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IGNORED

was bedeutet regelmaessig


Pointmann272

Empfohlene Beiträge

Nach meinem Verständnis läuft es doch so ab:

Hier kommt wieder die beliebte Antwort: Man muss unterscheiden !

Das Gesetz sagt:

1.) Verein bescheinigt regelmäßiges Schießen und Vereinszugehörigkeit

2.) Verband bescheinigt: "die gewünschte Waffe ist für Schießen nach unserer SpO geeignet und notwendig"*

3.) Der SB prüft dann ob Du immer noch zuverlässig (und sachkundig) bist.**

* Die sehen auch gerne 'ne Kopie vom Schießbuch. Und die gucken nach, ob Du schon 'ne Knifte hast, mit der das Disziplinchen auch geht. Und ob Du die Verbandsbeiträge und Startgelder bezahlt hast. Und natürlich ob Du auch schon lange genug im Verband bist.

** Den SB interessiert dann auch die Aufbewahrung.

Manche Verbände erlassen sich Regelungen, die über das hinausgehen, was das Gesetz fordert. Zum Beispiel weiter eingeschränkte Kontingente. Oder Auflagen für Waffen über das Sportschützenkontingent hinaus. Oder längere Wartefristen. Oder Nachweis von Trainingseinheiten mit Waffen wie der beantragten. Vereinsleute wollen dann vielleicht noch die bezahlten Rechnungen vom Stammtisch, das regelmäßige Kehren des Stands, Arbeitseinsätze auf dem Schützenfest oder Freibier haben. (Vielleicht reicht es, wenn man denen wie Buddha den Bauch streichelt, das bringt dann auch Glück)

Soooooo Einfach wie im Gesetz kann das alles gar nicht sein. B)

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  • 2 Monate später...

Hallo

Der Begriff "Regelmäßig" müsste wirklich dringend geklärt werden , denn nach einem Vereinswechsel kommt meine zuständige Behörde auf die Idee das ich mit allen Waffen 1 x im Monat oder 18 x im Jahr Schießsport betreiben muss ( Bin Mitglied im BDMP seit 12 Jahren und habe meinen Zweitverein gewechselt darauf hin erfolgte die Anfrage der Behörde zwecks Bedürfnisnachweis ) . Da ich im Besitz von 9 Langwaffen bin ergibt das folgende Rechnung

12 x 9 = 108 ( Waffenbewegungen , da gütiger Weise auch die Nutzung von 2 - 3 Waffen an einem Tag akzeptiert wird )

dazu kommt noch die Feststellung der Behörde --> Pro Schießübung ca. 4 Stunden

--> 108 x 4 Std. = 432 Übungsstunden . Das heißt ich müsste 18 Tage , 24 Stunden am Tag Schießsport betreiben um meine Waffen behalten zu dürfen . Da ich Selbstständig bin kann ich leider auch nicht meine Arbeit kündigen ...

Übrigens hat der Behörde mein Nachweis von über 60 Terminen und aktive Teilnahme an Wettkämpfen nicht gereicht d.h habe ich die Angelegenheit jetzt meinem Rechtsanwalt übergeben .

Über HInweise zu Urteilen etc. würde ich mich freuen . Auch betroffene Berufssportschützen können sich gerne bei mir melden .

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Stellt man sich jetzt in der Deutschen Luft- und Raumfahrt auch nicht mehr vor?

Nunja, sei's drum.

Du hast das richtige schon gemacht indem Du die causa Deinem Anwalt übergeben hast.

Irgendwelche Urteile von irgendwelchen Gerichten außerhalb deines Landgerichtsbezirkes nützen Dir eh nichts.

Also, warum einstellen?

Laß Deinen Anwalt machen (er ist hoffentlich kein Wald- und Wiesenanwald sondern im WaffR erfahren?).

Geduld ist jetzt eine Tugend.

Heinrich

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Hört sich ja alles schauderhaft an bei Dir...

Welches Bundesland?

NRW , ich dachte auch nicht das ein Vereinswechsel solch ein Ärger nach sich zieht , zumal ich 2 Verbänden angehöre . Dem BDMP seit 12 Jahren , als Zweitverein BDS , diesen habe ich verlassen und gehöre jetzt dem RSB an . Übrigens habe ich an dem Tag nachdem ich meine Nachweise der Behörde übergeben habe , auch meine neue Sportschützen WBK bekommen ( Habe seit 95 alte gelbe und grün ) . An dem Tag wurde auch direkt eine neue Waffe eingetragen ...

dlr hat nichts mit Luft und Raumfahrt zu tun :-) , klar stelle ich mich vor . Reiner mein Name bin 38 Jahre alt und betreibe seit ca. 15 Jahren den Schießsport . Angefangen habe ich in einer SLG im BDMP die aufgelöst wurde , dann war ich dort lange Zeit Einzelmitglied . Parallel dazu habe ich in einem BDS Verein geschossen . Da mir der Weg zuweit war , wechselte ich in einen RSB Verein direkt bei mir vor der Haustüre mit 1a Schießmöglichkeiten . Kurzwaffen und Langwaffenstand direkt vor der Haustüre . Und ich gehöre nun auch wieder einer aktiven SLG im BDMP an .

Nunja , werde sehen was passiert . Werde auf jeden Fall regelmäßig berichten

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Na, also, geht doch.

Wenn wir jetzt das mit dem Akkusativ noch hinbrächten... "solch einen Ärger" statt "solch ein Ärger".

Ist ja :peinlich: in dem Alter...

Heinrich

Deutschunterricht steht hier nicht zum Thema an ... Peinlich sind eher solche Beiträge die hier nicht hingehören ... :icon13:

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kommt meine zuständige Behörde auf die Idee das ich mit allen Waffen 1 x im Monat oder 18 x im Jahr Schießsport betreiben muss

[Hallo dlr

das mit dem regelmäßig=1mal im Monat oder 18 mal im Jahr ist ja noch zu verstehen.

Da ich im Besitz von 9 Langwaffen bin ergibt das folgende Rechnung

12 x 9 = 108 ( Waffenbewegungen , da gütiger Weise auch die Nutzung von 2 - 3 Waffen an einem Tag akzeptiert wird )

dazu kommt noch die Feststellung der Behörde --> Pro Schießübung ca. 4 Stunden

aber diese Forderung gehört schon mal wegen dummheit im Dienst abgewiesen. Entweder sind die wirklich so doof, dann sind die als Beamte wegen erwiesener Idiotie nicht tragbar, oder die sind gehässig und gehören schon gar nicht auf eine Staatsdienerstelle. Ich gehe davon aus, daß dein Anwalt die genüßlich zerelegt. Fachanwalt sollte es schon sein.

Welche Stadt in NRW gehörst du eigentlich an?

Steven

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ich habe bei der Behörde angefragt, Antwort:

regelmäßig heißt für uns alle 14 Tage Schießen. Unter Berücksichtigung von Urlaub Krankheit usw. 18 mal im Jahr.

Mindestens 12 Monate vor der ersten WBK und 36 Monate nach Erwerb der ersten Waffe.

Danach muß man nur noch im Verein sein."

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Sorry, aber wenn ich das lese, was die Behörden da von sich geben, fallen mir wieder nur ganz schlimme Vokabeln ein:

- Unkenntnis

- Arroganz

- Willkür

Nur um das für mich zu klären: Wie viele Schießtermine hast Du in den letzten 12 Monaten wahrgenommen, dlr ? Wenn 60 nicht ausreichen, dann weiß ich nämlich nicht, welchen Standard man erfüllen soll. Vielleicht hilft ja auch ein gespräch mit dem Vorgesetzten des SB's.

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Duisburg , werde mich hier aber jetzt von diesem Forum distanzieren . Die Kommentare von Lusumi und heletz tragen nicht gerade zum "guten Ruf" der Sportschützen und legalen Waffenbesitzern bei . Wünsche hier noch viel Vergnügen ! Immer weiter so ...

Eine Antwort fehlt noch :

von 12/2006 - 11/2007

21 Termine Kurzwaffe

47 Termine Langwaffe

+ LM DG1 in Marsberg , DG2 Trügleben , Vereinsmeisterschaften , Winterpokal Trügleben

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Nö.

:peinlich: ist jemand, der mit 38 Jahren noch immer xxxxxxx lallt...

Heinrich ----Auch hier editiert, da ich einen solchen Ton hier nicht mag...PePe---------

hans8iznv4.jpg

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  • 1 Jahr später...
Mir wurde auch mal ein Antrag vom Furnier abgelehnt...

Dann wurde ein nettes Brieflein von mir an ihn mit sämtlichen Begründungen, warum die Waffe nötig ist (DANKE SMITHY!!!) geschrieben und schwupps, hat er es sich anders überlegt.

Und ich bekam auch meinen Voreintrag.

IMI

Hallo IMI gestern hat Hr. Funier meinen Antrag abgelehnt. Hast du noch das Schreiben das du ihm geschickt hast oder das von SMITHY. Wäre dir sehr dankbar.

Gruß sepperls :angry2:

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Das ist sehr ärgerlich!

Um weiterhelfen zu können müsste ich aber erst wissen, welche Waffen Du schon hattest und welche Dir nun abgelehnt wurden.

Der Inhalt des Briefes war keine Zauberei. Ich weiß leidiglch darauf hin, für welche Disziplin die neuen Waffen benutzt werden sollen, setzte mich mit der Sportordnung auseinander und führte entsprechende Abschnitte daraus in meinem Brief aus. Die Sportordnung des DSB war es letztlich, die mir weitere waffen ermöglichte.

Denke mal an Abzugsgewicht, Single-Action, Double-Action, Visier, Gewicht der Waffe, Waffenlänge, Griffschalen (manche sind fürs einhändige Schießen, andere fürs beidhändige Schießen). Wenn Du regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmst ist es nicht möglich, immerwieder die Griffschalen zu tauschen.

IMI

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Das ist sehr ärgerlich!

Um weiterhelfen zu können müsste ich aber erst wissen, welche Waffen Du schon hattest und welche Dir nun abgelehnt wurden.

Der Inhalt des Briefes war keine Zauberei. Ich weiß leidiglch darauf hin, für welche Disziplin die neuen Waffen benutzt werden sollen, setzte mich mit der Sportordnung auseinander und führte entsprechende Abschnitte daraus in meinem Brief aus. Die Sportordnung des DSB war es letztlich, die mir weitere waffen ermöglichte.

Denke mal an Abzugsgewicht, Single-Action, Double-Action, Visier, Gewicht der Waffe, Waffenlänge, Griffschalen (manche sind fürs einhändige Schießen, andere fürs beidhändige Schießen). Wenn Du regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmst ist es nicht möglich, immerwieder die Griffschalen zu tauschen.

IMI

Hallo IMI

Ich habe leider noch keine Waffe, würde gerne KK und Gk 9mm Para schiessen. Bin seit 16 Monaten beim BSSB gemeldet. Da mein Verein keine Vereinswaffen hat muß ich leider immer andere Schützen fragen ob sie mir ihre Waffe für eine Serie leihen. Habe heuer von März bis dato 19 Schießnachweise auf meinen Schießblättern eingetragen und wurden vom Schützenmeister unterschrieben. Habe bis jetzt noch keinen Grund der Ablehnung erfahren, auf E-Mail´s oder auf Anrufe regieren sie nicht. Mein Bedürfnisantrag für einen KK und GK Antrag, liegt seit 19.11.2008 beim BSSB.

Gruß sepperls

Da ich leider nicht täglich in das Forum komme, hier meine Mailadresse sepperls@mx.de .

Antwort wäre nett

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