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IGNORED

"Wilderergewehr"


madmaxde

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Geschrieben

In der Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste steht,

Der Umgang mit folgenden Waffen ist verboten:

Waffen ….

1.2.3

die über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

Der Besitz dieser Waffen ist nach § 52 Abs. 3 WaffG eine Straftat.

Nun würde mir ein Onkel neben einigen anderen Langwaffen auch ein, nach seinen Angaben sog. „Wilderergewehr“, (FN SLB, Kal. .22lfB) vererben.

Wo kann man nachschauen, was jetzt genau unter die Nr. 1.2.3 Waffenliste fällt und wer entscheidet, ob dies für eine bestimmte Waffe zutrifft?

Ich möchte ja wegen der Erbschaft einer verbotenen Waffe nicht meine WBKs und Waffen verlieren.

Geschrieben

aber welche Waffen sind dann mit der Beschreibung in 1.2.3 Anlage 2 zum WaffG gemeint? Es muss doch zu definieren was der Gesetzgeber mit der Vorgabe meint??

Geschrieben
aber welche Waffen sind dann mit der Beschreibung in 1.2.3 Anlage 2 zum WaffG gemeint?

z.B. das Steyr AUG mit dem Laufschnellwechselhebel wäre so eine Waffe.

Geschrieben
aber welche Waffen sind dann mit der Beschreibung in 1.2.3 Anlage 2 zum WaffG gemeint? Es muss doch zu definieren was der Gesetzgeber mit der Vorgabe meint??

Du verlangst aber viel ... vom Gesetzgeber :chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst:

Geschrieben
Ja, ja der Gesetzgeber. Bei dem scheint es sich noch nicht herumgesprochen zu haben, dass Wilderei in D. kein gesellschaftliches Problem mehr darstellt.

und wie kommst auf diese Feststellung- es wird wahrscheinlich nicht zu Ernährungszwecken gewildert , da geb ich dir recht.

Schau dir erstmal an was alles wildern ist, die Waffe spielt da die kleinste Rolle.

trucker - umgeben von Jägern

Geschrieben
und wie kommst auf diese Feststellung- es wird wahrscheinlich nicht zu Ernährungszwecken gewildert , da geb ich dir recht.

Schau dir erstmal an was alles wildern ist, die Waffe spielt da die kleinste Rolle.

trucker - umgeben von Jägern

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass inzwischen das früher sehr verbreitete illegale Fallenstellen im Wald praktisch verschwunden ist und auch mit Schusswaffen werden kaum noch Tiere gewildert. Klar, schon das Ansichnehmen einer gewissen Vogelfeder oder eines abgestoßenen Geweihs ist Wilderei im Sinne des Gesetzes, aber diesen Tatbestand meinte ich nicht, ebensowenig wie die Fälle, in welchen ein Jäger aus Versehen die Grenze überschreitet, etc.

Du schreibst ja selbst, dass die Waffe dabei die kleinste Rolle spielt, das wollte ich damit nur ausdrücken, wenn ich schrieb, dass es sich beim Gesetzgeber noch nicht herumgesprochen hat. In den Köpfen unserer Parlamentarier schwirren wahrscheinlich noch irgendwelche alten Heimatfilme herum.

Geschrieben
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass inzwischen das früher sehr verbreitete illegale Fallenstellen im Wald praktisch verschwunden ist und auch mit Schusswaffen werden kaum noch Tiere gewildert.

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Träum weiter.....

Du erinnerst mich irgendwie an den Jagdpächter, der in der Dorfkneipe groß rumtönte "In meinem Revier wird garantiert nicht gewildert!" Sonntag morgen lagen dann 4 Stück Rehwild sauber aufgebrochen in seinem Vorgarten.

Speziell Jagdherrn die sehr weit vom Revier entfernt wohnen werden auch heute noch in hohem Maß durch Wilderei geschädigt. Nicht zu selten ist der eigene Jagdaufseher der Täter und hält sich heimlich den Bauch vor Lachen über seinen dämlichen Jagdherrn.

In der Oberpfalz wurde letztes Jahr ein Wilderer ausgehoben in dessen Haus man über 400 Rehgehörne fand. In seinem Begehungsschein hatte er 1 Bock pro Jahr frei.

Geschrieben
...Du erinnerst mich irgendwie an den Jagdpächter, der in der Dorfkneipe groß rumtönte "In meinem Revier wird garantiert nicht gewildert!" Sonntag morgen lagen dann 4 Stück Rehwild sauber aufgebrochen in seinem Vorgarten.

Speziell Jagdherrn die sehr weit vom Revier entfernt wohnen werden auch heute noch in hohem Maß durch Wilderei geschädigt. Nicht zu selten ist der eigene Jagdaufseher der Täter und hält sich heimlich den Bauch vor Lachen über seinen dämlichen Jagdherrn.

...

Ich habe nie behauptet, dass es gar keine Wilderei mehr gibt, sicher ist aber, dass sie im Vergleich zum 19. und der ersten Hälfte des 20. Jhdt. zu vernachlässigen ist. Die heutigen Wilderer verstecken auch nicht mehr ihre in 3 Teile auseinandergeschraubte einläufige Wilderflinte in einem Fuchsbau und pirschen tagelang zu Fuß in abgelegenen Waldgebieten herum.

Ein Wilderer aber, welcher den Jagdschein besitzt und womöglich noch einen Pirschbezirk oder sogar eine Jagd gepachtet hat, ist wohl kaum auf ein schnell zerlegbares Gewehr angewiesen, das er in einem Fuchsbau verstecken kann.

Geschrieben
:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Träum weiter.....

Du erinnerst mich irgendwie an den Jagdpächter, der in der Dorfkneipe groß rumtönte "In meinem Revier wird garantiert nicht gewildert!" Sonntag morgen lagen dann 4 Stück Rehwild sauber aufgebrochen in seinem Vorgarten.

Speziell Jagdherrn die sehr weit vom Revier entfernt wohnen werden auch heute noch in hohem Maß durch Wilderei geschädigt. Nicht zu selten ist der eigene Jagdaufseher der Täter und hält sich heimlich den Bauch vor Lachen über seinen dämlichen Jagdherrn.

In der Oberpfalz wurde letztes Jahr ein Wilderer ausgehoben in dessen Haus man über 400 Rehgehörne fand. In seinem Begehungsschein hatte er 1 Bock pro Jahr frei.

Genauso isses, bloss weil man die Spuren der Wilderei nicht so offentsichtlich findet, heisst das noch lange nicht das nicht gewildert wird. Es gibt bestimmt genügend Wilderer die sämtliche Scheine haben , aber die Geweihträger in anderen Revieren sind halt kapitaler und gewildert auch noch günstiger als im eigenen Revier.

gruß trucker

Geschrieben
Genauso isses, bloss weil man die Spuren der Wilderei nicht so offentsichtlich findet, heisst das noch lange nicht das nicht gewildert wird. Es gibt bestimmt genügend Wilderer die sämtliche Scheine haben , aber die Geweihträger in anderen Revieren sind halt kapitaler und gewildert auch noch günstiger als im eigenen Revier.

gruß trucker

Trotzdem ist die Wilderei heutzutage in Deutschland weder ein gesellschaftliches Problem, noch ein Problem für den Naturhaushalt oder den Artenschutz.

Und selbst wenn es so wäre, könnte man sie wohl kaum mit einem Verbot von sogenannten ""Wildererwaffen" in den Griff bekommen. Die waren nämlich schon in der Blütezeit der Wilderei verboten, als "normale" Gewehre noch frei verkauft werden durften. Gekümmert hat das aber Keinen. Sie wurden von tausenden Hinterhofwerkstätten im ganzen Land hergestellt und jedes Jahr wurde bei Razzien eine riesige Anzahl solcher Geräte beschlagnahmt, ohne dass das wesentliche Auswirkungen auf die Wilderei gehabt hätte. Das Ganze ist ähnlich bescheuert, wie der lächerliche Anspruch durch das Verbot von "Stockdegen" und "Springmessern" die Straßenkriminalität zu begrenzen.

Geschrieben

Worauf beruht eigentlich die Annahme zerlegbare Waffen seien wegen ihrer besonderen Eignung zum Wildern verboten? Wäre dem so könnte man das Verbot (auch) im BJG finden und nicht nur im Waffengesetz. Das BJG verbietet solche Waffen aber nicht, das Verbot steht im WaffG. Hintergrund ist wohl eher die spezielle Eignung solcher Waffen für Terroranschläge und das organisierte Verbrechen. Gleiches gilt übrigens für Vollautomaten, die im BJG nicht verboten sondern nur in der Magazinkapazität begrenzt sind.

Geschrieben

eigentlich wollte ich keine Ausführungen für und wider der Wilderei, Wildschützen oder anderer geschichtlicher Aufarbeitungen zu dem Thema haben. Meine Frage bezog sich nicht auf´s Jagdrechtliche, sondern nur auf das WaffG!

Mich interessiert einzig und allein, welche Schusswaffen unter das Verbot der Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Nr. 1.2.3 fallen. Bei der besagten SLB kann die Waffe, durch einfachen Duck auf eine versteckte Feder und 90 Grad Drehung des Laufes, in 2 ca. 50 cm lange Teile getrennt werden. Die Munition wird durch eine Öffnung im Schaft mittels einer Stange zugeführt.

cu madmax

Geschrieben

Wenn sich die Zerlegbarkeit auf ein einfachen trennen von Lauf und Schaft/System beschränkt ist die Waffe unkritisch. Bei einer typischen Doppelflinte brauch ich auch nur 2 Handgriffe um sie zu zerlegen.

Geschrieben
...Hintergrund ist wohl eher die spezielle Eignung solcher Waffen für Terroranschläge und das organisierte Verbrechen. Gleiches gilt übrigens für Vollautomaten, die im BJG nicht verboten sondern nur in der Magazinkapazität begrenzt sind.

Das glaube ich nicht, denn z. B. eine einschüssige Wildererflinte klassischen Stils, welche zuerst noch aus 3 Teilen zusammengeschraubt werden muss, ist wohl für ein Attentat weit weniger geeignet, als eine handelsübliche Pistole (u. U. mit Anschlagschaft) und selbst eine "normale" kurzläufige Doppelflinte lässt sich zerlegt in einem großen Rucksack oder einer Reisetasche unauffällig verstecken.

Ich glaube eher, dass der Artikel ein "alter Zopf" (womöglich noch aus einer Polizeiverordnung aus der Vorderladerzeit!) ist und nur ein klassisches Beispiel dafür, dass einmal verhängte Restriktionen praktisch nicht mehr aufgehoben werden, auch wenn sie offensichtlich sinnlos sind.

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