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IGNORED

Zuverlässigkeitsprüfung/örtliche Polizeidienststelle


Btimo

Empfohlene Beiträge

Versagungsgrund wäre zum Beispiel regelmäßiger Alkoholkonsum.

Wer regelmäßig zum Abendmahl geht und an dem Ritual teilnimmt, trinkt bereits regelmäßig Alkohol.

Muss ich schreiben, dass das nicht ernst gemeint ist? :s82:

Gruß Habakuk

im FWR

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Hallo Btimo,

bei mir war der zuständige Kontaktbeamte, der hatte meine Akte unter dem Arm, ließ sich den PA zeigen und unterhielt sich ca. 10 min mit mir, dann war alles erledigt.

Der Kontaktbeamte kann jedoch auch in deiner Nachbarschaft versuchen, Erkundigungen über dich einzuholen, ob du ein anständiger Kerl (Frau) bist. Da wir jedoch eine gut abgesicherte Straße (mehrere Jäger) und ein gutes Verhältnis untereinander haben, wäre auch das kein Problem für mich geworden. Ab und zu hast du ja auch mal einen "Blockwart" im Haus, der evtl. nicht gut über dich spricht.

Du glaubst also wirklich, dass z. B. bei einem Antrag auf Erstausstellung einer WBK ein Polizeibeamter losgeschickt wird und sich in der Nachbarschaft ueber den Betreffenden erkundigt?

(um diesmal nicht schon wieder das Wort "Paranoia" zu verwenden:) "Verfolgungswahn"!!!

Ich moechte mal daran erinnern, dass es meines Wissens in D nicht einmal eine zentrale Datenbank fuer alle registrierten Schusswaffen gibt ... Wechselsyteme und Einstecklaeufe muessen nicht mal eingetragen werden und koennen so theoretisch nach einem Erwerb durch ein Berechtigten von diesem beliebig in Umlauf gebracht werden; auf Jagdschein kann man in D skurile Halbautomaten wie MP5-Klones in Pistolenkalibern kaufen, die bestimmt niemand in den Wald mitnimmt usw. usf. - - und dann haben die Leute staendig diese Stasi-Phantasien!

Dass der Typ in Erfurt (und viele andere) legal Waffen erwerben konnten, duerfte doch klar zeigen, wie "streng" die Ueberpreufung in der Praxis wirklich ablaeuft bzw. ueberhaupt nur ablaufen kann. Wer dennoch Trouble mit der Behoerde hat, hat oft wirklich Dreck am Stecken.

Und wer "frueher" mal ein paar Tagessaetze "nur" wegen ein paar angezuendeten Muelltonnen (na ja, dafuer gibts in D ja meist nur ein "du, du, du!", sonst nichts) oder wegen "das war doch nur ein bisschen Geschubse .." bekommen hat, braucht wahrlich keine Schusswaffe - - auch wenn das "schon lange her" ist!

Da sollte also ein Blick in die Akten ausreichen und die Meinung der Nachbarn wird wohl kaum nicht benoetigt.

Leider wird mit solchen Kandidaten meiner Meinung nach noch viel zu lax umgegangen.

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Du glaubst also wirklich, dass z. B. bei einem Antrag auf Erstausstellung einer WBK ein Polizeibeamter losgeschickt wird und sich in der Nachbarschaft ueber den Betreffenden erkundigt?

(um diesmal nicht schon wieder das Wort "Paranoia" zu verwenden:) "Verfolgungswahn"!!!

Ja, solche Fälle hat es nach der letzten WaffG-Änderung in NRW nachweislich gegeben.

Inzwischen sind sie explizit untersagt worden.

Ich moechte mal daran erinnern, dass es meines Wissens in D nicht einmal eine zentrale Datenbank fuer alle registrierten Schusswaffen gibt ... Wechselsyteme und Einstecklaeufe muessen nicht mal eingetragen werden und koennen so theoretisch nach einem Erwerb durch ein Berechtigten von diesem beliebig in Umlauf gebracht werden; auf Jagdschein kann man in D skurile Halbautomaten wie MP5-Klones in Pistolenkalibern kaufen, die bestimmt niemand in den Wald mitnimmt usw. usf. - - und dann haben die Leute staendig diese Stasi-Phantasien!

Dass der Typ in Erfurt (und viele andere) legal Waffen erwerben konnten, duerfte doch klar zeigen, wie "streng" die Ueberpreufung in der Praxis wirklich ablaeuft bzw. ueberhaupt nur ablaufen kann. Wer dennoch Trouble mit der Behoerde hat, hat oft wirklich Dreck am Stecken.

Und wer "frueher" mal ein paar Tagessaetze "nur" wegen ein paar angezuendeten Muelltonnen (na ja, dafuer gibts in D ja meist nur ein "du, du, du!", sonst nichts) oder wegen "das war doch nur ein bisschen Geschubse .." bekommen hat, braucht wahrlich keine Schusswaffe - - auch wenn das "schon lange her" ist!

Da sollte also ein Blick in die Akten ausreichen und die Meinung der Nachbarn wird wohl kaum nicht benoetigt.

Leider wird mit solchen Kandidaten meiner Meinung nach noch viel zu lax umgegangen.

Der Rest Deines Textes und vor allem Deine Schlußfolgerungen sind einfach nur :peinlich:

Es stimmt schon, die größsten Waffenrechtsverschärfer sitzen in den eigenen Reihen.

Gruß

Michael

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Leiden hier einige unter Verfolgungswahn ?

Im Eingangspost wurde nur nach dem Inhalt einer Anfrage bei der lokalen Polizeidienststelle gefragt.

Dann wurde von "Ringo58" die Möglichkeit einer Nachforschung im persönlichen Umfeld angedeutet

und ruckzuck ist von "Stasimethoden" und deren Befürwortung durch Betroffene die Rede.

Kommt mal wieder runter, wir rühmen uns doch so gern der Gesetzestreue hier,

eine Anfrage beim Ortssheriff ist normale Prozedur, nicht mehr, nicht weniger.

Godspeed,

Pickett

:appl:

Steht doch klar im Gesetz, § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG:"...ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen... schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein."

Nicht immer kommt es bei Auffälligkeiten ja gleich zum Strafverfahren. Ordnungsrechtlich kann es aber sehr wohl relevant sein, wenn jemand öfters mal vom Faustrecht Gebrauch macht oder sagen wir mal "in anderen Sphären schwebt".

Genau das darf er eben nicht ! Die Polizei darf nur bereits bekannte Tatsachen melden, nicht aber aufgrund der Anfrage mit Ermittlungen beginnen. :huh:

Rischdisch!!

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Du glaubst also wirklich, dass z. B. bei einem Antrag auf Erstausstellung einer WBK ein Polizeibeamter losgeschickt wird und sich in der Nachbarschaft ueber den Betreffenden erkundigt?

Hallo Manfred,

da dies von Schießkollegen angedeutet wurde kann ich als Neuling (damals) davon ausgehen, daß es möglich ist. Und wenn es bei uns in NRW schon vorgekommen ist, kann ich es nur als gutgemeinte Mitteilung verstehen. Nicht jeder findet immer die entprechenden Gesetzestexte oder Vorschriften. Deshalb bin ich auch weiterhin immer froh wenn hier Diskussionen mit Mitgliedern und SB stattfinden, um über alle Unwägbarkeiten des WaffG informiert zu sein, denn die unterschiedliche Auslegung im gesamten Deutschland ist schon ziemlich :peinlich: .

Gruß aus OWL

Ringo58

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Die Nachbarschaftsschnueffelei ist illegal. Wenn sowas bei euch vorkommen sollte, ist ne Beschwerde beim Landesbeauftragten fuer Datenschutz und eine DAB das mindeste.

NRW, ohwehohweh...

ABER!

Wie will der (eventuell) Beschnüffelte denn überhaupt von solcher Vorgehensweise erfahren?

WENN das angeleiert wurde- da hält doch die Behörde den Deckel fest drauf und informiert wohl nicht das arme Schw..., welches ne Waffe beantragt.

Denk mal an die (im Fernsehen berichteten) ENDLICH mal aufgedeckten Schikanen bei einer Pol-Hundestaffelausbildungverbildungsschikanebehörde!

Da wurde sogar INTERN "der Deckel" fest geschlossen, bis denn (viel zu spät) die Perversitäten ans Licht gebracht wurden.-

---Viel passiert ist diesen psychisch kaputten Typen allerdings nicht---- sie wurden einfach versetzt, heißt: Weiterbeschäftigung, Pensionsanspruch, keine (wie es angebracht wäre) fristlose Kündigung- nach dem Motto:

Neue Stadt, neues Spiel, neues Glück!

Und da will ein privater Bürger rausbekommen, ob über ihn bei Privatpersonen- sprich Nachbarschaft- "Erkundigungen" eingezogen wurden?

Der/die Befragten werden (typisch) schön die Schnauze halten.-

Das würd mich auch mal gern interessieren. Ich dachte die Stasi Zeiten wären vorbei :rolleyes:

Die Geschichte wiederholt sich eben!

So wie in einer alten "Reklame": Die Mode wechselt, der Druckknopf bleibt!

Oder auf den thread bezogen: Die Namen wechseln, die Vorgehensweise bleibt.

-und noch ein Nachtrag: Mit "Paranoia" haben solche durchaus angebrachten Vermutungen (zumal ja wirklich vorgekommen)

absolut nichts zu tun:

Überlegt doch mal sachlich, wie es früher im Arbeiterundbauernstaat war (was Bürgerbespitzelung betraf):

Gab es "Dort" einen Reisepaß/Personalausweis mit biometrischen Kennzeichen?

Hatten diese Dokumente (bewußt Plural, denn das gilt garantiert auch bald für den Personalausweis) gespeicherte Fingerabdrücke?

Computerüberwachung online?

Telefon- UND Handyüberwachung, bzw. Datenspeicherung bis zum geht nicht mehr?

Videokameras allerorten (NOCH nicht auf den Scheißhäusern),

Mit Sicherheit irgendwann auch die Autobahnmaut für PKW- ebenfalls mit exakter Registrierung der Fahrbewegungen wie jetzt schon bei den LKW.

Die heute schon vorgenommene Datensammelwut übersteigt bereits den Zustand in der verflossenen DDR.

Und diese Zustände werden vom Bürger nicht mehr aufzuhalten/abzuschaffen sein.

Nochmals: Nix mit unterstellter Paranoia- ein gesundes und in Einzelfällen (wo es denn rausgekommen ist) berechtigtes Mißtrauen.

ABER- solange Otto Normalbürger nicht zuviel für's Benzin bezahlen muß, das Kabelfernsehen funktioniert und die Bierkiste

gefüllt ist, ist ihm (IHR seid natürlich NICHT gemeint!) der Datenschutz sch...egal.

Andernfalls hätten wir nicht die jetzigen Zustände.

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Ja, solche Fälle hat es nach der letzten WaffG-Änderung in NRW nachweislich gegeben.

Inzwischen sind sie explizit untersagt worden.

Es stimmt schon, die größsten Waffenrechtsverschärfer sitzen in den eigenen Reihen.

Gruß

Michael

Wenn er denn in der selben Reihe sitzen sollte.....

V

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Ich kann mich noch an Folgendes erinnern:

In dem Ort im heißesten Teil der Pfalz neu zugezogen - Großkaliberwaffe beantragt.

Nach wenigen Tagen stand ein älterer Polizist vor meiner Tür (Einfamilienhaus).

Er habe den Auftrag, ein Gespräch mit mir zu führen - wegen des Antrages.

Das haben wir dann auch in netter Form gemacht.

Etwa eine halbe Stunde plauderten wir über das Sportschießen, den Unterschied in der Anforderungen der Waffen zu den ihm bekannten Waffen, ich zeigte ihm meine High-Standard, die er sehr interessiert betrachtete.

Er interessierte sich auch über den Ablauf des Schießprogrammes (Sportpistole) und zuckte nur kurz zusammen, als ich das Duellschießen erwähnte. Konnte ihn aber beruhigen.

Ich weiß noch dass er sagte, dass er sich das ganz schön schwierig vorstelle.

Ich musste ihm dann noch "Smith und Wesson" buchstabieren - für seinen Bericht.

Das war's.

Wenige Tage später Anruf, ich könnte meine Erwerbserlaubnis abholen. (WBK gab's damals noch nicht.)

Ach ja, das war 1969/70.

Gruß Habakuk

im FWR

im FWR

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Ich hatte damals einen Revolver im Kaliber .38 spec beantragt.

Genau den, den ich heute noch habe und der unverkäuflich ist.

Ein traumhafter Masterpiece (blue finish!), vom Besitzer 1957 gekauft; in ungeschossenem Zustand von diesem Gönner damals für 300 DM und einem Maß Bier überlassen bekommen.

Der Griff hat noch die S&W-Raute.

Gruß Habakuk

im FWR

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