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IGNORED

absichererung des Zugangs zum Tresor


63hs

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Hallo Sportsfreunde

demnächst wollte ich was für die grüne WBK beantragen. Nachdem ich mir dann das Antragsformular geladen hatte

gab es mal wieder was neues.

Und zwar: (wie gehabt)

Wie bewahren Sie Schusswaffen auf ,beschreiben Sie Behälter ,Norm und Wiederstandsgrad............usw ?

Dann der Satz, (das neue)

Bitte beschreiben Sie die Absicherung des Zugangs zu diesem Behältniss :confused::confused::confused:

Was soll man da schreiben ,was genau wollen DIE hören ?

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Das versteh ich nun irgendwie anders.

die Absicherung des Zugangs zu diesem Behältniss

Ich definiere die Frage so das der Zugang zum Tresor zusätzlich gesichert sein soll. :confused:

Etwas anderes kann ich nicht daraus ableiten. "Die Absicherung des Zugang zu diesem Behältniss" ist in dem Fall mein Haus oder die Wohnung.

Sollte der SB es so meinen ist es in meinen Augen totaler Käse.

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Ich wuerde es wie von Rodney vorgeschlagen machen.

Wo der Tresor genau steht, geht das Amt naemlich NICHTS an, fuer die Erhebung dieser Info gibts keine gesetzlkiche Grundlage, daher Verstoss gegen BDSG. Also nehmen wir mal zu Gunsten fuers Amt an, dass die wirklich nur hoeren wollen, dass ausser dem Berechtigten keiner die Kombi kennt, bzw an den Schluessel kommt. Sollte das Amt es anders haben wollen, Beschwerde an den zustaendigen Landesbeauftragten fuer Datenschutz.

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Dann der Satz, (das neue)

Bitte beschreiben Sie die Absicherung des Zugangs zu diesem Behältniss :confused::confused::confused:

Was soll man da schreiben ,was genau wollen DIE hören ?

Diese Frage stand auch in meinem Antrag, ich habe mich dazu entschlossen diese Frage zu ignorieren ohne Rücksprache mit dem SB da es keine Grundlage dafür gibt.

Dann noch die Rechnung und nen Foto des Waffenschrankes dabei und fertig.

3 Wochen später lag dann die WBK im Briefkasten.

Mfg,

Peter

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Hi,

ich hatte vor ca. 2 Jahren ein ähnliches Problem in der Waffenschrankthematik -> Verschrauben, Mindestgewicht usw.

Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter hat ergeben: "Machen Sie sich mal keinen Stress, wir (das Oamt) haben nur Probleme mit älteren Mitgliedern bspw. der Lodenfraktion, die den Knallstock geladen zwischen die Bettlaken schieben, weil das ja schon immer so war :00000733: . "

Will heißen: Solange die Knifte im Schrank liegt und der Schlüssel nicht gerade steckt passt das schon. Eine Rechnung wollte da keiner sehen.

Grüße

Joachim

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Bei uns gibt es da auch keine Probleme. Im Antrag genügt z.B. die Angabe "Verschlossen in einem Tresor der Sicherheitsstufe A". Rechnung und/oder Foto werden nicht verlangt.

Man sollte sowieso nicht mehr Angaben machen als rechtlich unbedingt erforderlich sind. Im Zweifelsfall haben die Damen und Herren SB ja das Recht, sich den Aufbewahrungsort der Waffen persönlich anzusehen. Aber auch das kam bei uns bisher noch nie vor.

Gruß

Volker

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Was soll man da schreiben ,was genau wollen DIE hören ?

Also ,ich habe geschrieben :. "in geschlossener Wohnung, mit der Wand verschraubt, Schlüsselgewalt alleine bei mir."

heute habe ich meinen Antrag abgegeben , keine Probleme.

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Was soll man da schreiben ,was genau wollen DIE hören ?

Ich vermute so etwas wie: Doppelbartschloss oder elektronisches Zahlenschloss.

Frag bei der Abgabe des Antrages einfach mal nach bevor es dienstliche Nachfragen oder Besuche gibt.

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Aufbewahrung gemäß der gesetzlichen Anforderungen. Zu mehr wollte ich mich nicht hergeben und SB war zufrieden.

:icon14:

genauso isses - das ist die beste und sicherste aussage - impliziert auch, dass du deine aufbewahrung im falle gesetzlicher aenderungen den erfordernissen (selbsttaetig) anpasst.

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:icon14:

genauso isses - das ist die beste und sicherste aussage - impliziert auch, dass du deine aufbewahrung im falle gesetzlicher aenderungen den erfordernissen (selbsttaetig) anpasst.

Bei uns muss man jede Aenderung der Aufbewahrung (neuer Schrank usw.) melden (ob es dafuer tatsaechlich eine Rechtsgrundlage gibt, habe ich allerdings nicht geprueft ... ).

Jedenfalls wurde im vergangenen Jahr ein Rundschreiben mit einer Aufforderung zum Nachweis der gesetzeskonformen Aufbewahrung an alle Waffenbesitzer verschickt. Die Folge waren massenhafte "Waffen-zur-Entsorgung-abgeben"-Aktionen von Leuten mit Altbesitz, die keine Lust hatten, fuer ihren KK-Derringer von vor '73 oder sogar den 4mmM20-Revolver eigens einen B-Schrank anzuschaffen.

Ich habe mit dieser Regelung irgendwie auch kein Problem.

Wenn ich mal wieder was umraeume, maile ich einfach ein paar aktuelle Fotos und "gut 'is".

Falls die Einbrecher dann den ganzen Waffenschrank mitnehmen, kann ich zumindest nachweisen, dass ich ueberhaupt einen hatte ... :rolleyes:

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Bei uns muss man jede Aenderung der Aufbewahrung (neuer Schrank usw.) melden (ob es dafuer tatsaechlich eine Rechtsgrundlage gibt, habe ich allerdings nicht geprueft ... ).

...

das ist allerdings bull$hit.

da gibt es mit sicherheit keine gesetzliche grundlage dazu.

solange die plempen im jeweils ordnungs-/vorschriftsmaessigen schrank (A, B, 0, ...) untergebracht sind, kann ich mir (wenn es mein budget hergibt und ich das 'brauche') schliesslich jeden tag/woche/monat/... einen neuen schrank kaufen, wenn's mich froehlich macht.

ich stehe dafuer gerade, dass sie richtig untergebracht sind, und was es nun fuer ein schrank ist (solange die klassifizierung stimmt), ist meine sache !

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Bei uns muss man jede Aenderung der Aufbewahrung (neuer Schrank usw.) melden...

Aha - und was macht dann derjenige der mehrere Schränke hat und die Gerätschaften mal in dem einen, mal in dem anderen Schrank stehen?

Muss dann auch jedesmal gemeldet werden :00000733:

Das ist doch Humbug - siehe auch den Beitrag von Shootist. Eine Gesetzegrundlage dafür existiert nicht, auch wenn Deine Behörde das so auf irgendeinen lustigen Zettel druckt (der im Zweifel eh für die Tonne ist).

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