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IGNORED

Beschussfplicht


MilDot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Unter welchen Umständen darf ich als SpoSchü mit einem passenden Voreintrag eine Waffe erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber ausüben, wenn diese Waffe KEIN zugelassenes Beschusszeichen trägt.

Welche Fristen gibt es den notwenigen Beschuss durchführen zulassen?

Geschrieben

Ja danke! Das kenne ich schon ... aus Sicht des Überlassers ist das ja klar ...

Aber einem Verkäufer aus Dänemark z.b. interssiert das ja nicht ?!

Wie bringen denn die Schützen die Waffen zum Beschussamt, die sie z.b. aus den USA importieren?

Geschrieben
Wie bringen denn die Schützen die Waffen zum Beschussamt, die sie z.b. aus den USA importieren?

Ich mache es so, dass ich einen Termin beim Beschussamt vereinbare, BEVOR ich die Waffe beim Zoll abhole. Im Fall einer Kontrolle zuwischen Abholung und Beschusstermin kann ich so zumindest nachweisen, dass der Beschuss beabsichtigt ist.

Und dass mit der betreffenden Waffe noch nicht geschossen wurde, das kann man bei einer Neuwaffe leicht feststellen.

MP

Geschrieben
Verstehe Deine Frage nicht. Das Beschussamt kann man auch auf dem Postweg kontaktieren. Kein Problem...

:confused:

Ein Däne (Beschusszeichen bei uns nicht anerkannt) verkauft mir eine Waffe. Er schickt sie mir.

Ich hole sie vom Zoll ab / DHL bringt sie mir. Ich habe eine Waffe ohne Beschuss.

Wie komme ich damit zu Beschussamt?

Wie schnell muss ich zum Beschussamt?

Geschrieben
:confused:

Ein Däne (Beschusszeichen bei uns nicht anerkannt) verkauft mir eine Waffe. Er schickt sie mir.

Ich hole sie vom Zoll ab / DHL bringt sie mir. Ich habe eine Waffe ohne Beschuss.

Wie komme ich damit zu Beschussamt?

Wie schnell muss ich zum Beschussamt?

Hier mal ein paar Link´s zu Beschussämter.

http://www.beschussamt-ulm.de/beschussamt/...ex.php?lvl=1847

http://www.beschussamt.de/

Wenn du Fragen zum Thema Beschuss und co. hasst einfach mal in Ulm oder bei einem anderen Beschussamt anrufen.

Ich habe schon ein paar mal in Ulm angerufen, die sind wirklich freundlich und helfen gerne.

Geschrieben

Du kannst die Kanone schon ohne Beschuß besitzen, nur eben nicht damit schießen.

Du bist ja quasi der Importeur, also bist Du in der Pflicht, die Kanone beschießen zu lassen, wenn Du sie in den Handel bringst oder damit schießen willst.

Machs wie schon geschrieben, lass dir den Stock schicken, meld den an, mach Termin aufm Beschußamt und gut is.

Ich hab auch schon Waffendealer erlebt, die Leuten WISSENTLICH Waffen ohne gültigen Beschuß überlassen haben, DAS ist NICHT GUT, ums mal vorsichtig auszudrücken.

Geschrieben

du darfst halt in D ohne Beschuss nicht schießen.

Ob du oder jemand anders damit im Ausland ggf. geschossen hast, interessiert keine Sau.

Meiner Meinung nach, ist die Beschusspflicht absoluter Schwachsinn, aber es ist halt eine Pflicht und leider muss man sich in unseren Ländern jedem Blödsinn unterwerfen.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Du kannst die Kanone schon ohne Beschuß besitzen, nur eben nicht damit schießen.

Du bist ja quasi der Importeur, also bist Du in der Pflicht, die Kanone beschießen zu lassen, wenn Du sie in den Handel bringst oder damit schießen willst.

Stimmt so nicht ganz. Beschußpflicht besteht, wenn Waffen ohne (gültigen) Beschuß in den Geltu8ngsbereich des Waffg (also nach Deutschland) verbringst. Wenn Du die Waffe selbst importierst, bist Du der Importeur und hast die Pflicht, beschießen zu lassen, egal, ob du sie behalten, selbst damit schießen oder weiter verkaufen wilst.

Geschrieben
Stimmt so nicht ganz. Beschußpflicht besteht, wenn Waffen ohne (gültigen) Beschuß in den Geltu8ngsbereich des Waffg (also nach Deutschland) verbringst. Wenn Du die Waffe selbst importierst, bist Du der Importeur und hast die Pflicht, beschießen zu lassen, egal, ob du sie behalten, selbst damit schießen oder weiter verkaufen wilst.

Bist Du Dir da sicher?

Aber eine zeitliche Regelung dafür gibt es ja schliesslich nicht... :rolleyes:

Geschrieben

Mein Problem ist halt, daß meine SBine sich da nicht so richtig sicher ist, wie zu verfahren ist. Das eröffnet mir

allerdings immer etwas mehr Spielraum, als sonst üblich ...

Ich "muss" ihr halt nur kurz und bündig erklären, wie und warum zu verfahren ist. Ich will die Waffe ja beshiessen

lassen, logisch ! Nur weiss sie nicht ob ich die Waffe ohne Beschuss transportieren darf ... weil ja ... siehe BeschussG §12

P.S. bitte keine Disskussionen über "meine" SBine :D

Geschrieben

So ich habe in Ulm angerufen. Der Zuständige Mitarbeiter sagte mir das es kein Gesetzt

gibt was einem SpoSchü verbietet eine Waffe ohne gültigen Beschuss zu erwerben/besitzen.

Sie muss aber zeitnah zum Beschuss vorgelegt werden, weil ja sonst das Bedürfniss

adabsurdum geführt wäre. Ich interpretiere mal mit Zeitnah soviel wie für die Eintragung in

die WBK vorgegeben ist, also 14 Tage.

Ich habe NICHT weiter nachgebohrt - weil mir diese Aussage zusagt :D

Was interessant ist, in Ulm sagte man mir ich könne die Waffe auch schicken OHNE den

teuren Service "Eigenhändig" da dort alle berechtigt sind Waffen entgegen zu nehmen.

Wenn man ein Waffenhändler zu Hause in der Nähe hat kann man sich die Waffe dann auch

wieder so preiswert zurück schicken lassen.

Geschrieben
Stimmt so nicht ganz. Beschußpflicht besteht, wenn Waffen ohne (gültigen) Beschuß in den Geltu8ngsbereich des Waffg (also nach Deutschland) verbringst. Wenn Du die Waffe selbst importierst, bist Du der Importeur und hast die Pflicht, beschießen zu lassen, egal, ob du sie behalten, selbst damit schießen oder weiter verkaufen wilst.

Moin,

Verständnisfrage: Darf der Besitzer einer Waffe ohne gültigen Beschuss (z. B. Sammler erwirbt Waffe von Sammler in D, kein Import) mit dieser in Deutschland schiessen?

Gruß

Horsti

Geschrieben
Moin,

Verständnisfrage: Darf der Besitzer einer Waffe ohne gültigen Beschuss (z. B. Sammler erwirbt Waffe von Sammler in D, kein Import) mit dieser in Deutschland schiessen?

Gruß

Horsti

NEIN

Geschrieben
Unter welchen Umständen darf ich als SpoSchü mit einem passenden Voreintrag eine Waffe erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber ausüben, wenn diese Waffe KEIN zugelassenes Beschusszeichen trägt.

Welche Fristen gibt es den notwenigen Beschuss durchführen zulassen?

Moin,

schick das Ding gleich weiter nach Suhl und gut iss.Keine zeitliche frist.KEIN schiessen ohne Beschuss.

MfG Piet/Peader

  • 5 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ich habe nochmal eine Frage zum Beschuß:

Ich möchte ein 98k beschiessen lassen(für Neue Gelbe WBK). Am liebsten lasern lassen, also Köln wenn ich richtig liege.

Das Beschußamt Kiel sagte mir auf meine Frage, ob man den Beschuß verdeckt anbringen lassen könne, das dies nicht gehe, da er sichtbar anzubringen sei. Nun meine Frage an Euch:

1. Ist es so, dass der Beschuß sichtbar sein MUSS?

2. Wenn er sichtbar sein muß, welchen Spielraum hat man zu entscheiden, wo die Zeichen hinsollen(damit es dennoch dezent aussieht)? Welche Lage würde sich anbieten? Hat da jemand Erfahrung, ob man da einen gewissen Einfluß hat?

Danke und Gruß

Pyle

Geschrieben

Es gibt doch sowas wie verdeckten Beschuss - habe mich damit nicht besonders viel befasst, da ich bisher überhaupt nur zweimal zum Beschussamt musste.

Aber für Sammlerwaffen wäre es ja oftmals wertmindernd wenn riesen Beschusszeichen drauf prangen.

Lediglich bei meinem kleinen NAA Mini Revolver fragte ich den Beschussbeamten wies mit nem verdeckten Beschuss aussieht und er nahm extram kleine Stempel, und brachte die Zeichen an nicht auf den ersten Blick sichtbaren Stellen an. So geschehen im Beschussamt München :icon14: Sehr freundliche Leute dort :icon14: Ich kann Dir nur empfehlen, wenn irgendwie möglich, auch selbst zum Beschussamt zu fahren.

Und hier die entsprechenden Fotos um zu verdeutlichen was ich meine:

Revolver als Ganzes:

Revolver mit Trommelachse:

UNTER der Trommelachse sind die Beschusszeichen:

IMI

Geschrieben
Ja danke! Das kenne ich schon ... aus Sicht des Überlassers ist das ja klar ...

Aber einem Verkäufer aus Dänemark z.b. interssiert das ja nicht ?!

Wie bringen denn die Schützen die Waffen zum Beschussamt, die sie z.b. aus den USA importieren?

Hi MilDot,

ich habe für meine 38 SA einen 9mm Para lauf erworben,

habe mit dem Beschußamt Köln einen Termin vereinbart, die Waffe wurde beschossen und ich konnte die gleich wieder mitnehmen.

Rechnung (kleines Geld ) wurde mir nachgeschickt.

DVC Klaus

Geschrieben
Hallo,

ich habe nochmal eine Frage zum Beschuß:

Ich möchte ein 98k beschiessen lassen(für Neue Gelbe WBK). Am liebsten lasern lassen, also Köln wenn ich richtig liege.

Das Beschußamt Kiel sagte mir auf meine Frage, ob man den Beschuß verdeckt anbringen lassen könne, das dies nicht gehe, da er sichtbar anzubringen sei. Nun meine Frage an Euch:

1. Ist es so, dass der Beschuß sichtbar sein MUSS?

2. Wenn er sichtbar sein muß, welchen Spielraum hat man zu entscheiden, wo die Zeichen hinsollen(damit es dennoch dezent aussieht)? Welche Lage würde sich anbieten? Hat da jemand Erfahrung, ob man da einen gewissen Einfluß hat?

Danke und Gruß

Pyle

Hi pyle,

mein 9mm Para Lauf wurde 2004 in Köln beschossen.

Das Beschußzeichen wurde seitlich zwischen dem Compensator und Verriegelungswarzen angebracht.

Wenn die Waffe zusammengebaut, ist dieser nicht sichtbar.

Tipp: Bau vor dem Beschuß an Deinem 98 K den oberen Handschutz ab, läßt Dir in diesem Bereich den Beschußstempel anbringen,

hinterher Handschutz wieder drauf und fertig ist die Laube.

DVC KLaus

Geschrieben

Hallo,

das heißt ich kann die Knifte ohne Handschutz und Unterring zum Beschußamt schicken und die mauln nicht rum?

Hat das jemand pratkisch schoneinmal ausprobiert? Ist dem "Beschiesser" freigestellt, wo auf dem Lauf er den Stempel setzt(solange er sichtbar ist)? Da gibt es in Deutschland doch bestimmt wieder eine Norm, die da einen Riegel vorschiebt, oder?

Gruß

Pyle

Geschrieben
Hallo,

das heißt ich kann die Knifte ohne Handschutz und Unterring zum Beschußamt schicken und die mauln nicht rum?

Hat das jemand pratkisch schoneinmal ausprobiert? Ist dem "Beschiesser" freigestellt, wo auf dem Lauf er den Stempel setzt(solange er sichtbar ist)? Da gibt es in Deutschland doch bestimmt wieder eine Norm, die da einen Riegel vorschiebt, oder?

Gruß

Pyle

Hi pyle,

Warum soll der denn maulen, nur wil es besch.....en aussieht ?

Für die 98er Systeheme werden ja auch Jagdschäfte angeboten, die sind auch oben ohne. :)

DVC Klaus

Hi pyle,

Warum soll der denn maulen, nur wil es besch.....en aussieht ?

Für die 98er Systeheme werden ja auch Jagdschäfte angeboten, die sind auch oben ohne. :)

DVC Klaus

Ps.: Meine Tippfehler haben Sythem :help:

:)

Geschrieben
Hallo,

das heißt ich kann die Knifte ohne Handschutz und Unterring zum Beschußamt schicken und die mauln nicht rum?

Hat das jemand pratkisch schoneinmal ausprobiert? Ist dem "Beschiesser" freigestellt, wo auf dem Lauf er den Stempel setzt(solange er sichtbar ist)? Da gibt es in Deutschland doch bestimmt wieder eine Norm, die da einen Riegel vorschiebt, oder?

Gruß

Pyle

Du kannst sogar keinen Beschussstempel anbringen lassen. Dies musst Du aber gut begründen können. Ein Vereinskamerad hat einen Revolver aus den Staaten erworben (altes Original) und musste den natürlich beschießen lassen. Sobald der Beschussstempel auf dem Ding geprangt hätte, wären 15-20% des Wertes des guten Stücke dahin gewesen. Dies leuchtete auch dem Beschussamt ein. Der Vereinskollege hat natürlich ein Zertifikat bekommen, dass den Beschuss eindeutig der Waffe zuweist.

Du kannst auch den Stempel so anbringen lassen, dass er innerhalb der Laufbettung liegt (ist z.B. bei meiner LePage der Fall). Der Stempel muss nur sichtbar sein - wenn Du den Lauf ausbaust ist er es ja auch ;) Ein paar nette Worte und eine kleine Aufmerksamkeit nach dem Beschuss(nicht Bestechung!) helfen meistens weiter.

  • 4 Wochen später...

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