. Allerdings immer freundlich und vernünftig auftreten, denn es gibt genug Kids die einfach nur ballern wollen, und die bekommen die Genehmigung nicht. Er sollte schon merken, daß Du sportlich schießen willst.

Selbst wenn Du die Genehmigung nicht bekommen solltest (ich kenne niemanden der sie beantragt hat und dann nicht bekam), kann und wird er Dir darauf keinen Strick für die Zukunft drehen. Er kann sich gar nicht merken, wer bei ihm alles irgendwelche Anträge abgegeben hat... erst recht nicht über viele Jahre hinweg.

Geschrieben
Ohne Deinen Sachbearbeiter geht gar nichts. Und dort sitzen (meist) auch nur Menschen. Denen ist es lieber, Du fragst nach was Du ihm bringen mußt um die Genehmigung zu erhalten, als daß Du illegal schießt.

Ganz meine Rede. Wie schon gesagt wird es aber mit eigenem Waffenbesitz zuhause sehr schwierig werden. Eine Ausnahme zum Schießen von KK-Gewehren unter Aufsicht nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 4 WaffG zu erhalten ist hingegen weniger problematisch.

Er kann sich gar nicht merken, wer bei ihm alles irgendwelche Anträge abgegeben hat... erst recht nicht über viele Jahre hinweg.

Das wiederum ist ein Trugschluss, denn darüber werden ebenfalls Verzeichnisse und Ablagen geführt. Viele lassen sogar die Daten in der EDV stehen.

Geschrieben
Nicht zum Schießen... und beim Besitz ist mir bisher keine Ausnahmeregelung bekannt.

Mir schon.

Mir wurde damals aufgrund überdurchschnittlichen Talents mittels einer Ausnahmegenehmigung mit 16 Jahren eine grüne WBK zum Erwerb eines KK Gewehrs ausgestellt.Mir ist noch ein Fall bekannt wo dies mit 17 Jahren geschehen ist.Heute dürfte das ziemlich ausgeschlossen sein es sei denn man schießt in der Nationalmannschaft.Das ganze ist allerdings schon über 20 Jahre her.Ich habe damals Im D-Kader(Landeskader) geschossen.Da war es ganz normal wenn die 16 bis 18 jährigen Schützen und Schützinnen eigenverantwortlich mit dem KK Gewehr umgingen.

Geschrieben

Ich war 15, als ich ein KK-Gewehr via grüne WBK gekauft habe.

Sachkunde, Bedürfnissnachweis(ich hasse diese wort...... :angry2: ) und Idiotentest bei einem Psychologen waren die Vorraussetzungen.

Der gleiche Psychologe hat auch die etwa gleichaltrigen Biathleten examiniert.......damits den Waffenschein gibt.... :00000733::eclipsee_gold_cup:

Letzten endes hilft nur eins: Mit dem Sachbearbeiter reden und hoffen, daß du an keinen Hardcore-Ideologen geraten bist.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

hallo zusammen!

Ich habe meine grüne wbk zum Erwerb einer kk-kurzwaffe mit 14 jahren bekommen. Mit 16 hatte ich meine erste GK-Kurzwaffe.

Ausnahmegenehmigung mit Begründung durch "Talentförderung".

Gruß,

Michl

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.