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IGNORED

Sammlerwaffen "ausprobieren"


consonamus

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Habe ich u.a. schon im Posting Nr. 34 geschrieben. Sofern man einen MES haben möchte, hat man ein Bedürfnis glaubhaft zu machen. Daß das nicht unmöglich ist, beweist der von Dir eingestellte Text. So what ?

Richtig, aber es ging nochmal um das Bedürfnis für Waffensammler ohne MES - Ausserdem: Die auf Sammler-MES erworbene Munition ist wohl auch nicht so recht zum Verschiessen gedacht, oder irre ich mich da?... Wie wir aus dem Zitat entnehmen

geht man eindeutig davon aus, dass auch Sammlerwaffen NICHT mehr zum Schiessen gedacht sind, was ich vorher ja auch schon mal gesagt hatte - allerdings ohne nennenswerten Beifall...

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Ausserdem: Die auf Sammler-MES erworbene Munition ist wohl auch nicht so recht zum Verschiessen gedacht, oder irre ich mich da?... Wie wir aus dem Zitat entnehmen

geht man eindeutig davon aus, dass auch Sammlerwaffen NICHT mehr zum Schiessen gedacht sind, was ich vorher ja auch schon mal gesagt hatte - allerdings ohne nennenswerten Beifall...

Ja Du irrst Dich und neigst zu Überinterpretationen.

An keiner Stelle steht, daß Waffen, die in Sammler - WBKs eingetragen sind nicht mehr zum schießen gedacht sind. Dies wäre auch unlogisch, denn dies hätte denknotwendigerweise zur Folge, daß der Grundsatz gelten müßte, einmal Sammlerwaffe, immer Sammlerwaffe. Dies ist nicht der Fall. Oder möchtest Du die Behauptung aufstellen, daß eine Waffe, die einmal in einer Sammler - WBK eingetragen ist, nicht mehr auf eine grüne oder gelbe WBK übertragen werden darf?!

Was für eine Art von Waffengesetz hättest Du denn eigentlich gerne?!

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allerdings ohne nennenswerten Beifall...

Du hast ja auch nichts anderes erwartet.

Ja Du irrst Dich und neigst zu Überinterpretationen.

An keiner Stelle steht, daß Waffen, die in Sammler - WBKs eingetragen sind nicht mehr zum schießen gedacht sind. Dies wäre auch unlogisch, denn dies hätte denknotwendigerweise zur Folge, daß der Grundsatz gelten müßte, einmal Sammlerwaffe, immer Sammlerwaffe. Dies ist nicht der Fall. Oder möchtest Du die Behauptung aufstellen, daß eine Waffe, die einmal in einer Sammler - WBK eingetragen ist, nicht mehr auf eine grüne oder gelbe WBK übertragen werden darf?!

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Ja Du irrst Dich und neigst zu Überinterpretationen.

An keiner Stelle steht, daß Waffen, die in Sammler - WBKs eingetragen sind nicht mehr zum schießen gedacht sind. Dies wäre auch unlogisch, denn dies hätte denknotwendigerweise zur Folge, daß der Grundsatz gelten müßte, einmal Sammlerwaffe, immer Sammlerwaffe. Dies ist nicht der Fall. Oder möchtest Du die Behauptung aufstellen, daß eine Waffe, die einmal in einer Sammler - WBK eingetragen ist, nicht mehr auf eine grüne oder gelbe WBK übertragen werden darf?!

Was für eine Art von Waffengesetz hättest Du denn eigentlich gerne?!

Nein, diese Behauptung möchte nicht aufstellen: Wenn die Waffe z.B. von einem Jäger oder Sportschützen gekauft wird und einen gültigen Beschuss hat- oder, wenn nicht, neu beschossen und von einem tüchtigen Büchsenmacher auf ihre weitere Tauglichkeit überprüft wird, ist dagegen nichts einzuwenden.

Zu Deiner Frage, was für eine Art Waffengesetz ich gerne hätte, hier meine Antwort: Es würde mir vollauf genügen, wenn das geltende Gesetz überall und immer akribisch befolgt würde und keiner graue Zonen darin sucht, damit wir nicht eine Verschärfung nach der anderen über uns ergehen lassen müssten, bis man sich eines Tages vor sich selber ausweisen muss, ehe der Waffenschrank automatisch von Sicherheitsbehörden fernelectronisch nach Fußsohlenidentifikation geöffnet wird...

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Teilzitat: Während Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Waffen in der Regel die entsprechende Erlaubnis für Munition einschließen (vgl. § 10 Abs. 3 WaffG), ist dies nach § 17 Abs. 1 WaffG / bei Waffensammlern / nicht der Fall...

Von wann stammt der Schmonzius?

Spätestens bei einem wissenschaftlich-technischen Sammelgebiet nach §17 (1) WaffG kann nämlich niemand mehr das Bedürfnis zum Schießen auch nur im Ansatz in Frage stellen.

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Von wann stammt der Schmonzius?

Spätestens bei einem wissenschaftlich-technischen Sammelgebiet nach §17 (1) WaffG kann nämlich niemand mehr das Bedürfnis zum Schießen auch nur im Ansatz in Frage stellen.

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Dieses Infopaket wurde 05/2004 als Leitfaden herausgegeben und ist voll gültig!

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Was soll eigentlich diese sinnlose Diskussion? Wenn man bei der Behörde nachfragt und dem SB die Sache vernünftig darlegt (also sein Bedürfnis begündet), gibt es wie weiter oben im Thread beschrieben mehrere Möglichkeiten, einen Munitionserwerb zu erlangen.

Es hat im ganzen Thread meine ich nirgends jemand behauptet, ein Sammler bekomme quasi automatisch einen Munitionerwerb. Man muß die Möglichkeiten ausloten und sehen, was der zuständige SB machen kann/will. Was bitte ist denn dagegen einzuwenden?

Es entsteht aber sehr stark der Eindruck, Mayor hätte es gar nicht gern, wenn ein Sammler auch mit seinen Stücken schießen darf. Und das ist gesetzlich eben gerade nicht nicht vorgegeben.

Ich denke auch, der Thread könnte insgesamt kontraproduktiv wirken, wenns der falsche liest.

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Was soll eigentlich diese sinnlose Diskussion? Wenn man bei der Behörde nachfragt und dem SB die Sache vernünftig darlegt (also sein Bedürfnis begündet), gibt es wie weiter oben im Thread beschrieben mehrere Möglichkeiten, einen Munitionserwerb zu erlangen.

Es hat im ganzen Thread meine ich nirgends jemand behauptet, ein Sammler bekomme quasi automatisch einen Munitionerwerb. Man muß die Möglichkeiten ausloten und sehen, was der zuständige SB machen kann/will. Was bitte ist denn dagegen einzuwenden?

Es entsteht aber sehr stark der Eindruck, Mayor hätte es gar nicht gern, wenn ein Sammler auch mit seinen Stücken schießen darf. Und das ist gesetzlich eben gerade nicht nicht vorgegeben.

Ich denke auch, der Thread könnte insgesamt kontraproduktiv wirken, wenns der falsche liest.

DEM IST NICHT SO - Auch ich gehe manchmal auf den Schießstand um etwas auszuprobieren, allerdings niemals mit Waffen ohne gültigen Beschuss!! Ich glaube auch, dass es gut ist hier zu reden, denn mancher wird sich über die fatalen Folgen, denen er sich in dem Fall ausliefern würde, bisher vielleicht etwas weniger Gedanken gemacht haben: Wenn es in so einer Sache mal zu einem Unfall käme hätte das garantiert auch Waffenrechtliche Konsequenzen, die uns dann ALLE betreffen würden, sodass wir uns vielleicht nicht einmal mehr mit den gültig bschossenen Waffen in der Nähe eines Schießstandes blicken lassen dürften... In der anderen Sache wurde geklärt, weshalb ein Waffensammler keinen Bedürfnisnachwei zum Munitionserwerb erbringen kann. Auch wenn es der falsche liest; hier wurde diskutiert und so lange das geschieht wird auch nachgedacht - und das kann doch nur gut sein, oder?

Damit ENDE der Debatte.

Gruß u. nochmal schönes W.E.

Mayor

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1. In der anderen Sache wurde geklärt, weshalb ein Waffensammler keinen Bedürfnisnachwei zum Munitionserwerb erbringen kann.

2. Damit ENDE der Debatte.

1. Nö, das wurde zwar geklärt, aber nicht wie Du es gerne hättest. Ganz im Gegenteil kann selbstverständlich auch einem Waffensammler ein Munitionserwerbschein erteilt werden; den erforderlichen Bedürfnisnachweis kann er selbstverständlich im Einzelfall auch erbringen. Und das andere von Dir gesagte haben wir hier schon durchgekaut, auch das mit dem Beschuß.

2. Nö, nicht einverstanden, sonst hätte ich ja jetzt nichts geschrieben.

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Vorsicht: Auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung muss kulturhistorisch bedeutsam sein.

Wir gehen hier von bereits erteilten WBK aus, da nur dann die Frage nach dem MES Sinn macht. Die Frage der khB spielt nur für die Erteilung der WBK eine Rolle, danach nicht mehr.

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Auch eine bereits erteilte WBK für Sammler musste dem Erfordernis der kulturhistorischen Bedeutung entsprechen. Nach Erteilung wird das doch nicht bedeutungslos. Deiner Ansicht kann ich nicht so recht folgen, lasse mich aber gerne belehren.

Ich habe meine Ansicht ja auch nicht so geäußert, wie Du sie jetzt verbiegst. Nachdem das Bedürfnis geprüft wurde, zu dem selbstverständlich das Sammelgebiet gehört, wird letzteres vorn drauf geschrieben und nur die dem Bedürfnis entsprechenden Waffen dürfen fürderhin erworben werden. Das Bedürfnis wird also nicht mehr geprüft, es lag der Erteilung der WBK ja zugrunde und ist dem Erwerb immanent. Aber wenn man Worte verdrehen will, tut man das halt.

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Vorsicht: Auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung muss kulturhistorisch bedeutsam sein.

Moment, das ist sie per Definitionem, denn im WaffG ist festgelegt:

§ 17

Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.

Wird das wissenschaftliche Sammelgebiet als solches anerkannt (und hier wird genauer geprüft, auch was den persönlichen Bezug und die Fähigkeiten des Antragsstellers betrifft) ist die kulturhistorische Bedeutsamkeit also durch die wissenschaftlich-technische Zwecksetzung gegeben.

Bist Du der Ansicht, dass eine wissenschaftlich-technische Sammlung die Möglichkeit bietet, damit zu schießen?

War zwar nicht an mich gerichtet, aber trotzdem:

Für eine wissenschaftlich-technische Sammlung wird (je nach genauem Sammelgebiet und der Zielsetzung des Vorhabens) ein Munitionserwerb wohl i.d.R. abgestempelt werden bzw. ein solches Bedürfnis als gegeben anzusehen sein. Wie will man denn sonst das Sammelgebiet wissenschaftlich-technisch bearbeiten können, wenn die entsprechenden Waffen nicht in Betrieb genommen werden können? Da beißt sich die Katze ja wohl in den Schwanz.

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Gut, heißt also, dass höhere Anforderungen an den Sammler gestellt werden.

Korrekt, wer so etwas beantragt kann sich darauf vorbereiten, dass Unterlagen und eigene Ausarbeitungen eingereicht werden müssen, welche von der für den Antragstseller zuständigen waffenrechtlichen Behörde der Waffentechnik/den Waffeningenieuren des zuständigen LKA zur Prüfung vorgelegt werden. Kommt vom LKA eine Stellungnahme mit Bedenken kann man das Vorhaben in die Tonne klopfen.

€: Grundsätzlich kann man ein w-t Sammelgebiet nur ruhigen Gewissens beantragen, wenn man bereits fachkundig ist.

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Ja, ich stimme Deiner Bewertung zu. FACHkundig halte ich für zu hoch angesiedelt, müsste auch auf der SACHkundig-Ebene realisierbar sein. "steven" hat ja ein Sammelthema durchbekommen, das recht neuzeitlich ist - war mit der Forderung verbunden, sich sehr intensiv mit dem Sammelthema zu beschäftigen. Hätte wir diese Leidenschaft nicht, dann würden wir um diese Tageszeit nicht vor der Kiste sitzen.

Beste Grüße zum Wochenende!

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allerdings niemals mit Waffen ohne gültigen Beschuss!!

Nun mal gaanz langsam zum mitdenken und hoffentlich auch verstehen: Hier im Thread ging es in keiner Silbe darum, mit unbeschossenen Waffen zu schießen. Mag sein, daß Dir das unverständlich ist, aber da Du Dich immer wieder daran aufziehst, muß man das scheinbar nochmal klarstellen.

Zu den anderen Punkten haben ja etliche anderen Nutzer schon etwas geschrieben, ich denke damit ist alles gesagt.

Mach Du, was Du meinst (oder eben auch nicht), allen anderen wünsche ich verständnisvolle SB und viel Spaß auf dem Schießstand!

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Nun mal gaanz langsam zum mitdenken und hoffentlich auch verstehen: Hier im Thread ging es in keiner Silbe darum, mit unbeschossenen Waffen zu schießen. Mag sein, daß Dir das unverständlich ist, aber da Du Dich immer wieder daran aufziehst, muß man das scheinbar nochmal klarstellen.

Zu den anderen Punkten haben ja etliche anderen Nutzer schon etwas geschrieben, ich denke damit ist alles gesagt.

Mach Du, was Du meinst (oder eben auch nicht), allen anderen wünsche ich verständnisvolle SB und viel Spaß auf dem Schießstand!

Silentium vero aureum est.

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