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IGNORED

Hat das Landratsamt/Ordnungsbehörde was mit Dekos zu tun?


Hamster

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Geschrieben

Hallo allerseits,

ich hatte gestern auf der IWB einen Bekannten getroffen, der grad etwas Ärger wegen zwei alten Deko-Karabinern hat.

Die Waffe sind zur Untersuchung sichergestellt worden.

Nun bekam er über seinen Anwalt ein Schreiben in Kopie, in dem das Landratsamt/Ordnungsbehörde bei der Polizei anfragt, wie denn der derzeitige Erkenntnisstand sei.

Da mein Bekannter keinerlei Genehmigungen besitzt, hat doch das LRA normalerweise nichts mit ihm zu tun - oder?

Geht die denn so ein Fall überhaupt etwas an?

Wir sind schon etwas verwundert über diese Anfrage.

Danke & Gruß

Hamster

Geschrieben

Für den Fall, dass die Waffen unter das WaffG fallen - was sie tuen wenn "irgendwas" nicht damit in Ordnung ist, hat das LRA damit insoweit was zu tuen als das dein Kumpel zwar ohne "Genehmigung" aber dennoch Waffen hatte und somit im Bereich des WaffG Ermittlungen zu erwarten hat. Deshalb wurde nach der Sicherstellung/Beschlagnahmung durch die Polizei (je nach dem wie sich dein Kumpel bei der Aktion so verhalten hat) das LRA gleich mal vorsichthalber informiert. Die fragen jetzt bei der Ermittlungsbehörde/Polizei nach wie sich die ganze Sache entwickelt und ob damit zu rechnen ist, dass das LRA noch tätig (Strafanzeige) werden muß. Mich wundert, dass der Anwalt da nichts zu gesagt hat. Welchen fachlichen Hintergrund bzw. welche Qualifikation im Bereich Ö-Recht und WaffG hat der Anwalt denn? In welchem Landkreis spielt die Geschichte denn?

Geschrieben

Wenn das Landratsamt/Ordnungsamt die Sicherstellung veranlasst hat,dann schon!

Aber wie ist es denn dazu überhaupt gekommen? Daß wäre nämlich erstmal die Kernfrage! Alles andere wäre Spekulation ins Blaue hinaus!

Gruß,jwj

Geschrieben

Hallo,

also was das für ein Anwalt ist, weiß ich jetzt nicht. Aber angeblich kennt er sich im Waffenrecht aus. Der Fall ist in Ba-Wü.

Die Sache hat jedenfalls damit angefangen, daß mein Bekannter sich einen Deko-Karabiner gekauft hat. Der Verkäufer bekam aus irgendeinem Grund Ärger mit der Polizei (wir wissen aber nicht, was er angestellt hat). Und da er kurz vorher den Karabiner an meinen Bekannten geschickt hat, wurde seine Adresse ausfindig gemacht und eine Hausdurchsuchung veranlaßt. Sichergestellt wurden lediglich zwei Dekos (auch der neu gekaufte Karabiner). Aber was nun wirklich stimmt und wie es gelaufen ist, kann ich nur so wiedergeben wie er es mir erzählt hat.

Das warum und wieso ist jetzt auch nicht so wichtig. Es hat uns eben nur gewundert, was das Landratsamt damit zu tun hat. Wenn er scharfe Waffen ohne Genehmigung besitzt (mal angenommen!), und diese von der Polizei sichergestellt werden, wird dann nicht die Polizei die Anzeige erstatten? Oder berichtet die Polizei ans LRA und diese erstatten dann Anzeige?

Ich hatte mit sowas (zum Glück) noch nie zu tun und kenne die offiziellen Abläufe im Hintergrund nicht.

Gruß

Hamster

Geschrieben

Oft ist es so, dass sich die Polizei vor einer Strafanzeige Rat bei der Waffenbehörde holt. Und die ist dann ganz schnell mit im Boot bzw. übernimmt das Verfahren von der Polizei und zeigt nach rechtlicher Prüfung des Sachverhalts selbst an.

Geschrieben

Hallo !

Dazu ist mir ein ähnlicher Fall bekannt.

Der Beschuldigte ist Ersttäter, ein "Deko" Karabiner war nicht ordnungsgemäß abgeändert, aber schußunfähig.

Bei der Durchsuchungsmaßnahme wurde das Ordnungsamt von der Polizei vor Ort angefordert.

Eine Anklageschrift wurde von der StA dem Amtsrichter vorgelegt, diese jedoch vom Richter abgelehnt!!

Warum der Richter wohl sowas ablehnt?

Nun dümpelt die Sache vor sich hin, eine grössere Menge von unrelevanten und noch sichergestellten Gegenständen möchte die StA nicht aushändigen und dem Beschuldigte wurde schon mehrfach erzählt, er würde ein Umgangsverbot erteilt bekommen. Desweiteren sämtliche legalen Gegenstände die er noch zuhause beheimatet, würden nach der Verurteilung auch noch durch das Ordnungsamt eingezogen.

Geschrieben
Also von einem Umgangsverbot höre ich zum ersten mal. Das ist ja interessant.

Ich kenn das nur von Hackern, die keinen PC mehr anfassen dürfen :ninja:

Gruß

Hamster

Das Landratsamt wird in jedem Fall den Erlass eines Waffenbesitzverbotes (§41) prüfen...

Geschrieben

Hallo,

Kann mir mal jemand erklären, welche "im Verzug" befindliche Gefahr dazu führen kann, dass bei Verdacht auf Kauf einer Deko-Waffe von einem Dritten so mir nix, Dir nix ein Durchsuchungsbeschluss ausgestellt und die eigene Wohnung durchsucht wird, mit der Folge, dass vielleicht noch mehr Deko- und Salutwaffen bei dem "Waffennarren" beschlagnahmt werden und er zum " Zeitungsstar" avanciert, obwohl er nichts verbrochen hat?

Ein Besuch und/oder eine Bitte, den Gegenstand zu zeigen oder zur Begutachtung vorbeizubringen sollte doch hier reichen!

Gruß

Ralf

Geschrieben

Nun, das kann ich Dir nicht beantworten. Aber daß es passiert, habe ich schon drei mal mitbekommen.

Es lief immer gleich ab. Jemand kauft z.B. bei eGun eine Deko-Kalaschi. Der Verkäufer bekommt irgendwann mal Schwierigkeiten mit dem Gesetz, bei ihm wird die Adresse des Käufers gefunden und nach mehr oder weniger langer Zeit steht bei dem die Polizei vor der Tür mit einem HD-Beschluß. Ob die damals gekaufte Dekowaffe in Ordnung war, spielt dabei keine Rolle.

Vielleicht erinnert sich noch jemand an den Dekowaffen-Verkäufer "SSpaet" bei www.militariaweb.de (jetzt www.militaria321.com). Dessen Kunden erwischt es nach Jaaaahren heute noch .... Keine Ahnung, wann das mal aufhört.

Gruß

Hamster

Geschrieben

OK, andersrum: Frage an die Juristen: Gibt es eine Möglichkeit, den Einsatz von fachlich kompetentem Personal bei einer Hausdurchsuchung zu erzwingen, bzw.

wie kriegt man eine Justizbehörde dazu, auf den Beschluss "verbotene Gegenstände" oder "nicht angemeldete, erlaubnispflichtige Waffen" zu schreiben?

"Alles sicherstellen, was mit Waffen zu tun haben könnte" scheint mir eine Zumutung, bzw. eine Verletzung meiner Eigentumsrechte. Ich muss doch von der Exekutive zumindest in Falle eines derart schweren Eingriffes im Moment dieses Eingriffes soviel Rechtskenntnis verlangen können, wie sie von mir zur Befolgung der waffenrechtlichen Vorschriften auch verlangt.

Es wird auf einen, mitunter vagen Verdacht hin, eine mögliche Rufschädigung des Durchsuchten in Kauf genommen, die eigentlich nicht verhältnismäßig ist.

(1 Luftgewehr, 3 Deko-Karabiner, 2 Salut-Karabiner und 1 Gaspistole auf dem Tisch ausgebreitet mit der Schlagzeile "Waffennarr ausgehoben") Da kannst Du mitunter das Haus verkaufen und wegziehen!

Wie sieht es eigentlich mit "Verfolgung Unschuldiger" aus?

Mal davon abgesehen dass hier oft auf ebendiesen vagen Verdacht hin das ganze Arsenal aufgefahren wird, was bei Verdacht auf andere, auch scHwerere Delikte, nicht der Fall ist.

Gruss

Ralf

Geschrieben

Tja, nicht ohne Grund haben schon Freunde gelästert, man hätte lieber Kinderficker statt Waffensammler werden sollen. Da kriegt man im Falle eines Falles viel weniger Probleme .... :peinlich:

Das mit dem kompetenten Personal ist so eine Sache. Die schicken halt irgendwelche mit grüner Mütze. Dann wird alles eingepackt und zur "genaueren Untersuchung" mitgenommen. Sogar die Zertifikate von Dekos kannst Du den Hasen geben. Die Waffen werden trotzdem eingesackt, denn man hätte sie ja inzwischen manipulieren können.

Gruß

Hamster

Geschrieben
...

"Alles sicherstellen, was mit Waffen zu tun haben könnte"

Hi,

ich hab hier mal einen freundlichen Herren in Grün/Weiss gelesen, der meinte, man sollte der Sicherstellung wiedersprechen, dann müssen die freundlichen Herren eine Beschlagnamung durchführen.

=> größere rechtliche Spielräume bei Dir!

Vielleicht kann ja ein freunldicher Polizist das genauer erklären...

Gruss

B

Geschrieben
... man sollte der Sicherstellung wiedersprechen, dann müssen die

freundlichen Herren eine Beschlagnamung durchführen.

=> größere rechtliche Spielräume bei Dir!

Moin,

die Beschlagnahme gegen Widerspruch bedeutet praktisch,

daß der Sachverhalt ( der Beschlagnahme ) innerhalb von 3 Tagen einem

Richter zur Entscheidung vorgelegt werden muß.

Das heißt, daß dieser dann anhand der Sachlage entscheidet, ob die Beschlagnahme

rechtmäßig war oder nicht. Bei "nein" muß wieder ausgehändigt werden.

In der Praxis kann sich aber kaum ein Richter so schnell in die ( ihm unbekannte ) Materie eingelesen haben.

Wann seine Entscheidung kommt, ist dann fraglich. Es muß ihm nur innerhalb der

3 Tage zur Entscheidung vorgelegt werden, er muß nicht innerhalb von 3 Tagen entscheiden...

Falls es dann um Waffen geht, die nicht genau rechtlich einzuordnen sind, dann entscheidet er eben,

daß die Beschlagnahme solange rechtmäßig ist, bis ein Sachverständiger die Waffen begutachtet hat.

Und, man soll es kaum glauben, auch das kann dauern...

Geschrieben
Moin,

...

Danke für die ausführliche Erklärung!

Trifft der Punkt "ob die Beschlagnahme rechtmäßig war oder nicht. Bei "nein" muß wieder ausgehändigt werden." auch bei Sicherstellung zu?

Gruss

B

Geschrieben

@Hamster

es geht dabei nur um die Entscheidung, ob ein generelles Waffenbesitzverbot ausgesprochen werden kann/soll.

D.h. dann darf auch keine Druckluftwaffe/Schreckschusswaffe etc (also alles was vom WaffG erfasst ist) mehr besessen werden.

Softair unter 0,08 (da BW/sonst 0,5Joule), Dekos VOR 2003 (unter dem Aspekt des UA2 Nr.4 der Anlage 2 zum WaffG), oder aber Munitionsschrott (der keiner Regelung unterliegt) wären dan noch besitzbar, da vom Affengesetz NICHT erfasst.

Allen anderen Umgang kann der zuständige Landrat bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen verbieten; nicht aber den Umgang mit Sachen, die vom Waffengesetz garnicht erfasst sind.

Ob das dann für Dekos (natürlich ordnungsgemäss abgeändert) auch gilt, die NACH dem 1.4.03 abgeändert sind, steht m.E. auf wackeligen Füssen, da damit an sich nur der Umgang durch unter 18-jährige verboten wurde.....

Ein Waffen-und Munitionsbesitzverbot kann an sich nur auf "Waffen" und "Munition/da aber auch freie!! 8mm/9mmPAK etc" wirken, nicht aber auf etwas, das gar keine Waffe mehr ist....

Allerdings wurden in diesem Falle nicht nur Dekowaffen gefunden, sondern u.a.auch Munition (22lr und Schrot)...

Man muss also wirklich die ganze Geschichte kennen, obwohl es vom Ablauf her, schon ein echter "Krimi" war, was sich Behörden dort geleistet haben.

Aber ein (Zufalls)Fund justifiziert eben nachträglich so ziemlich alles (alter Spruch aus dem Saarland) :-))

Da niemand ausser Dir, diese Person kennt, verrate ich ja nichts "persönliches".....

Gruesse

Muni

Geschrieben

@Muni

Ja, ich hab mittlerweile auch gemerkt, daß das den gleichen Fall betrifft. Da war dann natürlich schon etwas mit Munition im Busch.

Nur hatte ich wirklich noch nie vom Gebrauch dieses Umgangsverbotes gehört. Selbst Leute die z.B. wegen illegalem Muni-Besitz bestraft wurden, bekamen so ein Umgangsverbot nicht. Aber naja, man lernt immer wieder dazu ... interessant ist es allemal.

Bezeichnen wir es lieber als "Peinlichen Krimi" der zur Endlos-Soap mutiert <_< .

Gruß

Hamster

Geschrieben
Aber ein (Zufalls)Fund justifiziert eben nachträglich so ziemlich alles (alter Spruch aus dem Saarland) :-))

Da niemand ausser Dir, diese Person kennt, verrate ich ja nichts "persönliches".....

Gruesse

Muni

lol, schonmal was vom intranet der Behörde gehört??

Und dieser *zensiert* äh Saarländer lungert hier wohl, wie in jedem Forum auch rum!

Brauch ja auch etwas Unterhaltung, wenn schon seine Länder-Kollegen nichts mehr von ihm halten*muhaha*

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