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IGNORED

"Versehentlicher Transport" von Munition


Beretta_92

Empfohlene Beiträge

Hi,

mal ne hypotetische Frage:

Was passiert, wenn ich von der Jagd nach hause komme, meine Waffe in meinen Tresor einsperre aber dabei vergesse die fünf Schuss .30-06 / 9 mm Para / 357 Mag. what ever aus meiner Jacke zu hohlen und die Jacke mit Munition den Rest der Woche mit mir rumschleppe und dann irgendwann die Polizei vor mir steht?

(Annahme: Jacke ist immer am man, WBK mit MEB auch, kein unberechtigter könnte Zugriff auf die Jacke / Mun erhalten)

Variante zwei: was passiert, wenn ich die Mun im Auto vergesse / verliere und die freundlichen Herren / Damen in Grün / Blau finden diese?

danke im Voraus

Gruss

B

Hi Beretta!

Es ist mir passiert - bei einer Fahrzeugkontrolle hat einer der Beamten (eine Beamtin) in der Ablage neben dem Fahrersitz ein Magazin mit Grosskalibermunition gesehen/entdeckt.

Auf die Frage danach habe ich zu meinem Fuehrerschein und den Fahrzeugpapieren meinen gueltigen Jahresjagdschein und die WBK der entsprechenden Waffe dazu ueberreicht - und die Sache war erledigt.

Ich bin auch schon kontrolliert worden als ich auf dem Weg von/zur Jagdausuebung war und sowohl Gewehr wie auch Revolver bei mir hatte. Das Gewehr war (entladen) in einem Gewehrstaender im rueckwaertigen - nicht einsehbaren - Teil den Wagens (Mercedes Sprinter) befestigt. Der (ungeladene) Revolver war im Guertelholster. Bei der Kontrolle habe ich sofort und ohne Aufforderung den Beamten eroeffnet dass ich Jaeger bin und Waffen bei mir habe. Sie haben gefragt wo sich diese Waffen befinden und ich habe den Aufbewahrungsort der Waffen w.o. angegeben und ebenfalls sofort den gueltigen Jahresjagdschein und die WBK(s) uebergeben, die ich bei solchen Fahrten immer griffbereit habe. Auch in diesem Falle war alles kein Problem, die Waffen wurden nachgesehen, die Fahrzeugkontrolle wurde dabei vernachlaessigt - und ich bin in Ruhe und Frieden meinen Weg gegangen.

Ich denke dass ruhiges und besonnenes Verhalten von den jeweils betreffenden Schuetzen/Jaegern dazu beitraegt dass erst gar keine unnoetig "aufgeheizten" Situationen entstehen => wer von uns moechte in der Situation der kontrollierenden Beamten sein, und urploetzlich und unvermutet - evtl. bei Dunkelheit und einem vorangegangenen "Streitgespraech" ploetzlich mit einer Waffe konfrontiert werden??

Ich persoenlich mache wenn ich z.B. im Dunkeln in eine Kontrolle gerate sofort meine Innenbeleuchtung im Wageninneren an, und schalte auch gleich wenn ich zum Stillstand gekommen bin meine Scheinwerfer auf Standlicht, dann lasse meine Haende auf dem Lenkrad liegen. (Ich bin geb. Amerikaner..wir kennen das..)

Wenn ich Waffen bei mir habe sage ich sofort - gleich mit dem ersten Satz - Bescheid, und ich kuendige jede Bewegung danach auch an z.B.:"Meinen Fuehrerschein habe ich in der rechten hinteren Hosentasche - ich hole meine Brieftasche jetzt hervor"

Ich bin damit bis jetzt - in mehreren europ. Laendern - bestens gefahren!

Manches Mal entwickelt sich auch ein kleines Gespraech, weil die Beamten auch Interesse an verschiedenen Waffen haben, wie z.B. an Jagdgewehren - die sie sonst so nie zu sehen bekommen...!

Gruss,

Sergeant Tom

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bekommt man auch Probleme am Flughafen oder sonst wo wenn man eine Delaborierte Patrone als Schlüsselanhänger hat?[...]Hat da jemand erfahrung ob es verboten ist? Wenn ja WO steht das?

Steht in der ersten Seite dieses Threads: Beitragslink und Beitragslink2

Wenn Du es genauer wissen möchtest, solltest Du Mike eine PN schicken.

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Wie verhält es sich eigentlich, wenn der/die Beamte/-n mich bei einer Verkehrskontrolle auffordert, die Waffen vorzuführen bzw vorzuzeigen?

Denn eigentlich ist es ja Gesetz so:

- Waffe zu Hause verpacken (Futteral, Kofferraum)

- auf direktem Weg zum Ort der Bedürfnisausübung (Schießplatz, Büxxer etc)

- dort Waffe raus

- auf dem Rückweg das gleiche Spiel (nur daß es jetzt nach Hause geht)

Entbindet mich die Weisung des Beamten von der Pflicht des bedürfnisumfassten Zwecks oder darf ich mich unter Verweis auf die Bedürfnisumfassung weigern, die Waffen dem Behältnis zu entnehmen?

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Entbindet mich die Weisung des Beamten von der Pflicht des bedürfnisumfassten Zwecks oder darf ich mich unter Verweis auf die Bedürfnisumfassung weigern, die Waffen dem Behältnis zu entnehmen?

Schilder ihm doch einfach Dein rechtliches Dilemma und lass ihn das Futteral selber öffnen.

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Gast God of Hellfire
...wäre das nicht schon überlassen?

:pardon:

:rotfl2:

Gruß Gromit

...und das auch noch an einen nichtsachkundigen außerhalb einer genehmigten Schießstätte.

*GRÖHL*

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Was passiert?

Immer das was Sergeant Tom erzählt. Gar nix. Dafür hat doch keiner Zeit.

Wenn durch die Polizei Munition beschlagnahmt würde (unwahrscheinlich da Berechtigter) stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und fasst sich nochmal an den Kopf und schüttelt diesen.

Wer geht denn mit Dummymunition zum Flughafen? Da bekommst du doch sogar den Nagelclip abgenommen.

Noch was: Die Polizei darf kontrollieren also zeigen und endlich mal mit den Kanonen und den Waffen prahlen. Macht doch Spass!

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