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IGNORED

keine WBK wegen 30 Tagessätzen


IMI

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Geschrieben

fahrerflucht ist natürlich strafbar- aber lest euch mal durch was dieser glock-17 Liebhaber hier schreibt.

Er sieht in dem Thread-Eröffner direkt einen der Menschen verbluten lässt.

Das hat ich aufgeregt.

Geschrieben
Das hat ich aufgeregt.

Ist mir auch aufgefallen, ich habe aber mal darüber weggesehen, da ich davon ausging daß der Glock-Schütze den Eingangspost nicht aufmerksam gelesen hat. Das passiert bei mehrseitigen Threads oft... ;)

Geschrieben

ich hatte was ähnliches. Bin im zarten alter von 14 jahren mal wegen Körperverletzung angezeigt worden. hört sich schlimm an, hab aber nur einem anderen ein paar backpfeifen gegeben weil er mich mit was beworfen hat. Über 7 Jahre später wollte ich dann als sposchütze eine wbk beantragen und mein sb musste sich natürlich erst mal die akte dieser verjährten sache zukommen lassen und durchlesen. Wohlgemerkt wurde das verfahren eingestellt und ich hab dafür nichts bekommen.

Einerseits finde ich es ja gut, dass unsere amtsmänner lieber 2mal nachschauen bevor sie einem eine wbk geben, andererseits kann man es auch übertreiben.

Geschrieben

ich versteh die leute ja auch, würd es wahrscheinlich nicht anders machen. Möchte nicht in der haut eines sb stecken, der irgendeinem verstörrten einen voreintrag gibt und eine woche später was mit der gerade neu erworbenen waffe passiert.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
ich versteh die leute ja auch, würd es wahrscheinlich nicht anders machen. Möchte nicht in der haut eines sb stecken, der irgendeinem verstörrten einen voreintrag gibt und eine woche später was mit der gerade neu erworbenen waffe passiert.

...ein wirklich "Verstörter" nimmt das, was grad da ist oder besorgt sich was illegales. Der nimmt mit Sicherheit nicht den ganzen Achtzehnmalbedürfnisverbandsbefürwortungsvoreintragsscheiß auf sich.

Gruß

GOH

Geschrieben

Wenn allerdings ein X Jahre zurück liegendes, eingestelltes Verfahren das einzige ist was gegen den Antragsteller vorliegt, dann hat der SB gar nicht über eine Nichterteilung nachzudenken!

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wenn allerdings ein X Jahre zurück liegendes, eingestelltes Verfahren das einzige ist was gegen den Antragsteller vorliegt, dann hat der SB gar nicht über eine Nichterteilung nachzudenken!

...wie Recht Du hast. Wissen die Sachbearbeiter das auch?

Geschrieben
...ein wirklich "Verstörter" nimmt das, was grad da ist oder besorgt sich was illegales. Der nimmt mit Sicherheit nicht den ganzen Achtzehnmalbedürfnisverbandsbefürwortungsvoreintragsscheiß auf sich.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Wie hatte Robert Steinhäuser sich die Waffe beschafft?

Geschrieben

Regen wir uns jetzt schon auf, wenn bei Verhaltensauffälligen, wie Straftäter bei Fahrerflucht oder jemandem, der schon als 14-jähriger seine Sicherungen nicht im Griff hat und Aggressionspotential zeigt, etwas genauer hingeschaut wird?

Ich sage: Richtig und wichtig so, zum Schutze uns unbescholtenen Waffenbesitzer!

Führt die Prüfung dahin, dass es ein einmaliger Ausrutscher war und er zwischenzeitlich die geistige Reife erlangt hat, dann hat der Antragsteller nichts zu befürchten.

Geschrieben
Die Geschichte mit der Fahrerflucht ist leider schon unzähligen gutgläubig handelnden Menschen, die meinen, mit dem Zurücklassen ihres Namens und ihrer Adresse rechtlich aus dem Schneider zu sein, zum Verhängnis geworden. Da liegt meiner Ansicht nach einiges im Argen.

Hallo,

ich hatte noch nie einen Unfall, zum Glück.

ABER:

Ich bin definitiv einer dieser gutgläubigen Menschen. Ich war (bis jetzt) der festen Überzeugung, dass zurücklassen von Name, Anschrift, Kennzeichen und dergl., sowie ausreichen (?) lange warten reichen. Zuhause angekommen würde ich sofort die Polizei verständigen.

Was muss ich denn nun in der Tat unternehmen um nicht wegen Fahrerflucht dran zu sein?

TheHun

Geschrieben
Was muss ich denn nun in der Tat unternehmen um nicht wegen Fahrerflucht dran zu sein?

Du hast Dir die Frage schon selbst beantwortet: ausreichend lange warten. Danach darfst Du den Zettel schreiben und unter den Scheibenwischer klemmen. Das Problem ist das Wörtchen "ausreichend". Das ist genauso dehnbar wie "den Anschein einer Kriegswaffe erwecken".

Geschrieben
...... Zuhause angekommen würde ich sofort die Polizei verständigen.

Was muss ich denn nun in der Tat unternehmen um nicht wegen Fahrerflucht dran zu sein?

die Verständigung der Polizei nach der Wartezeit reicht in der Regel aus, das sollte im Zeitalter der mobilen Kommunikationsmittel auch schon vom Unfallort aus möglich sein.

Karl

Geschrieben
Und wie lang ist die?

Die Rechtsprechung stellt einen Zusammenhang zwischen der Schadenshöhe und der notwendigen Wartezeit her. Je höher der Schaden, desto länger muß man warten.

Ganz ohne Warterei geht man absolut sicher, indem man die Polizei von dem Unfall telefonisch informiert und die eigenen Personalien hinterläßt.

Geschrieben
Es reicht völlig bei der Polizei anzurufen, und die eigenen Personalien sowie das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs anzugeben. Schon ist man auf der sicheren Seite.

Glaubst Du... damit stand schon mal ein Arbeitskollege vor Gericht.

Er hatte bei der Wache angerufen, aber leider ging der Geschädigte erst ein paar Tage später zu einer anderen Wache. Bis dann irgendwann das Schreiben vom Staatsanwalt kam hatte der angerufene Polizist wohl zwischenzeitlich Gedächnisschwund im Dienstbuch stand auch nichts. Wahrscheinlich war der Anruf auf irgend einem Schmierzetel nach dem Motto, der wird ja bald kommen, vermerkt und später weggeschmissen wurden.

Hätte der Kollege nicht zufällig den Anruf 1. durch seinen Einzelverbindungsnachweiß und 2. durch einen Freund der mitgehört hat belegen können, währen da wohl auch ein paar Tagessätze bei raus gekommen.

Geschrieben
Fakt ist: Es ist ihm nichts passiert. Also laß mal die Kirche im Dorf.

Würde ich nicht so sehen.

Und eine verwarnung hat er zudem auch noch bekommen. In einem solchen Fall hat man nämlich so oder so persönlich bei der Polizei vorzusprechen. (Alleine schon weil die dann auch gerne einen Alkotest machen... was durchaus auch von Vorteil sein kann, vorrausgesetzt man hat nicht getrunken) dann hat man hinterher auch was Schriftliches in der Hand und ist wirklich auf der sicheren Seite.

Geschrieben
Würde ich nicht so sehen.

............... In einem solchen Fall hat man nämlich so oder so persönlich bei der Polizei vorzusprechen. ............

Super - eine ganz gute Idee. Das kann ich machen wenn ich in der Stadt wohne und mich auskenne und weis welche Station noch geöffnet hat. Selbst hier in N haben Nachts und am Wochenende nicht mehr alle offen. Am Land schauts noch schlechter aus. Als Fremder haste sowieso verlohren. Auch finde ich es schon stark, das heute ein Mobiltelefon als Selbstverständlichkeit angenommen wird.

Mfg Weini

Geschrieben
Super - eine ganz gute Idee. Das kann ich machen wenn ich in der Stadt wohne und mich auskenne und weis welche Station noch geöffnet hat. Selbst hier in N haben Nachts und am Wochenende nicht mehr alle offen. Am Land schauts noch schlechter aus. Als Fremder haste sowieso verlohren. Auch finde ich es schon stark, das heute ein Mobiltelefon als Selbstverständlichkeit angenommen wird.

Mfg Weini

Der Gesetzestext ist eindeutig. Hat man kein Mobiltelefon tut es auch eine Telefonzelle oder der Anruf von zuhause, sobald man da angekommen ist. Auch aus Gaststätten kann man normalerweise telefonieren.

Ausreden sind halt was schönes.

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