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IGNORED

WBK für Erbstück beantragen


Morti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo miteinander!

Ich habe aktuell folgendes "Problem":

Mein Onkel besitzt ein "Mauserlein", also ein 22er Long Rifle aus den 20er Jahren.

Das Gewehr stammt aus dem Nachlass meines Großvaters, WBK ist vorhanden,

ausgestellt auf meinen Onkel.

Dieser wurde nun von der Behörde aufgefordert, die Waffe in einem Waffenschrank

aufzubewahren und einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Da mein Onkel kein wirkliches Interesse an dem Stück hat, möchte er

mir das Gewehr überlassen. Den erforderlichen Waffenschrank würde ich besorgen.

Frage:

Kann ich die Waffe als Erbstück in meinen Besitz nehmen?

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um eine WBK zu erhalten?

Mein Onkel wird in den nächsten Tagen unser Anliegen der Behörde vortragen,

ich möchte aber gerne vorab Bescheid wissen.

Vorab vielen Dank für fachkundige Auskünfte.

Gruß

Morti

PS: Ich bin 33 Jahre alt.

Geschrieben
Hallo miteinander!

Ich habe aktuell folgendes "Problem":

Mein Onkel besitzt ein "Mauserlein", also ein 22er Long Rifle aus den 20er Jahren.

Das Gewehr stammt aus dem Nachlass meines Großvaters, WBK ist vorhanden,

ausgestellt auf meinen Onkel.

Dieser wurde nun von der Behörde aufgefordert, die Waffe in einem Waffenschrank

aufzubewahren und einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Da mein Onkel kein wirkliches Interesse an dem Stück hat, möchte er

mir das Gewehr überlassen. Den erforderlichen Waffenschrank würde ich besorgen.

Frage:

Kann ich die Waffe als Erbstück in meinen Besitz nehmen?

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um eine WBK zu erhalten?

Mein Onkel wird in den nächsten Tagen unser Anliegen der Behörde vortragen,

ich möchte aber gerne vorab Bescheid wissen.

Vorab vielen Dank für fachkundige Auskünfte.

Gruß

Morti

PS: Ich bin 33 Jahre alt.

überlassen.... ist das Problem..... und dein Onkel lebt noch...daher kein Erbstück....

Geschrieben
überlassen.... ist das Problem..... und dein Onkel lebt noch...daher kein Erbstück....

Hallo Codewolf, vieln Dank für deine Antwort.

Habe gerade einen ähnlichen Thread gefunden, in dem das

Thema schonmal behandelt wurde. Sieht wohl nicht sehr gut aus.

Danke und viele Grüße

Morti

Geschrieben

ALs WBK-Inhaber sollte der ONKEL aber wissen, daß er eine erl.pfl. Waffe keinem Umberechtigten überlassen darf, es sei denn, er befindet sich mit dem Kollegen auf einem zugelassenen Schießstand.

Und vererben zu LEBzeiten geht auch schlecht weil: Lebzeiten steht für die Zeit in der ein Mensch lebt. Und wer lebt hat im Regelfall nix zu vererben. Oder gibt es sie doch, die lebenden Toten?

Geschrieben
ALs WBK-Inhaber sollte der ONKEL aber wissen, daß er eine erl.pfl. Waffe keinem Umberechtigten überlassen darf, es sei denn, er befindet sich mit dem Kollegen auf einem zugelassenen Schießstand.

Und vererben zu LEBzeiten geht auch schlecht weil: Lebzeiten steht für die Zeit in der ein Mensch lebt. Und wer lebt hat im Regelfall nix zu vererben. Oder gibt es sie doch, die lebenden Toten?

Huhu, der hat das Mauserlein auch schon geerbt gehabt... :rolleyes:

Geschrieben
ALs WBK-Inhaber sollte der ONKEL aber wissen, daß er eine erl.pfl. Waffe keinem Umberechtigten überlassen darf, es sei denn, er befindet sich mit dem Kollegen auf einem zugelassenen Schießstand.
Mal langsam. Mein Onkel hat mir die Waffe nicht überlassen. Die Frage war, was ich tun muss, damit das Gewehr in meinen Besitz übergehen kann. Das Gewehr ist seit über 80 Jahren in Familienbesitz, daher möchte ich nicht, dass es verkauft werden muss.
Und vererben zu LEBzeiten geht auch schlecht weil: Lebzeiten steht für die Zeit in der ein Mensch lebt. Und wer lebt hat im Regelfall nix zu vererben. Oder gibt es sie doch, die lebenden Toten?
Ich habe eine sachliche Frage in einem höflichen Ton gestellt. Sarkasmus finde ich unangebracht. Man kann Dinge zu Lebzeiten überschreiben. Bei Waffen ist das wohl anders, das habe ich inzwischen recherchiert. Dennoch vielen Dank für die Antwort.

Viele Grüße

M.

Geschrieben
@morti, geh zu dem zuständigen Sachbearbeiter und frage doch einfach mal den!

Ja, das werde ich wohl tun. Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, die Sache unbürokratisch zu regeln,

ansonsten bleibt wohl nur die Sachkundeprüfung oder der Verzicht auf das schöne Stück. :traurig_16:

Natürlich könnte ich das Mauserlein auch unbrauchbar machen lassen und über den Kachelofen hängen,

aber das wäre wohl nicht im Sinne meines Großvaters gewesen. Bevor die Waffe verstümmelt wird,

werden wir sie lieber abgeben.

Ich werde den weiteren Verlauf hier posten.

Vielen Dank und schöne Grüße

Morti

Geschrieben
Ja, das werde ich wohl tun. Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, die Sache unbürokratisch zu regeln,

ansonsten bleibt wohl nur die Sachkundeprüfung oder der Verzicht auf das schöne Stück. :traurig_16:

Natürlich könnte ich das Mauserlein auch unbrauchbar machen lassen und über den Kachelofen hängen,

aber das wäre wohl nicht im Sinne meines Großvaters gewesen. Bevor die Waffe verstümmelt wird,

werden wir sie lieber abgeben.

Ich werde den weiteren Verlauf hier posten.

Vielen Dank und schöne Grüße

Morti

Sachkundeprüfung.... wird auch nicht reichen

Geschrieben

Morti,

daß der Onkel das wissen sollte, meinte ich eher in der Hinsicht, daß er sich und dir als WBK-Inhaber die Frage eigentlich hätte schon selbst beantworten können. Zumindest wenn er in der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung aufgepasst hat. Denn da wurde sicher auch das Thema "Überlassen einer erl.pfl. Schusswaffe" behandelt.

Und sorry wegen der Ironie. Wusste ja nicht, daß du so empfindlich bist.

Übrigens, wenn du die Waffe unbedingt haben willst, gäbe es vier grundlegende Möglichkeiten:

  1. in einen Schützenverein in deiner Nähe eintreten (möglichst einen Verein, der eine Vereins-WBK besitzt), deine Waffe dem Verein überlassen (dabei mit dem Verein vertraglich vereinbaren, daß die Waffe ausschließlich zu deiner persönlichen Verfügung steht und dir, sobald du deine eigene WBK hast, wieder überlassen wird), Sachkundeprüfung ablegen, nach 12 Monaten Vereinszugehörigkeit WBK beantragen
  2. eine Sammler WBK beantragen (das Sammelgebiet müsst dann natürlich so angelegt sein, daß die Waffe ins Schema passt), auch dafür ist, werte Sammler, bitte berichtigen wenn ich irre, allerdings eine Sachkundeprüfung notwendig, die dann auch etwas umfangreicher ausfällt, als die SpoSchü-SkP
  3. die Waffe von einem BüMa in eine Deko-Waffe umbauen lassen
  4. wäre da dann auch noch Möglichkeit, die Jägerprüfung abzulegen

Vielleicht war diese Antwort ja jetzt seriös genug.

Geschrieben

Wenn es erstmal darum geht, das die Waffe im Familienbesitz bleibt, kauf DU den Tresor und " schenke" diesem deinen Onkel. Er wird schon eoin Plätzvchen für den Tresor finden, und er kann dann so die sichere Aufbewahrung dem Amt nachweisen, und alles ist gut!

Dann kannst du dir in Ruhe einen " Schlachtplan" überlegen, wobei der Eintritt in nen Verein, 12 Monate schiessen + Sachkunde der einfachste Weg wäre, ne WBK zu erhalten. Dann kannst du die Waffe samt Tresor vom Onkel " kaufen". Die Sache wäre erledigt, und ich denke das der Onkel die Waffe noch ein Jährchen unterstellen wird( wenn´s ihn ja nix kostet!), oder?

Jagdschein scheint bei diesem Anliegen etwas " übertrieben" zu sein.

Zum Thema Sachkunde und Onkel:( für die Alleswisser hier)

Da er schreibt, das der Onkel die Waffe geerbt hat, besitzt dieser vermutlich KEINE Sachkunde.

Geschrieben

Hallo Dark Angel,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Mein Onkel hat die Waffe als Erbstück erhalten, dafür ist keine Sachkundeprüfung erforderlich.

Der Vorschlag mit der Vereins-WBK ist prima, vielleicht werde ich ja zum Hobby-Schützen.

Interessieren würde es mich schon.

Gruß

M.

PS: Ich bin nicht empfindlich, nur etwas in Zeitdruck.

Die Behörde möchte in einer Woche den Nachweis über den Waffenschrank haben.

Nix für ungut...

Geschrieben
PS: Ich bin nicht empfindlich, nur etwas in Zeitdruck.

Die Behörde möchte in einer Woche den Nachweis über den Waffenschrank haben.

Nix für ungut...

Mit ner Woche wird ggf. eng, es sollte aber reichen wenn du der Behörde die Bestellung eines Tresors nachweisen kannst. Wenn nicht, lass das Teil bei nem Büchser " unterstellen"

Geschrieben
Wenn es erstmal darum geht, das die Waffe im Familienbesitz bleibt, kauf DU den Tresor und " schenke" diesem deinen Onkel. Er wird schon eoin Plätzvchen für den Tresor finden, und er kann dann so die sichere Aufbewahrung dem Amt nachweisen, und alles ist gut!

Dann kannst du dir in Ruhe einen " Schlachtplan" überlegen, wobei der Eintritt in nen Verein, 12 Monate schiessen + Sachkunde der einfachste Weg wäre, ne WBK zu erhalten. Dann kannst du die Waffe samt Tresor vom Onkel " kaufen". Die Sache wäre erledigt, und ich denke das der Onkel die Waffe noch ein Jährchen unterstellen wird( wenn´s ihn ja nix kostet!), oder?

Ja, an diese Möglichkeit habe ich auch schon gedacht, bin mir aber nicht sicher, ob der Schießsport das Richtige für mich ist. Ich werde einfach mal beim Schützenverein reinschnuppern.
Da er schreibt, das der Onkel die Waffe geerbt hat, besitzt dieser vermutlich KEINE Sachkunde.

So ist es. Die Erben-WBK bekommt man ohne Sachkunde, allerdings keine Berechtigung zum Munitions-Erwerb.

Da ich keine Munition benötige, wäre mir das egal. Ich finde es schon etwas seltsam, dass man eine Waffe zwar erben,

aber das Erbstück nicht innerhalb der Familie weitergeben darf. Aber so scheint es nunmal zu sein.

Danke und viele Grüße

Morti

Geschrieben
... bin mir aber nicht sicher, ob der Schießsport das Richtige für mich ist. Ich werde einfach mal beim Schützenverein reinschnuppern.

...

Danke und viele Grüße

Morti

Der erste Schritt dahin, dass Dir der Schießsport gefallen könnte ist die Tatsache, dass Du es zumindest ausprobieren möchtest. Hast Du keinen Bekannten, der Dich mitnehmen könnte? Ist aber auch egal - die meisten Schützenvereine sind freundlich zu Gastschützen. Wenn Du schlechte Erfahrungen machen solltest ist das Pech und Du probierst es einfach in einem anderen Verein.

IMI

Geschrieben

Ihr fahrt morgen noch in einen Baumarkt oder einen Schlosserladen oder soetwas und schaut nach einem A-Tresor. Der reicht. Der passt in den normalen Kofferraum und kann vorn 2 Leuten leicht getragen werden. Seid vorsichtig, wie ihr den Nachweis fuehrt, ich wuerde mit der Rechnung, auf der ja ein aktuelles Datum steht, vorsichtig sein.

Foto vom Typschild ist auch dann boese, wenn ein zu neues Herstelldatum draufsteht. Die Behoerde kann euch dann naemlich ganz boese unterstellen, dass ihr die Knarre schon seit 2003 nicht richtig aufbewahrt habt, und Unzuverlaessigkeit forlgern: Ergebnis: Geldbusse und Einzug der Waffe.

Also, verdammt vorsichtig sein.

Normal reicht, wenn ihr einen Satz wie den folgenden an die Behoerde schreibt:

"Die Waffe wird in einem Behältnis das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) entspricht, aufbewahrt."

Keine Angaben zu irgendwelchen Terminen seit wann ihr das habt, keine Angaben zum genauen Typ...

Das geht an die Behoerde, morgen frueh wird SOFORT der neue Tresor besorgt und wenn wirklich jemand nachsehen will, nach Voranmeldung und ausfuehrlicher Begruendung, warum die Behoerde hier Zweifel hegt, natuerlich, dann sagt man auch nichts weiter zum Sachverhalt, sondern zeigt den Tresor und fertig. Gaaanz wichtig, wenn die Schnueffler kommen, dass auf keinen Fall ein Unberechtigter mit dem Schluessel herumspringt. Wenn der berechtigte Onkel nicht da ist, dann sehen die Schnueffler den Tresor nur von aussen. Pech. Koennen ja wiederkommen, wenn sie zu viel Zeit haben.

Lasst euch da bloss nicht auf dieses ueble Aemterspiel ein und liefert euch selber ans Messer. Da sind schon einige boese reingefallen.

Aber so, ich meine, es kann ja sein, dass der alte A-Schrank vor einer Weile durch nen neuen ersetzt wurde, wegen Rost oder angebrochenem Schluessel, etc...aber wie gesagt, schoen schweigen und aufpassen, was man sagt, um sich nciht selber zu f...n.

Geschrieben
...Lasst euch da bloss nicht auf dieses ueble Aemterspiel ein und liefert euch selber ans Messer. ...

Diesbezügliche Problem hatte ich mit meiner Behörde nie :icon14:

Aber sag mal, denkst Du auch, dass die Behörden nach einem ausgklügelten Prozedere versuchen einem Fehler nachzuweisen?

Mir fiel das nämlich auf als ich mal auf andere Beörden ging (in Vertretung):

Da wurde ich dann z.B. gefragt: "Haben sie denn die Waffe schon zu Hause?" - obwohl ich soeben erst den Voreintrag holte.

Sind das typische Behördenfallen, die Du somit auch ansprechen wolltest?

IMI

Geschrieben

Ja. Das sind solche typischen Fallen. Wobei das mit dem Voreintrag tatsaechlich nur Inkompetenz der Vertretung sein koennte. Aber im BEreich des Altbesitzes brennts teils ganz schoen, da gibts keine Info des Amtes an die Altbesitzer, sondern gleich die Frage nach der Aufbewahrung und schon sitzt man in der Falle, wenn man was vom "Kleiderschrank" erzaehlt, der ja bis 2003 ausreichte.

Ich kenne leider schon Faelle, wo die Behoerde genau so die Buerger hinters Licht fuehrte und die Waffen grabschen konnte.

Ja, leider. Ist auch von Bula zu Bula und LK zu LK unterschiedlich, aber leider traurige Realitaet.

Deswegen, nicht luegen (vor allem nicht, wenn man es einem nachweisen kann) aber auch nichts unnoetiges sagen oder mitteilen. Schweigen ist Gold...es verschafft einem Zeit und der Anwalt hats im V-Fall auch einfacher, wenn er keine lange Akte mit Selbstanschuldigungen auf dem Tisch liegen hat.

Geschrieben
Dieser wurde nun von der Behörde aufgefordert, die Waffe in einem Waffenschrank

aufzubewahren und einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Da mein Onkel kein wirkliches Interesse an dem Stück hat, möchte er

mir das Gewehr überlassen. Den erforderlichen Waffenschrank würde ich besorgen.

Ich verstehe jetzt Euer Problem nicht. Du schenkst am Besten Deinem Onkel einen Waffenschrank, er schreibt eine kleine Mitteilung an die Behörde, daß die Waffe entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verwahrt wird, fotografiert das Typenschild ein klein wenig unscharf ab und das Problem ist gegessen. Wenn im Nachhinein irgendwelche Fragen kommen, kann man immer noch behaupten, daß man vor Schreck auf die Behördenanfrage hin den Schlüssel nicht gefunden hat, den Schrank öffnen mußte und sich dann einen neuen beschafft hat.

Eventuell kann Dein Onkel auch mit einem Verein aus der Umgebung reden, daß er diesem das Gewehr nicht stiftet, sondern gegen eine kleine Spende zur Aufbewahrung übergibt. So könntest Du eifrig bei diesem Verein trainieren und das Gewehr ganz legal nach einem Jahr in Besitz nehmen. Alternativ bietet sich ein Erbvertrag und Abwarten an.

Geschrieben
PS: Ich bin nicht empfindlich, nur etwas in Zeitdruck.

Die Behörde möchte in einer Woche den Nachweis über den Waffenschrank haben.

Nix für ungut...

wenn mich nicht alles täuscht sind mal wieder 20% Wochen bei einem Baumarkt,

A-Schrank ~180,00 -20% ~ 150,00 Euro billiger bekommt Du keinen A-Schrank,

Du solltest Dir nur 2 Sekunden Zeit und darüber Nachdenken ob mit einer WBK nicht evt.

noch mehr an Waffen kommen könnte, dann lieber im Bauhaus für 245,00 einen

A-Schrank mit B-Innenfach gekauft.

gruß

Geschrieben
Mit ner Woche wird ggf. eng, es sollte aber reichen wenn du der Behörde die Bestellung eines Tresors nachweisen kannst.

Das kann ich mir nicht vorstellen.

Ich würde es da auch so sehen wie Schaffer. Schnellstens Schrank besorgen und für eine sichere Verwahrung sorgen. Die unangenehmen Fragen liegen doch sonst auf der Hand.

Danach kann man sich in Ruhe Gedanken machen, was weiter mit der Waffe geschehen soll.

Geschrieben
"Die Waffe wird in einem Behältnis das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) entspricht, aufbewahrt."

Hallo Morti

Schaffer hat es auf den Punkt gebracht.

Dein Onkel verwahrt die Waffe nicht gesetzeskonform auf und verfstößt damit gegen das Waffengesetz. Korrigiert das Schnellstmöglich. Der Rat mit dem Baumarkt ist da der Richtige. 100-150 Euros und ihr seid auf der sicheren Seite. Keiner verlangt von euch eine Selbstanzeige. Wenn die Kanone im A Schrank ist, ist alles Paletti, und du kannst dir das Erbstück deines Onkels ab und an im Beisein von ihm anschauen und dir überlegen, wie du in den legalen Besitz des Teils kommst.

Steven

Geschrieben

Hallo,

eine Frage, die mit dem vorliegenden Fall bedingt zu tun hat / haben könnte an die Rechtsfachleute hier im Forum:

Im allgemeinen Erbrecht gibt es doch die Möglichkeit der vorweggenommenen Erbregelung, d.h., Erbe und Erblasser einigen sich noch zu Lebzeiten des Erblassers auf einen (Teil-)Übergang der Erbmasse.

Ist das im Waffenrecht ausdrücklich geregelt oder sogar ausgeschlossen?

Falls nicht, müssten doch auch für den sachenrechtlichen Übergang von Schusswaffen die Regeln des Zivilrechtes / Erbrechtes gelten.

Klar, jetzt kommen die Einwände: Ob dann das Waffenrecht als Spezialgesetz die Möglichkeit gibt, den Übergang der Waffen auch gleichlautend auf der Ebene des Waffenrechtes zu regeln, ist die große Frage.

Vielleicht hat das ja schon mal jemand durchexerziert?

Würde mich mal interessieren, ob's da definitive Texte, Meinungen oder Erfahrungen gibt.

Grüße

consonamus

P.S.: Dass gerade vorgezogene Erbregelungen intensiver fachanwaltlicher Betreuung bedürfen und somit aus Kostengründen als Instrument für die Übergabe eines Mauser-KK ausscheiden, ist mir schon klar. Ist vielleicht für morti die Gelegenheit, das Haus, in dem sich das KK befindet, mit zu übernehmen.

Geschrieben
Ist vielleicht für morti die Gelegenheit, das Haus, in dem sich das KK befindet, mit zu übernehmen.
Wenn es um das Haus meines Onkels geht, stehe ich in der Erbenliste leider seeeeehr weit hinten, auch wünsche ich meinem Onkel noch ein langes Leben, weshalb ich den kürzesten, legalsten und vernünftigsten Weg gehe – den Eintritt in den örtlichen Schützenverein und den Erwerb der WBK.

Dass dieses "Erben zu Lebzeiten" bei Waffen nicht funktioniert, ist für mich zwar unverständlich, aber Realität. Der zuständige Sachbearbeiter hat das heute bestätigt.

Vielen Dank und schöne Grüße

Morti.

Geschrieben

So, hier der aktuelle Stand der Dinge:

Einzige Möglichkeit, eine Waffe auf Erben-WBK zu erhalten,

wäre der Tod der Besitzers und ein entsprechendes Testament.

Das hat mit der zuständige Sachbearbeiter heute bestätigt.

Da mein Onkel noch ein Weilchen leben möchte, die Waffe aber

definitiv weg soll, will ich auch gar keine Erben-WBK

mehr haben, sondern den regulären Weg gehen.

Ich war am Sonntag im örtlichen Schützenverein,

wo man sich über meinen Besuch gefreut hat.

Ich wurde durch sämtliche Schießanlagen geführt,

traf alte Bekannte (die Welt ist bekanntlich klein)

und wurde anschließend noch auf ein Bierchen zum

Kreiskönigsschießen mitgeschleppt.

:s75:

Fazit: Ich hatte einen lustigen Tag, werde Mitglied,

trainiere vorerst mit einer vereinseigenen Waffe und kann

dann mit genehmigter WBK das "Mauser" übernehmen.

Bis dahin bleibt das Teil noch bei meinem Onkel,

einen Waffenschrank habe ich bereits bestellt.

Alles in Allem ist das natürlich der steinigere, aber

sicher der vernünftigste Weg. Außerdem wird mir

jetzt sonntagmorgens nie mehr langweilig sein. :)

Nocheinmal vielen Dank für die Antworten und Tipps.

Viele Grüße an alle,

Morti

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