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IGNORED

Was darf alles in einen Schweizer Schiesstand ?


ArmorPiercer

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Ich habe ein SG 552 Commando (kürzestes CH-Sturmgewehr) und daher keine Zweibeinstütze.

Von Hand gehalten im Schiesskeller OK.

Wenn ich eine Zweibeinstütze dazu kaufe, ist es dann dem Stgw 90 gleichgestellt oder gibt es da Vorbehalte ?

Klar der kürzere Lauf kostet Genauigkeit, aber was meint der Standbetreiber ?

Es gibt ja solche die ausschliessliche Ordonanzwaffen erlauben, da ist sogar ein ZF Ketzerei ...

Wo wir schon dabei sind, wie sieht es aus mit stärkerem, grösseren Kalibern ?

Und was sagt der Gesetzgeber dazu ? (Gefährdung, Lärm, etc.) ?

(Einige ahnen es schon, ja mein .50 BMG ist bestellt :D )

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@ArmorPiercer

Ich glaube eher nicht, das du mit dem SG 552 Commando trotz Zweibeinstütze in einem Schützenverein schiessen darfst der dem SSV untersteht, ausser du hast Vitamin B. Ich lasse mich aber gerne dahingehend eines besseren belehren. Schau das SG 552 Comnmando ist strenggenommen keine Ordonnanzwaffe in der CH-Armee, allerhöchstens Korpswaffe wenn überhaupt. Meines Wissens hat die CH-Armee aber das SG 551 als Korpswaffe, zumindestens vom Hörensagen so mal vernommen.

Wenn ich eine Zweibeinstütze dazu kaufe, ist es dann dem Stgw 90 gleichgestellt oder gibt es da Vorbehalte ?

Klar der kürzere Lauf kostet Genauigkeit, aber was meint der Standbetreiber ?

Es gibt ja solche die ausschliessliche Ordonanzwaffen erlauben, da ist sogar ein ZF Ketzerei ...

Mal grundsätzlich ich weiss nicht wie alt das du bist, aber entweder bist du noch sehr jung oder hast nur sehr wenig Ahnung vom Schützenwesen in der Schweiz. Dies soll kein Vorwurf sein, ist mir nur aufgefallen sonst hättest du so für mich den Eindruck so komische Fragen nicht gestellt. Schau wohl (fast) alle Outdoor Schützenstände 300 Meter gehören dem SSV direkt oder indirekt an bzw. sind die örtlichen Schützenvereine dem SSV unterstellt und schiessen nach Regeln/Reglement SSV. ZF ist hundepfui und SG 552 Commando ist hundepfui in den 300 Meter Schützenständen ausser der Schiessstandbetreiber erlaubt dir quasi dann inoffiziell auf seine und deine Verantwortung das Schiessen mit Exoten oder das benützen exotischer Gegenstände. Dies ist aber die absolute Ausnahme und keinesfalls die Regel.
Wo wir schon dabei sind, wie sieht es aus mit stärkerem, grösseren Kalibern ?

Und was sagt der Gesetzgeber dazu ? (Gefährdung, Lärm, etc.) ?

Da kommst du um den Schiesskeller fast nicht herum, dort kannst du das Schiessen was der Betreiber dir erlaubt an Kalibern etc. Der Gesetzgeber sagt solange nichts dazu, solange du was und wo du schiesst in legaler Absicht tust und es sich dabei um legale "Locations" handelt die niemanden Aussenstehenden gefährden bsp. Schiesskeller. Wenn du mit Gesetzgeber die zahlreichen 300 Meter Schiessstände meinst, musst du "Sonderkonditionen" betreffend Exoten mit dem Schiessstandbetreiber "uschäre". :rolleyes:

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Hallo ArmorPiercer:

Es wäre eigentlich noch interessant zu wissen, wie und wo du die SIG 552 Command bekommen hast...

Als Vizepräsident und 1. Schützenmeister eines langjährigen Schiessvereins muss ich dich enttäuschen: Mit dieser Waffe wirst du offiziell auf keinem schweizerischen 300m Schiesstand schiessen dürfen!

Auch nicht mit 2.6 oder 10 Stützen...!

Es wird dir kein Schützenmeister erlauben, mit der Command in Stellung zu gehen. Im Schiesstand hat der Schützenmeister Polizeibefugnisse.

Nichts für Ungut. Aber die Gesetze sind nun mal so und die Command ist nun wirklich keine Ordonanzwaffe. Und die Schützenhäuser werden vom Bund und den Gemeinden unterstützt (solange es das Obli noch gibt), und die sagen wie der Hase läuft.

Gruss Eric

Übrigens: Die Comand ist eine Superwaffe. Aber eben: Benützen sollte man sie können. Frag doch mal Brünig Indoor an.

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Hm, wie schon oben erwähnt kommt es auf das persönliche Verhältniss mit dem diensthabenden Schützenmeister an.

Falls Du regelmässig schiessendes Verinsmitglied bist, sollte es eigentlich kein Problem sein einen Schützenmeiser-Kameraden zu finden der Dir erlaubt mit dem Commando zu schiessen, sofern er auch mal damit schiessen darf. ^_^

Knallt ja nicht lauter und macht auch nicht mehr kaputt als andere GP 90 Gewehre.

Andere Kaliber (grössere als GP11) wird wohl ein Problem werden. Ich würde gerne mal sehen wie eine Polytronic Scheibe aussieht nach Beschuss mit einem .50 BMG :lol2:

Da bleibt wohl nur der Brünig Indoor Keller zum stressfrei üben, das ist der einzige Schiesskeller mit 300m Bahn. Welche Kaliber dort zugelassen sind weiss ich allerdings nicht. Einfach mal anfragen...

Aber mit dem .50 BMG macht's eigentlich eh erst Spass ab 1500m. :00000733:

Grüsse, Zeno

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Hm, wie schon oben erwähnt kommt es auf das persönliche Verhältniss mit dem diensthabenden Schützenmeister an.

Falls Du regelmässig schiessendes Verinsmitglied bist, sollte es eigentlich kein Problem sein einen Schützenmeiser-Kameraden zu finden der Dir erlaubt mit dem Commando zu schiessen, sofern er auch mal damit schiessen darf. ^_^

Knallt ja nicht lauter und macht auch nicht mehr kaputt als andere GP 90 Gewehre.

Andere Kaliber (grössere als GP11) wird wohl ein Problem werden. Ich würde gerne mal sehen wie eine Polytronic Scheibe aussieht nach Beschuss mit einem .50 BMG :lol2:

Da bleibt wohl nur der Brünig Indoor Keller zum stressfrei üben, das ist der einzige Schiesskeller mit 300m Bahn. Welche Kaliber dort zugelassen sind weiss ich allerdings nicht. Einfach mal anfragen...

Aber mit dem .50 BMG macht's eigentlich eh erst Spass ab 1500m. :00000733:

Grüsse, Zeno

Es geht hier nicht nur darum, ob ein Schütze den Schützenmeister als guter Kollegen hat. Bei mir sind alles gute Kollegen!

Es geht darum, dass es eben verboten ist. Darum müssen wir Schützenmeister jährlich an Kurse wo die neuesten Regeln und Vorschriften erklärt werden. Auch Wiedeholungskurse sind vorgeschrieben. Persönlich absolvierte ich diesen WK im Oktober 06.

Was glaubt ihr, was passiert, wenn da einer mit der Command im Anschlag auf dem Läger liegt und der SM danebensteht, und zur gleichen Zeit betritt ein eidgenössischer Schiessoffizier den Stand? (Diese Schiessoffiziere sind immer unterwegs. Jeder hat seinen Kreis)

Der Schützenmeister ist sein Schützenmeister blitzartig los und auf den Verein kommen unangenehme Sachen zu.

Und was alle vergessen, die in ihren Threads fordern, man solle doch die Schützenhäuser für alle Waffen freigeben: DIE UNFALLVERSICHERUNG SCHWEIZERISCHER SCHÜTZENVEREINE, USS, haftet nur für zugelassene Gewehre und Pistolen!

Und ich als Schützenmeister hätte anderes zu tun, als abzuklären, ob der Schütze mit einer Command oder Kal oder weiss ich was, eine private Haftpflichtversicherung hat, die erst noch in Millionenhöhe abgeschlossen sein müsste!

Zusätzlich müsste dieser Schütze noch berechtigt sei, diese Waffe überhaupt zu besitzen, sonst bezahlt nicht einmal die Privatversicherung.

Also liebe Freunde: Wenn ihr mit allem schiessen möchtet: Baut euch ein privates Schützenhaus inkl. Scheibenstand.

Wir von den offiziellen Schützenvereinen haben schon genügend gegen unsere Gegner zu kämpfen!

Guet Schuss, Eric

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Wir von den offiziellen Schützenvereinen haben schon genügend gegen unsere Gegner zu kämpfen!

Guet Schuss, Eric

ja und am Ende, wenn alles verboten ist, wird es auch dem SSV an den Kragen gehen.. wann hören die Sammler, Jäger, SSV-Schützen, NichtSSV-Schützen in der Schweiz endlich auf, sich gegenseitig das Leben schwer zu machen? Die Salamitaktik der Waffengegner geht so prächtig auf..

Markus

nebenbei:

im Brünig kann man mit so ziemlich allem, was legal ist schiessen, aber .50 BMG ist im Brünig explizit nicht zugelassen

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ja und am Ende, wenn alles verboten ist, wird es auch dem SSV an den Kragen gehen.. wann hören die Sammler, Jäger, SSV-Schützen, NichtSSV-Schützen in der Schweiz endlich auf, sich gegenseitig das Leben schwer zu machen? Die Salamitaktik der Waffengegner geht so prächtig auf..

Markus

nebenbei:

im Brünig kann man mit so ziemlich allem, was legal ist schiessen, aber .50 BMG ist im Brünig explizit nicht zugelassen

In unserem Schützenverein sind zwei Jäger im Vorstand, praktisch jeder von und sammelt Waffen und wir führen jährlich so ca. 3 Schiessen

mit nicht SSV Schützen durch. (Vereins, Behörden, Familiienschiessen. ) Die für und zuständige Gemeinderätin-Polizeiwesen-, ist mit ihrem Mann jedesmal mit Begeisterung dabei.

Unsere Schützenstube hat für ca. 70 Personen Platz.. Und jedesmal ist die bumsvoll, und dementsprechend ist die Stimmung!

Und ich kenne weitere Vereine bei denen ist es dasselbe.

Die Salamitaktik unserer Gegner wird also nicht so prächtig aufgehen...

Gruss Eric

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Hallo!

Jetzt bin ich aber verduzt,ich dachte immer die Schweiz sei das "gelobte Land" der Waffenfreunde.Ich hab nicht viel Einblick in die Organisation des CH-Schiesswesen und hab jetzt folgenden Eindruck (der vielleicht auch täuscht):

Kaufen kann man nahezu alles aber will man damit schiessen schaut es sehr bescheiden aus, da fast alle Stände in den Händen des konservativen SSV sind.Dort darf man wahrscheinlich nur mit der Sig210, der P220, Stgw57 und dem PE90 schiessen.Die Diszipline sind auch genau vorgeschrieben nach den Vorschriften der Armee.Alle Leute die was anderes besitzen sind auf private Schiesstände angewiesen oder können mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen......

Ist das wirklich so???Ich kann es fast nicht glauben!.

Gruss in die Schweiz!

Euromaster

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Hallo!

Jetzt bin ich aber verduzt,ich dachte immer die Schweiz sei das "gelobte Land" der Waffenfreunde.Ich hab nicht viel Einblick in die Organisation des CH-Schiesswesen und hab jetzt folgenden Eindruck (der vielleicht auch täuscht):

Kaufen kann man nahezu alles aber will man damit schiessen schaut es sehr bescheiden aus, da fast alle Stände in den Händen des konservativen SSV sind.Dort darf man wahrscheinlich nur mit der Sig210, der P220, Stgw57 und dem PE90 schiessen.Die Diszipline sind auch genau vorgeschrieben nach den Vorschriften der Armee.Alle Leute die was anderes besitzen sind auf private Schiesstände angewiesen oder können mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen......

Ist das wirklich so???Ich kann es fast nicht glauben!.

Gruss in die Schweiz!

Euromaster

Du hast das recht gut erfasst..mit wenigen Abweichungen ist die Situation so. 300m Stände gibt es landauf, landab. Aber eben vom SSV und da ist offiziell nur erlaubt, was Armeewaffe ist/war.

Markus

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Du hast das recht gut erfasst..mit wenigen Abweichungen ist die Situation so. 300m Stände gibt es landauf, landab. Aber eben vom SSV und da ist offiziell nur erlaubt, was Armeewaffe ist/war.

Markus

Ich muss da leider doch enige Korrekturen anbringen, da vor allem unsere deutschen Freunde nicht genau wissen können um was es geht:

Jeder schweizer Soldat muss während er dienstpflichtig ist, jährlich das sogenannte Obligatorische Programm schiessen.

(Mit seiner Ordonanzwaffe ,Gewehr oder Pistole) Damit er die Waffenkenntnisse nicht verlernt.

Somit sind die Wohngemeinden und der Bund verpflichtet, dass genügend Schützenhäuser und Scheibenstände mit der nötigen Infrastruktur stehen. Also werden diese Vereine die die Anlässe organisieren mit Munition und dem Unterhalt der Schützenhäuser finanziell unterstützt.

Darum schreibt der Bund den Vereinen vor, dass nur mit Ordonanzwaffen geschosssen werden darf. Es gibt neuerdigns Ausnahmen. Mit der Gock 17, 19 oder 26, mit der Spinx 3000 und der SIG 3PC darf ab 1. Jan. 07 auch geschossen werden.

Dass diese Behörden natürlich kein Interesse daran haben, dass die Vereine nebst der Bundeshilfe noch zusätzlich Geld verdienen, indem sie die Anlage für weitere Schiessen vermieten ist für mich nachvollziehber.

Auch darum, weil jedes Schiessen Anfangs Jahr in der Zeitung publiziert werden muss, und nur eine gewisse Anzahl von Schiesstagen durchgeführt werden darf.

Wegen dem Schiesslärm, vor allem der 300m Anlagen, werden die Vereine schon genügend angegriffen!

Es grünt auch in der Schweiz. Leider.

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Darum schreibt der Bund den Vereinen vor, dass nur mit Ordonanzwaffen geschosssen werden darf. Es gibt neuerdigns Ausnahmen. Mit der Gock 17, 19 oder 26, mit der Spinx 3000 und der SIG 3PC darf ab 1. Jan. 07 auch geschossen werden.

Eric, wieso erst ab Januar 07? Die von dir genannten Waffen sind schon seit 01. 04. explizit als Ordonnanzähnliche Waffen erlaubt.

Nachzulesen im "Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanz- und ordonnanzähnlichen Waffen im Schiesswesen ausser Dienst"

Dass aber überhaupt so ein Zirkus drum gemacht wird ist meines erachtens völliger Schwachsinn. Für die ofiziellen Anlässe wie Bundesprogramm Schiessen oder Feldschiessen sehe ich es ja noch ein. Was soll aber so böse sein wenn ich mit einer S&W in 9mm Para oder einem 38 Special Revolver schiesse? Da die Zahl der Schützen immer geringer wird sollten wir froh sein um jeden der auf den Stand kommt und Spass am Schiessen hat. Bei uns wird das auf jeden Fall so gehandhabt, dass Du alles Schiessen darfst solange das Kaliber den Ordonnanzwaffen ähnlich ist (9mm, 38 Spec., .223 Rem, etc.) :pro:

Es geht eben auch anderst...

Grüsse,

Zeno

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Jeder schweizer Soldat muss während er dienstpflichtig ist, jährlich das sogenannte Obligatorische Programm schiessen.

(Mit seiner Ordonanzwaffe ,Gewehr oder Pistole)

Sorry Eric aber da muss ich dich korrigieren. Soldaten die als persönliche Waffe im Dienst die Pistole führen wie meinereiner sind nicht schiesspflichtig und vergesse bitte nicht alle Soldaten die waffenlosen Dienst machen bzw. schiessuntauglich sind, denn diese sind natürlich auch nicht schiesspflichtig. Erst Ab Stufe Subaltneroffiziere, kann mich irren bitte nicht daran festnageln, müssen auch Leute die im Dienst nur die Pistole als persönliche Waffe führen, das Obli mit der Pistole absolvieren. Bin mir aber nicht sicher ob dies in der Armee XXI auch noch so gehandhabt wird bezüglich Regelung Subaltneroffiziere.

Nochwas: Die aktuelle Schützenvereinsituation mit den sehr starren Regeln vom SSV diesbezüglich, ist mitunter ein Grund weshalb ich kaum Langwaffen besitze und mich eher auf Kurzwaffen spezialisiert habe, denn diese kann ich im Schiesskeller fast ohne Beschränkung benützen. Mit der Langwaffe auf 25-35 Meter schiessen im Schiesskeller wie in den meisten Schiesskellern halt üblich macht für mich mit der Langwaffe eher weniger Sinn.

@ Weini

Ordonnanz kann auch Polizei, Zolll usw. heissen, deshalb ist zum Beispiel auch die Sig P 226 und Glock 19 zugelassen welche aber offziell nie Armeewaffen waren, aber bei einigen Kantons oder Stadtpolizeien geführt werden.

.308 Win ist nicht zugelassen da kein Ordonnanzkaliber dafür aber die 7,5 x 55 Swiss alias GP 11

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Bis auf Eric, haben hier, vor allem viele junge Schweizer User, wenig bis keine Ahnung, wie das mit dem ausserdienstlichen Schiesswesen in der Schweiz funktioniert.

Um hier solche peinliche, irreführende und unnötige Diskussionen zu vermeiden, biete ich euch (vielleicht auch Eric?), im Sinne einer Dienstleistung, per PN mein Fachwissen als Pistolenschützenmeister 50/25 Meter, Jungschützenleiter 300 Meter und Combat Schützenmeister (IPSC Security Officer) an. Ausserdem verweise ich auf das Hilfsmittelverzeichnis.

Es gurkt mich einfach langsam an, immer wieder den gleichen Schwachsinn lesen zu müssen! Vor allem wenn man bedenkt, das Waffengegner und Organisationen wie z.B. der Friedensrat etc. hier mitlesen.

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@ Weini

Ordonnanz kann auch Polizei, Zolll usw. heissen, deshalb ist zum Beispiel auch die Sig P 226 und Glock 19 zugelassen welche aber offziell nie Armeewaffen waren, aber bei einigen Kantons oder Stadtpolizeien geführt werden.

.308 Win ist nicht zugelassen da kein Ordonnanzkaliber dafür aber die 7,5 x 55 Swiss alias GP 11

Das heist also, das ich mir noch ein SIG Stg kaufen müßte, um auf diesen Ständen zu schießen? Und wo bekomme ich dieses Verzeichnis her? Gibt es auch andere Stände, als diese bewussten?

Ne Menge Fragen, aber so sind wir Deutschen halt.

Mfg Weini

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Hallo ArmorPiercer:

Es wäre eigentlich noch interessant zu wissen, wie und wo du die SIG 552 Command bekommen hast...

Als Vizepräsident und 1. Schützenmeister eines langjährigen Schiessvereins muss ich dich enttäuschen Cooles Gefühl, was?: Mit dieser Waffe wirst du offiziell auf keinem schweizerischen 300m Schiesstand schiessen dürfen!

Der will ja auch kein Bundesprogramm damit schiessen. Nehme ich jetzt mal an?

Auch nicht mit 2.6 oder 10 Stützen...!

Es wird dir kein Schützenmeister erlauben, mit der Command in Stellung zu gehen.Keiner? Wieso nicht? Weil Du es gerne so hättest? Ich habe auf 300m Ständen schon ganz Anderes Geschossen. Da hat nicht mal das Kaliber gestimmt. Alles was man braucht sind nette Leute.

Im Schiesstand hat der Schützenmeister Polizeibefugnisse. POLIZEIBEFUGNISSE? Wie bist Du den drauf? Träumst wohl davon die Schütze nach illegalen Objekten durchsuchen zu können? Danach werden sie dann von Dir verhört (Natürlich mit der Stasilampe im Gesicht.) und mit Deinem Gummiknüppel (der ist übrigens für Dich wirklich verboten) prügelst Du die Sünder in Handschellen in Deinen Privatknast?

Nichts für Ungut. Aber die Gesetze sind nun mal so GESETZE??!!?!?? Von welchem Gesetz redest Du? Dem Schützenmeister-Gesetz? und die Command ist nun wirklich keine Ordonanzwaffe Klar aber dafür sind natürlich Tannerstutzen oder Standardgewehre Ordonanzwaffen.. Und die Schützenhäuser werden vom Bund und den Gemeinden unterstützt (solange es das Obli noch gibt), und die sagen wie der HaseEr will auf Scheiben schiessen, nicht jagen. läuft. Wie nun, ich dachte der Herr-Polizist-Schützenmeister sei der Gott im Stand?

Gruss Eric

Übrigens: Die Comand ist eine Superwaffe. Kannst Du ja natürlich beurteilen weil? Äh Du hast so eine Waffe doch wohl nicht schon - illegalerweise - geschossen? Aber eben: Benützen sollte man sie können. Frag doch mal Brünig Indoor an.

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@mühli

Ich kann Dir versichern dass ich die Vorschriften kenne, und weiss sicher, dass Pistolenträger kein OP schiessen müssen.

Aber das alles unseren deutschen Kollegen erklären zu müssen, würde doch wirklich zu weit führen. Soll ich ihnen auch noch die RS , den WK, den Zwang zum weitermachen, Durchdiener etc. etc. erklären?

Ein begeisterter Pistolenschütze geht sowieso freiwillig an das OP!

Gruss Eric

Im übrigen glaube ich dass diese Threads sowieso in das SWM gehört. Das Interesse über die schweizer Schützenstände ist bei unseren deutschen Kollegen vermutlich klein.

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@swiss-shooter

Beste Dank.

Es ist schön, einen Fachmann für das ausserdienstliche Schiesswesen bei sich zu wissen!

Beachte doch bitte den Beitrag von diesem 3Gun. Selbstverständlich kann dieser Mensch nicht ernst genommen werden. Aber es zeigt doch auf, mit was für Miesmachern wir uns abgeben müssen.

So nun genug der Öffentlichskeitsarbeit. Wie du schreibst: "Der Feind liest mit".

Selbstverständlich bin ich bereit Fragen zu beantworten , die nicht an die Öffentlichkeit gehören. Die Adresse ist ja bekannt.

Und da Du nebst 300m Jungschützenleiter auch noch Schützenmeister Pistolen bist, würde ich mir erlauben, bei kniffligen Fragen über Kurzwaffen, die Fragen an Dich weiterzuleiten.

Gruess und guet Schuss, Eric

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müssen auch Leute die im Dienst nur die Pistole als persönliche Waffe führen, das Obli mit der Pistole absolvieren. Bin mir aber nicht sicher ob dies in der Armee XXI auch noch so gehandhabt wird bezüglich Regelung Subaltneroffiziere.

@ mühli:

Subalternoffiziere (Lt., Oblt.), die mit einer Pistole ausgerüstet sind (Pers. Waffe), haben die Möglichkeit ihre Schiesspflicht (Obligatorisches Bundesprogram) auf 25 Meter mit der Pistole zu erfüllen. Sie haben die Möglichkeit! Weil, wenn sie noch zusätzlich ein Lehsturmgewehr 90 haben, können sie ihre Schiesspflicht auch damit erfüllen!

Mit anderen Worten: Wer als Lt./Oblt. im Besitz (nicht Eigentum/Pers. Waffe) eines Stgw. 90 kann wählen, womit er seine Schiesspflich erfüllen will.

Si ist es und nicht anders.

@ Eric: Sei mir nicht böse, aber zu Post's wie demjenigen von 3Gun nehme ich keine Stellung mehr. Da kannst Du gerade so gut einem Hund an den Arsch spucken!

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@ mühli:

Subalternoffiziere (Lt., Oblt.), die mit einer Pistole ausgerüstet sind (Pers. Waffe), haben die Möglichkeit ihre Schiesspflicht (Obligatorisches Bundesprogram) auf 25 Meter mit der Pistole zu erfüllen. Sie haben die Möglichkeit! Weil, wenn sie noch zusätzlich ein Lehsturmgewehr 90 haben, können sie ihre Schiesspflicht auch damit erfüllen!

Mit anderen Worten: Wer als Lt./Oblt. im Besitz (nicht Eigentum/Pers. Waffe) eines Stgw. 90 kann wählen, womit er seine Schiesspflich erfüllen will.

Si ist es und nicht anders.

@ Eric: Sei mir nicht böse, aber zu Post's wie demjenigen von 3Gun nehme ich keine Stellung mehr. Da kannst Du gerade so gut einem Hund an den Arsch spucken!

@Swiss- shooter: So ist es. Kranke Menschen müssen zum Arzt, und nicht in unser Forum. Und ich bin kein Arzt, darum gebe auch ich keine Antworten mehr auf Beleidigungen die gleich lauten oder ähnlich sind.

Gruss, Eric

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@admin

bitte schieb doch den Thread in das SWM-Forum..passt dort besser hin..

Markus

@eric und swiss-shooter

mag sein, dass 3Gun heftig war, aber ganz so unrecht hat er auch wieder nicht in allen Punkten. Abgsehen davon bringen dann zurückbeleidigende Antworten auch nicht so viel ;) ansonsten: freut euch über jeden aktiven Schützen, sei er nun SSV oder nichtSSV oder beides. Die Eigenschaft "Waffenbesitzer" sollte uns vereinen, nicht trennen IMHO

Ich für meinen Teil bin in einem SSV-Verein, damit das 90er, das 57er und der K11 und K31 was zu tun haben und meine anderen Waffen werden meistens im Schiesskeller benützt. Verstehe beide Seiten daher

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@swiss-shooter

Beste Dank.

Es ist schön, einen Fachmann für das ausserdienstliche Schiesswesen bei sich zu wissen!

Beachte doch bitte den Beitrag von diesem 3Gun. Selbstverständlich kann dieser Mensch nicht ernst genommen werden. Aber es zeigt doch auf, mit was für Miesmachern wir uns abgeben müssen.

So nun genug der Öffentlichskeitsarbeit. Wie du schreibst: "Der Feind liest mit".

Selbstverständlich bin ich bereit Fragen zu beantworten , die nicht an die Öffentlichkeit gehören. Die Adresse ist ja bekannt.

Und da Du nebst 300m Jungschützenleiter auch noch Schützenmeister Pistolen bist, würde ich mir erlauben, bei kniffligen Fragen über Kurzwaffen, die Fragen an Dich weiterzuleiten.

Gruess und guet Schuss, Eric

Nun, Dein Beitrag las sich schon sehr nach Schützenhaus-STASI. Für mich ist jeder Sportschütze oder Jäger ein Kollege.

Es gibt schon genug bei den Gegnern, die anderen sagen wollen was Gut und was Recht ist. Bei den Schützen braucht es das nicht auch noch.

Und wenn es an Argumenten fehlt ist es noch lange keinen Grund in die Sodomie auszuweichen oder andere als krank hinzustellen. Habe ich Dir gegenüber ja auch nicht gemacht obwohl ich Deine Einstellung schon sehr befremdlich finde.

Ob ich Schweizer bin oder nicht hat doch eigentlich keinen Einfluss auf eine Antwort. Ich bin zwar einer, aber ich denke mal, dass jeder der in der Schweiz schiesst auch was dazu sagen darf, oder?

Es hat zwar etwas gedauert, einen Schiessstand zu finden wo man etwas lockerer ist. Aber es gibt sie schon. Da scheisst man mit M1 Carbine, AR15, Accuracy oder sogar ner Desert Eagle.

Leben und leben lassen. Das solltet Ihr auch versuchen. Das Schiessen macht gleich nochmals so viel Spass.

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