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IGNORED

Extra Antrag bei einer dritten Kurzwaffe?


GEB

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Geschrieben

Hi Leute,

ich bin Mitglied im WSB und wollte mir eine dritte Kurzwaffe zulegen, soweit schön und gut. Ich füllte den bisherigen Antrag aus und nach ein paar Tagen ein Anruf vom WSB, da ich eine dritte Kurzwaffe beantrage muss ich einen speziellen Antrag nehmen, wo selbst der Kreissportleiter unterschreiben muss um dies zu genehmigen außerdem soll man die Ergebnisse der letzten Meisterschaften aufführen, doch was macht man wenn man diese nicht hat, kann man das dann komplett mit der dritten Waffe vergessen?

Was mich auch interessieren würde, ich werde demnächt warscheinlich in einen BDS oder BDMP Verein gehen, wie handhabt es dort der Verband, darf man dort mehrere Waffen kaufen?

Mfg

Geb

Geschrieben

Das hat weniger mit Waffenrecht zu tun, sondern nur und ausschliesslich mit verbandsinternen Schikanen.

Loesung: Nachfragen, wies im BDS oder BDMP gehandhabt wird dort eintreten und dann Austritt aus dem Schikaneverband mit Angabe der Gruende. Damit sies mal irgendwann lernen.

Geschrieben
Genau deswegen wollte ich mal fragen ob hier einer im BDS oder BDMP ist der was dazu sagen kann

Ist WSB der Westfälische oder Württembergische Schützenbund? In ersterem Fall wäre der BDS LV4 für dich zuständig. Dort ist es so, das du für die Befürwortung der dritten KW mindestens an zwei anerkannten Pokalschießen oder der Bezirksmeisterschaft teilgenommen haben musst. Teilnahme reicht hier, es wird kein Mindestergebnis gefordert. Ansonsten musst du im BDS nur noch vier Monate lang Mitglied sein, um eine Befürwortung zu erlangen, sofern du vorher schon 12 Monate lang Mitglied in einem anderen erkannten Verband warst (sollte ja bei dir der Fall sein). Zu beachten wäre noch, falls du dich für den BDS entscheiden solltest, das die Anmeldefrist für die BM IIRC Ende Oktober ist.

Geschrieben

 

Im BdMP sollte man zumindestens an der letzten Landesmeisterschaft in der Disziplin der beantragten Waffe teilgenommen haben - also auch kein Ergebnis notwendig, einfache Teilnahme reicht.

Der Nachweis des Trainings in den vergangenen 12 Monaten ist jedoch obligatorisch (12 Monate - 18 Trainingstermine) ...

 

Gruß Klaus

Geschrieben
Der Nachweis des Trainings in den vergangenen 12 Monaten ist jedoch obligatorisch (12 Monate - 18 Trainingstermine) ...

Das hab ich jetzt mal als so grundsätzlich vorausgesetzt gesetzt, das ich es nicht mehr extra erwähnt habe.

Geschrieben

 

Das hab ich jetzt mal als so grundsätzlich vorausgesetzt gesetzt, das ich es nicht mehr extra erwähnt habe.

 

rischtisch, das dürfte auch überall so sein

im BDS und BdMP dürfte - bei reglemässigem Training und Teilnahme an LM´s vorausgesetzt - die 3. , 4. und 5. KW kein Problem sein

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben
...

im BDS und BdMP dürfte - bei reglemässigem Training und Teilnahme an LM´s vorausgesetzt - die 3. , 4. und 5. KW kein Problem sein

Gruß Klaus

Unter DEN Voraussetzungen ist es auch beim DSB kein Problem, zumindest in meinem LV. (Sachsen-Anhalt)

mfg

Ralf

Geschrieben
im BDS und BdMP dürfte - bei reglemässigem Training und Teilnahme an LM´s vorausgesetzt - die 3. , 4. und 5. KW kein Problem sein

Im BDS LV4 kann man es mit der BM bis zur 5. KW bringen. Darüber hinaus muss man zur LM.

Geschrieben
WSB ist der Westfälische Schützenbund
also DSB......................

da hat ja Dynamite Harry gesagt, dass es da keine Prob´s gibt - die Richtlinien für ein Bedürfnis müssten ja in allen LV´s gleich sein ...

Geschrieben
Im BDS LV4 kann man es mit der BM bis zur 5. KW bringen. Darüber hinaus muss man zur LM.

Das hört sich gut an!

Wie stellen die sich das denn alle vor, wenn man mal ein paar Disziplinen schießen will?

Wenn ich ehrlich bin, ich hätte gern: ne .22ger, 9mm, .45ACP, .357 Magnum, .44 Magnum und aus Spaß ne Desert Egale.

Das die einem das Leben so schwer machen :angry2:

Da hilft nurnoch ein Jagdschein, ich bin zwaz gegen Jäger aber man hat mir erzähl das man bei der ausbildung zum Jäger kein Tier töten muss, stimmt das?

Mfg

Geb

Geschrieben
...

Da hilft nurnoch ein Jagdschein, ich bin zwaz gegen Jäger aber man hat mir erzähl das man bei der ausbildung zum Jäger kein Tier töten muss, stimmt das?

Mfg

Geb

Das stimmt!

Du lernst die Theorie, kannst, wenn Du willst, beim "aufbrechen" eines Stückes Wild zusehen, sitzt im Wald an, musst auf dem Schießstand schießen, etc...

Aber keinesfalls auf ein Stück Wild schießen während der Ausbildung. Das kommt erst, wenn Du es willst, nach dem Jagdkurs.

Ich kenne Leute, die den Jagdschein hauptsächlich aus Interesse an der Natur und Wildkunde machten - die werden nie ein Tier schießen.

Mach den Jagdschein - auch wenn Du niemals jagen solltest: Es ist eine Horizonterweiterung, welche ich nur jedem empfehlen kann!

IMI

edit:

p.s.:

Und auf Jagdschein kaufte ich mir z.B. meine Desert Eagle :00000733: , nen 357er Revolver :D und nen .22er Revolver ;) .

Geschrieben
Wenn ich ehrlich bin, ich hätte gern: ne .22ger, 9mm, .45ACP, .357 Magnum, .44 Magnum und aus Spaß ne Desert Egale.

BDS:

- Freie Klasse Pistole / Revolver .22

- Pistole bis 9 mm

- Pistole über 9 mm

- Revolver Magnum bis .357

- Revolver Magnum über .357

- Pistole Magnum

... und für jeden Geschmack die entsprechende Disziplin: Mehrdistanz, 25 m statisch, Speed, Fallscheibe und IPSC.

Viel Spaß und Gruß,

André

Geschrieben
Das hört sich gut an!

Wie stellen die sich das denn alle vor, wenn man mal ein paar Disziplinen schießen will?

Wenn ich ehrlich bin, ich hätte gern: ne .22ger, 9mm, .45ACP, .357 Magnum, .44 Magnum und aus Spaß ne Desert Egale.

Das die einem das Leben so schwer machen :angry2:

Da hilft nurnoch ein Jagdschein, ich bin zwaz gegen Jäger aber man hat mir erzähl das man bei der ausbildung zum Jäger kein Tier töten muss, stimmt das?

Mfg

Geb

Deine Wünsche sollten als aktiver Sportschütze,

und dazu gehören halt auch Wettkämpfe doch kein Problem sein.

Geschrieben
BDS:

- Freie Klasse Pistole / Revolver .22

- Pistole bis 9 mm

- Pistole über 9 mm

- Revolver Magnum bis .357

- Revolver Magnum über .357

- Pistole Magnum

... und für jeden Geschmack die entsprechende Disziplin: Mehrdistanz, 25 m statisch, Speed, Fallscheibe und IPSC.

Viel Spaß und Gruß,

André

Ist im DSB/BSSB auch nicht viel anders - man findet für viele Disziplinen auch viele Waffen :rolleyes: .

IMI

Geschrieben
Wenn ich ehrlich bin, ich hätte gern: ne .22ger, 9mm, .45ACP, .357 Magnum, .44 Magnum und aus Spaß ne Desert Egale.

Dein Wunsch ist ja vollkommen legitim, lediglich "nur haben wollen" sieht der Gesetzgeber leider als nicht ausreichendes Bedürfnis an. Daher gilt es die Voraussetzungen zu erfüllen, welche beim BDS LV4 folgende sind:

Kurzwaffen

Für den Erwerb weiterer Kurzwaffen wird die Teilnahme mit allen bereits vorhandenen KW gefordert.

3. KW mindestens Teilnahme an 2 anerkannten Pokalschießen

4. KW zusätzliche Teilnahme an mindestens 2 vom LV 4 NRW angebotenen Pokalschießen oder Meisterschaften

(dies gilt auch sofern 3.und 4. KW gleichzeitig beantragt werden)

Ab 5. KW nur noch Einzelbeantragung möglich

5. KW mindestens Teilnahme an der BM

Darüber hinaus wird es schwieriger, da dann eine Teilnahme an einer LM notwendig wird und für die muss man sich auf einer BM qualifizieren, also ein Mindestergebnis erreichen. Nachzulesen sind die Waffenbefürwortungsrichtlinien im Detail hier. Ist zwar lästig und vom Gesetzgeber so eigentlich gar nicht gefordert, aber bis zur 5. KW sind das meines Erachtens keine schwer überwindbaren Hürden.

Geschrieben
Im BdMP sollte man zumindestens an der letzten Landesmeisterschaft in der Disziplin der beantragten Waffe teilgenommen haben...

Das ist aber nur nötig, wenn man bereits eine für diese Disziplin zugelassene Waffe besitzt und das Bedürfnis mit 14/3 Nr.2 begründen muß. Zur Disziplinerweiterung nach 14/3 Nr.1 gibt's die Befürwortung auch ohne LM-Teilnahme.

Geschrieben

§14 WaffG (Auszug)

3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

soviel dazu, das angeblich nichts vorgeschrieben ist und alles Willkür der Verbände sein soll.

§ 15 Auszug

7.im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a)die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,

b)einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

c)über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen

und das wollen viele auch nicht verstehen, wenn Verbände etwas prüfen bei den Mitgliedern

Geschrieben
§14 WaffG (Auszug)

3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

soviel dazu, das angeblich nichts vorgeschrieben ist und alles Willkür der Verbände sein soll.

Und wo steht da nun was über Bezirks-, Landes- oder sonstige Meisterschaften, an denen man "mindestens" teilnehmen muss? Solange der Schütze die Waffe(n) für weitere Sportdisziplinen benötigt, ist laut Gesetzestext KEIN Wettkampfsport nötig. Deshalb steht da ja "oder".

Da landen wir wohl doch wieder bei einer Begründung für den Begriff "Schikane" bzw. "Willkür", auch wenn ich persönlich es nicht ganz so drastisch sehe. (Liegt aber vermutlich nur daran, dass mein (DSB)-Landesverband sich bisher nicht so angestellt hat!)

Grüße,

Grayson

Geschrieben

Das bekommen ist ja bei uns auch nicht so das Problem wenn man alle Meisterschaftenm gut schießt, da kann man soviele bekommen wie man will, glaub ich.

Jedoch gebe ich zu das ich kein recht guter Schütze bin aber einfach Spaß am schießen habe, zur Kreismeisterschaft kommt man ja immer zur Bezirksmeisterschaft kommte ich vllt auch, doch dann wird es für mich schwierig.

Das ist halt das Problem ich bin zu schlecht für die Meisterschaften, aber habe Spaß am schießen, ich führe jedesmal Schießbuch wenn ich gehe, so das ich auf jedenfall immer auf meine 18 mal komme.

Geschrieben
zur Kreismeisterschaft kommt man ja immer zur Bezirksmeisterschaft komme ich vllt auch, doch dann wird es für mich schwierig.
Im BDS gibt es keine Kreismeisterschaft, die BM ist die niedrigste Ebene (abgesehen natürlich von der Vereinsmeisterschaft, aber das hat ja mit dem BDS weniger zu tun). Zur BM ist keine Qualifikation mit Mindestergebnis notwendig, Anmeldung abgeben reicht um hinfahren zu können.
Und wo steht da nun was über Bezirks-, Landes- oder sonstige Meisterschaften, an denen man "mindestens" teilnehmen muss?
Das steht nirgendwo. Ist lediglich in manchen Verbänden eine interne Regelung.
Geschrieben
ZITAT(grayson @ 26.09.2007 - 07:41)

Und wo steht da nun was über Bezirks-, Landes- oder sonstige Meisterschaften, an denen man "mindestens" teilnehmen muss?

Das steht nirgendwo. Ist lediglich in manchen Verbänden eine interne Regelung.

Ja ist beim WSB leider so :traurig_16:

Geschrieben
Und wo steht da nun was über Bezirks-, Landes- oder sonstige Meisterschaften, an denen man "mindestens" teilnehmen muss? Solange der Schütze die Waffe(n) für weitere Sportdisziplinen benötigt, ist laut Gesetzestext KEIN Wettkampfsport nötig. Deshalb steht da ja "oder".

Da landen wir wohl doch wieder bei einer Begründung für den Begriff "Schikane" bzw. "Willkür", auch wenn ich persönlich es nicht ganz so drastisch sehe. (Liegt aber vermutlich nur daran, dass mein (DSB)-Landesverband sich bisher nicht so angestellt hat!)

Grüße,

Grayson

Du kannst gerne um den Verband "herum" über § 8 mit einer selbstgeschriebenen Begründung des Bedürfnisses und entsprechenden Nachweisen eine Waffe beantragen.

Vergiss nicht, daß derjenige, der Dir das Bedürfnis bescheinigt, mehr oder weniger seinen Kopf dafür hinhält. Wonach soll er denn entscheiden?

Ich halte es nicht für eine Schikane, wenn ein Schießsportverband für die 5. bis X-te KW einen kleinen Nachweis über sportliche Aktivitäten verlangt.

Ich halte es auch nicht für zuviel Aufwand, wenn man einmal im Jahr an einer (Kreis- / Bezirks-) Meisterschaft teilnimmt.

Ich halte es aber für Schikane, wenn jemand sagt, "nach der 2. KW ist Schluß" oder "Du mußt mindestens 360 Ringe schießen".

Gruß,

André

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