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IGNORED

- WBK entzogen (+ Kopie Dokumente) -


CHP

Empfohlene Beiträge

Ich bin der festen Überzeugung, dass die staatlichen Repräsalien gegenüber Waffenbestitzern immer stärker werden und langfristig zum Ziel haben, private Waffen ganz abzuschaffen.

Die angeführten Gründe wie Erfurt, Columbine, 11. September bieten nur emotionale Rechtfertigungen ohne Sachverstand.

Das ist ganz klarer Populismus, der sich unbegründet gegen die Waffenbesitzer richtet.

Wie ist es zu erklären, dass die blutrünstigsten Computerspiele nicht indiziert werden, dass 24 Stunden rund um die Uhr im TV in allen sadistischen Einzelheiten gemordet wird – welches das Sterben den gemeinen jugendlichen Zuschauern allgegenwärtig macht ?

Nicht Leserbriefe oder Petitionen können gegen die restriktive pseudofreiheitliche Politik helfen, sondern nur profilierte Anwälte, die bis in die höchste Instanz verlorene Werte, Rechte und bürgerliche Grundrechte erstreiten.

Da ich vermute, dass immer mehr Gründe an den Haaren herbei gezogen werden, die in psychologisch bedenklichen Querverbindungen und Rückschlüssen lächerliche Begründungen finden – nur um Waffenbesitzer rechtmässig erworbenes Besitztum zu enteignen - kann das hier jeder nachlesen.

Sollte sich eine Fachredaktion einer Fachzeitschrift – oder ein engagierter, furchtloser Anwalt dem o.g. ALLGEMEINEN Thema konsequent annehmen wollen, kann sie/er die Dokumente (nur) nach Absprache frei nutzen und VOLLE Akteneinsicht erhalten.

Meine Frage an die Gesetzgeber: WAS HAT DAS MIT MEINEN 2 WAFFEN ZU TUN ?

Zum Nachdenken:

Aus Naivität und rechtlicher Unwissenheit wurde ich meiner Meinung nach in einem Urteil OHNE rechtlichen Beistand zu 120 Tagessätzen zu je 30 Euro Strafe verurteilt, weil ich trotz mehrmaliger Verwarnung des Jugendamtes als Selbständiger nicht immer den vollen Unterhalt zahlen konnte. Ich war bis dahin nicht polizeiauffällig und die Behörden kannten stets meinen Wohnsitz. Auf jedes Schreiben der Behörden reagierte ich – ohne dass diese meine Begründungen für die damaligen notgedrungenen Minderzahlungen reflektierten. Es begann eine regelrechte Verfolgung durch das Jugendamt Bruchsal/Baden Württemberg.

Bei dem in der Anklageschrift aufgezeigten und mir vorgeworfenen Kontostand (+ 9000 €) handelte es sich um ein steuerbegründetes kurzfristiges Privatdarlehen meiner Eltern (wurden als reguläre geschäftliche Einnahmen gewertet) um eine sonst unvermeidbare gewesene Insolvenz nach 2 harten geschäftlichen Quartalen abzuwenden.

Bank und Eltern übernahmen die sofortige Begleichung der Strafe und des Restunterhaltes.

Bei dem in der Anklageschrift benannten BMW handelte es sich um ein früher bar erworbenes Fahrzeug, welches durch evtl. Leasing- /Finanzierungsraten meine damalige Bilanz NICHT belastete.

Zu erwähnen sei aber noch die morgendliche polizeiliche Hausdurchsuchung, die dem extrem schnell angesetzten Prozess vorausging. Auf der Suche nach Bargeld durchwühlten ein dicklicher Polizeipostenbeamter und seine zwei Kolleginnen (denen das aber sichtlich peinlich war) mit Gummihandschuhen die Slips meiner Freundin.

Sogar die Schmutzwäsche wurde genauestens untersucht. Selbstverständlich fanden sie weder Goldbarren noch Aktien. Gott sei Dank konnte ich auf einen neutralen Zeugen (z.B. Hausbewohner) verzichten. Die gesamte Nachbarschaft bekam es trotzdem mit.

Bis dahin dachte ich in einem freien, demokratischen Land zu leben.

Jetzt bin ich wegen so etwas vorbestraft – mit allen Konsequenzen.

Meine WBK habe ich am selben Tage nach Eintreffen des Einschreibens in der Schweiz nach Deutschland zurückgeschickt.

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Meine Frage an die Gesetzgeber: WAS HAT DAS MIT MEINEN 2 WAFFEN ZU TUN?!

NICHTS aber so ist das nunmal,und du kannst im Moment nichts daran ändern!Du kannst ja klagen aber ich denke mal das du damit überhaupt nichts erreichst.

Ist leider so..

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Wie ist es zu erklären, dass die blutrünstigsten Computerspiele nicht indiziert werden...

Das wiederum ist allerdings auch Populismus... meiner Meinung nach.. PC-Spiele haben keinen nennenswerten Einfluss... Ausserdem, warum verbieten?

Wenn der Staat die bestehenden Gesetze zum Jugendschutz und bezüglich der FSK-Freigaben richtig durchsetzen würde, gäbe es keinen 12-Jährigen der D*indiziert*M spielt.... das nervt mich am meisten.

Warum sollte ich, als erwachsener, mündiger und ständig überprüfter (-weil Waffenbesitzer) Bürger nicht das Recht haben so was zu spielen :angry2:

Nochwas: Die blutrünstigsten Spiele werden hier in Absurdistan allerdings indiziert! Gibt genug Beispiele...Soldier of Fort**, Post*l, Max Schmerz... und und und...

Immer dann wenn ein Gesetz nicht richtig durchgesetzt wird, kommt eins das schärfer ist... das ist absurd!

Letztes Beispiel: Das mit dem Alkohol. Es gäbe keine 14-Jährigen Flatrate-Sauf-Opfer, wenn das Jugendschutzgesetz befolgt werden würde..(von den Kneipen- und Diskobesitzern, Kontrollen durchs O-Amt).

Benny (Killer-Spiel-Spieler!)

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NICHTS aber so ist das nunmal,und du kannst im Moment nichts daran ändern!Du kannst ja klagen aber ich denke mal das du damit überhaupt nichts erreichst.

Ist leider so..

Was schwerfällt zu verstehen, ist die strafrechtliche Verurteilung in diesem Falle wegen Unterhaltsleistungen und den sich daraus auch ergebenden Konsequenzen für den Waffenbesitzer -

nur, das ist nicht nur hier so, sondern

z.B. auch wenn ich als Radfahrer besoffen durch die Gegend radle, Ampeln und sonstigen Kram ignoriere und dabei erwischt werde, gibt es Prämienpunkte aufs Flensburger Konto, Idiotentest, da ich auch Inhaber der Führerscheine 1,2,3 bin. Der Dorfsuffkopf aber, der grundsätzlich nur besoffen radelt, dem bleibt das erspart, da er keinen Führerschein besitzt.

Ungerecht? Doppelbestrafung für mich?? Ich weiß nicht. Du und Dein Waffenproblem sind auf jeden Fall kein solitäres Ereignis und dieser Mechanismus ist nicht dafür erfunden worden, um uns zu entwaffnen.

Meint Hübi

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was wollt Ihr eigentlich?

Ständig wird hier rezitiert, dass Legalwaffenbesitzer besonders gesetzestreu und mehrfach und ständig überprüft werden und das sozusagen eine herausragende Besonderheit für die Bewilligung von Waffen ist. Parallel dazu wird den Behörden immer wieder vorgehalten, dass sie z.B. im Fall Erfurt nicht ihre vollen Kompetenzen ausgeschöpft haben.

Nun wird jemand auf Grund eben dieser von jedem befürworteten Überprüfungen und der eindeutigen(!) Rechtslage als für nicht mehr zuverlässig erklärt und nun geht das Heulen und Zähneklappern los.

Tut mir leid, aber dafür habe ich kein Verständnis!

Harlekin

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Jetzt geht es wieder los. :peinlich:

Der hat mal die Papiere ins Nezt gestellt, da ihm alles mögliche und unmögliche nachgesagt wurde.

Ausserdem sollte ihr mal festellen das die Mühlen der Burokratie sehr langsam mahlen. Prozess 2003 , wbk + Waffen 2007, dass er in der zwischenzeit das Land gewechselt hat ist nicht ungewöhnliches.

Seine Frage was hat das mit den 2 Waffen zu tun?

GAR NICHTS !!!

Willkürliche menschenrechtswiedrige Doppelbestrafung eines ach so bösen Waffenbesitzer

Öffentliche Sicherheit ? Das ich nicht lache, schon im Vorfeld ist klar das die nicht tangiert ist. Wenn aber die Oberkorektenwaffenbesitzer die man hier manchmal trifft es anders sehen, soll mir jemand erklären warum in den letzten 4 Jahren er ungefährlich war und es jetzt plötzlich ist.Anstatt stolz darauf zu sein das blödeste Waffg der Welt zu haben neben England solltet ihr darauf hinarbeiten solchen Unsinn aus dem Gesetz zu kippen.

Joker

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1)Wieso hast du keine Rechtsmittelgegen den Entzug eingelegt?

2) Wieso hast du keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt?

3) Wieso hast du von den 9000 nicht erstmal deine Unterhaltschulden getilgt (Ist wohl das wichtigste was es gibt9

4) Wieso hast du den z3 nicht verkauft und gezahlt?

9 Monate lang nur 50 Euro sind sicherlich nicht genug-

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Öffentliche Sicherheit ? Das ich nicht lache, schon im Vorfeld ist klar das die nicht tangiert ist. Wenn aber die Oberkorektenwaffenbesitzer die man hier manchmal trifft es anders sehen, soll mir jemand erklären warum in den letzten 4 Jahren er ungefährlich war und es jetzt plötzlich ist.Anstatt stolz darauf zu sein das blödeste Waffg der Welt zu haben neben England solltet ihr darauf hinarbeiten solchen Unsinn aus dem Gesetz zu kippen.

Joker

Also Gleichgesinnte um sich scharen, eine Lobby bilden oder Politiker werden und die Sachlage ändern. Davon ab: Ich finde es auch beknackt dass bei euch keine Kosowaren oder andere Südosteuropäer eine Kanone haben dürfen, geht mich aber nix an. :rolleyes:

Jürgen

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...

Und: Seit wann ist WO diejenige Stelle, an der Gesetzesänderungen beschlossen werden?

...

WO ist der Platz, um über Sinn oder Unsinn bestehender Gesetze sowie deren Anwendung zu diskutieren.

Ich sehe hier, ähnlich wie Joker, eine Doppelbestrafung.

Aus der Tatsache, dass jemand keinen Unterhalt gezahlt hatte folgt für mich KEIN Schluss, dass er in irgendeiner Weise ungeeignet ist, eine Waffe zu besitzen. Anders natürlich, wenn er sich etwa wegen Körperverletzung, Raub, oder sonst eines Gewaltdeliktes schuldig gemacht hätte.

Und wenn das Gesetz etwas anderes sagt, ist das Gesetz auch in meinen Augen falsch.

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1)Wieso hast du keine Rechtsmittelgegen den Entzug eingelegt?

2) Wieso hast du keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt?

3) Wieso hast du von den 9000 nicht erstmal deine Unterhaltschulden getilgt (Ist wohl das wichtigste was es gibt9

4) Wieso hast du den z3 nicht verkauft und gezahlt?

9 Monate lang nur 50 Euro sind sicherlich nicht genug-

So sehe ich das auch, speziell die Punkte 3) und 4).

Wer seinen Verpflichtungen speziell, gegenüber des eigenen Kindes, nicht nachkommt, obwohl es sehrwohl möglich gewesen wäre, der ist in meinen Augen auch nicht zuverlässig in anderen Dingen.

---

Tom

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1)Wieso hast du keine Rechtsmittelgegen den Entzug eingelegt?

2) Wieso hast du keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt?

3) Wieso hast du von den 9000 nicht erstmal deine Unterhaltschulden getilgt (Ist wohl das wichtigste was es gibt9

4) Wieso hast du den z3 nicht verkauft und gezahlt?

9 Monate lang nur 50 Euro sind sicherlich nicht genug-

Genau so ist es !

Traurig aber war.

Wer seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt den trifft der § 170 STGB.

Bucki :016::s84::diablo:

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...

Erstens hatte ich geschrieben "Gesetzesänderungen beschlossen werden", das ist etwas ganz anderes.

Und zweitens hatten wir das alles schon.

Und solang der Unsinn im Gesetz steht, gilt er eben...

Wir reden aneinander vorbei.

...Man kann es schon mit Raub vergleichen, denn der TE hat ja sein Kind des Lebensunterhaltes beraubt...

Das ist hanebüchen. Er hat ihm nicht die Milchschnitte aus der Hand gerissen(zumindest geht das aus dem Fred nicht hervor), sondern Zahlungen nicht getätigt. Das ist wenn überhaupt Unterschlagung. Eigentlich noch nicht mal das. Es ist ein Nichtzahlen. Nicht mehr, nicht weniger.

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WO ist der Platz, um über Sinn oder Unsinn bestehender Gesetze sowie deren Anwendung zu diskutieren.

Ich sehe hier, ähnlich wie Joker, eine Doppelbestrafung.

Aus der Tatsache, dass jemand keinen Unterhalt gezahlt hatte folgt für mich KEIN Schluss, dass er in irgendeiner Weise ungeeignet ist, eine Waffe zu besitzen. Anders natürlich, wenn er sich etwa wegen Körperverletzung, Raub, oder sonst eines Gewaltdeliktes schuldig gemacht hätte.

Und wenn das Gesetz etwas anderes sagt, ist das Gesetz auch in meinen Augen falsch.

Das sehe ich aber anders.

Wer Kinder machen kann, Z3 fährt und immer noch das Geld fürs den Schießsport hat und nichts für das Kind, der tut mir nicht Leid.

Bucki :teufel_17::teufel_17::teufel_17::vampire:

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Wir reden aneinander vorbei.

Das ist hanebüchen. Er hat ihm nicht die Milchschnitte aus der Hand gerissen(zumindest geht das aus dem Fred nicht hervor), sondern Zahlungen nicht getätigt. Das ist wenn überhaupt Unterschlagung. Eigentlich noch nicht mal das. Es ist ein Nichtzahlen. Nicht mehr, nicht weniger.

Neuer Straftatbestand: Raub durch Unterlassen!

:00000733:

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schon komisch, was manche poster hier für ein Rechtsverständnis haben.

Den § 170 StGB gibt es zwar, ist ja aber nicht so schlimm, wohl eher ein Kavaliersdelikt oder? Kann ja jedem mal passieren!

Aber rumschreien, dass sich die Waffenbehörden gefälligst an Recht und Gesetz halten müssen. Wo kämen wir denn da auch hin?

Der Bürger darf natürlich Gesetze übertreten, die Behörde aber selbstverständlich nicht. Und hält sie sich an Recht und Gesetz -wie in diesem Fall- ist es auch wieder nicht richtig.

Mann, Mann, Mann....

*kopfschüttel*

Harlekin

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schon komisch, was manche poster hier für ein Rechtsverständnis haben.

Den § 170 StGB gibt es zwar, ist ja aber nicht so schlimm, wohl eher ein Kavaliersdelikt oder? Kann ja jedem mal passieren!

Aber rumschreien, dass sich die Waffenbehörden gefälligst an Recht und Gesetz halten müssen. Wo kämen wir denn da auch hin?

Der Bürger darf natürlich Gesetze übertreten, die Behörde aber selbstverständlich nicht. Und hält sie sich an Recht und Gesetz -wie in diesem Fall- ist es auch wieder nicht richtig.

Mann, Mann, Mann....

*kopfschüttel*

Harlekin

Ähh sorry aber wer von Februar bis Oktober (9Monate!!!) seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt der muss mit Konsequenzen rechnen. Es geht ja nicht um "einmal nichts gezahlt" sondern 9mal. Auf dem Konto liegt genuegend Kohle um die offenen Unterhaltsforderungen locker begleichen zu können (die ansonsten WIR ALLE zahlen müessen).

Das die WBK weg ist, ist schade für ihn aber er fährt immernoch gut damit (es hätte auch ne FS werden können9

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Ich sehe hier, ähnlich wie Joker, eine Doppelbestrafung.

Aus der Tatsache, dass jemand keinen Unterhalt gezahlt hatte folgt für mich KEIN Schluss, dass er in irgendeiner Weise ungeeignet ist, eine Waffe zu besitzen. Anders natürlich, wenn er sich etwa wegen Körperverletzung, Raub, oder sonst eines Gewaltdeliktes schuldig gemacht hätte.

Und wenn das Gesetz etwas anderes sagt, ist das Gesetz auch in meinen Augen falsch.

doppelbestrafung ist etwas herb, es ist einer weitere folge die vlon anfang an klar war.

wie dem auch sei: im gegensatz zum deutschen hat das österr. waffenrecht hier in §8 etwas mehr klarheit: eine verurteilung wegen eines gewaltverbrechens erfolgt sein. (welche genau steht im waffg.) dann gibt es noch die ausschliessungsgründe alkoholkrank, süchtig, psychisch krank, körperl. nicht in der lage, in der vergangenheit nicht sachegemäß mit waffen umgegangen. das ist eine definition mit der ich sehr gut leben kann da sie explizit taten/zustände betrifft, die durch waffen noch "unterstützt" oder verschärft werden könnten.

einen allgemeinen "vertrauensentzug" aufgrund einer beliebigen verurteilung... das finde ich krank. :icon13:

abhilfe: gesetzesänderung. wie das geht - na das müsst ihr aber selbst herausfinden...

lg

Martin

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