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IGNORED

Laut DWJ fordern LKAs Bolzen, damit nur 2-Schuss-Mags in HA passen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
An Deiner Stelle würde ich für die Jägerprüfung lernen;.

hat er hinter sich.........stand in nem anderen Thread.......

Geschrieben
Genug gewarnt...

Ich will bestimmt kein"Lex Schwarzwälder" und auch niemand auf falsche Gedanken bringen. Hast schon Recht: Wer viel frägt kriegt dumme Antworten. Hingegen verstehe ich die Zeitschrift dwj da nicht ganz: Entweder ich nenne Ross und Reiter und drucke ggf. eine juristische Stellungnahme dazu ab, oder es ist nur Gerüchtekocherei...

Auf der Jagd werde ich aber erstmal vorsichtig sein. Schade, dass man im Bereich WaffG ständig mit Rechtsunsicherheit leben muss.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Auf der Jagd werde ich aber erstmal vorsichtig sein. Schade, dass man im Bereich WaffG ständig mit Rechtsunsicherheit leben muss.

Ja ich versteh Dich ja auch, es ist nicht einfach mit den schlafenden Hunden ....

Geschrieben

Moin moin,

was soll das??wer lesen kann ist im Vorteil!!

Ob Jäger oder Sportschütze und sonstige Gründe

gibt es nur ein Waffengesetz FÜR alle also lesen

nicht sinnlos Posten.

Sportschützen HA 10 Schuß

Jäger HA 2 Schuß

Wobei ich nicht verstehe was ein Jäger mit einem MP5 Clone im Wald will sei es mit einem

2er oder 10er(Was er nicht darf) ?

Aber sei es drum!!

Gruß

XXL

Geschrieben
Jäger HA 2 Schuß

Ei freilich darf der Jäger bei HA Magazine mit mehr als 2 Patronen verwenden.

Er kann auch ne 100er Beta-C-Trommel unter den HA klemmen.

Verboten ist lediglich...

... auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können...

zu schießen. Das steht aber nicht im WaffG, sondern im § 19 (1) Bundesjagdgesetz.

Für den Jagdschutz sind die großen Magazine aber verwendbar.

gibt es nur ein Waffengesetz FÜR alle also lesen

Naja, das Bundesjagdgesetz gilt kaum für alle Waffenbesitzer.

Sportschützen HA 10 Schuß

Was steht im § 6 (1) Nr. 3 AwaffV? Lies das mal Wort für Wort und inkl. der Überschrift des Paragarphen und des Absatzes :rolleyes:

2er oder 10er(Was er nicht darf) ?

Natürlich darf der jäger das, siehe oben.

Geschrieben

Können wir das Thema nichtmal lassen............jeder macht wie er denkt und gut is..................... :confused:

Geschrieben

da gibts doch bestimmt wieder irgendwo irgendwelche Verwaltungsvorschriften (falls Vater Staat es geschafft hat welche zu erlassen). da wirds dann entsprechend geregelt sein wer wann und wo in welcher Eigenschaft mit wieviel Patronen in welchem Magazin bestimmter Waffen rumlaufen darf. Als ob wir in Deutschland und auf der Welt keine wichtigeren Probleme hätten, aber die Herren Politiker müssen dem Volk/Wähler ja zeigen dass sie ihr geld wert sind und werden nicht müde dem harmlosen (tschuldigung ich meinte "gemeingefährlichen") legalen Waffenbesitzer in seinen Rechten zu beschneiden....

mal ganz ehrlich, ob ein Jäger/Sportschütze jetzt 2/10 oder 20/50 Patronen im Magazin hat ist doch ****egal. Der Jäger wird desswegen nicht 10 mal mehr wild erlegen und der Sportschütze wird desswegen nicht seinen Nebenmann erschießen...

HornerArms hat recht.

jeder macht so wie er meint. wo kein kläger da kein richter sag ich immer. nicht auffallen und mit der masse mitschwimmen, dann macht man (leider) heute am wenigsten falsch.

Geschrieben

Is´ja putzig, diesen Jagdschulleiter würde ich gerne mal kennenlernen! Übrigens hört sich Jagdschulleiter für mich ähnlich an wie Oberschützenmeister, das war doch diese Weichbirne, die ihren geistigen Dünnpfiff im Fernsehen verbreiten durfte, oder?

Aber mal ehrlich, genau diese Gestalten in Form eines Oberlehrers bringen eine ganze Zunft in Verruf. Bei der Jagdausübung braucht mir so einer lieber nicht quer kommen. Auch und gerade im bereich der Jagd solte bitte schön nach recht und Gesetz gehandelt wersden und nicht nach den Wahnvorstellungen einiger weniger!

Übrigens, noch kurz was zum Thema Unterstellen einer Absicht, wenn ich ein 10Schußmag. mit mir führe und es nur mit zwei Schuß lade u8nterstellt mir die Behörde böse Absicht? Ich denke das ist Unsinn, ansonsten müssten ja, wie allen bekannt sein sollte, jeder Mann der Vergewaltigung angeklagt werden. Die Vorrichtung dafür ist ja schließlich vorhanden <_<

Geschrieben
Übrigens, noch kurz was zum Thema Unterstellen einer Absicht, wenn ich ein 10Schußmag. mit mir führe und es nur mit zwei Schuß lade u8nterstellt mir die Behörde böse Absicht? Ich denke das ist Unsinn, ansonsten müssten ja, wie allen bekannt sein sollte, jeder Mann der Vergewaltigung angeklagt werden. Die Vorrichtung dafür ist ja schließlich vorhanden <_<

vorsicht: nimmst du das magazin mit, passiert gar nix. verwendest du es in der waffe beim schuß auf wild, machst du dich strafbar. im entsprechenden paragraphen steht nicht, wie viele patronen im magazin sein dürfen, sondern wie viele es FASSEN darf. sonst wäre bei einem 5-schüssigen magazin die ersten 3 schuß illegal, die letzten aber legal ... :rolleyes:

Geschrieben
Können wir das Thema nichtmal lassen............jeder macht wie er denkt und gut is..................... :confused:

Gib's auf. Bei Deutschen Waffenbesitzern gibt's nur 3 Kategorien.

Gutmenschen, alles verbieten was ich nicht selber darf ( die schlimmsten und gefährlichsten )

Normale Waffenbesitzer beachten das WaffG / BJG zu über 95% ( schaden niemandem, kümmern sich um Ihr eigenes Zeug und halten die Klappe )

Komplett Illegale Waffenbesitzer........ ( schaden auch niemand, können aber ggf Ärger bekommen )

Unglücklicherweise überwiegt bei WO Kategorie 1,..........

Geschrieben
vorsicht: nimmst du das magazin mit, passiert gar nix. verwendest du es in der waffe beim schuß auf wild machst du dich strafbar.

Nein. Es ist beim Schuß auf WILD eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 I Nr. 5 BJG; sie kann mit einer Geldbuße und ggf. mit Einziehung der Waffe ( §§ 39 III, § 40 I BJG) geahndet werden. Strafbar macht man sich also nicht.

Edith meinte, ich hätte die letzte Klammer hinter § 40 I BJG vergessen. Ich tue ihr gerne den Gefallen und berichtige insoweit mein Posting.

Noch ein Nachtrag: Auch das LKA ist nicht für die Verfolgung derartiger oder sonstiger OWi nach dem BJG zuständig, sondern die UJB. Wundere mich denn auch, wieso man seitens der Kriminellen pardon Kriminalen überhaupt meinte, sich aus dem Fenster hängen zu müssen.

Geschrieben
Trotzdem ist es Unsinn zu schon das Mitführen von Magazinen >2 Schuss auf der Jagd sei verboten.

Es ist und bleibt nur der Schuss auf _WILD_ mit mehr als 2 Schuss im Magazin verboten. Wie weit das mit dem "aufnehmen kann" schon kritisch weiss ich nicht. Dieser Teil des Jagdgesetzes ist aber auch längere Zeit unverändert.

Sonst könnte man auch fragen warum Jäger eine Kurzwaffe mitführen dürfen. Die haben sogar meistens mehr als 2 Schuss. (Ja ich weiss, die vom Jagdschulleiter hat nur 2. Ein Musterknabe vorm ...)

Edit: war eigentlich in Antwort auf 9x19 Heute 10:24

Hallo,

da ich nicht annehme, dass ihr alle ernstzunehmende Jäger seid, hier ein Auszug zur Anmeldung von Halbautomaten.

Sofern Sie eine Selbstlade-Flinte und/oder eine Selbstlade-Büchse aufgrund eines

Jahresjagdscheines erworben haben, darf das Magazin der Waffe nur maximal zwei Patronen

aufnehmen können. Bei einer Magazinkapazität von mehr als zwei Patronen ist die Erlaubnis

zum Erwerb einer solchen Waffe vorab bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Das ist ein Passus aus dem Original der Region Hannover.

Es ist schon erstaunlich, welche Kraft in die dümmsten Argumente für immer größere Magazine gesteckt werden.

Jagdschutz, Jagdliches schießen usw.

Geschrieben
Es ist schon erstaunlich, welche Kraft in die dümmsten Argumente für immer größere Magazine gesteckt werden.

Jagdschutz, Jagdliches schießen usw.

Es ist auch erstaunlich, wieviel Kraft in die dümmsten Postings gesteckt wird. Auch die Bezirksregierung Hannover ist hier ganz sicher nicht im Recht, obwohl sie eigentlich an dasselbe gebunden ist. Es soll übrigens viele Verwaltungsjuristen geben, die sich das Gesetz nach ihrem Gusto biegen. Anhand eines Vordruckes den rechtskundigen Fachleuten hier jedenfalls argumentative Dummheit zu unterstellen, ist nicht weniger als ein absoluter Totalausfall von Dir. Wenn Du schon offensichtlich nicht rechtskundig bist, dann würde ich das mit dem zitierten Posting nicht auch noch für jeden erkennbar hier zeigen. Außerdem zeigen solche Postings wie Deins, daß Jäger mit bestandener Jägerprüfung überwiegend meinen, die juristische Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und sich benehmen wie die Axt im Wald. Da schäme ich mich oft, zu diesem Haufen zu gehören. Denk mal darüber nach.....

Geschrieben
...gaagaagaa...

ich spare mir mal, auf deinen tonfall und deine art direkt einzugehen. lies das gesetz, das ist EINDEUTIG. persönlich kannst du machen, was du willst - dein wisch von der region hannover interessiert niemanden, denn wenn wir jeden zettel einer behörde (die vielleicht noch aus zeiten des alten waffg stammt) ernst nehmen wollten, weil sie ein gesetz falsch auslegt, brauchten wir uns über diskussionen wie bedürfnisnachweis neugelb oder 2/6 gar keine gedanken machen - sondern das brav hinnehmen, was irgendein wirrkopf in gesetze hineininterpretiert.

deine rechtsauffassung ist mit verlaub gesagt stuß. jeder händler in deutschland, der einen halbautomaten an einen jäger verkauft, würde sich damit strafbar machen, aber wahrscheinlich sind die auch alle doof? frag sachbearbeiter mal nach der meinung einer behörde ...

nix für ungut, aber wenn alle leute in der welt zu dumm sind, die wahrheit zu erkennen, kann das zwei gründe haben - und nur einer ist der, dass man selbst im recht ist...

Geschrieben

Tja, eigentlich habe ich immer gedacht, dass die Kenntnis der dem Thema hier entsprechenden Rechtslage zur „Allgemeinbildung“ eines jeden sachkundigen und interessierten Menschen gehört.

Uneigentlich war ich wohl in der Hinsicht zu optimistisch.

Allerdings habe ich in meiner Zeit bei WO auch noch keinen Tag erlebt, an dem im Bereich Waffenrecht so viel Quatsch gepostet wurde, wie heute…

Geschrieben

eben... eigentlich wurde ja schon alles gesagt, was es zu sagen gibt... zum thema "der besitz von magazinen für ha die mehr als 2 schuss fassen ist selbst für sportschützen eine straftat" ... wenn dem so sei währen in deutschland mehrere hundert wenn nicht sogar mehrere tausende sportschützen, welche ipsc oder ähnliches schießen schon lang im bau... denn hierbei gibt es auch kandidaten, die 30 schuss magazine verwenden...

dann zum thema allein der besitz wäre strafbar... wie schon gesagt... ein magazin ist kein wesentlicher teil.... man kann ja auch mg gurte kaufen... und macht sich nicht strafbar...

und zum thema jagdschutz und selbstverteidigung hab ich eigentlich nix mehr zu sagen bzw. zu wiederholen... wurd ja eh alles schon fünf mal durchgekaut...

meiner meinung nach ist dieser gesetzestext auch keine auslegungssache... es gibt zum teil klare regelungen... wie z.b. in userem fall über die magazine... und wie auch schon gesagt wurde, sind bolzen ebenfalls nicht mehr akzeptabel... da man die bolzen zu leicht entfernen kann...

zu dem m1 es ist in deutschland nicht verboten, mit größeren magazinen zu jagen... es dürfen sich zur JAGDAUSÜBUNG, welcher begriff oben ebefalls schon erläutert wurde, nur nicht mehr als 2 schuss im magazin befinden.... ob dieses jetzt 2 oder 5 oder 10 oder 500 fasst ist so lang wie breit...

gruß bgu

Geschrieben
zu dem m1 es ist in deutschland nicht verboten, mit größeren magazinen zu jagen... es dürfen sich zur JAGDAUSÜBUNG, welcher begriff oben ebefalls schon erläutert wurde, nur nicht mehr als 2 schuss im magazin befinden.... ob dieses jetzt 2 oder 5 oder 10 oder 500 fasst ist so lang wie breit...

Der letzte (hier zitierte) Absatz ist definitiv falsch. Lies nochmal im BJG nach Ist der §19.

Geschrieben
...zu dem m1 es ist in deutschland nicht verboten, mit größeren magazinen zu jagen... es dürfen sich zur JAGDAUSÜBUNG, welcher begriff oben ebefalls schon erläutert wurde, nur nicht mehr als 2 schuss im magazin befinden.... ob dieses jetzt 2 oder 5 oder 10 oder 500 fasst ist so lang wie breit...

Obacht hier (es geht beim Schuss auf Wild tatsächlich um die Kapazität/das Fassungsvermögen der Magazine und nicht um deren „Füllstand“), siehe oben:

... Es ist beim Schuß auf WILD eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 I Nr. 5 BJG; sie kann mit einer Geldbuße und ggf. mit Einziehung der Waffe ( §§ 39 III, § 40 I BJG) geahndet werden. Strafbar macht man sich also nicht.

Jagdschutz und Training auf dem Stand sind aber davon - wie ebenfalls mehrfach mitgeteilt - nicht betroffen.

Geschrieben

Hallo zusammen.

wenn man das hier so liest ... viele "Experten", viele Meinungen - ein aktuelles Urteil zu dem Thema

kenn nicht rein zufällig jemand?

Bei der Gelegenheit eine Frage:

Wenn ich einen HA per Jagdschein erworben habe, trägt meine zuständige Behörde

(NRW, egal ob Büchse oder Flinte) immer den Zusatz "2-Schuß" mit in die WBK ein.

Ist das eigentlich so korrekt?

Eine Mini-14, die ich in meinem Besitz hatte, hatte sogar im Lauf "2-Schuß"

eingestempelt; soll daß heißen, diese Waffe ist/war nur mit 2-Schuß-Magazin

"legal"?

Und wenn ich das richtig verstehe, müssen HA mit fest eingebautem Magazin

(z.B. FN-Auto 5) ein auf 2 Schuß gesperrtes Magazin haben - oder?

Oder reicht auch eine "mechanische" Sperre, die man zur Jagd rein und

hinterher wieder raus nimmt.

Wobei HA-Flinten für den Sport auch nur 2-Schuß haben dürfen, wenn ich mich

recht entsinne (zumindest beim DSB laut SpO).

Bin auf eure Postings gespannt.

Grüsse aus D'dorf

TDH

Geschrieben
Hallo zusammen.

wenn man das hier so liest ... viele "Experten", viele Meinungen - ein aktuelles Urteil zu dem Thema

kenn nicht rein zufällig jemand?

Bei der Gelegenheit eine Frage:

Wenn ich einen HA per Jagdschein erworben habe, trägt meine zuständige Behörde

(NRW, egal ob Büchse oder Flinte) immer den Zusatz "2-Schuß" mit in die WBK ein.

Ist das eigentlich so korrekt?

Eine Mini-14, die ich in meinem Besitz hatte, hatte sogar im Lauf "2-Schuß"

eingestempelt; soll daß heißen, diese Waffe ist/war nur mit 2-Schuß-Magazin

"legal"?

Und wenn ich das richtig verstehe, müssen HA mit fest eingebautem Magazin

(z.B. FN-Auto 5) ein auf 2 Schuß gesperrtes Magazin haben - oder?

Oder reicht auch eine "mechanische" Sperre, die man zur Jagd rein und

hinterher wieder raus nimmt.

Wobei HA-Flinten für den Sport auch nur 2-Schuß haben dürfen, wenn ich mich

recht entsinne (zumindest beim DSB laut SpO).

Bin auf eure Postings gespannt.

Grüsse aus D'dorf

TDH

Moin,

die bisherige Diskussion hast Du aber schon verfolgt, oder?

Jagd umfasst mehr als den Schuß auf Wild und eine Sportordnung ist nicht dem Waffen- oder Jagdrecht gleichestellt.

Gruß

Michael

Geschrieben
Ist das eigentlich so korrekt?
Nein - ein rechtsmittelfähiger Bescheid wäre sicherlich interessant.
Eine Mini-14, die ich in meinem Besitz hatte, hatte sogar im Lauf "2-Schuß" eingestempelt; soll daß heißen, diese Waffe ist/war nur mit 2-Schuß-Magazin

"legal"?

Nach altem WaffG gabe es wohl eine Regelung, die dazu geführt hat, dass z.B. Frankonia Waffen gestempelt und mit festen / veränderten 2-Schuß-Magazinen verkauft hat. Das geltende Waffengesetz sagt aber nur noch aus, dass alle Waffen erworben werden dürfen, die nicht nach BJG verboten sind. Und das BJG verbietet nicht mal Vollautomaten, sofern das Mafgazin beim Schuß auf Wild nicht mehr als zwei Patronen aufnehmen kann.
Und wenn ich das richtig verstehe, müssen HA mit fest eingebautem Magazin (z.B. FN-Auto 5) ein auf 2 Schuß gesperrtes Magazin haben - oder? Oder reicht auch eine "mechanische" Sperre, die man zur Jagd rein und hinterher wieder raus nimmt.
Ich kenne nur den Plastikstab, der zur Begrenzung vom Hersteller mitgeliefert wird. Sowas habe ich in meiner Auto 5 - der ist aber immer drin - warum sollte ich ihn rausnehmen?
Wobei HA-Flinten für den Sport auch nur 2-Schuß haben dürfen, wenn ich mich recht entsinne (zumindest beim DSB laut SpO).

Das ist aber ein Unterschied. Der DSB fordert zeischüssige Flinten, während das BJG eine Magazinkapazität von max. 2 fordert (also drei Schuß insgesamt!)

Edit: Wenn Du gegen die Beschränkung auf zweischüssige Waffen nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt hast, bist Du trotzdem daran gebunden. In dem Fall würde ich mal bei der Behörde anfragen und mir schriftlich geben lassen, was die sich darunter vorstellt. Eine SLB mit Einsteckmagazin ist nämlich unter Umständen dann für Dich ein Problem!

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