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IGNORED

Wechselsystem eintragen - welche Unterlagen?


Flotti

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Hallo zusammen,

ich habe gestern beim Händler auf meinen Voreintrag eine .45er erstanden, inkl. Wechselsystem in 9 mm.

Die .45er hat der Händler natürlich eingetragen, das Wechselsystem nicht, da ja nicht vorgeschrieben.

Frage: Welche Unterlagen muss ich jetzt dem SB für die Eintragung des Wechselsystems mitbringen? Muss ich z.B. eine Überlassungsbescheinigung vom Händler haben o.ä.? Oder reicht eine einfache Erwerbs-Anzeige meinerseits?

Wird da übrigens eine Seriennummer auf die WBK eingetragen? Die Seriennummer der Waffe steht ja auf dem Griffstück, nicht auf dem WS.

Könnte den SB natürlich auch selber fragen, möchte aber gleich nach dem Wochenende eintragen lassen und hab`jetzt keine Chance mehr, ihn zu erreichen.

Danke für Eure Unterstützung

Gruß Flotti

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Dein Amt weiss schon das du ein WS erworben hast. Du musst ihnen gar nichts melden. Das macht der Händler.

Möchtest du es eintragen lassen, z.B wegen Munitionserwerb oder damit die Herren von der Rennleitung nicht komische Fragen stellen warum du mit ner 9mm rumfährst statt mit einer .45er dann gibst du das auf dem Meldeformular für den Eintrag der Basiswaffe mit an.

Bei keiner Nummer auf dem WS auch keine Nummer in der Spalte. Oder ohne Nummer.

Ich weisse darauf hin das in der Vergangnenheit einzelne Verbände die Meinung vertreten haben, ein WS würde eine Waffe gleichen Kalibers ersetzen!

Sollte dir also irgendwann einfallen du möchtest noch eine 9er, kann es zu Schwierigkeiten kommen wenn das WS in der WBK steht. Ansonsten weiss der Verband ja von nix :ninja:

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Dein Amt weiss schon das du ein WS erworben hast. Du musst ihnen gar nichts melden. Das macht der Händler.

Möchtest du es eintragen lassen, z.B wegen Munitionserwerb oder damit die Herren von der Rennleitung nicht komische Fragen stellen warum du mit ner 9mm rumfährst statt mit einer .45er dann gibst du das auf dem Meldeformular für den Eintrag der Basiswaffe mit an.

Bei keiner Nummer auf dem WS auch keine Nummer in der Spalte. Oder ohne Nummer.

Ich weisse darauf hin das in der Vergangnenheit einzelne Verbände die Meinung vertreten haben, ein WS würde eine Waffe gleichen Kalibers ersetzen!

Sollte dir also irgendwann einfallen du möchtest noch eine 9er, kann es zu Schwierigkeiten kommen wenn das WS in der WBK steht. Ansonsten weiss der Verband ja von nix :ninja:

kann, muß aber nicht!!!!!!!

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Ganz sicher?

Den Erwerb der Waffe hat er auf jeden Fall zu melden. Und wieso sollte er dabei das WS nicht gleich mitmelden?

Das du es nicht mehr anmelden musst, heisst nicht, dass es die Behörde nicht erfährt.

Wechsellauf/Wechselsystem nicht mer anmeldepflichtig... sagt jeder weiss jeder, und steht wo...?

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Wechsellauf/Wechselsystem nicht mer anmeldepflichtig... sagt jeder weiss jeder, und steht wo...?

In der Anlage 2 des WaffG, Unterabschnitt 2

WS müssen auch nicht im Waffenhandelsbuch geführt werden, somit steht es dem Händler frei

den Verkauf der Behörde des Käufers zu melden. Aus Unsicherheit bzw. "Schiss" erfolgt dann in den meisten Fällen aber doch eine Meldung (die aber das Amt mittlerweile nicht mehr großartig interessiert)

Svenni

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WS müssen auch nicht im Waffenhandelsbuch geführt werden, somit steht es dem Händler frei

den Verkauf der Behörde des Käufers zu melden. Aus Unsicherheit bzw. "Schiss" erfolgt dann in den meisten Fällen aber doch eine Meldung (die aber das Amt mittlerweile nicht mehr großartig interessiert)

Heißt das denn also, dass ich dem SB nur sagen muss, dass ich ein Wechselsystem erworben habe, darüber aber keinen Nachweis erbringen muss? Und er trägt mir das dann so einfach ein? Ist ja immerhin eine Munitionserwerbsberechtigung hiermit verbunden.

Würde mich ja freuen - wundert mich aber ob der sonst ausgeprägten Regulierungswut ...

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Heißt das denn also, dass ich dem SB nur sagen muss, dass ich ein Wechselsystem erworben habe, darüber aber keinen Nachweis erbringen muss? Und er trägt mir das dann so einfach ein? Ist ja immerhin eine Munitionserwerbsberechtigung hiermit verbunden.

Würde mich ja freuen - wundert mich aber ob der sonst ausgeprägten Regulierungswut ...

Wenn du es eintragen lassen willst, sprich doch mit dem Händler. Er soll es halt gleich mit melden...wenn du willst.

Wenn er es nicht meldet, hast du ja immernoch die rechnung, so wird das WS ja drauf sein....

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Wollte nur kurz berichten:

Wechselsystem und Munitionserwerb wurden ohne weitere Nachfragen eingetragen, Kaufbeleg oder Meldung vom Händler waren nicht gefragt.

Es reichte die bloße Aussage "Hab' ich am soundsovielten beim Händler X gekauft".

Schön, wenn mal was so einfach geht.

Beste Grüße

Flotti

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Wollte nur kurz berichten:

Wechselsystem und Munitionserwerb wurden ohne weitere Nachfragen eingetragen, Kaufbeleg oder Meldung vom Händler waren nicht gefragt.

Es reichte die bloße Aussage "Hab' ich am soundsovielten beim Händler X gekauft".

Schön, wenn mal was so einfach geht.

Beste Grüße

Flotti

Hallo,

das ist nicht schön u. auch nichts besonderes!

Das ist der Normalfall.

Grund: lt. WaffG musst du nur bestimmte Daten vom Erwerb der Behörde melden.

Dazu gehören keinerlei Kaufverträge, Ratenvereinbarungen, Kopien der Verkäufer-WBK oder ob du wie auch immer bezahlt hast .... u. s. w..

Gruss

Heinz

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Wollte nur kurz berichten:

Wechselsystem und Munitionserwerb wurden ohne weitere Nachfragen eingetragen, Kaufbeleg oder Meldung vom Händler waren nicht gefragt.

Es reichte die bloße Aussage "Hab' ich am soundsovielten beim Händler X gekauft".

Schön, wenn mal was so einfach geht.

Beste Grüße

Flotti

Und wie sieht's mit dem Mun-Erwerb für das WS aus?

Mir hat der Händler die WS in die WBK eingetragen, damit ich bei einer Kontrolle keine Schwierigkeiten kriege und der SB hat mit der Begründung "Ich kann Ihnen doch keinen Mun-Erwerb für etwas eintragen, was gar nicht in die WBK eingetragen werden muss." abgelehnt.

Dass das nicht im Sinne des Gesetzes sein kann ist mir klar, nur wie mache ich das dem SB am Besten klar?

Gibt's irgendwo ein dazu passendes Gerichtsurteil?

Gegen die Beschränkung "Darf nur Kaliber wiederladen, für die eine Munitionserwerbserlaubnis vorhanden ist." gab's mal ein Urteil.

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Okay, dann ich auch.

Habe am Montag ein WS eintragen lassen, kein Problem oder Aufstand.

Einfach Meldeformular ausgefüllt und mit WBK zusammen abgegeben, dann für 12,78 € die Eintragung mit nettem Plausch!

ABER: Munitionserwerbsberechtigung wurde nicht eingetragen, da hierfür eine Bedürfnisbestätigung vom Verband notwendig sein würde ... :confused:

Ich muß dazu sagen, daß der SB aufgrund des Brückentags alleine im Büro war und seine Kollegin normalerweise die Sportschützen-WBKs abhandelt. Er gab auch offen zu, daß er sich nicht sicher sei, wie das aussehe.

Da ich diese Woche einiges um die Ohren hatte und meine Mun über eine andere Waffe inkl. Munitionserwerbsberechtigung abdecken kann, hab ich noch keine große Nachforschung unternommen außer einer Mail an meinen LV.

Hat jemand da Kenntnis über die richtige Sachlage. Bitte keine "ich kenn da einen, der hat ne Schwester, die hatte mal bei einem Zoohändler ein Meerschweinchen ... "

Danke und bis denne,

Frank

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Mal andersrum.

Wenn jemand eine besipielsweise eine 45'er eingetragen hat und sich später ein 9 mm WS kauft und kein Wiederlader ist, wie sollte er sonst an Munition kommen? Immer beim Standnachbarn auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch? Mitnehmen dürfte er sie ja nicht, da keine Erwerbserlaubnis.

Ist doch Quatsch. Natürlich kann/wird/sollte ein Mun-Erwerb beim WS mit eingetragen werden. Das ist m.E. der wichtigste Grund überhaupt das WS eintragen zu lassen.

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Auf Deinen, weil Dein SB offenbar kein Mun-Erwerb eintragen wollte. Oder habe ich da was flasch verstanden?

Okay, DAS hatte ich jetzt nicht so verstanden.

Nein, Du hattest das schon richtig gesehen. Eintragen würde er es ja, wenn der Verband das Bedürfnis bestätigt ...

Mal abgesehen vom Mun-Erwerb ging es mir bei der Eintragung des WS um die nachfolgende Eintragung im EWP, die ohne EIntrag in der WBK ja nicht geht.

Bin mal gespannt, wie das mit der Mun-Erwerb-Sache weitergeht. Denke, daß ich nächste Woche mal Zeit finde, mit LV und richtiger SBine zu reden.

Ich schreib dann das Erbenis hier rein.

Bis denne,

Frank

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Nach meinem Verständnis reicht alleine die Aussage man besitze ein "Wechselsystem" in einem Kaliber KLEINER als das eingetragene zum Munitionserwerb desselben! Sofern es sich um WS-Kaliber handelt also .22lr, .32 und 9mm. Andernfalls wäre die Nichteintragungspflicht sinnlos. Denn man hat ja den Munitionserwerb für die GRUNDWAFFE eingetragen!

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Nach meinem Verständnis reicht alleine die Aussage man besitze ein "Wechselsystem" in einem Kaliber KLEINER als das eingetragene zum Munitionserwerb desselben!

Oha, fein - ich swööööre - ich habe Wechselsysteme in alle Kaliber die es gibt.

Blödsinn. Wenn Du keinen schriftlichen Munerwerb hast, bekommst Du auch keine Mun. Also entweder sind in der grünen bestimmte Kaliber eingetragen und abgesegnet, oder in der gelben ist eine Waffe eingetragen, oder man hat einen MES oder einen Jagdschein, der bekanntlich alle Langwaffenmunition automatisch einschließt.

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Blödsinn. Wenn Du keinen schriftlichen Munerwerb hast, bekommst Du auch keine Mun.

Das sehe ich als Waffenhändler zwar anders aber mir solls egal sein.

Damit wären dann auch Adapterpatronen für Jäger wie Sportschützen adabsurdum geführt, da sie ja keine Munition bekommen würden, denn diese Dinger trägt niemand ein, noch nichtmal eine Behörde wenn man sie darum bittet. Nene, das ist so schon richtig, sonst hätten ne Menge Jäger sehr umfangreiche MES die sie aber allesamt nicht haben. Denn ne Menge Adapterpatronen verbrauchen Kurzwaffenpatronen und die gibt's über JJS normalerweise eben nicht. Nur sobald mir der Jäger seine Adapterpatrone aus der Hosentasche zieht und vor die Nase hält bekommt er soviel Muni dafür wie er will, ÜBER JJS.

Und bei Sportis ist das dasselbe. Sonst würde es auch keine .38 auf .357 geben. Gleich oder KLEINERE Munition die Verwendungsfähig ist! Und mit Wechselsystem ist eben das Verwendungsfähig was das WS verschiesst.

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Sehe ich dennoch anders. Somit könnte ein SpoSchü den nicht genehmigten Munitionserwerb unterlaufen, wenn er sich irgendwo ein WS ausleiht.

Die Verwendung von 38'er aus 357'er und ähnlich bei 44 mag usw. ist klar geregelt. Einmal gibt es Urteil und in der neuen WaffVg steht's auch drin. Der Eintrag 357mag schließt gasdruckschwächere 38'er ein.

Der Jäger? Könnte der nicht auch seinen 12 zu 38'er Adapter eintragen lassen und den Munerwerb zu bekommen? Im Falle eines Adapters 38 -> 22 lfb ist die Sache klar. Letztere deckt der JS ab.

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Somit könnte ein SpoSchü den nicht genehmigten Munitionserwerb unterlaufen,

wenn er sich irgendwo ein WS ausleiht.

Und was ist daran schlimm oder verboten?

Solange er das WS hat, darf er auch die Munition dazu haben.

Leiht er sich eine komplette Waffe, darf er doch die Muniton auch haben.

Hat er beides nicht mehr, darf er auch die Munition auch nicht mehr besitzen.

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Au mann, immer wieder diese doofe Diskussion um die WS. Wann hat denn endlich der letzte kapiert, dass die für eine Waffe in der WBK eingetragene MEB den Munitionserwerb für jegliche beschussrechtlich zugelassene und nicht verbotene Munition einschließt, die aus dieser Waffe verschossen werden kann ? :confused:

Freiwilliger Eintrag macht nur bei Auslandsreisen für die unwissenden oder ausländischen Zöllner Sinn. In den EFP kann man das WS auch eintragen, wenns nicht zugleich in der WBK steht, da man ja laut § 32 Abs. 6 WaffG nur zum Besitz berechtigt sein muss. ;)

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