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IGNORED

EGUN Versuch des illegalen Munitionskauf


sunnygun

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@cooper

Eine ID ist nicht der Weisheit letzter Schluss, denn diese gibt Dir keine Sicherheit, dass der Bieter auch berechtigt ist die Ware zu erwerben. Sie vereinfacht allerdings den Zugriff auf die Person, wobei dies kein Problem sein dürfte, da der Bieter die IP seines Rechners hinterlässt.

ja ne is klar,

mal schnell in einem Internetcafe einen GMX Account angelegt und in diversen Auktionshäusern Gebote abgegeben,

da hilft Dir die IP wohl nicht ganz so viel weiter.

Ausserdem wie komme ich als User denn an die IP des Bieters und wie finde ich als Zivilist dann den Anwender hinter der IP?

Gruss

der "Cooper"

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. . . naja das mit der ID Prüfung wäre schon keine schlechte Sache,

ich habe eine meiner Kanonen im Egun nun zum dritten Mal verkauft,

2x kam vom Käufer keine Reaktion nach dem Kauf, ich habe dann versucht die Adresse abzugleichen,

Fehlanzeige, falsche Adressdaten.

Also kein Zugriff auf den Spassbieter.

Nun ist die Kanone letzte Woche zum dritten mal weg gegangen, nachdem ich nun den Käufer

erreicht habe sagte er mir das er nur mal ein bißchen im Egun gesurft ist wegen Luftdruckwaffen

aber keinesfalls eine Auktion bestätigt habe, er hat auch gar keine EWB in irgendeiner Art.

DESHALB wäre eine zwangs - Verifizierung in Egun schon von Vorteil.

Jetzt kann ich das Ding zum vierten Mal reinsetzen und jeder denkt ich mache Schmuh und kaufe die Kanone

selbst wieder zurück oder was auch immer.

In WO z.B. bauen sich schliesslich regelmässig die wildesten Phantasieen zu diesem Thema auf.

Dann gibt es Leute die Kaufen Kanonen im Egun von mir, haben noch keinen freien Eintrag und bitten um Lagerung

der Waffe bis der Eintrag frei ist, OK kein Problem, man wartet.

3 Monate später fällt den Herren dann aber ein das sie mittlerweile Spass an anderen Disziplinen gefunden haben

und die erworbene Waffe garnicht mehr wollen und bitten hierfür um Verständnis.

Nun kommt auch diese Kanone wieder ins Egun und auch hier sinkt meine Glaubwürdigkeit durch Mehrfacheinstellung

der gleichen Kanone.

Ausserdem verkauft man schliesslich nicht aus Spass sondern weil man irgendwie die Kohle benötigt.

Gruss

der "Cooper"

Las Dir die Kohle geben, bevor Du was lagerst, falls die dann hinterher sich das anders überlegen. Kaufvertrag ist Kaufvertrag!

Der Kauf einer Waffe ist nicht abhängig von dem Vorhandensein einer EWB- das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Die IP Nummern kann nur die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren rauskriegen, nicht Du und nicht egun!

Hallo,

ähnliches ist mir bei einer Auktion auch mal passiert. Es ging um einen .38er, S&W. Inhalt einer Email:

"....bin begeisterter Fan von S&W...., ...sammle alle Realwaffen..., ...leider aufgrubd einer Eintragung im Führungszeugnisses momentan ohne gültige Berechtigung...,... aber kein Problem, sie wäre ja schließlich verantwortungsvolle Bürgerin..., zahlt jeden Auktionspreis plus 2.000 €!" :00000733:

Sehr amüsant.

Grüße

DS

hat der/die sich mit ALEX38spec. bei egun angemeldet??

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. . . naja das mit der ID Prüfung wäre schon keine schlechte Sache,

ich habe eine meiner Kanonen im Egun nun zum dritten Mal verkauft,

2x kam vom Käufer keine Reaktion nach dem Kauf, ich habe dann versucht die Adresse abzugleichen,

Fehlanzeige, falsche Adressdaten.

Also kein Zugriff auf den Spassbieter.[...]

Hm, zugegeben. Das Problem hatte ich übersehen. Bei Waffenverkäufen stehe ich selten auf der Verkäuferseite.

Aber an der Prüfung der Erwerbsberechtigung würde eine egun-ID auch nix ändern. Das hat ein Verkäufer schon mal ganz charmant mit meiner damaligen Sachbearbeiterin geregelt, bevor ich überhaupt tätig wurde (dabei habe ich wirklich nicht getrödelt). :icon14:

Liebe Grüße

fa

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Ging's in sunnygun's Post nicht nur um Munition, JW ?

außerdem ist "nichts" im rechtlichen Sinne passiert, und der Versuch ist nicht strafbar soweit ich weiß. Daß Leute versuchen sich Schusswaffen zu besorgen interessiert also wahrscheinlich den Verfassungsschutz als großen Bruder, die Polizei eher nicht.

Wir sind nicht alle immer verpflichtet, Anzeige zu erstatten oder ein Fehlverhalten mitzuteilen. Das Unterlassen einer Anzeige ist auch rechtlich etwas anderes als eine Straftat zu decken (selbst Straftat, glaub ich, Verdunkelung ?), lass mal die Unterstellung sein.

Ball flach, hoch gewinnen, schießen gehn...

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Ging's in sunnygun's Post nicht nur um Munition, JW ?

außerdem ist "nichts" im rechtlichen Sinne passiert, ...

Im rechtlichen Sinne ist nur deshalb nichts passiert, weil der Verkäufer auf das Angebot eine Straftat zu begehen nicht eingestiegen ist.

Ich finde es wirklich bemerkenswert, daß Legalwaffenbesitzer illegale Aktivitäten verteidigen. Warum eigentlich?

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Ich finde es wirklich bemerkenswert, daß Legalwaffenbesitzer illegale Aktivitäten verteidigen.

Warum eigentlich?

Tja,

alle sind gegen illegale Waffen und Munition.

Die einen mehr, die anderen weniger...

Vielleicht kommen die Leute mehr zum Nachdenken, wenn

sie mal Post von der StA oder Besuch von Uniformierten bekommen

haben und sich dann erklären müssen, warum offensichtliche Straftäter,

die nicht nur ihrem Hobby sondern auch der Gemeinschaft schaden, von

ihnen nicht gemeldet wurden.

Den Satz

"außerdem ist "nichts" im rechtlichen Sinne passiert,"

empfinde ich als den unpassendensten von allen...

Ein Typ im Trenchcoat, der sich Kinder auf dem Spielplatz ansieht, hat

ja auch noch nichts gemacht..

Also ist auch "nichts im rechtlichen Sinne passiert,"und man braucht nichts weiter

zu tun...

Und mit "denunzieren" wie jemand schrieb, hat das ganze überhaupt nichts zu tun, es geht hier

schließlich nicht ums falsche Parken...

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Zwischen Denunziantentum und Wegseh-Kultur ist es wohl nur ein schmaler Grad. Wo da die Linie gezogen wird, muss wohl jeder für sich entscheiden. Hier geht es aber doch um illegalen Waffenerwerb, vor dem sich wohl grade die Legal-Waffenbesitzer schützen sollten.

Alle schreien, wenn egun in den Medien verteufelt wird, schauen aber sehenden Auges zu, wenn sich dort lustig irgendwelche Leute versuchen illegal Waffen zu besorgen? Das wirft wohl kein gutes Licht. Eine meldung bei egun ist wohl unter allen Umständen angesagt, damit der User sobald wie möglich gesperrt wird (und es mit einem anderen Account versucht :) Nur die Polizei kann solches Treiben dauerhaft unterbinden. Für mich ist das Zivilcourage, mal nicht wegzusehen, sondern aktiv zu werden. Sofern die Polizei tätig wird, wird wohl sowieso nicht viel passieren, schließlich ist der Versuch des Waffenerwerbs nicht strafbar. Sollte es schon geklappt haben, schützt man vielleicht jemanden vor einer Dummheit. Waffen sind schließlich problemlos auch und insbesondere gegen *andere* einzusetzen.

Dabei mag es ja auch anders gelagerte Fälle geben. So die ebay-Auktion mit Spielzeug-Pistole und Laserpointer. Den offensichtlich privaten Verkäufer hatte ich eine kurze mail geschickt, daß es sich um einen verbotenen Gegenstand handele. Dieser war ahnungslos und schien mir dankbar, darauf aufmerksam gemacht geworden zu sein. Er hat die Auktion dann sofort abgebrochen.

Auch insofern sollte man unterscheiden: Surfe ich rum und "suche" verbotene Aukltionen, die ich dann sogleich der Polizei melde, oder kommt jemand auf mich zu und schlägt mir ungeniert vor, eine Straftat zu begehen?

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Alle schreien, wenn egun in den Medien verteufelt wird, schauen aber sehenden Auges zu, wenn sich dort lustig irgendwelche Leute versuchen illegal Waffen zu besorgen? Das wirft wohl kein gutes Licht.

...

... oder kommt jemand auf mich zu und schlägt mir ungeniert vor, eine Straftat zu begehen?

Außerdem sollten die "Wegseher" mal dran denken, daß der Käufer auch ein Redakteur des Spiegel oder von Monitor sein kann.

Wenn so einer beliebig viele Versuche zum illegalen Erwerb starten kann, ohne daß jemand die Behörden informiert, dann wird er irgendwann Erfolg haben. Den Rest mag sich jeder selbst denken.

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.......hätte es ein einfaches "nein" nicht auch getan?

.......So sehe ich das auch, jemanden zu denunzieren finde ich einfach widerlich, sorry.

bin ich hier im falschem Film?

ich hoffe das keins eurer Kinder bei einem Amoklauf mit so erworbener Munition zu schaden kommt.

Im Klartext Ponny hoch und Gehirn einschalten.

Sollten Bürger mit solchen Einstellungen das recht haben Waffen zu besitzen?

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Ich bin kein Jurist, aber ich seh das als überzogene Reaktion, um das böse Wort Denunziantentum nicht zu benutzen. Zumal aus meiner Sicht gar keine Straftat vorliegt. er hat bloss gefragt, ob man etwas tut. Ein "nein" hätte aus meiner Sicht genügt, und einem "monitor"journalisten (jetzt treibt die Paranoia aber Blüten) auch den Tag vermiest.

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Zumal aus meiner Sicht gar keine Straftat vorliegt. er hat bloss gefragt, ob man etwas tut.

Liest sich hier aber anders:

(1) Mit blablabla wird bestraft, wer

a) ... eine Schußwaffe oder Munition erwirbt, um sie ... einem Nichtberechtigten zu überlassen,

(2) Der Versuch ist strafbar. (WaffG §52 Strafvorschriften)

Oder verstehe ich das falsch? Bin ja auch nur juristischer Laie.

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...Zumal aus meiner Sicht gar keine Straftat vorliegt. er hat bloss gefragt, ob man etwas tut. .

Hi,

[sarkassmus on]

ich kenn da jemanden, der sollte möglichst unauffällig über den jordan gehen... machst Du so was?

[sarkassmus off]

Nur um es klarzustellen: Nein, ich kenne niemanden, den ich über den Jordan schicken möchte, ich glaube nicht dass Du es machst, ich glaube nur, dass es Grenzen gibt, an die man sich halten sollte.

So sch*** ich unser Affengesetz finde, und so sehr ich mich dafür einsetze, dass Waffen jedem Sachkundigen und unbestraften Bürger ohne weitere Einschränkung legal zugänglich sein sollten.

So lange dieses Gesetz in der derzeitigen Form existiert und mich jemand (vor allem Unbekannte!!!) frägt, ob ihm illegal Munition/Waffen verkaufe, frage ich mich schon, was der/ die damit vorhat... und aller Wahrscheinlichkeit nach würde diese Person von mir auch ne Anzeige bekommen!

Um es genau zu sagen: mich stört, dass diese Person versucht illegal an Waffen/Mun zu kommen.

nichts für ungut...

Gruss

B

EDIT: [sarkassmus on] und [sarkassmus off] eingefügt, zur Sicherheit...

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Dein Zitat interpretiere ICH so, dass ein Verkäufer sich strafbar macht wenn er Waf und oder Mun einem Nichtberechtigten überlässt, oder es versucht(hey, brauchst du ne Glock?)

Beides ist aber hier nicht geschehen.

BTW: gibt es nicht soetwas wie anzeigepflichtige Straftaten(kapitalverbrechen) aber auch nicht anzeigepflichtige Delikte?

wenn hier doch ein delikt vorliegen sollte, zu welcher kathegorie gehört es?

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Dein Zitat interpretiere ICH so, dass ein Verkäufer sich strafbar macht wenn er Waf und oder Mun einem Nichtberechtigten überlässt, oder es versucht(hey, brauchst du ne Glock?)

Beides ist aber hier nicht geschehen.

BTW: gibt es nicht soetwas wie anzeigepflichtige Straftaten(kapitalverbrechen) aber auch nicht anzeigepflichtige Delikte?

wenn hier doch ein delikt vorliegen sollte, zu welcher kathegorie gehört es?

Kann gut sein, daß Deine Interpretation stimmt. Um so besser!

Deine Frage stelle ich mir auch: Muß ich überhaupt eine Anzeige erstatten? Soweit mir bewußt ist nicht. Im eingangs genannten Fall hätte ich auch keine erstattet. Ein klares Nein sollte reichen um deutlich zu machen: Mit mir nicht!

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Liest sich hier aber anders:

(1) Mit blablabla wird bestraft, wer

a) ... eine Schußwaffe oder Munition erwirbt, um sie ... einem Nichtberechtigten zu überlassen,

(2) Der Versuch ist strafbar. (WaffG §52 Strafvorschriften)

Oder verstehe ich das falsch? Bin ja auch nur juristischer Laie.

Hier wird bestraft - genauso wie es da steht - wer eine Waffe erwirbt UM sie einem anderen zu überlassen. Also, ich kaufe eine Langwaffe - mit meiner EWB - um sie sodann meinem Kumpel zu geben - der keine EWB hat. Hier soll also der Einkauf von Waffen über Mittelsmänner noch extra bestraft werden. Der Versuch ist schon strafbar, also auch, wenn ich es gar nicht mehr schaffe, dem Nichtberechtigten die Waffe zu überlassen, z.B. weil der Deal vorher aufgeflogen ist.

Im Eingangsposting ging es ja "nur" um Munition. Somit greift wohl $52 Abs 3 Nr. 2.. Dort wird bestraft, wer ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 Munition erwirbt. Anders bei einer Kurzwaffe. Dann hat §52 Abs. 1 Nr.2 b ) Vorrang: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, eine halbautomatische Kurzwaffe erwirbt, besitzt oder führt.

Vor allem: §52 Abs. 2 : Der Versuch ist strafbar!

Der Verkäufer ist so oder so nach §52 Abs. 3 Nr. 6 zu bestrafen: ... entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 eine erlaubnispflichtige Schusswaffe oder erlaubnispflichtige Munition einem Nichtberechtigten überlässt. Bestraft mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe.

Links zum Thema:

§52 - Strafvorschriften

§2 - Grundsätze

Hoffe, ich habe das jetzt alles richtig zusammengesammelt und nix übersehen :-)

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Hallo Leute,

ich bekam eine E-Mail mit folgendem Inhalt :

Hallo,

Ich interessiere mich für die Patronen Magtech Vollmantel im Kal. 9mm .

Wäre es auch möglich diese Patronen von ihnen zu kaufen ohne eine Bewerbsberechtigung für Munitionen aller Art vorzuweisen oder dergleichen ???

Man sollte mal ganz deutlich sagen, dass sunnygun die Polizei informiert hat, weil er gefragt wurde, ob er Munition auch verkauft, wenn der Fragesteller keine "EWB für Munition aller Art", also eine Sammler-EWB, vorzuweisen hat. Dass der Fragesteller vielleicht eine "normale" Munitions-EWB für seine eingetragene Waffe hat, darauf kommt sunnygun gar nicht, und ohne Rückfrage schaltet er die Polizei ein. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln!

:peinlich:

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Außerdem sollten die "Wegseher" mal dran denken, daß der Käufer auch ein Redakteur des Spiegel oder von Monitor sein kann.

Wenn so einer beliebig viele Versuche zum illegalen Erwerb starten kann, ohne daß jemand die Behörden informiert, dann wird er irgendwann Erfolg haben. Den Rest mag sich jeder selbst denken.

http://de.wikipedia.org/wiki/Paranoia

im übrigen dürfte es das wahrscheinlichere szenario sein dass kein journalist sich getarnt hat sondern eher dass (falls es wirklich zu einer verfolgung kommt) irgendein journalist die sache aus dem mitteilungsblatt der behörde erst recht aufgreift und damit eine story hat ("schon wieder versuch einer illegalen beschaffung aufgeflogen").

aus "ich habs 100 mal versucht aber jeder hat nur nein gesagt" hätte er keinen strick drehen können.

lg

Martin

.......hätte es ein einfaches "nein" nicht auch getan?

.......So sehe ich das auch, jemanden zu denunzieren finde ich einfach widerlich, sorry.

bin ich hier im falschem Film?

ich hoffe das keins eurer Kinder bei einem Amoklauf mit so erworbener Munition zu schaden kommt.

Im Klartext Ponny hoch und Gehirn einschalten.

Sollten Bürger mit solchen Einstellungen das recht haben Waffen zu besitzen?

hirn einschalten war ein gutes stichwort!

welchen teil von (ein einfaches) "nein" hast du nicht verstanden?

wenn die waffenbesitzer selbst schon mehr angst vor ihren waffen und der munition haben als die waffengegner wird's seltsam. im übrigen empfehle ich auch hier die lektüre von http://de.wikipedia.org/wiki/Paranoia

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Man sollte mal ganz deutlich sagen, dass sunnygun die Polizei informiert hat, weil er gefragt wurde, ob er Munition auch verkauft, wenn der Fragesteller keine "EWB für Munition aller Art", also eine Sammler-EWB, vorzuweisen hat. Dass der Fragesteller vielleicht eine "normale" Munitions-EWB für seine eingetragene Waffe hat, darauf kommt sunnygun gar nicht, und ohne Rückfrage schaltet er die Polizei ein. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln!

:peinlich:

Für wie Blöd werd ich hier eigentlich gehalten in meinem Angebot bei E- Gun steht überhaupt nichts von EWB für Munition aller Art, sondern EWB erforderlich. Dies schrieb nur dieser Kaufintressent

Das war eindeutig eine Aufforderung zum illegalen Munitionsverkauf, in inzwischen ja nicht nur einer Mail.

Fast 100% aller Straftaten werden mit illegalen Waffen und Munition begangen. Diese Straftaten machen uns das Leben schwer.

Wenn der jenige kein Dreck am Stecken hat, werden das die Jungs von der Polizei schon feststellen.

Außerdem ist in Fax oder eine Nachricht an die Polizei keine Anzeige sondern ein Hinweis. Da gibt es gewaltige Unterschiede.

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aus "ich habs 100 mal versucht aber jeder hat nur nein gesagt" hätte er keinen strick drehen können.

Aus "Ich habe 99 Fehlversuche gebraucht bis es geklappt hat, aber angezeigt hat mich keiner der 99" durchaus.

Ich gehe jetzt meine Paranoia pflegen.

Vielleicht überlegen andere sich in der Zwischenzeit wie sie selbst vorgehen würden, wenn sie als Schmierenjounalist eine Skandalstory brauchen.

Ganz ähnliche Geschichten kamen nämlich schon auf Monitor. Da ging es um Geräte die besonderen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen (Ultrazentrifugen zur Urananreicherung). Die Journalisten haben solange mögliche Verkäufer kontaktiert, bis endlich einer "ja" gesagt hat. Schon war die Enthüllungsstory fertig, wie leicht es ist solche Sachen illegal zu erwerben.

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Geht es hier wirklich darum, was ein nicht-existenter Journalist daraus machen könnte? Ich denke nicht. Vielmehr was es bedeutet, verantwortlich zu handeln. Wo fängt denunzieren an, wo hört es auf? Ich verweise mal (für all die, die sich gern über Begriffe informieren) auf Denunziation.

Es geht hier nicht darum, arme ahnungslose Bürger zu belangen, sondern die Polizei auf solche aufmerksam zu machen, die vor haben eine Straftat zu begehen. Was will jemand mit scharfer Munition?

Wie gesagt, an welcher Stelle die persönliche Leidensschwelle überschritten ist, bleibt jedem selbst überlassen. Pauschale Verurteilungen, nur weil jemand für Recht einsteht, finde ich allerdings nicht sehr passend.

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Was will jemand mit scharfer Munition?

eine sehr gute frage! sollte es sich um einen nicht-berechtigten handeln dann wird ihm wahrscheinlich auch das gerät zur bestimmungsgemäßen verwendung - die waffe - fehlen. mein tip: harmloser jugendlicher der es einfach cool findet sowas zu beseitzen und am regal stehen zu haben, nicht wissend dass er sich hier strafbar macht. schlimmstenfalls ein experimentierfreudiger jugendlicher der sich bei delaborierung oder beim versuch die patrone mittels ungeeigneten/selbstgebastelten geräts zu verschiessen selbst verletzt. auch schlimm genug.

da in *.at der zugang zu munition deutlich einfacher ist und ich mich nicht erinnern könnte in letzter zeit bei uns von straftaten gehört zu haben die darauf zurückzuführen wären, behaupte ich mal das praktische risiko ist geringfügigst und lohnt die kriminalisierung des armen kerls nicht. ob "prohibition" sinnvoll ist oder nicht ist eine frage, die andere wie/ob man sie unterstützt. ob der (versuchte) munitionserwerb eine strafbare handlung ist oder nicht ist immer noch eine frage der verwaltungs-gesetze und nicht des prinzips. (ist recht gleich gesetz?)

lg

Martin

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Wenn man es auch nicht ausschliessen kann, so finde ich es doch seltsam, das dem "illegalen Käufer" gleich die Absicht unterstellt wird, mit der Mun eine Straftat begehen zu wollen. Vielleicht ist es einfach nur ein Taxifahrer, der einmal zu oft ein Messer an der kehle hatte, und einen Gasrevolver genauso lächerlich findet wie jeder klardenkende Mensch. Aber das ist alles Spekulation. Deshalb: Zurück zu den Fakten!

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