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IGNORED

Auf dem 120 km Weg zur Jagd die Waffen griffbereit


IMI

Empfohlene Beiträge

Wenn ich von einem meiner Wohnsitze auf dem Weg zur Jagd (120km) bin, darf ich doch mein Gewehr auf dem Beifahrersitz liegen haben, und die Kurzwaffe im Holster am Mann führen, stimmts?

Primär gehts mir um die KW: Würde ich diese in den Kofferraum etc. verbannen, so müsste ich schon wieder einen Koffer o.ä. mehr transportieren, um die KW nicht einfach so nackt in den Kofferraum legen zu müssen.

IMI

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auf dem Weg zum Revier darf der Jäger führen, allerdings muss die Waffe ungeladen sein

§ 13 WaffG

Auszug

6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

so steht es geschrieben, so soll es geschehen

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Wenn ich jetzt eine Antwort gebe, schimpfst Du wieder mit mir und erklärst, daß ich keine Ahnung habe, ne ?

Pech gehabt, kriegst trotzdem eine.

Grundsätzlich gestattet Dir genau das der Paragraph 13 WaffG, Abs (6). Nach meiner Lesart führst Du im Zusammenhang mit jagdlichen Tätigkeiten. Damit wären die Waffen nicht schussbereit zu führen (entladen). Du darfst deshalb auch nicht mit Ihnen schießen. (Auf der Fahrt.)

Warum die Diskussion mit SV Grün-Weiß herausfordern ? LW ins Futteral auf die Rückbank, KW im Holster dito. weiterer Diskussionsvermeider: Decke drüber.

Edit: Mist da war ich echt zu langsam.

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Warum die Diskussion mit SV Grün-Weiß herausfordern ? LW ins Futteral auf die Rückbank, KW im Holster dito. weiterer Diskussionsvermeider: Decke drüber.

Edit: Mist da war ich echt zu langsam.

Weils einfach unpraktisch ist, wenn ich zig Futterale mitschleppe, wo ich doch auf direktem Weg zur Jagd bin.

IMI

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wie ist das wenn ich auf dem Weg zur Jagd noch Tanken muss? KW raus aus Holster?

bigbuTT

Niemals!!!

Das muss man mit in die Tanke nehmen (am besten etwas unter der Jacke versteckt)!

Stell Dir vor, jemand klaut Dein Auto/Waffe, während Du beim Zahlene bist.

IMI

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Niemals!!!

Das muss man mit in die Tanke nehmen (am besten etwas unter der Jacke versteckt)!

Stell Dir vor, jemand klaut Dein Auto/Waffe, während Du beim Zahlene bist.

IMI

ah ja, Du nimmst den Drilling (oder was auch immer für eine LW) mit in die Tanke? :00000733:

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Meines Wissens beginnt die Jagdausübung erst im Revier. Auf der fahrt dorthin muß die Waffe nicht schuß- u. nicht zugriffsbereit sein, also entladen im Futteral ?? Lasse mich aber gerne eines bessren belehren.Svenni

Richtig ist, dass die Jagdausübung erst im Revier beginnt.

Falsch ist , dass die Waffe auf dem Weg dorthin nicht schuß- und nicht zugriffsbereits sein muß!

Ein Jäger darf seine Waffen auf dem Weg zur Jagd ungeladen führen.

Im Revier darf er sie dann logischerweise auch geladen führen.

---

Tom

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....... noch ein Bier trinke und .........

@Tom H.,

  1. Du warst nicht gefragt
  2. bei der Aussage drängt sich der Verdacht auf, daß das die Wahrheit ist: Jäger = bewaffneter Alkoholiker im Wald auf dem Weg zur nächsten Kneipe.

Liebe Waidmänner bitte beachtet die Anrede! Ihr seit nicht gemeint!

Gruß

alea

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Wenn ich von einem meiner Wohnsitze auf dem Weg zur Jagd (120km) bin, darf ich doch mein Gewehr auf dem Beifahrersitz liegen haben, und die Kurzwaffe im Holster am Mann führen, stimmts?

Primär gehts mir um die KW: Würde ich diese in den Kofferraum etc. verbannen, so müsste ich schon wieder einen Koffer o.ä. mehr transportieren, um die KW nicht einfach so nackt in den Kofferraum legen zu müssen.

IMI,

nach den Buchstaben des Gesetzes kannst Du die Waffen auf dem Weg zur Jagd ungeladen führen.

Im Gesetz steht nichts über die eine Entfernung, bei das noch bzw. nicht mehr gilt. Demnach gilt es bei quasi-direkter Fahrt immer.

(Quasi-direkt, weil ich zwar Umwege wegen optimaler Streckenführung, Kumpel abholen etc akzeptiere, nicht jedoch den Umweg über das Büro mit achtstündiger Unterbrechung wg. Arbeit - um mal ein Extrem zu bemühen).

Allerdings würde ich bei dieser Entfernung etwas Fingerspitzengefühl walten lassen und die Waffen freiwillig im Futteral transportieren. Die können dann im Revier ja im Auto bleiben. Rational begründen kann ich diesen Vorschlag nicht, es ist einfach das Vorgehen, das ich selber proktizieren würde.

Beim Tanken oder ähnlich ultrakurzen Unterbrechungen würde ich die Waffen verdeckt im Auto lassen.

Gruß

Michael

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@Tom H.,
  1. Du warst nicht gefragt
  2. bei der Aussage drängt sich der Verdacht auf, daß das die Wahrheit ist: Jäger = bewaffneter Alkoholiker im Wald auf dem Weg zur nächsten Kneipe.

Liebe Waidmänner bitte beachtet die Anrede! Ihr seit nicht gemeint!

Gruß

alea

Das mit der Polizei, dem Bier und der Toilette war ironisch gemeint!

Habs aber wieder gelöscht, da nicht jeder die Ironie vesteht!

---

Tom

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Richtig ist, dass die Jagdausübung erst im Revier beginnt.

Falsch ist , dass die Waffe auf dem Weg dorthin nicht schuß- und nicht zugriffsbereits sein muß!

Ein Jäger darf seine Waffen auf dem Weg zur Jagd ungeladen führen.

Im Revier darf er sie dann logischerweise auch geladen führen.

---

Tom

Nun gut, sei es wegen mir so. Bei einer 1-stündigen Autobahnfahrt (davon geh ich bei 120 km einfach mal aus), würd ich die Waffe trotzdem lieber transportieren als Führen. So wurde es zumindest mal in einem Pirsch-Artikel empfohlen. Muß aber jeder selber wissen. 120 km sind für mich eher ne "Reise" zur Jagd, als der Weg zur Jagd :-)

Svenni

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120 km sind für mich eher ne "Reise" zur Jagd, als der Weg zur Jagd :-)

Ja,

aber warum sollte dieser Jäger einem anderem gegenüber,

der nur 1 km zum Revier fährt, waffenrechtlich benachteiligt werden?

Auch wenn der Spruch stimmt, daß, wenn 2 das Gleiche tun, es noch

lange nicht das Selbe ist, hätte doch der Gesetzgeber hier eine Regelung

finden können, wenn er es anders gewollt hätte.

Zumal es ja nun auch nicht so weltfremd ist, daß man Anfahrten von einer

Stunde ( oder mehr ) ins Revier hat...

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Ja,

aber warum sollte dieser Jäger einem anderem gegenüber,

der nur 1 km zum Revier fährt, waffenrechtlich benachteiligt werden?

ich hab ja nicht gesagt, daß sich einer rechtl. benachteiligen lassen muß. ich hab nur gesagt, was ich persönlich vorziehen würde, auch wenn die rechtslage es gestattet. (mal ganz davon abgesehen, daß es mir im Auto mit Holster viel zu unbequem wäre).

Nix für ungut :-)

Svenni

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Erstmal finde ich eine Stunde Fahrt überhaupt kein Problem. Die Fahrt geschieht im Zusammenhang mit und zum Zwecke der Jagd - ungeladenes Führen völlig ok, finde ich. "im Zusammenhang mit der Jagd" ist zwar etwas schammig. aber hier doch wohl eindeutig.

In der Praxis wird wohl sowieso nie jemand danach fragen, wie weit man schon gefahren ist, bzw. wie weit es denn noch bis ins Revier ist. Oder hat da irgendwer andere Erfahrungen?

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Oder hat da irgendwer andere Erfahrungen?

Es soll da mal ein Urteil (noch nach dem alten WaffG) gegeben haben, in dem ein Richter eine (zeitlcieh oder entfernungsmäßige) Grenze gezogen hat, bis zu der das Führen noch erlaubt war.

Mehr weiss ich aber auch nicht :angry2:

Gruß

Michael

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Hier gab es schonmal eine ähnliche Diskussion.

Mike Brauer schrieb:

Es heißt irgendwo (wo ist mir entfallen)

[sinngemäß]

Jäger dürfen auf dem weg ins Revier führen, solange dieser Weg nicht den Charakter einer Reise hat [/sinngemäß]

Für mich ist der Charakter einer Reise gegeben, wenn ich unterwegs übernachte.

Befreundete Juristen meinten aber, das mehr als eine Stunde Anfahrt schon als Reisecharakter gewertet werden könne.

Trotz fleißigem Googlen konnte ich aber leider nichts weiteres dazu finden. Als Anhaltspunkt finde ich die Überlegung aber ganz gut.

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Es heißt irgendwo (wo ist mir entfallen)

[sinngemäß]

Jäger dürfen auf dem weg ins Revier führen, solange dieser Weg nicht den Charakter einer Reise hat [/sinngemäß]

Für mich ist der Charakter einer Reise gegeben, wenn ich unterwegs übernachte.

Befreundete Juristen meinten aber, das mehr als eine Stunde Anfahrt schon als Reisecharakter gewertet werden könne.

Im Gesetz steht nichts dergleichen drin. Also warum etwas reininterpretieren oder das Rechtsempfinden Dritter bei der Beurteilung zugrunde legen?

Genügt der Gesetzestext nicht?

Ein Problem tritt, wenn überhaupt doch nur bei einer Kontrolle auf. Wenn man einen Jagdschein dabei hat und auch sonst das Erscheinungsbild glaubhaft den Eindruck vermittelt, dass die betreffende Person ein Jäger auf dem Weg zur Jagd ist, dann gibt es keinen Grund für die Polizei zu fragen, wie lange man schon unterwegs ist. Was spielt das für eine Rolle? Welchen Sinn würde eine zeitliche Begrenzung machen? Es kann ja sein, dass ich eine Stunde im Stau gestanden habe. Welchen Sinn würde eine Begrenzung der Entfernung machen? Wer will denn nachweisen, dass ich auch tatsächlich direkt und von einem Ort komme, oder zu einem Ort fahre, der weite als die erlaubte Entfernung ist? Oder das ich länger als erlaubt unterwegs bin? Brauchen Jäger in Zukunft einen Fahrtenschreiber in ihrem Fahrzeug?

Ist die euch die geltende Regelung zu liberal oder zu praxisfremd?

Wartet mal ab!

---

Tom

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Ich würde es etwas von den örtlichen Gegebenheiten abhängig machen. Bei uns sieht man meistens, aufgrund des gesamten Gerödels, das wir auf dem Weg zur Jagd sind. Hund, Waffe und Equipment nehmen im Lada doch viel Platz in Anspruch, sodass es für einen Beamten ersichtlich ist. Wer aber nur mit Waffe ins Revier fährt, soltte sich überlegen, wie die Polizisten sih evt. fühlen, bei einer Kontrolle, wenn man die KW geholstert hat. Ich kenne jemanden aus dem Forum hier, der hatte da schon mal ein Erlebnis der besonderen Art mitten im Jagdrevier.......vielleicht äußert sich dieser zum Thema........

WH

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