Zum Inhalt springen
IGNORED

Zuverlässigkeitsprüfung/örtliche Polizeidienststelle


Btimo

Empfohlene Beiträge

N'Abend miteinander.

Ich lerne grad ein wenig für die Sachkunde, da taucht auch auf, daß die Zuverlässigkeit übers Bundeszentralregister, Staatsanwaltliches Verfahrensregister und über die örtliche Polizeidienststelle überprüft wird.

Die ersten beiden dürften klar sein.

Aber was weiß denn die Polizei, was die anderen nicht auch schon wissen, wird doch eh alles weitergeleitet?

Oder anders gefragt: was schreiben die denn in ihrer Beurteilung?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Btimo,

bei mir war der zuständige Kontaktbeamte, der hatte meine Akte unter dem Arm, ließ sich den PA zeigen und unterhielt sich ca. 10 min mit mir, dann war alles erledigt.

Der Kontaktbeamte kann jedoch auch in deiner Nachbarschaft versuchen, Erkundigungen über dich einzuholen, ob du ein anständiger Kerl (Frau) bist. Da wir jedoch eine gut abgesicherte Straße (mehrere Jäger) und ein gutes Verhältnis untereinander haben, wäre auch das kein Problem für mich geworden. Ab und zu hast du ja auch mal einen "Blockwart" im Haus, der evtl. nicht gut über dich spricht.

Der Beamte trägt seine Ergebnisse in die Akte ein und sendet sie zur KPB zurück, die dann weiter entscheiden, ob ein Hinderungsgrund für die Erteilung einer WBK vorhanden ist.

Mit besten Grüßen aus dem östlichsten Westfalen

Ringo58

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber was weiß denn die Polizei, was die anderen nicht auch schon wissen, wird doch eh alles weitergeleitet?

Wenn du z.b. andauernd besoffen " gefunden" wirst.......Polizei " bekannt", aber solange nix passiert kommt nix ins Register.......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bei mir war der zuständige Kontaktbeamte, der hatte meine Akte unter dem Arm, ließ sich den PA zeigen und unterhielt sich ca. 10 min mit mir, dann war alles erledigt.

Wer zum Geier sammelt denn noch alles Daten über uns? Was ist beim zuständigen Polizeirevier alles gespeichert? Und vor allen Dingen warum?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du z.b. andauernd besoffen " gefunden" wirst.......Polizei " bekannt", aber solange nix passiert kommt nix ins Register.......

Regelmässig besoffen -------> geregeltes Leben :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer zum Geier sammelt denn noch alles Daten über uns? Was ist beim zuständigen Polizeirevier alles gespeichert? Und vor allen Dingen warum?

Das würd mich auch mal gern interessieren. Ich dachte die Stasi Zeiten wären vorbei :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du z.b. andauernd besoffen " gefunden" wirst.......Polizei " bekannt", aber solange nix passiert kommt nix ins Register.......

Aha, da wäre ich gar nicht drauf gekommen, bin Nichttrinker :icon14:

aha, ******* kommt drauf, also Trinker.

binjaschonweg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aha, da wäre ich gar nicht drauf gekommen, bin Nichttrinker :icon14:

aha, ******* kommt drauf, also Trinker.

binjaschonweg

ja, ich oute mich! :00000733:

Bin Cafe-Junkie!! :heuldoch:

Unter 2 Liter taugt der tag nix! :gutidee:

Wir sehen uns ja dann am 10.11, gelle!! :bud:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Nachbarschaftsschnueffelei ist illegal. Wenn sowas bei euch vorkommen sollte, ist ne Beschwerde beim Landesbeauftragten fuer Datenschutz und eine DAB das mindeste.

NRW, ohwehohweh...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber was weiß denn die Polizei, was die anderen nicht auch schon wissen, wird doch eh alles weitergeleitet?

Na wenn man Dich dauerd aufgreifen würde und Du durftest des öfteren mal deren Übernachtungsmöglichkeit genießen.

Also wenn Du dort wegen Trunkenheit, Schlägerrei, usw. namentlich bekannt bist, ohne dass es gleich zur Anklage gekommen ist und natürlich für den Fall, dass da was in Arbeit ist und somit noch nicht in den beiden Registern zu finden ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das willst Du garnicht wissen! :D

Viele Grüße,

EEW

Alles halb so wild, geht wirklich nur darum, ob (wer vom Dorf kommt weiß was ich meine) einer bisher nur immer wegen viel Glück und guten Kumpels von einer offiziellen Bestrafung verschont blieb. Da kennen die Beamten die Pappenheimer und können schon mal mitteilen, dass der XY ein (un)bekannter Akli oder permanenter Kirmesschläger (ohne Konsequenzen) ist. Der Kontaktbeamte kennt die Leute oft nicht persönlich, deshalb fragt er nach. Gibt die Erkenntnisse (auch keine sind welche) weiter und gut is.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sprich, der ganz normale Stasiwahnsinn in der Volksrepublik Deutschland und selbst wenn die Schnueffelei sogar weit uebers erlaubte hinaus geht, finden sich genug Leute, die es sich nicht nur gefallen lassen, sondern auch noch begruessen.

:kotz:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sprich, der ganz normale Stasiwahnsinn in der Volksrepublik Deutschland und selbst wenn die Schnueffelei sogar weit uebers erlaubte hinaus geht, finden sich genug Leute, die es sich nicht nur gefallen lassen, sondern auch noch begruessen.

:kotz:

Gibs auf, Frank. "Wir" haben keine Freiheiten mehr verdient, "wir" lehnen sie ja überwiegend ab und meinen dafür noch gute Gründe zu haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leiden hier einige unter Verfolgungswahn ?

Im Eingangspost wurde nur nach dem Inhalt einer Anfrage bei der lokalen Polizeidienststelle gefragt.

Dann wurde von "Ringo58" die Möglichkeit einer Nachforschung im persönlichen Umfeld angedeutet

und ruckzuck ist von "Stasimethoden" und deren Befürwortung durch Betroffene die Rede.

Kommt mal wieder runter, wir rühmen uns doch so gern der Gesetzestreue hier,

eine Anfrage beim Ortssheriff ist normale Prozedur, nicht mehr, nicht weniger.

Godspeed,

Pickett

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder anders gefragt: was schreiben die denn in ihrer Beurteilung?

Steht doch klar im Gesetz, § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG:"...ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen... schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein."

Nicht immer kommt es bei Auffälligkeiten ja gleich zum Strafverfahren. Ordnungsrechtlich kann es aber sehr wohl relevant sein, wenn jemand öfters mal vom Faustrecht Gebrauch macht oder sagen wir mal "in anderen Sphären schwebt".

Der Kontaktbeamte kann jedoch auch in deiner Nachbarschaft versuchen, Erkundigungen über dich einzuholen, ob du ein anständiger Kerl (Frau) bist.

Genau das darf er eben nicht ! Die Polizei darf nur bereits bekannte Tatsachen melden, nicht aber aufgrund der Anfrage mit Ermittlungen beginnen. :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Steht doch klar im Gesetz, § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG:"...ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen... schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein."

Nicht immer kommt es bei Auffälligkeiten ja gleich zum Strafverfahren. Ordnungsrechtlich kann es aber sehr wohl relevant sein, wenn jemand öfters mal vom Faustrecht Gebrauch macht oder sagen wir mal "in anderen Sphären schwebt".

Zustimmung. Diese Klientel kann ja dann hinterher zu Igor gehen, den interessieren keine Sphären oder Fäuste, sondern nur der nackte Mammon. Und da gibts bestimmt ganz krasse Teile, sogar mit SD, die man auch mit positivem Votum der grün-weißen Kontaktler sonst nicht bekäme.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leiden hier einige unter Verfolgungswahn ?

Im Eingangspost wurde nur nach dem Inhalt einer Anfrage bei der lokalen Polizeidienststelle gefragt.

Dann wurde von "Ringo58" die Möglichkeit einer Nachforschung im persönlichen Umfeld angedeutet

und ruckzuck ist von "Stasimethoden" und deren Befürwortung durch Betroffene die Rede.

Kommt mal wieder runter, wir rühmen uns doch so gern der Gesetzestreue hier,

eine Anfrage beim Ortssheriff ist normale Prozedur, nicht mehr, nicht weniger.

Godspeed,

Pickett

Nachforschungen im persoenlichen Umfeld sind nicht vom Gesetz gedeckt.

Es ist schon schlimm genug, dass das WaffG von den Aemtern Kaffesatzleserei fordert, anstatt einfach ins BZR zu schauen, ob da was steht. Aber dann noch ausserhalb des Gesetzes aktiv Leute ausspionieren, das SIND Stasimethoden, die man nicht dulden darf.

Daher mein Hinweis an die, denen so etwas passiert. Damit sie das nchct als gottgegeben hinnehmen, sondern dagegen vorgehen, mit den wenigen rechtsstaatlichen Mitteln, die ihnen noch bleiben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

wenn ich mich recht erinnere, hat es in der Vergangenheit in NRW Fälle gegeben, wo ein übereifriger Polizist die Nachbarschaft eines Antragstellers befragt hat.

Dieses Vorgehehn wurden den Polizeibehörden daraufhin explizit verboten!

Auskunft "nach Aktenlage" ja, ermitteln nein.

Also nix mehr mit Stasi-Methoden

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachforschungen im persoenlichen Umfeld sind nicht vom Gesetz gedeckt.

Insoweit stimme ich dir zu, im Waffengesetz ist ja explizit auch von einer Stellungnahme der lokalen Dienststelle ob Tatsachen bekannt sind die Rede, nicht aber von anzustellenden Nachforschungen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen daß die permanent unterbesetzten Dienstellen sich freiwillig nicht eingeforderte Arbeit aufhalsen.

Gruss,

Pickett

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.