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IGNORED

Munitionserwerb auf Eintrag oder Voreintrag


Scorpus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, bekomm demnächst meine neue 45er zugeschickt.

Wenn ich dafür Munition kaufen will; reicht dafür der 45er-Voreintrag auf der Grünen, oder muss die Pistole selbst bereits eingetragen sein??

Geschrieben

Du hast in Deine WBK einen Voreintrag zum Erwerb einer Waffe und die Muntionserwerbsberechtigung für dieses Kaliber!

Das heiße: Du darfst die die Waffe "kaufen" und Du darfst Dir Munition kaufen! (ist ja beides schon eingetragen)

Ich hab auch, bevor ich mir einige "Kandidaten" angeschaut hab, verschiedene Munition zum Testen gekauft.

Wie gesagt - Der Eintrag ist vorhanden und somit der Erwerb kein Problem!

Gruß

SID

Geschrieben
Äh, ne Sachkundeprüfung hast Du schon gemacht, oder ? :confused:

Ja, is schon länger her! Kauf mir ja auch nicht ständig was auf grün.

Und beim Waffenkauf im Laden hab ich die Munition immer gleich mitgenommen, aber

jetzt kommt zum ersten mal was mit der Post!

Geschrieben
Okay - und die gewerberechtlichen Aspekte, die damit bei regelmäßiger Fortsetzung eventuell erfüllt werden können, beleuchten wir nicht näher. :)

Seit wann gibt es für den Käufer gewerberechtlichen Aspekte? ;)

Muss ich nun ein Käufergewerbe anmelden? :rolleyes:

Geschrieben
Seit wann gibt es für den Käufer gewerberechtlichen Aspekte? ;)

Muss ich nun ein Käufergewerbe anmelden? :rolleyes:

Hi Planlos,

natürlich solltest Du ein Käufergewerbe anmelden.

Mit den dann von Dir gesammelten und amtlicherseits ausgewerteten Daten

kann dann die vorn Dir zu tragende Steuerlast neu festgesetzt werden.

D. h. kaufst Du zu viel, so hast Du zu viel Geld übrig ( ein Zustand, dem Dein

für Dich zuständiges Finanzamt gerne abhilft).

Merke: Der Staat will nur unser Bestes.

Hast Du noch nie von der neuen "Individualisierung des Steuerrechts" gehört ?

Servus

Geschrieben
D. h. kaufst Du zu viel, so hast Du zu viel Geld übrig

Und wer zuwenig kauft, hat Geld das er sparen kann. Schlecht für die Wirtschaft --> somit erfolgt eine Sonderbesteuerung. Daher gilt auch hier:

ein Zustand, dem Dein

für Dich zuständiges Finanzamt gerne abhilft

:rtfm:

Gromit

Geschrieben
Und wer zuwenig kauft, hat Geld das er sparen kann. Schlecht für die Wirtschaft --> somit erfolgt eine Sonderbesteurerung. Daher gilt auch hier:

:rtfm:

Gromit

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, erfüllt das nicht kaufen, obwohl man könnte dann quasi schon den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. :rotfl2:

Pickett

(Oh shyce, noch Bargeld da und gleich macht alles zu) :o

Geschrieben
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, erfüllt das nicht kaufen, obwohl man könnte dann quasi schon den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. :rotfl2:

Pickett

Hi Pickett,

Das hast Du genau richtig verstanden und im Sinne

der " Individualbesteuerungsnovelle Version 0.1 beta" weitergedacht.

Respekt!

Servus

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