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IGNORED

Waffe ohne Seriennummer


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

wie sieht es rechtlich mit einer Waffe aus, die keine Seriennummer besitzt?

Mir ist aufgefallen, daß bei verschiedenen Waffen im Kal. 4mm R zwar ein PTB Zeichen vorhanden ist, aber die Waffe keine Nummer besitzt. Wie ist die Argumentation bei der Anmeldung? Der SB wird wahrscheinlich nicht so begeistert davon sein. Eine Nummer möchte ich aber nicht einschlagen lassen.

Beide Waffen, die ich in dieser Form gekauft habe, waren 76 in eine WBK ohne Seriennummer eingetragen worden.

Steven

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Hallo

wie sieht es rechtlich mit einer Waffe aus, die keine Seriennummer besitzt?

Mir ist aufgefallen, daß bei verschiedenen Waffen im Kal. 4mm R zwar ein PTB Zeichen vorhanden ist, aber die Waffe keine Nummer besitzt. Wie ist die Argumentation bei der Anmeldung? Der SB wird wahrscheinlich nicht so begeistert davon sein. Eine Nummer möchte ich aber nicht einschlagen lassen.

Beide Waffen, die ich in dieser Form gekauft habe, waren 76 in eine WBK ohne Seriennummer eingetragen worden.

Steven

dito bei mir (4mm rz revolver).

haendler hat einfach den "text" im PTB-stempel als SN in die wbk eingetragen, und der SB hat's so abgesegnet. :eclipsee_gold_cup:

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Das ist natürlich auch eine Möglichkeit. :D

Eine fortlaufende Nummer muss dort aber auch ausnahmsweise nicht drauf sein, weil diese 4mm-Revolver - allerdings nur die mit PTB-Zeichen im Rechteck (Anlage II Abbildung 5 zur BeschussV) - zu den Ausnahmen nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WaffG zählen.

Die Teile müssen nicht mal ins Waffenherstellungsbuch eingetragen werden.

Bis auf die o.g. Ausnahme und Schusswaffen die der Beschusspflicht nach §§ 7 oder 8 BeschussG oder der Anzeigepflicht nach § 9 BeschussG unterliegen oder für wesentliche Teile von Schusswaffen gilt für Händler der § 24 Abs. 4 WaffG, nachdem nur Waffen mit fortlaufender Nummer gewerbsmäßig überlassen werden dürfen. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit.

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Wie finden wir jetzt nur wieder den Bogen zum eigentlichen Thema ? ;)

ich versuchs mal :rolleyes: : Bei mir wurde auch eine 4mm Waffe ohne Seriennummer eingetragen. Bei dem Feld " Herstellungsnummer " in der WBK steht ganz einfach " ohne " . Ich habe aber auch schon gehört/gelesen , das manche SB`s auf das einschlagen einer solchen bestanden haben, die Nummer wurde dann frei gewählt, bzw vom Sb vorgegeben.

Der Eintrag der Waffe hat bei mir noch eine besonderheit ( ich denke mal, das es eine ist B) ) : Der Voreintrag lautet auf : "Pistole, 4mm " nicht auf 4mmM20 oder 4mmRZ . Da ich nicht wusste, in welchem Kaliber die Pistole sein wird, habe ich um diesen Voreintrag gebeten und auch bekommen. Beim Eintragen der Waffe wurde das genaue Kaliber auch nicht nachgetragen.Ich habe insgesamt 2 Waffen in der Art eingetragen. Auch hat die WBK keinen Verweis auf darauf, das nur F- Waffen gekauft werden dürfen. Die 4mmRZ zumindest gibt es auch in der Version ohne F , sprich ohne Entlastungsbohrungen. Ob dies aber normal ist, kann ich nicht sagen.

Bei dem Stress , den ich vorher mit dem SB hatte, habe ich mich darüber gewundert, aber auch gefreut.

Greetz

PetMan

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Bei dem Feld " Herstellungsnummer " in der WBK steht ganz einfach " ohne ".

In den genannten Sonderfällen ist das so ja auch in Ordnung. Da braucht man keine Nummer frei wählen, auch wenn es echt rührend ist, dass eine Waffenbehörde offensichtlich auf diese Idee gekommen ist.

Traurig ist es nur, wenn es z.B. bei einer Flinte so gemacht wird. Bei alten WBK für Altbesitz sieht man das leider immer wieder... :icon13:

Die 4mmRZ zumindest gibt es auch in der Version ohne F , sprich ohne Entlastungsbohrungen. Ob dies aber normal ist, kann ich nicht sagen.

Bei dem Stress , den ich vorher mit dem SB hatte, habe ich mich darüber gewundert, aber auch gefreut.

Greetz

PetMan

Die Ausnahme, dass ohne Herstellungsnummer in die WBK eingetragen werden kann, betrifft u.a. alle mit Bauartzulassung versehenen Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 Millimeter Durchmesser und bis zu 15mm Länge oder mit einem Patronen- oder Kartuschenlager kleiner als 6mm Durchmesser und kleiner als 7mm Länge, bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird. Erwerb und Besitz ist bedürfnisfrei.

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