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IGNORED

Waffen vererben/schenken ohne WBK


mr.610

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:confused:

Ich habe Dir die Frage gestellt warum Sie die Waffen abgeben soll/wird, wie kommst du

darauf einfach zu behaupten oder vorauszusehen das Sie Sie abgibt ???!!!!! :confused:

Sie wird die Waffen sicher behalten das ist doch eine klare Aussage- ich weiß was sie will.

Scheinst keine Produktiven Antworten geben zu können wie man ja schon öfter gesehn hat.

Das ist ein Forum um sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen das scheint da wohl vorübergegangen zu sein.

Wenn man keine freundliche oder helfende Antwort geben kann dann sollte man es lassen.

mit freundlichen Grüssen

@mr.610:

Bist du nicht in der Lage deine eigene Aussage in deinem Erstposting zu verstehen?

Genau diese ist die Grundlage für meine Antworten gewesen. Hü oder hott?!

Jetzt verstanden?? Falls nein, :heuldoch:

Nachsatz:

Speziell für dich nochmal deine Aussage:

.....

an meine Mutter vererbt ( hat keine WBK und auch kein Interesse daran ).

......

Martin

..... und wieder nur Zeit vergeudet, gell!?

Geschrieben

Auf jeden Fall scheint es nicht ratsam, Fundwaffen bei der Polizei abzugeben. Ein Bekannter hat ein altes Haus gekauft und bei Renovierungsarbeiten auf dem Dachboden einen alten 98er gefunden. Den hat er ganz brav bei der Polizei abgegeben.

Das Ergebnis war, dass kurz darauf ein ganzes Einsatzkomando seine Hütte auf links gedreht hat.

Vermutlich ist zersägen generell die einfachste und unproblematischste Lösung.

Greets - Pasche

Geschrieben
Auf jeden Fall scheint es nicht ratsam, Fundwaffen bei der Polizei abzugeben. Ein Bekannter hat ein altes Haus gekauft und bei Renovierungsarbeiten auf dem Dachboden einen alten 98er gefunden. Den hat er ganz brav bei der Polizei abgegeben.

Das Ergebnis war, dass kurz darauf ein ganzes Einsatzkomando seine Hütte auf links gedreht hat.

Vermutlich ist zersägen generell die einfachste und unproblematischste Lösung.

Greets - Pasche

Dazu eine eindeutige Aussage aus dem WaffG:

§ 37

Anzeigepflichten

(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,

2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

Geschrieben

Dark Angel: ich bin nicht beratungsresistenz, nur unseren Beamten der Polizei gegenüber sehr mißtrauisch.

Ich habe mir nur vorgestellt, wie ich mit nem Gewehr in der Tasche zur Polizei gehe, was da plötzlich los sein wird. Und da ich nicht auf Hausdurchsuchungen stehe(auch wenn ich nix zu verbergen habe), habe ich das Gewehr zurück gebracht, mit der Aussage, sie möchte das Teil doch bitte zur Polizei bringen.

Ich will damit einfach keinen Ärger haben.

Geschrieben

Moin,

ich verstehe das so, das man die Behörden informieren muß und NICHT die Waffen zur Behörde transportieren muß.

Ich transportiere doch nicht eine ungemeldete Waffe ohne irgendwelche Papiere irgendwohin, was soll man den bei einer Kontrolle machen?

Geschrieben

Das ist doch mal eine sehr gute Frage.

Muss ich meinen BüMa auf einen Kaffee zu mir einladen und er nimmt das Teil dann mit?

Oder wie soll sonst "Überlassen an einen Berechtigten" von statten gehen?

:confused:

Fragen über Fragen.

Geschrieben

Das regelt die Behörde. Wenn Du Deiner Anzeigepflicht nach § 37 WaffG nachgekommen ist, wird die Waffe entweder sichergestellt oder angeordnet, dass sie binnen einer angemessenen Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen wird und dies der Behörde nachgewiesen wird.

Wenn Dir die Behörde also grünes Licht für eine Überlassung gegeben hat, kannst Du in diesem Sonderfall auch ohne WBK selbst zum Berechtigten fahren.

Geschrieben
...kannst Du in diesem Sonderfall auch ohne WBK selbst zum Berechtigten fahren.

Kann man das nicht immer? Vorausgesetzt, man hat KEINE genehmigungspflichtige Waffe dabei... :lol::s75:

Neulich auf dem Stand:

"Entschuldige lieber Schützenkamerad, aber da ich selber keine WBK besitze, darf ich dich nicht mehr besuchen..."

*ein wenig Spaß muss sein...*

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