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IGNORED

Rote WBK beantragen - Kosten ?


sandmen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Nu ja... bei meiner Sbine wär das gar nicht mal so... :rolleyes: Nö, aber wenn nur ihr Vorgesetzter da is... :contra:

Heinrich

das könnte Dir aber Sauer aufstoßen. ;)

Geschrieben
Rein waffenrechtlich gesehen ist das richtig, aber halt für den Außenstehenden zumindest schwer nachvollziehbar.

Dass das Beispiel mit den Autosammlern kommt, war mir klar (die sind halt stolz auf die Teile und präsentieren sie deshalb stolz - wie der Sammler auf Waffenbörsen oder Sammlertreffen - als eine Art Fetisch in der Öffentlichkeit, um es mal ganz platt zu sagen), wobei es auch etliche Autosammler gibt, die ihre Oldies niemals bewegen würden.

Pflegen kann man Sammlerwaffen im übrigen ja auch, ohne mit ihnen zu schießen.

Hallo Sachbearbeiter,

jeder Sammler ist stolz seine Teile zu präsentieren, erst recht wenn sie noch funktionieren. :00000733:

Der Preis der Sammlerstücke ist auch entscheidend, ob mit Funktion oder ohne.

Jeder Modelleisenbahn-Sammler testet seine teuren Modelle.

Technik kann man auch besser verstehen, wenn man sie in Bewegung sieht. Die Präzision einer Waffe ist auch nicht unerheblich beim erzielbaren Wert. Wenn die Funktion egal ist, kann man ja gleich DEKOS sammeln. Dann kann man sich auch den Tresor sparen. :gaga:

Mit freundlichen Grüßen und schönes Wochenende

Pulverdampf und Blei

Geschrieben
@SBine

Hallo SBine,

was hälst Du davon wenn eine® sein Gutachten selber schreibt? Sehen die Behörden lieber ein Gutachten von einem Sachverständigen, oder ist ein "gutes" selbst geschriebenes Gutachten auch ok ?

Vielen Dank

Chr73

Das ist nicht ausgeschlossen, aber natürlich wesentlich schwieriger, da die Waffenbehörde im Gegensatz zu einem Gutachten eines anerkannten Sachverständigen durchaus gewisse Zweifel an der Richtigkeit haben kann.

Geschrieben
Das ist nicht ausgeschlossen, aber natürlich wesentlich schwieriger, da die Waffenbehörde im Gegensatz zu einem Gutachten eines anerkannten Sachverständigen durchaus gewisse Zweifel an der Richtigkeit haben kann.

Vielen Dank für die Info,

ich denke dann wird der staatlich anerkannte Gutachter die bessere Variante sein.

:bb1:

Chr73

Geschrieben

Ich denke mal, das WaffG fordert prinzipiell kein offizielles Gutachten, sondern dass der Sammler glaubhaft macht...

Somit kann der Sachbearbeiter auch eine selbst geschriebene Begründung akzeptieren.

§17 WaffG

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.

Geschrieben

Schon richtig, aber genau an dieser Glaubhaftmachung scheitert es halt im einen oder anderen Fall ganz gerne. Und dann hast Du unter Umständen viele Tage und Wochen umsonstZeit, Papier und Arbeit für die Katz investiert...

Geschrieben

HI SB,

warum sollte denn die Zeit umsonst und vergebens sein?

Wenn man selbst ein gutes und waffenrechtliches Gutachten schreiben will und die Behörde das nicht anerkennt, kann man doch eine sachkundige Stellungnahme zu dem eigenen Gutachten von einem Sachverständigen fordern. Dies sollte im Regelfall billiger sein als ein komplettes Gutchten übe reinen Sachverständigen.

Geschrieben
.... die Behörde das nicht anerkennt, kann man doch eine sachkundige Stellungnahme zu dem eigenen Gutachten von einem Sachverständigen fordern

Oh Mann, Du willst das von der Behörde fordern? Dann müsstest Du das bezahlen. Auch dieses Gutachten kann die Behörde als nicht geeignet ablehnen. Das nächste Gutachten wird dann das Verwaltungsgericht in Auftrag geben, wenn Du klagst - im Zweifelsfall wird auch dieses Gutachten von Dir zu zahlen sein (wenn Du unterliegst).

Schau doch in den Anzeigenteil des DWJ und verwende 20 Minuten, um telefonisch einen guten Preis von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu bekommen! Die maximal 450 Euro, die Du ausgeben musst für ein erfolgreiches Gutachten, sind sehr gut angelegt!

Geschrieben

Nun, mein Sachbearbeiter hatte mir gleich am Anfang gesagt, daß er nur ein Gutachten eines Gutachters akzeptieren wird. Da hätte ich ein ganzen Roman schreiben können, es hätte trotzdem nichts genützt. Ich hab mir dann eben ein Gutachten gekauft und er war zufrieden. So ging es auch bei meinen Erweiterungen und auch bei meinem Sammler-MES weiter. Ich hatte zu dieser Zeit schon einige Artikel und sogar ein Buch geschrieben, aber das war egal. Es mußte ein Blatt Papier mit Gutachter-Stempel sein. Erst meine letzte Erweiterung durfte ich selber begründen und er hat sie genehmigt.

Im Grunde geht es den Sachbearbeitern doch nicht darum, Dein Wissen oder Deine Eignung zu prüfen. Es geht nur darum, daß sie jemanden haben, der ihnen die Verantwortung abnimmt. Wenn irgendwas sein sollte, können sie immer sagen "ja, aber der Gutachter hat doch geschrieben daß es ok ist".

Gruß

Hamster

Geschrieben

Ist im Regelfall auch ein bissl verlangt, von der Waffenbehörde spezielle Kenntnisse über ein Sammelgebiet zu verlangen. Nach welchen Maßstäben sollen die das auch entscheiden ? Es dürfte sich um absolute Ausnahmefälle handeln, wenn von der Genehmigungsbehörde aus eine direkte Beurteilung der vorgelegten Bedürfnisunterlagen erfolgen kann. TWG könnte es sicher, aber... B)

Genau dafür gibt es (wie z.B. auch für die Beurteilung der Sicherheit in Schießstätten oder wenn wir mal das Rechtsgebiet wechseln zur Abschätzung des Schadens an einem Auto nach einem Unfall) deshalb ja auch spezielle Sachverständige, die sich mit dieser Materie befassen.

Geschrieben
TWG könnte es sicher, aber... B)

Stimmr. der würde einfach ablehnen, und *schwupps* ist die Welt wieder um einen Massenmörder ärmer :D

Geschrieben

Der TWG hat aber die Gäule auf der Weide ganz schön durcheinander gebracht! Alle springen ganz wild durcheinander und wiehern ganz laut!

Üblicherweise kriegt der, der als neuer Gaul mal etwas aufmüpfig ist, einen satten Huftritt, dann wiehert er nicht mehr so vorlaut. Aber da ist einer plötzlich so penetrant wiehernd weitergaloppiert und hat die gestandenen Hengste (vielleich auch Stuten?) derart angespuckt, dass es allen einen Nüsternkatharr beschert hat.

Hoffentlich fange ich mir jetzt nicht einen Tritt mit einem WIDIA-Hufeisen ein!

Geschrieben

Nicht mehr nötig,

hat vor vielen Monaten schon "muni" besorgt, der meine Identität kennt. Hab mein Lehrgeld schon bezahlt. Bin immer etwas im Zwiespalt, persönlich zähle ich zu den Hardcore-Freaks, bin beruflich eng mit der Materie verbunden und zur Zurückhaltung gezwungen. Sehe also die beiden Seiten, hätt' viel dazu zu sagen - darf's aber nicht.

Deshalb, höchstens mit Schaumgummi-Stollen.

Geschrieben

Hardcore nicht im Lebensbereich, der dafür sprichwörtlich ist,

mehr hinsichtlich des Interesses an Waffen und deren Geschichte. :P

Jetzt aber mal etwas ganz aufregendes: Kauf Dir den Gutachtentext bei Egon: Artikel Nr. 1357263 !!!!

Man rauft sich die Haare, eine rote WBK, die so hätte niemals erteilt werden dürfen; dann noch möglichweise für den Text Urherrechtsverletzungen; der Textkäufer und folglich dann Antragsteller legt ne glatte Bauchlandung hin, weil seine Handlungsweise erkannt wird.

Oder auch nicht ?????

Geschrieben
... der Textkäufer und folglich dann Antragsteller legt ne glatte Bauchlandung hin, weil seine Handlungsweise erkannt wird.

Nicht weil, sondern wenn. Aber dann hoffentlich gründlich!

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