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IGNORED

"Versehentlicher Transport" von Munition


Beretta_92

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

mal ne hypotetische Frage:

Was passiert, wenn ich von der Jagd nach hause komme, meine Waffe in meinen Tresor einsperre aber dabei vergesse die fünf Schuss .30-06 / 9 mm Para / 357 Mag. what ever aus meiner Jacke zu hohlen und die Jacke mit Munition den Rest der Woche mit mir rumschleppe und dann irgendwann die Polizei vor mir steht?

(Annahme: Jacke ist immer am man, WBK mit MEB auch, kein unberechtigter könnte Zugriff auf die Jacke / Mun erhalten)

Variante zwei: was passiert, wenn ich die Mun im Auto vergesse / verliere und die freundlichen Herren / Damen in Grün / Blau finden diese?

danke im Voraus

Gruss

B

Geschrieben

Und genau das ist wieder mal der Irrsinn am neuen Affengesetz!

Man wird gezwungen, jedesmal auf die Jagd die Patronen rein- und rauszufummeln :016::gaga::016:

Als man Kurz- und Langwaffen noch unterladen führen durfte, lief kaum ein Jäger das Risiko, mit in der Jacke vergessenenn Patronen in die Stadt, oder am Flughafen rumzulaufen. Da blieben die Patronen einfach in der Waffe und gut wars.

IMI

Geschrieben

Moin!

Führen von Munition ist im Waffengesetz nicht verboten und unterliegt keiner Genehmigungspflicht.

Perso und waffenrechtliche Erlaubnis musste dabeihaben.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Es passiert gar nichts, solange kein Unberechtigter dran kommt.

Es sei denn, es gibt einen § im AffG, der das fuehren von Munition regelt. Ich kenne keinen. Also kannst Du das Zeug auch mit Dir herumschleppen, bis es Dich zerdrueckt.

Andere Meinungen bitte mit § begruenden, nicht nur herumjammern, dass es angeblich nciht erlaubt sei.

Geschrieben
Moin!

Führen von Munition ist im Waffengesetz nicht verboten und unterliegt keiner Genehmigungspflicht.

Perso und waffenrechtliche Erlaubnis musste dabeihaben.

Gruß,

frogger

Das hört sich gut an :00000733:

Aber wir hatten doch vor kurzem einen Fred am herumlaufen wo es um Munition im Kofferaum ging; und da war, so ich mich noch daran erinnere, die Tendenz eher, dass man diese nicht so einfach durch die Gegend fahren darf...

Und ob ich jetzt Patronen in meiner Jacke spazieren trage, oder diese im Kofferraum herumchkutschiere ist für mich das Gleich.

IMI

Geschrieben

Ich glaube auch im damaligen Thread konnte keiner einen Paragraphen nennen, der die Sache verbieten wuerde.

Tendenzen sind eine Sache, Paragraphen eine andere.

Geschrieben

Hallo,

so wie die Frage gestellt ist, ist die Sache eigentlich klar, man darf die Munition nicht führen :ninja:

WENN der sichere Transport durch einen zum Erwerb dieser Munition Berechtigten gewährleistet ist. :bud:

Meiner meinung nach ist die Manteltasche nicht unbedingt ein sicherer Aufbewahrungsort.

( So gelesen in KARL HEINZ MARTINI WAFFENRECHT IN DER PRAXIS 7.neu bearbeitete Auflage 2004 Seite 98 §29 2. )

Darin geht es um das Verbringen von Waffen ODER Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes.

Gruß

fswald

Geschrieben
Hallo,

..., man darf die Munition nicht führen WENN der sichere Transport durch einen zum Erwerb dieser Munition Berechtigten gewährleistet ist.

...

Gruß

fswald

Hi,

kannst Du mir das mal erklären...

ich darf nicht, wenn ich berechtigt bin????

:confused:

ich würde ja verstehen:

man darf die Munition nicht führen WENN der sichere Transport durch einen zum Erwerb dieser Munition Berechtigten n i c h t gewährleistet ist...

aber so verstehe ich das nicht.

und die zweite Frage:

"Darin geht es um das Verbringen von Waffen ODER Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes."

das Verbringen in den Geltungsbereich bedeutet doch, dass ich Waffe oder Mun aus dem Ausland nach DE importiere, oder? Wenn ja, warum glaubst Du, hat das etwas mit diesem Fall zu tun?

Danke an alle ernstgemeinten Antworten!

B

Geschrieben

Vor ein paar Monaten hättest Du dann nur einen Feuerlöscher im Rucksack habe müssen und schon wäre die Welt wieder in Ordnung gewesen.

Nachdem sich alle einen Feuerlöscher gekauft hatten und die Zunahme der Rückenschmerzen den Krankenkassen Angst gemacht haben, wurde diese Vorschrift wieder aufgegeben. :rolleyes:

Heute kannst Du also ohne Rucksack die Munition in der Tasche haben. :icon14:

Geschrieben
oder am Flughafen rumzulaufen

Wenn Du durch die Schleuse musst und das Dingen piept, hast Du eine Straftat an der Backe!

Selbst dann, wenn es Dummies sind.

Also Obacht an/in Flughäfen und ähnlichen Bereichen.

Geschrieben

Hallo Beretta_92,

ich muß dir leider rechtgeben :peinlich: , mein Beitrag ist absolut unverständlich ( schneller gedacht als geschrieben ).

Es ist so, ein Berechtigter darf die Mun Führen jedoch nur auf sicherer Art und Weise.

Zum zweiten:

ob ich Mun nach DE einführe oder in DE transportiere ist in diesen Fall egal, es geht um den Transport in DE, bei der einfuhr sind ja noch weitere vorgaben zu beachten.

Ach ja noch was:

DANKE Beratta das du normal nachgefagt hast und mich nicht gleich zur SAU gemacht hast weil etwas unverständlich war :s75::s82:

Gruß

fswald

Geschrieben
Hallo Beretta_92,

...

Ach ja noch was:

DANKE Beratta das du normal nachgefagt hast und mich nicht gleich zur SAU gemacht hast weil etwas unverständlich war

Gruß

fswald

Hi,

danke für die Richtigstellung, jetzt verstehe ich Deinen Standpunkt besser.

Allerdings glaube (!) ich, daß es einen Unterschied macht, ob ich Mun (Waffen) einführe oder nur in DE bewege.

Und:

Bitte, gern geschehen, hätte ja auch sein können, dass ich es falsch verstanden hab...!

Gruss

B

Geschrieben

Hallo Gormit,

nur ein FALSCH bringt uns hier nicht weiter.

WAS ist FALSCH ?

oder muß ich keine Gesetze mehr befolgen sobald ich über der Grenze bin ( währe ja toll :s82: aber ich glaube, daß unsere Polizei da anderer Meinung ist ).

Gruß

fswald

Hallo Gromit,

nur ein FALSCH bringt uns hier nicht weiter.

WAS ist FALSCH ?

oder muß ich keine Gesetze mehr befolgen sobald ich über der Grenze bin ( währe ja toll :s82: aber ich glaube, daß unsere Polizei da anderer Meinung ist ).

Gruß

fswald

Geschrieben
Hallo Gormit,

nur ein FALSCH bringt uns hier nicht weiter.

WAS ist FALSCH ?

oder muß ich keine Gesetze mehr befolgen sobald ich über der Grenze bin ( währe ja toll :s82: aber ich glaube, daß unsere Polizei da anderer Meinung ist ).

Steht doch oben schon: Beitrag Nr.4 in diesem Thread!

Wenn Du das anders siehst ist es doch eher an Dir die Gesetzesgrundlage anzugeben, die zu befolgen Du Dich verpflichtet fühlst.

Geschrieben
Wenn Du durch die Schleuse musst und das Dingen piept, hast Du eine Straftat an der Backe!

Selbst dann, wenn es Dummies sind.

Also Obacht an/in Flughäfen und ähnlichen Bereichen.

Hallo Mike, erklär das mal mit den Dummies - meinst Du das ostzonale (Un)Sicherheitspersonal

oder eine delaborierte Mumpel mit 'nem warm entladenen, eingedellten Zündhütchen und 'nem

Dremelloch in der Aussenwandung?

Falls letzteres - wieso Straftat?

Meinem Sohn hatten die 'Sicherehitskräfte' in UK einmal seinen Schlüsselanhänger konfisziert,

eine leere 12/76er Hülse, jetzt ist der Anhänger eine Nummer kleiner, eine .50AE- Hülse.

Wollte am Flughafen bis jetzt noch keiner haben.

V

Geschrieben

Besitz von Gegenständen, die Munition ähnlich sehen, ist nach den neuesten EU Bestimmungen

eine Straftat, wenn Du versuchst damit durch die Schleuse zu gehen.

Den genauen Wortlaut kann ich besorgen hab ihn im Moment nicht parat.

Ich muss mehrmal am Tag durch diese Schleuse (z.B. wenn ich nur in die Kantine will)

und mir haben die Augen getränt, als ich die Liste gesehen habe.

Da hast Du schneller was an der Backe, als Du Peng sagen kannst!

Ich hab z.B. an (m)einer "Rockerjacke" (to old to Rock n Roll, to young to die :) )eine delaborierte, auf eine Broschennadel .

gelötete .40S&W Patrone.

Au weia! So geht dem nicht!

Geschrieben

Hi,

mal ne hypotetische Frage:

Was passiert, wenn ich von der Jagd nach hause komme, meine Waffe in meinen Tresor einsperre aber dabei vergesse die fünf Schuss .30-06 / 9 mm Para / 357 Mag. what ever aus meiner Jacke zu hohlen und die Jacke mit Munition den Rest der Woche mit mir rumschleppe und dann irgendwann die Polizei vor mir steht?

(Annahme: Jacke ist immer am man, WBK mit MEB auch, kein unberechtigter könnte Zugriff auf die Jacke / Mun erhalten)

Variante zwei: was passiert, wenn ich die Mun im Auto vergesse / verliere und die freundlichen Herren / Damen in Grün / Blau finden diese?

danke im Voraus

Gruss

B

Hallo B.

die Frankonia in Würzburg bietet (oder bot - ich weis nicht ob die das noch machen ) ein Seminar zum Thema

Waffenrecht an .

Da tauchte diese Frage auch mal auf .

Also nach aussage des Semiarleiters ist das ne ganz heiße kiste weil -

Transport von Munition nur zu einem dem Bedürfnis entprechenden zweck zulässig ist.

Wenn Du Dir also bein einer Kontrolle nicht ganz schnell ne gute - zum Bedürfnis passende Ausrede

einfallen lässt - hast Du ein Riesenproblem .

Dann bist Du nämlich nicht mehr Zuverlässig .

Und bei entzug der Zuverlässigkeit - verlust aller Waffen .

Also Äusserste Vorsicht.

MFG

Sven

Geschrieben

Wenn dir Mitglieder des SV Grün Weiß 'was wollen können Sie Dir mit dem WaffG kaum Schwierigkeiten wegen Mun machen.

- Da der Erwerb von Patronenmunition erlaubnispflichtig ist, musst Du eine solche Erlaubnis besitzen und notfalls vorweisen können. Die Erlaubnis zum Erwerb schließt die Erlaubnis des Besitzes ein.

- Wenn Du Gegenstände, die nur mit Erlaubnis erworben werden können jemandem zugänglich machst, der KEINE Erlaubnis besitzt, handelst Du nicht zuverlässig -> Her mit der WBK und den Kniften.

Das war's vom WaffG nach meiner Lesart. Wenn es aus dem Geltungsbereich des WaffG heraus und in ihn hinein geht, gibt's wieder ellenlang Vorschriften und Erlaubnisse.

Alle anderen Ansätze kommen über solche Gesetze wie Transportgesetz, LuftfahrtsicherheitsG, SprengG, ArbSichV, ChemVV oder sonstwas.

Meine 0,02 €

Geschrieben
die Frankonia in Würzburg bietet (oder bot - ich weis nicht ob die das noch machen ) ein Seminar zum Thema

Waffenrecht an .

Da tauchte diese Frage auch mal auf .

Also nach aussage des Semiarleiters ist das ne ganz heiße kiste weil -

Transport von Munition nur zu einem dem Bedürfnis entprechenden zweck zulässig ist.

Wenn Du Dir also bein einer Kontrolle nicht ganz schnell ne gute - zum Bedürfnis passende Ausrede

einfallen lässt - hast Du ein Riesenproblem .

Dann bist Du nämlich nicht mehr Zuverlässig .

Und bei entzug der Zuverlässigkeit - verlust aller Waffen .

Also Äusserste Vorsicht.

MFG

Sven

Es gibt keinen vom Bedürfnis umfassten Zweck fuer Muntransporte im WaffG.

Was erzaehlen die einem da fuer Unsinn?

Geschrieben

Hallo,

wann transportiere ich Munition zu Bedürfnis umfassenden Zwecken?

Nur wenn ich zum Schießstand fahre? oder

wenn ich sie beim BÜMA kaufe und nach Hause fahre? oder

wenn ich die Mun. für einen Schützenfreund besorge ( weil der keine Zeit hat ) und sie bei ihm Zuhause vorbeibringe? und und und

mir fallen da noch eine ganze Menge möglichkeiten ein wo ich die Mun. transportiere ( ohne sie zu verballern was ja eigendlich ihr Zweck ist :rotfl2: ).

Mein Bedürfnis bei Mun. ist: erwerben, transportieren, aufbewahren und verbrauchen.

Gruß

fswald

Geschrieben

Hallo fswald

klar hast Du recht es gibt ne Menge berechtigter Gründe Mun zu transportieren ,

deshalb hab ich ja auch geschrieben das man sich schnell nen guten grund

einfallen lassen soll .

Wenn Du nämlich sagst "och die liegt da seit letzter woche so im Kofferaum rum " dann haste ein Problem.

Und wenn du jetzt meinst - so doof ist doch kein Mensch - ich könnt da Stories erzählen...

es gibt nix was es nicht gibt :rolleyes:

MFG

Sven

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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