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IGNORED

Flinte vererben / Legalisierung / Eintragung WBK


Gast laxallday

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Gast laxallday

Hallo!

Folgende Problemsituation:

Mein Großvater hat mir eine Bockdoppelflinte vererbt. Er selber lebt zwar noch, hat aber seit Jahrzenten nicht mehr gejagt und findet seine WBK nicht mehr. Da er auch viel im Ausland gelebt hat, weiss er nicht mehr bei welcher Jagdbehörde er gemeldet war / ist und wo er die Waffe gekauft hat. Eine Verlustmeldung über die WBK zu melden geht daher auch nicht. Ich selber bin auch Jäger und würde nun gerne wissen wie ich die Flinte legal in meine WBK eingetragen bekomme ohne Gefahr zu laufen, daß die Waffe eingezogen wird......Soviel ich weiss, muss man die Waffe ja irgendwo austragen bevor man sie eintragen kann......

Bin über jede Hilfe sehr dankbar.

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Hallo und herzlich willkommen im Forum ! :)

Aaaaalso:

1. Erben kannst Du nur, wenn Dein Großvater verstorben ist. zu Lebzeiten musst Du Sachkunde und Bedürfnis (z.B. als Jäger oder Sportschütze) nachweisen

2. Dein Opa sollte ja zumindest noch wissen, in welchen Orten Deutschlands er mal gewohnt hat. Und hierzu gibt es vermutlich auch heute noch zuständige Waffenbehörden, wovon eine dann auch derzeit seine Waffenakte führt. Dieser muss er dann auch unverzüglich den Verlust seiner WBK anzeigen und erhält dann eine Ersatzausfertigung.

3. Wenn Du selbst Jäger bist, solltest Du eigentlich wissen, wie die Umtragung von Waffen vonstatten geht. Deshalb setze ich hiermit erst mal ein :peinlich:

4. Das Teil heißt übrigens Bockflinte. ;)

Grüssle

SBine :)

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[TWG- :gaga: -mode AN]

aber sieh' zu, dass dein opa schnell verbleicht und dir das teil vererbt, da .... neeeeeee, besser nich'

ausserdem ist DAS ja so gar nicht moeglich:

vielleicht will opa dir eine BOCKflinte vererben, aber doch keine bockdoppelflinte...

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für was steht denn dann BDF wenn nicht für BOCKDOPPELFLINTE??????? :traurig_16:

Diese Frage hier zu stellen, könnte den Thread sprengen :00000733:

Hat's schonmal eine Diskussion drüber gegeben. (Such doch...) Sprachlich richtig ist stemo's Anmerkung : Bockdoppelflinte ist ein Pleonasmus, (Doppelt-Nennung einer Eigenschaft) halt weißer Schimmel (Pferd!). Daß BDF als eine Abkürzung verwendet wird um diesen Pleonasmus unter die Leute zu bringen ist ein Problem wie mit Fliegen und Mist. Es wird halt nicht besser dadurch, daß es viele Leute gut finden und verwenden.

Pssst.... Abseits dieses Forum's darfst Du das böse Wort gebrauchen. Hier gibt's Mecker....

Ach ja, On Topic: klingt schon ein wenig seltsam die Geschichte. Früher mal Flinte gehabt, jetzt vererben zu Lebzeiten ist das ja eine Schenkung, und beim Langwaffenerwerb eines Jägers weniger das Problem oder ? Fragne Sie ihren zuständigen Sachbearbeiter.

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Back to topic ... warum überhaupt vererben ... mit Jagdschein sehe ich überhaupt kein Problem wenn er sie dir schenkt ... im Handel wäre wohl eh kaum ein angemessener Preis zu erzielen. Und zur Not zahlst du eben einen symbolischen Betrag.

Alles vorausgesetzt ihr findet raus wo seine Akte geführt wird ... wenn er die Flinte ohne Genehmigung aus dem Ausland eingeführt hat bzw. den Altbesitz bei WaffG-Änderung nicht angezeigt hat besitzt er die Waffe illegal und eine Legalisierung wird ... äääh ... schwierig.

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dirkman, Fyodor, micgrote, was haben sie Euch denn weggeschnitten, dass ihr so über Sachbearbeiter herzieht? Muss jedoch schon elementar gewesen sein, so wie ihr Euch verhaltet.

kein mensch zieht über den sachbearbeiter her.

nur über die sachbearbeiterIN .......

aber nett von dir dass du auch was geschrieben hast :)

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dirkman, Fyodor, micgrote, was haben sie Euch denn weggeschnitten, dass ihr so über Sachbearbeiter herzieht? Muss jedoch schon elementar gewesen sein, so wie ihr Euch verhaltet.

Ich glaube, Du hast mein Ironiegrün übersehen... SB wird mir das nicht übel nehmen, denke ich, da sie diese Farbe bei mir schon öfter gesehen haben dürfte ;).

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dirkman, Fyodor, micgrote, was haben sie Euch denn weggeschnitten, dass ihr so über Sachbearbeiter herzieht? Muss jedoch schon elementar gewesen sein, so wie ihr Euch verhaltet.

Ah - das ist sie schon gewohnt. Das flackert hier alle paar Monate wieder auf. (Und ein wenig fordert sie es ja auch fast immer mal wieder heraus - nicht SBine?)

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Gast laxallday

Ihr habt zwar alle Lack gesoffen aber trotzdem danke für die Hilfsfragmente....... :)

Übrigens: Ich bin Jäger, wie in meinem ersten Post erwähnt, und weiss genau bescheid wie man eine Waffe an- / ummeldet. Ich will nur nicht Gefahr laufen, daß die Behörden auf irgendwelche eintragungstechnischen Misstände hingewiesen werden und die wertvolle Waffe dann eingezogen wird. Da mein Opa auch im diplomatischen Dienst tätig war, kann es gut sein, daß er das Teil aus dem Ausland mitgebracht hat. Ich kann dem alten Mann leider keine Visite von irgendwelchen Beamten zumuten die dann stundenlang seinen Kram durchforsten.

Dann muss ich das Ding wohl im Garten vergraben oder wie?

:rolleyes:

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Besser wäre es eventuell einen Händler hinzuzuziehen. Dann klärt sich auch, ob die Waffe beschossen worden ist, oder ob da noch Aktion erfolgen muss. Dann könnte Dein Opa ja die Ausstellung einer Ersatz-WBK beantragen, weil Ihm die alte abhanden gekommen ist. Leider zu spät bemerkt etc.

Das sollte man vielleicht mit Deinem SB vorher durchsprechen.

Eine Grauzone wird betreten, wenn man die Waffe aus dem Ausland (außerhalb EU ?) an einen im Inland ansässigen Händler schickt, der dann die Waffe an Dich verkauft. Da kenn' ich mich echt nicht mehr aus.

Das Problem entsteht durch den Wegfall der Legalisierung von Fund/Erbwaffen im neuen WaffG, wenn ich das richtig verstehe. Möglich wäre ja, daß Dein Großvater die Waffe illegal (in D-Bananenrepublik) besitzt. Dann stellt sich die Frage: Wie kriegt man das gute Stück wieder nach legal ? Und das ist nicht so einfach. Fragen kostet erst mal nix. Aber wenn die Flinte so wertvoll ist, lohnt es sich evtl. wirklich da etwas Zeit zu investieren. Machst Du ja schon hier im Forum.

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