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IGNORED

Waffe durch Rost unbrauchbar


PeterHinsberg

Empfohlene Beiträge

Moin!

Ich habe einen alten 98er der de facto eigentlich nur noch Schrott ist.

a.) Die Verriegungskammer hat tiefen Lochfraß (Rost),

b.) die Hülsenbrücke ist durch Montage der SEM-Platten durchbrochen.

a.) wäre kein Problem, Ersatz fimndet man für 30 bis 80 Euro bei Frank und Monika oder eben woanders.

b.) ist quasi ein Todesurteil. Durch die durchbrochene Hülsenbrücke bekommt die Waffe keinen Neubeschuss mehr. (was Vorraussetzung für die Realisierung von a wäre)

Der Rest ist eigentlich noch brauchbar, und bis auf den Lauf handelt es sich nicht um EWB-Pflichtige Sachen.

Theoretisch zumindest könnte man aus der Waffe sogar noch schießen.

Aber ob die Kammer den Spaß aushielte?

Keine Ahnung, will ich gar nicht wissen...

Also, was kann ich machen?

Kammer und System sind reif für die Presse. Aber wie sag' ich's meinem SB?

Ich hatte gedacht ich schleppe das Ding mal zu meinem SB und frage ihn.

Aber bevor ich die 15 km dahin fahre, frage ich lieber hier einmal nach Alternativen.

Verkauf über egun scheidet aus. Soweit mir bekannt darf ich das auch gar nicht.

Zum Büchser bringen? -Und der nimmt sie gegen Aufpreis ab?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Gruß,

Peter

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@PeterHinsberg

Als Aussenstehender mein bescheidener Ratschlag. Beim Büma deines Vertrauens zu Deko umbauen sowie gegebenenfalls auffrischen lassen, wäre doch eine Alternative? Dadurch hättest du wenigstens etwas für zum an die Wand hängen!

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Moin!

Du darfst zwar Deinen 98er nicht zum Salutgewehr umarbeiten, aber Du darfst ihn zerstören.

ZB im Säurebad auflösen, in den Schmelzofen werfen u.s.w.

Der Abgang ist dann innerhalb von 14 Tagen dem Amt anzuzeigen.

Sollten nach der Zerstörung noch irgendwelche ehemals EWB pflichtigen Teile greifbar sein,

kann das Amt sich diese (zumindest nach altem Recht) vorführen lassen.

Nicht EWB Teile kannste aufheben.

Gruß,

frogger

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Ich hab mal eine Kurze verschrottet: Entsprechende Teile zersägt und nach Rücksprache beim Amt vorgelegt. Dort hat man alles begutachtet und die Waffe als "zerstört" ausgetragen. Normale Gebühr und fertig.

Als kostenlosen Service bietet unsere Behörde auch die Entgegennahme solcher erwerbspflichtigen Teile an. :gutidee:

P.S: Bei numerierten Teilen natürlich die Nummer nicht durchflexen <_<

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Ich hab mal eine Kurze verschrottet: Entsprechende Teile zersägt und nach Rücksprache beim Amt vorgelegt. Dort hat man alles begutachtet und die Waffe als "zerstört" ausgetragen. Normale Gebühr und fertig.

Als kostenlosen Service bietet unsere Behörde auch die Entgegennahme solcher erwerbspflichtigen Teile an. :gutidee:

P.S: Bei numerierten Teilen natürlich die Nummer nicht durchflexen <_<

klingt schon besser...

ist das irgendwo im Waffengesetz verankert?

Wenn ja: Bitte den/die Paragraphen posten, danke!

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Das Zerstören einer Schußwaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Das ergibt sich aus der AVwVWaffG (Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz) und war schon in der alten (und noch angewendeten)Fassung enthalten. Auch in der im letzten Jahr im "durchgewinkten" aber noch nicht in Kraft gesetzten AVwV ist dies festgelegt in der Vorschrift zu § 21 WaffG.

Die alte Vorschrift habe ich nicht als Text vorzuliegen und kann daher nicht den passenden §§ benennen.

Und nun ran an die Flex :rolleyes:

Happy flexing wünscht

jp

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...

Und nun ran an die Flex :rolleyes:

Happy flexing wünscht

jp

hähä... dankeschön...

Merke: eine Flex ist ein Präzisionsinstrument.

Man(n) kann damit auch die Rückseite eines PC-Gehäuses bearbeiten damit das neue Mainboard passt... :bud:

Mal sehen ob ich einfach nur Scheiben aus dem Gerät mache oder ein Schnittmodell...

Vielleicht bekomm' ich das ding ja auch als "entartete Kunst" bei egun los oder stifte es zu Anschauungszwecken dem Jungjägerlehrgang...

Oder mache wieder eine Wohltätigkeitsauktion daraus wie damals mit dem Playmobil-G3...

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Verkauf über egun scheidet aus. Soweit mir bekannt darf ich das auch gar nicht.

Zum Büchser bringen? -Und der nimmt sie gegen Aufpreis ab?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Gruß,

Peter

Bist Du Dir da sicher? Wie is denn das mit Leuten mit roter WBK? Die dürfen doch Waffen ohne Beschussstempel erwerben, wenn ich mich nicht irre... (PM)

Es is doch so, das Sammlerwaffen nicht zum schiessen da sind...

Ansonsten wären meine drei Proritäten: 1. Behalt dat Ding, 2. Büma (Deko, Verschrotten). Da bleibt nicht viel.

Von wegen aufs Amt gehen, ich hatte das obige Problem auch, hab beim Amt angerufen und die haben, na ja gelinde gesagt die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, von nicht zuständig bis nicht ausgestattet gingen die Ausreden, man hat mich an die gelben Seiten verwiesen (sprich Büma). Selber die Flex auspacken würd ich nicht, einfach aus Prinzip.

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Also, was kann ich machen?

[...]

Aber bevor ich die 15 km dahin fahre, frage ich lieber hier einmal nach Alternativen.

Ausschäften, den Schaft selbst etwas mit Backofenspray optisch aufwerten.

Das System zum Büchsenmacher bringen zwecks Umbau auf Deko (Zertifikat)

Austrag auf dem Amt

---> Verkauf bei Egun, denn dort finden sich immer wahnsinnige, die sowas unbedingt haben wollen, gerade wenn es ein 98er ist.

Austragen musst du sowieso zahlen lassen, der Umbau auf Deko kann nicht so teuer sein. Ansonsten statt Umbau auf Deko ausschlachten und WBK-pflichtige Teile vom BüMa vernichten lassen, den Rest über Egun verkaufen.

Ich kann mir vorstellen, dass ein alter 98er sowohl in Teilen, als auch als Deko für gutes Geld weg geht.

TheHun

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Und nun ran an die Flex :rolleyes:

Aber bitte nicht vergessen, das auch nach § 37 Abs. 3 WaffG innerhalb von zwei Wochen der Waffenbehörde zu melden und auf Wunsch die Teile dort vorlegen. Es gibt immer wieder so Schlaumeier, die abgesehen vom verbummeln der Meldefrist ihre alten Knarren selbst irgendwie ohne Nachweis entsorgen.

Und wenn die Zerstörung nicht mehr nachweisbar ist, landet das alles bei der Polizei in der Sachfahndung. Wenn man Pech hat, kriegt man obendrein noch eine OWI-Geldbuße drauf. Muss ja nicht unbedingt sein, oder ? <_<

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Aber bitte nicht vergessen, das auch nach § 37 Abs. 3 WaffG innerhalb von zwei Wochen der Waffenbehörde zu melden und auf Wunsch die Teile dort vorlegen. Es gibt immer wieder so Schlaumeier, die abgesehen vom verbummeln der Meldefrist ihre alten Knarren selbst irgendwie ohne Nachweis entsorgen.

Und wenn die Zerstörung nicht mehr nachweisbar ist, landet das alles bei der Polizei in der Sachfahndung. Wenn man Pech hat, kriegt man obendrein noch eine OWI-Geldbuße drauf. Muss ja nicht unbedingt sein, oder ? <_<

Siehe auch Beitrag No. 7 :rolleyes:

jp mit der Säge und der Flex

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Theoretische Frage: Ich zerstöre an der Waffe nur den Verschluß und sage, der Lauf ist ein Wechsellauf für meinen anderen 98er. Möglich?

98er Läufe sind laut muni keine Austausch- oder Wechselläufe, sondern nur Läufe...

Daraus ergibt sich die Genehmigungspflicht nach WaffG.

Gruß,

frogger

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So, war eben bei meinem SB.

Der hat erstmal die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen als ich ihm sagte ich würde das Ding auseinanderflexen wollen.

Er meinte "Das geht doch nicht, das muss ein BüMa machen..."

Darauf hin ich zu ihm "In Deutschland ist alles erlaubt was nicht verboten ist. Oder ist das anders rum?"

Mein SB "Nein, schon richtig. Was nicht verboten ist, ist erlaubt."

Ich: "Ok, kennen Sie ein Gesetz welches mir verbietet meine eigene Waffe unbrauchbar zu machen?"

Er: "Nein. Ok, von daher alles klar. Viel Spaß und bringen Sie bitte die Einzelteile vorbei damit ich die Waffe austragen kann!"

Ich: "Alles klar, dann bis demnächst!"

:D

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