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IGNORED

Vereinszugehörigkeit für WBK-Beantragung


Stephan_muc

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

für die WBK-Beantragung braucht man ja ein Jahr Vereinszugehörigkeit und mindestens 18 Schiesstermine in diesem Jahr sowie die Befürwortung vom Verein.

Nun ist das Problem, dass ich seit nem halben Jahr dabei bin, die Aufnahmegebür nun fällig wird und wir aber voraussichtlich

relativ bald umziehen wodurch ich den Verein wechseln müsste.

Kommt man um das Jahr fest im Verein rum oder geht da garnichts ??

Also halbes Jahr dabei, dann als Gast (regelmässiges schiessen mit nachweis im Buch natürlich) im selben Verein zum Beispiel.

DIe 250€ Aufnahmegebür würde ich ungern für maximal 1 Jahr im Verein zahlen...

Das währe für eine eigene Waffe besser angelegt....

Wer weis da was ????

Gruß

Stephan

*EDIT*

Bitte keine Antworten wie "Wovon willst Du die Munition zahlen oder ähnliches..."

Sooooo dick is mein Schießbuget leider nicht.... Drum die Frage....

Geschrieben
Hallo Gemeinde,

für die WBK-Beantragung braucht man ja ein Jahr Vereinszugehörigkeit und mindestens 18 Schiesstermine in diesem Jahr sowie die Befürwortung vom Verein.

Nun ist das Problem, dass ich seit nem halben Jahr dabei bin, die Aufnahmegebür nun fällig wird und wir aber voraussichtlich

relativ bald umziehen wodurch ich den Verein wechseln müsste.

Wie weit weg willst oder musst Du denn umziehen? Du kannst doch nach wie vor in dem Verein bleiben, kommst halt ab und zu mal zum schießen mit der Vereinswaffe und gut?!

Aber 250€ ist schon sehr, sehr viel Geld nur allein als Aufnahmegebühr, ist das eine "privilegierte" Schützengesellschaft, der Du da beitreten willst oder schon bist(ich weiß, daß hat nichts mit Deiner Frage zu tun, aber es interessiert mich doch...)?

ROMAK

Geschrieben

Das Gesetz verlangt u.a. das für dich im Moment relevante wie folgt:

1.) Mitglied in einem Schießsportverein (im weiteren Verein)

2.) Mitglied in einem Schießsportverband (im weiteren Verband)

3.) regelmäßig (>= 18mal) trainiert innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung

Das Gesetz sagt nichts darüber aus, in welchem der möglicherweise vielen Vereine in denen du Mitglied bist die 12 Monate zusammen kommen. Das Gesetz sagt auch nichts darüber aus, dass die Vereinsmitgliedschaft in einem Verein mindestens 12 Moante andauern muss. Du mußt lediglich in irgendeinem oder auch in ein paar Vereinen hintereinander eine Vereinsmitgliedschaft von ununterbrochen 12 Monaten nachweisen können. Du mußt ebenfalls dein Training nachweisen können. Mein Vorschlag zur Verfahrensweise wäre wie folgt:

Grundsätzlich dafür sorgen das bei dem jetzt folgenden keine Unterbrechungen stattfinden sondern sich "Übergänge" überlappen.

1.) Behalte zunächst deine Verbandsmitgliedschaft bei und überlege ob eine weitere Verbandsmitgliedschaft deinen Ambitionen ggfs. bessere Entfaltungsmöglichkeiten bietet :) .

2.) Behalte zunächst deine Vereinsmitgliedschaft bei und suche dir am neuen Wohnort kurzfristig einen neuen Verein und werde dort kurzfristig !!! Mitglied.

3.) Lass dir von deinem "alten" Verein dein Traing auch für die Vergangenheit bestätigen - das Notieren des Datums und eine Unterschrift von einem Schießleiter reicht.

4.) teile deinem bisherigen Verein deinen Wunsch die Vereinsmitgliedschaft nicht weiterführen zu wollen mit.

5.) mach in deinem neuen Verein den rest der 12 Monate voll und lass dir ebenfalls dein Training jeweils bestätigen.

Die meisten Großkalibervereine kennen dein Problem und sollten damit "souverän" umgehen können. Ich kenne dass z.B. vom BDS und vom BDMP so, dass die Training und Mitgliedschaft sowohl in anderen Vereinen als auch anderen Verbänden entsprechend anerkennen.

Geschrieben

Erstmal Danke für die schnellen Antworten !!

@Helez

Also die Grüne ist eh die, die ich "brauche" bin reiner Pistolenschütze

Der Umzug ist im, gleichen Landkreis, sollte also kein Problem mit der WBK geben.

@Romak

Der Verien is ein kleiner privater Verein, der in einem alten Braukeller (Gewölbe) in Eigenarbeit

den Stand (5x 25m mit Videocam´s zur Scheibenkontrolle) selbst aufgebaut. Die Gründungsmitglieder

haben Teilweise über 1000 Stunden mit dem Aufbau verbracht.

Daher die hohen Aufnahmegebüren.

Wenn wir umziehen ist ein Verein im Umkreis von 5km, der andere ist dann gut 30km einfach weg.

Das ist mir einfach zu weit, da mit zu viel zeit mit der Fahrerei drauf geht.

Zurück zum Thema:

Wenn ich nun als Gast dort regelmässig schiesse kann ich die WBK problemlos beantragen

solange ich weiterhin und dauerhaft meine Schiesstermine nachweisen kann ??

Das würde mir das Leben erleichtern.....

Gruß

Stephan

Geschrieben
Die Gründungsmitglieder

haben Teilweise über 1000 Stunden mit dem Aufbau verbracht.

Wenn Dir das als Rechtfertigung für € 250,- Aufnahmegebühr ausreicht, dann bitte sehr...

...und 30Km fahre ich auch jeden Tag, in die Arbeit - 230 mal im Jahr, da sind Dir 18x30Km zu weit? :confused: :confused: :confused:

Ääääh, wie war doch gleich nochmal die Frage...?

ROMAK

Geschrieben
Wenn wir umziehen ist ein Verein im Umkreis von 5km, der andere ist dann gut 30km einfach weg.

Das ist mir einfach zu weit, da mit zu viel zeit mit der Fahrerei drauf geht.

Und was ist mit dem Verein der 5 Km von deinem neuen Zuhause liegt ?

Geschrieben

Äh, Du bist seit 1/2 Jahr dabei und erst jetzt wird die Aufnahmegebühr fällig ? Kulant...

Wenn Du die Termine bestätigt kriegst, hast Du eigentlich gewonnen. Nachweise über Vereinsmitgliedschaft ist auch kein Thema oder ? Lass Dir die Papiere geben, (dusselige Scheinwirtschaft in D-Land...) und dann ziehste eben um, meldest Dich im neuen Verein an, und dann kannst Du denen die Aufnahmegebühr bezahlen. Der neue Verein bestätigt Dir dann das Du regelmäßig trainierst, damit zum verband und dann zur Behörde und gut ist.

Ob die Leuts in Deinem "Alten" Verein sich dann freuen, ist eine andere Kiste.

Geschrieben

@Miwi

Danke, das ist ja schon ein richtiges "Kochbuch" :-)

Nun weis ich was ich machen muss.

@Heletz

Ich fahr täglich schon knapp 100km in die Arbeit und zurück..

Da hab ich dann relativ wenig Lust nochmal 30 einfach zum Verein zu fahren.

Es geht auch beispielsweise um die Trainingszeiten und die Fahrzeiten, was äusserst knapp wird...

@Romak

Tja....

Die haben diese Gebür eben...

Ob mir die Begründung reicht ist wieder eine andere Sache. Es gibt auch Vereine die mehr verlangen.

Was die Fahrstrecken angeht.. ich red ned von 18x Trainign im Jahr.... eher 1-2 mal die Woche

und dann werden die Kilometer langsam relevant.

@Kay Seven

Den Verein muss ich mir erstmal anschaun...

Kenne weder den Stand noch die Leute

@Tyr13

Ist so geregelt, dass die ersten 6 Monate praktishc Probezeit für Schützen und Verein sind.

Wer dann dabei bleiben will, der zahlt, wer nicht will oder vom Verein nicht aufgenommen wird, kann

dann gehen. Finde ich ne gute Regelung. Was machste wenn du als Anfänger hingehst, 250€abdrückst und

dann feststellst, dass dir der Verein ned taugt, oder das Schiessen im allgemeinen....

Wobei ich schon seit 20 jahren dabei bin und eigentlich weis was ich will.

Wie gesagt, es ging mir nur ums rechtliche...

Fahrzeiten und Co sind die andere Seite...

Was ich verhindern will ist, dass ich dann dastehe und ewig Zeit verschenkt hab wegen nem Verienswechsel und

weiterhin mit irgendwelchen Vereinswaffen schiessen muss weil ich keine WBK bekomme....

Danke an alle

Stephan

Geschrieben
Ist so geregelt, dass die ersten 6 Monate praktishc Probezeit für Schützen und Verein sind.
die Einjahresfrist betrifft die Zugehörigkeit zum Verband. Könnte es sein, daß Du noch keinem Verband gemeldet bist?
Geschrieben
Wenn ich nun als Gast dort regelmässig schiesse kann ich die WBK problemlos beantragen

solange ich weiterhin und dauerhaft meine Schiesstermine nachweisen kann ??

Das würde mir das Leben erleichtern.....

Gruß

Stephan

Ja :icon14:

kenne einige Fälle in unserem Verein, da hat dem RSB die Bescheinigung vom Sportleiter und natürlich

der Nachweis des Schiessbuches gereicht. Du solltest aber vor dem Beantragen Mitglied im neuen Verein

werden.

Wichtig der Verein bescheinigt Dir , das Du regelmäßig schiesst und dort Mitglied bist uns und sonst nichts.

D.H Der Verein hat keinen Einfluß mehr darauf welche Waffen ein Mitglied beantragt

Gruß

Franz

Geschrieben
die Einjahresfrist betrifft die Zugehörigkeit zum Verband. Könnte es sein, daß Du noch keinem Verband gemeldet bist?
Naja, das sehen einige Verbände im Wege der Umsetzung Ihrer vermeintlich neu gewonnen Macht gegenüber Ihren Mitgliedern auch sehr gerne so - im Gesetz steht aber immer noch Verein und nicht Verband.
Zurück zum Thema:Wenn ich nun als Gast dort regelmässig schiesse kann ich die WBK problemlos beantragensolange ich weiterhin und dauerhaft meine Schiesstermine nachweisen kann ??
Nein, das Gesetz fordert dass du Mitglied in einem Verein sein mußt. Möglicherweise, da du die Aufnahmegebühr noch nicht bezahlt hast bist du bisher noch in keinem Verein Mitglied. Du kannst u.U. also nochmal von vorne anfangen.Wo wohnst du denn überhaupt (Landkreis, Bundesland)
Geschrieben

DAnn meld ich mich auch mal wieder....

Gestern hab ichs nicht geschafft...

Laut Vereins Obermufti bin ihc im Verband gemeldet.

Der Mitgliedsbeitrag is ja in jedem Fall für ein Jahr zu Zahlen, die Verbandsgegühren sind da ja drin....

Wenn die mich nicht gemeldet haben sollten, dann rast ich da drinne eh aus....

Ich will ja in einem Verein bleiben und regelmässig Trainieren. Momentan 1-2 mal die Woche Lupi und 1 mal KK / GK im

anderne Verein. Mit der Lupi bin ihc mittlerweile wieder bei nem Schnitt von knapp 360 Ringen, mit der SpoPi halt ich die 8 sicher.

Bei GK hab ich noch abzugsbedingte Reisser nach links unten bis in die 4 drin, aber das wird auch besser/weniger.

Bitte nicht den Eindruck gewinnen, dass ich mir nur ne "Wumme" besorgen will und mir Training und Verein sparen will.

Dem ist absolut nicht so..... Ich schiss seit ich 15 bin (mit Pausen) und hab bereits mit 16 OSP und Freie geschossen in der HSG in München.

Seinerzeit hab ich sogar die Sachkunde shcon mal gemacht, aber leider dann nicht weitergemacht...

In dem Fall hier gehts mir nu um Fahrzeiten / Aufnahmegebühr...

250€sind im zweifelsfall ne "halbe" gebrauchte SpoPi und so im Zweifelsfall denk ich besser angelegt...

Stephan

Geschrieben
Und die gibt's auch ohne Verband und Verein.

Dennoch will Stephan über den Verband beantragen was auch sehr verständlich ist, da man sich den Stress über §8 nach Möglichkeit nicht antun sollte. In NRW z.B. würde das wahrscheinlich sowieso ohne Gerichtsverfahren nicht machbar sein.

Geschrieben
Das steht bitte WO GENAU??

Steht es natürlich nicht, denn Vereinszwang wäre gegen das Grundgesetz.

Heinrich

Naja, so einfach machen die es uns dann natürlich auch wieder nicht. Selbstverständlich wird vor das Grundgesetzt dann noch das Feigenblättchen des §8 gehängt. Bei Beantragung über den Priviligierungsparagraphen (§14) ist dann aber Schluß mit Grundgesetz :)

Geschrieben
Nirgends habe ich behauptet, der erleichterte Erwerb nach §14,4 sei für jeden möglich.

Der geht nur für Mitglieder eines anerkannten Schießsportverbandes, noch nicht einmal für den, der in irgendeinem Schießsportverband ist.

Wobei der Erwerb über die Grüne immer den Vorteil hat, daß man die Plempen nicht abgeben muß, wenn man aus Verein und Verband austritt.

Das kann man also auch als Mitglied eines anerkannten Schießsportverbandes so handhaben.

Heinrich

Heletz,

Fehler kann Jeder machen, auch Du. Die Verbandszugehörigkeit ist erstmal zweitrangig, Du musst in einem Verein Mitglied sein, der wiederum einem anerkannten Verband angehört (§ 14,2 und 4)! Das hat übrigens auch der Herr .... vom BKA/LKA/LRA/LAAG usw. bestätigt, der bei unserer Sachkundeprüfung anwesend war und diese überwacht hat. Und der muss es ja wissen...

Vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken, bevor Du andere User auf deren vermeintliche Fehler bei Interpretationen, Grammatik, Orthographie oder Interpunktion in Deiner unnachahmlichen Art hinweist. :contra:

Grüße :bud:

P 88

Geschrieben
Wobei der Erwerb über die Grüne immer den Vorteil hat, daß man die Plempen nicht abgeben muß, wenn man aus Verein und Verband austritt.

Hä ? :confused: Das gilt - wie bei der gelben WBK - aber nur, wenn die Behörde einen besonderen Grund nach § 45 Abs. 3 WaffG sieht bzw. wenn danach über § 8 WaffG das Bedürfnis glaubhaft gemacht werden kann.

Geschrieben

Aber nur ohne die "neue" gelbe WBK! Einzige mir bekannte Ausnahme, LV 1 im BDS, die haben seit ein paar Tagen auf dem DEVA - Gelände in Wannsee einen eigenen Schießstand und dürfen für ihre Einzelmitglieder (ohne Verein) das Bedürfnis für die "neue" Gelbe ohne Einschränkung bestätigen.

Grüße

P 88

Geschrieben

Da widersprechen wir uns ja nicht grundsätzlich. Im Ergebnis läufts halt letztendlich auf das von mir gesagte bzw. auf die Prüfung dieser Maßstäbe hinaus. Durch die Schaffung von §15a WaffG erfolgt im übrigen eine deutliche Klarstellung zu dieser Problematik.

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