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IGNORED

Bundesland Berlin strebt Messerverbot an


Boule

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Was vermutlich breitenwirksamer währe, ist eine Aufstellung der

Steuern und Arbeitsplätze die durch Sportschützen, Jäger und Airsoftler

generiert und erhalten werden.

Wenn man mal alles mitrechnet...

- Munition

- Buchser

- Waffenfabriken (anteilig die Sportwaffen)

- Fachzeitschriften

- Fachbücher und die Verlage dahinter

- Zubehör (Gehörschutz, Brillen, Optiken, Taschen, Koffer, Pflegeartikel....)

- Fachhändler

- Versandhändler

- Strom, Mieten.... (Stände, Läden........)

- und all das was mir gerade nicht einfällt.....

Währe DAS nicht eine Argumentationsgrundlage ??

Nur woher die Zahlen bekommen ??

Gruß

Stephan

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Wäre eine allgemeine 'Partei der Nichteinverstandenen' denn eine Alternative? Würden alle Unzufriedenen und Nichtwähler so eine Partei wählen, hätte die im ersten Anlauf sicher die absolute Mehrheit und könnte die 'Wahlkampferstattung' an die rechtmäßigen Eigentümer, die Wähler, zurückzahlen. Die 'etablierten' Parteien könnten dann ja mit geringeren Mitteln weitermurksen und ihre Entscheidungen mit dem demokratischen Auftrag von 15 % der Bevölkerung begründen.

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  • 4 Wochen später...
Man kann nur immer wieder sagen: "Schreibt den Politikern, wenn sie wieder Mist reden!"

Ich habe es getan und hoffe das noch mehr WOler das tun.

Hier ist der Brief:

Sehr geehrter Herr Körting,

wie ich auf der Website des „Tagesspiegel“ gelesen habe möchten Sie sich dafür einsetzen dass das Waffenrecht in Berlin verschärft wird.

Sie möchten das mehr „gefährliche Messerarten“ als Waffe definiert werden um im Anschluß das führen Derselben zu verbieten.

Soweit ich weiß ist es bereits schon verboten einem anderen Menschen Leid anzutun bzw. ihn gar um sein Leben zu bringen.

Doch geschieht es in unserem Land immer häufiger das Menschen dies tun.

Sei es nun durch die Verwendung eines Messers oder eines Gegenstandes welcher Art auch immer. Selbst die bloßen Hände werden zu solchen abscheulichen Taten genutzt.

Gerade Heute ist ein Iraker wegen des „Ehrenmordes“ an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Fall der mich sehr betroffen macht. Auch wenn ich die Frau nicht kenne.

Wird, wenn Sie eine Verschärfung des Waffengesetzes erreichen sollten, eine solche Tat in Zukunft verhindert? Hätte so ein Gesetz die Frau gerettet? Ich denke nicht!

Denn kein Gesetz, sei es auch noch so restriktiv, wird einen Menschen den niedere Beweggründe lenken, davon abhalten einem Anderen Leid anzutun!

Nur wenn Dieser annehmen muß dass Sein Wohl ebenso in Gefahr ist wird er es sich überlegen dieses Risiko einzugehen.

Nur wer in der Lage ist sich gegen einen Angriff auf sein Leben adäquat zur Wehr zu setzen, hat die Chance einem solchen Schicksal zu entgehen.

Da die meisten Bürger in unserem Land nicht in den Genuß von Personenschutz kommen, und in nur ganz wenigen Ausnahmefällen ein Polizeibeamter in direkter Nähe ist, ist der Bürger sich selbst überlassen.

Sie, Ihre Kollegen in den Ländern und im Bund nehmen den Bürgern dieses Landes sukzessiv die Möglichkeiten sich gegen rechtswidrige Angriffe auf das Leben zur Wehr zu setzen.

Sie sollten den rechtschaffenden Bürgern in Deutschland vertrauen anstatt sie zu Untertanen zu machen, in dem Sie jeden entwaffnen der sich an geltende Gesetze hält.

Ich habe im Internet ein Zitat gelesen das ich sehr zutreffend finde.

„If guns are outlaw, only outlaws will have guns!”

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Peer-Olaf Kremer

Mal schauen wie die Antwort ausfällt?

Habe nun eine Antwort aus dem Büro von Herrn Körting erhalten.

Sehr geehrter Herr Kremer,

ich habe Ihre E-mail vom 11. Oktober 2007 mit Interesse zur Kenntnis genommen.

Ihre Ansicht, dass es aus Gründen des Selbstschutzes gestattet sein müsste, eines oder mehrere der fraglichen Messer, die mit dem Gesetzentwurf als Waffen eingestuft werden sollen, griffbereit bei sich zu tragen, teile ich jedoch nicht. Die Gesetzesänderung hat den Zweck, Messer, die aufgrund ihrer Beschaffenheit besonders gefährlich sind, aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Auf diesem Weg soll die Gefahr bewaffneter Gewaltdelikte, die immer häufiger im Zusammenhang mit diesen Messern begangen werden, gesenkt werden.

Der hier durchaus berücksichtigte Gesichtspunkt der Selbstverteidigung wiegt gegenüber dieser Zielsetzung geringer, da zu diesem Zweck wesentlich weniger missbrauchsanfällige Alternativen wie Pfeffer- und Reizgasspray zur Verfügung stehen. Im Übrigen reduziert das strafbewehrte Verbot des griffbereiten Beisichführens bestimmter gefährlicher Messer allgemein das Risiko, Opfer eines mit derartigen Tatmitteln begangenen Gewaltdelikts zu werden. Für Personen mit einem besonderen Schutzbedürfnis ist in dem Gesetzentwurf die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung enthalten.

Ich hoffe, ich konnte hiermit Ihre Bedenken gegen das Vorhaben ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen,

im Auftrag

Rösler

Leider wird, wie Ihr lesen könnt, nicht auf das eigentliche Problem eingegangen.

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Der hier durchaus berücksichtigte Gesichtspunkt der Selbstverteidigung wiegt gegenüber dieser Zielsetzung geringer, da zu diesem Zweck wesentlich weniger missbrauchsanfällige Alternativen wie Pfeffer- und Reizgasspray zur Verfügung stehen. Im Übrigen reduziert das strafbewehrte Verbot des griffbereiten Beisichführens bestimmter gefährlicher Messer allgemein das Risiko, Opfer eines mit derartigen Tatmitteln begangenen Gewaltdelikts zu werden.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man einfach nur :021:

Der allfürsorgliche Staat sagt uns wieder einmal, wie unsere Risiken sind und wann und wie wir unser "Leib und Leben" zu schützen

bzw. nicht zu schützen haben.

Meine Meinung:

Der Berliner Senat sollte sich um die gesellschaftlichen Probleme in Berlin und die resultierenden Folgen kümmern.

Und den Rest der Menschheit mit derartigen "Problemlösestrategien" verschonen.

Gruß,

karlyman

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Hier meine Antwort auf die Antwort.....

Sehr geehrte Frau Rössler, sehr geehrter Herr Körting

als erstes möchte ich mich für Beantwortung, der zweiten Hälfte, meiner Mail bedanken.

Ich hege die Hoffnung daß ich noch eine Antwort auf den ersten Teil bekomme.

In Ihrer Antwort schreiben Sie „Die Gesetzesänderung hat den Zweck, Messer, die aufgrund ihrer Beschaffenheit besonders gefährlich sind, aus der Öffentlichkeit zu verbannen.“

Bitte erklären Sie mir doch den Unterschied in der Beschaffenheit von Messern, welches diese als gefährlich und nicht gefährlich einstuft.

Ich bin gelernter Koch. Zu meinen Arbeitswerkzeugen gehören viele Messer. Zum Teil sehr große Messer! Und selbst mit einem kleinen Touniermesser können einer Person lebensgefährliche Verletzungen beigebracht werden!

Brauche ich daher in Zukunft eine Besitzkarte für mein Arbeitswerkzeug? Denn Kochmesser (wie auch Hammer, Schraubendreher, Äxte, usw.) sind frei verkäuflich. Oder bald nicht mehr?

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...?search=hamburg

Des weitern schreiben Sie,„Auf diesem Weg soll die Gefahr bewaffneter Gewaltdelikte, die immer häufiger im Zusammenhang mit diesen Messern begangen werden, gesenkt werden.“Was mit Sicherheit passiert. Soweit Sie das Verteidigen gegen einen bewaffneten Angriff mit einem Messer hinzurechnen. Es bleiben dann nur noch die Fälle übrig in denen der Angreifer sein Opfer verletzt hat!

Weiter schreiben Sie, „Der hier durchaus berücksichtigte Gesichtspunkt der Selbstverteidigung wiegt gegenüber dieser Zielsetzung geringer, da zu diesem Zweck wesentlich weniger missbrauchsanfällige Alternativen wie Pfeffer- und Reizgasspray zur Verfügung stehen.“.

Sie setzen also die „Zielsetzung einer politischen Aktion“ über die Unversehrtheit von Leib und Leben. Interessant!

Die geringere Mißbrauchsanfälligkeit von Pfeffer- und Reizgasen die für den Bürger frei verkäuflich sind begründet sich doch wohl in ihrer begrenzten Wirksamkeit, einen Angriff zu stoppen und in der statistischen Erfassung.

Und der Mißbrauch eines Gegenstandes begründet sich doch wohl nicht im Besitz eines Solchen.

„Im Übrigen reduziert das strafbewehrte Verbot des griffbereiten Beisichführens bestimmter gefährlicher Messer allgemein das Risiko, Opfer eines mit derartigen Tatmitteln begangenen Gewaltdelikts zu werden.“Dies wird wodurch belegt?

„Für Personen mit einem besonderen Schutzbedürfnis ist in dem Gesetzentwurf die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung enthalten.“Wie diese Personen hier:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...?search=hamburg

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...?search=hamburg

Die Gefahr für Leib und Leben ist für jeden Menschen, der sich in einer direkten und mittels Waffe ausgeübten Bedrohungssituation befindet, die Selbe!

„Ich hoffe, ich konnte hiermit Ihre Bedenken gegen das Vorhaben ausräumen.“

Sie haben mit Ihren Antworten eher dazu beigetragen das ich noch mehr Bedenken gegenüber den Entscheidungen unserer Politiker habe.

Meine Bedenken gegenüber der Verschärfung des Waffenrechtes konnten Sie nicht ausräumen!

Zum einen weil ich der Überzeugung bin daß es das Recht eines jeden unbescholtenen Bürgers sein muß sich mit einem adäquaten Mittel zu verteidigen.

Und zum anderen wird eine Verschärfung des geltenden Rechts die Personen nicht erreichen, die sich nicht an Gesetze halten!

Mit freundlichen Grüßen,

.....

P.S. Die Links verweisen zwar auf die Pressebereichte der Polizei in Hamburg, doch bin ich mir sicher daß mit ein wenig Mühe genug Beispiele auch in den Presseberichten der Berliner Polizei zu finden sind.

Denke das es mindestens wieder einen Monat dauert bis da eine Antwort kommt.

:bud:

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Die Gesetzesänderung hat den Zweck, Messer, die aufgrund ihrer Beschaffenheit besonders gefährlich sind, aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Auf diesem Weg soll die Gefahr bewaffneter Gewaltdelikte, die immer häufiger im Zusammenhang mit diesen Messern begangen werden, gesenkt werden.

:peinlich: Glauben Körting und Co. eigentlich selbst an diesen Unsinn, den sie verzapfen?

Ihr Bannstrahl erreicht sowieso nicht die kriminellen Typen, die aus reiner Lust- und Machtbefriedigung harmlose Passanten "aufklatschen" oder stechen.

Die Gründe liegen im sozialen Bereich und dem totalen Versagen der Innenpolitik. Die Rütli- Schule in Berlin- Neukölln lässt grüßen. Warum ist es denn bis heute nicht möglich, erwiesenermaßen gefährliche Gewalttäter für längere Zeit aus dem Verkehr zu ziehen? Als rein präventive Maßnahme, solange sie eine Gefahr für andere darstellen. Selbst, wenn es sich um Jugendliche handelt. Aber nein, nach kurzer Zeit sind sie wieder auf freiem Fuß und begehen weitere Gewaltdelikte. Nach hundert Gewaltstraftaten winkt dann allenfalls eine Delfintherapie auf den Bahamas auf Kosten des Steuerzahlers.

Besser hätte mir folgende Formulierung im Antwortschreiben zugesagt:

Die Gesetzesänderung hat den Zweck, Politiker, die aufgrund ihrer ideologischen Befangenheit besonders untauglich sind, aus Amt und Öffentlichkeit zu verbannen. Auf diesem Weg soll die Gefahr unnützer Scheinlösungen zu Lasten gesetzestreuer Bürger, die immer häufiger im Zusammenhang mit diesen Methoden einer gescheiterten Politik entmündigt werden, gesenkt werden.

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:appl:

Brillante und fundiert durchdachte Antwort, Longcolt! :icon14:

(Natürlich passender und angemessener als meine ironisch gemeinten Anmerkungen auf Körtings Politik von vorhin)

Auf das evtl. Antwortschreiben bin ich in der Tat sehr gespannt. Allerdings glaube ich, dass kaum mehr als eine formal- standartisierte Entgegnung, die sich dann wieder einmal um des Pudels Kern herummogelt, zu erwarten ist.

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Na ja, wie immer hat sich der nächste fähige Politiker (hey, das sollte der Un-Begriff des Jahres werden) zum Waffengesetz geäußert.

Voller Artikel unter...

Tagesspiegel über Messerverbot

Ich schreib dann schon einmal einen Leserbrief und an ein paar Volksverrä... treter.

Wie abgehoben und hohlköpfig muß so ein Politiker eigentlich sein um zu glauben, daß sich Kriminelle plötzlich an die Gesetze halten? Oder sollte es nur um eine weitere kleinliche Gängelung des Bürgers handeln?

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