Franz aus D-Dorf Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Meine Frage zur gelben Waffenbesitzkate (Alt) Was kann ich auf die Karte jetzt eintragen Lassen ??????? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Franz aus D-Dorf Posted September 17, 2007 Author Share Posted September 17, 2007 Nichts nur E-Lader 303. und 7.62 x 54R usw. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jens.M. Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Nichts nur E-Lader 303. und 7.62 x 54R usw. ???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Meine Frage zur gelben Waffenbesitzkate (Alt)Was kann ich auf die Karte jetzt eintragen Lassen ??????? Schon erstaunlich, welche Fragen von sachkunden Leuten kommt. Nehme Deine gelbe WBK zur Hand und schaue auf obersten Seite: Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm - Ende. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Franz aus D-Dorf Posted September 17, 2007 Author Share Posted September 17, 2007 Ich muss die Frage Richtig stellen Ich habe eine WBK Gelb 12 Jahre Alt. Natürlich mit den Eintrag Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm Was muss ich Tunen um Mehrlader auf die WBK zu Bekommen was sagt das Gesetz? Oder muss ich eine Neue Beantragen???? Oder kann man die WBK ändern lassen? MFG Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Aha, das ist was anderes. Mehrlader gehen auf Deine alte gelbe WBK schon mal gar nicht. Mehrlader als Repetier-Langwaffe? Oder Selbstlader? Du musst auf dem normalen Wege eine Bedürfsnis bei Deinem Verband beantragen. Mit dieser Bedürfsnis wird Dir dann von der Waffenbehörde eine neue WBK ausgestellt. Neu-Gelb für Repetier-Langwaffe oder grüne WBK und ein Voreintrag mit Munitionserwerb für Selbstlader. Repetierer wie auch alles andere kann auch auf Grün eingetragen werden. Dann darf'ste in den Laden tigern. Ich hoffe doch, Du findest eine passende Disziplin für Dein Wunsch-Waffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Hallo Franz beantrage eine Neue Gelbe WBK und lass nicht deine Alte Gelbe erweitern. Ist der gleiche Aufwand aber du hast weiter die Privilegien der Alten Gelben. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
liger Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 sorry wenn ich frage welche privilegien habe im mit der alten zur neuen gelben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Die alte gelbe hat garantiert kein 2/6, bei der neuen gelben muss man sich das auf manchen Aemtern in einigen Bundeslaendern erst erklagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank222 Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Hallo Franzbeantrage eine Neue Gelbe WBK und lass nicht deine Alte Gelbe erweitern. Ist der gleiche Aufwand aber du hast weiter die Privilegien der Alten Gelben. Steven Das sieht aber manch ein Sachbearbeiter, insbesondere einer aus HSK, etwas anders. Da werden für klassische E-Lader Bedürfnisbescheinigungen gefordert. Gruß Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Na und? Anwalt nehmen, Richter entscheiden lassen, das Amt zahlt beide. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank222 Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Na und? eben! Anwalt nehmen, richtig Richter entscheiden lassen, richtig (aber vor Gericht und auf hoher See....) das Amt zahlt beide falsch! Nicht das Amt zahlt, wir Steuerzahler zahlen! Gruß Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 17, 2007 Share Posted September 17, 2007 Deswegen sollte der Anwalt solche offenkundigen Fehler von Aemtern auch gleich mit passenden DABs garnieren. Damit man dort mal aufwacht und die Versager aus der Waffenbehoerde in die Registratur umziehen duerfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
The Hun Posted September 18, 2007 Share Posted September 18, 2007 Du musst auf dem normalen Wege eine Bedürfsnis bei Deinem Verband beantragen. Mit dieser Bedürfsnis wird Dir dann von der Waffenbehörde eine neue WBK ausgestellt. Neu-Gelb für Repetier-Langwaffe oder grüne WBK und ein Voreintrag mit Munitionserwerb für Selbstlader. Repetierer wie auch alles andere kann auch auf Grün eingetragen werden. Auch das ist nicht immer so. Gibt auch Fälle, wo der SB einfach die Alte mit einen Vermerk versieht und sie zur Neuen macht. Manche Leute wissen trotz Sachkunde nicht alles, da sich Dinge ändern und fragen deshalb nochmal nach, um sich das aktuelle Wissen zu besorgen, kein Grund hier arrogante Sprüche zu klopfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted September 19, 2007 Share Posted September 19, 2007 Die alte gelbe hat garantiert kein 2/6, bei der neuen gelben muss man sich das auf manchen Aemtern in einigen Bundeslaendern erst erklagen. .. das hat der Richter hier in Frankfurt doch etwas anders gesehen. Muß der jetzt auch in die Registratur? Es läuft zwar ein Antrag auf Zulassung zur Berufung - aber bis zu einer Entscheidung ist das bestehende WaffG. genz sicher drei mal geändert worden. Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 19, 2007 Share Posted September 19, 2007 Auch bei einer Folge-WBK "gelb alt" (also für 9. Waffe) gibts keine 2/6-Regel. Kein Richter darf § 58 Abs. 1 WaffG aus dem Spiel lassen. Der Frankfurter Richter kommt also auch in die Registratur. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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