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IGNORED

Bedürfnis nach Schießstandwechsel


madmaxde

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Hi, bräuchte mal wieder euren Rat

unserer SGL ist die Standmiete bei unserem bisherigen Betreiber zu hoch, deswegen gehen wir ab Januar 2007 auf einen anderen, günstigeren Schießstand. Nun hat der bisherige Betreiber gedroht, unseren Wechsel an die zuständige Behörde zu melden, dann wären wir unsere „Halbautomaten“ los….

Auf dem neuen Schießstand sind bestimmte Übungen (z.B. Übung D.14 - ZG4 nach Sportordnung des BDMP) nicht möglich, die z.B. 2004 als Bedürfnis für mein US M1 Carbine als 4. Halbautomat geschossen und auch benötigt wurde.

Gibt es da wirklich Schwierigkeiten mit der Behörde?

Wir können doch auf dem neuen Schießstand andere Übungen mit den Waffen schießen. Ich dachte, dass Bedürfnis zum Waffenbesitz ist nach einem vorschriftsmäßigen Erwerb allein durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein anchgewiesen.

cu Madmax

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Wir können doch auf dem neuen Schießstand andere Übungen mit den Waffen schießen. Ich dachte, dass Bedürfnis zum Waffenbesitz ist nach einem vorschriftsmäßigen Erwerb allein durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein anchgewiesen.

So sehe ich das auch. :icon14:

Nun hat der bisherige Betreiber gedroht, unseren Wechsel an die zuständige Behörde zu melden, dann wären wir unsere „Halbautomaten“ los….

Die fauligen Zähne sollen den Typen rausfallen und Myriaden von Sackratten ihn auffressen! :peinlich:

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Nun hat der bisherige Betreiber gedroht, unseren Wechsel an die zuständige Behörde zu melden, dann wären wir unsere „Halbautomaten“ los….

Was ist denn das für ein ekeliger Zeitgenosse ? Da kann ich mich nur Sal-Peters Verwünschungen anschließen.

Oder liegen da sonstige "Zerwürfnisse" zu Grunde...

Im übrigen kann er an die Behörde melden, bis er schwarz wird...

ihr könnt eure Disziplinen auf irgendwelchen sonstigen, gemieteten, kommerziellen etc. Schießständen ausüben, und gut ist's. Ich sehe nicht, wie euch eine Behörde da waffenrechtlich etwas anhaben kann.

Gruß

karlyman

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Im übrigen kann er an die Behörde melden, bis er schwarz wird...

ihr könnt eure Disziplinen auf irgendwelchen sonstigen, gemieteten, kommerziellen etc. Schießständen ausüben, und gut ist's. Ich sehe nicht, wie euch eine Behörde da waffenrechtlich etwas anhaben kann.

Gruß

karlyman

:angry2: genau das ist ja der springende Punkt... bestimmte Disziplinen waren nur auf dem vorherigen Schießstand möglich und nun sind manche meiner Mitstreiter der Meinung, sie müssten nun die Waffen abgeben, die sie mit dem Bedürfnis genau für diese Übungen erhalten haben.

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Mal abgesehen, dass das von eurem bisherigen Standbetreiber nicht nett ist, würde ich das ja nach Bundesland vorsichtshalber ernst nehmen. Tatsächlich kann euch zwar nichts geschehen - lästige Nachfragen der Behörde werden aber wohl nicht zu vermeiden sein. Im Zweifel könnte ihr ja ab und an mal einen Stand anmieten auf dem die Disziplinen geschossen werden können. Und für euren alten Standbetreiber würde ich hier mal namentlich Werbung machen, damit kein anderer auf dessen Freundlichkeit reinfällt.

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Es ist imho nirgends im WaffG vorgsehen, dass Standbetreiber der Behoerde einen Mieterwechsel melden muessen (oer hab ich was uebersehen?). Ergo Verstoss gegen Datenschutz, kann teuer werden, sollte man ihm mal vorher sagen, so als freundschaftlichen Tipp. Dann laest ers sicher bleiben.

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Natuerlich kann man da was machen. Die Bussgelder koennen auch schon fuenfstellig werden.

Wenn keine gesetzliche Grundlage besteht, hat der NICHTS zu melden. Tut ers doch, Anzeige.

Wies mit privatrechtlichen Schritten aussieht, muss ein Anwalt genauer klaeren, moeglich, dass er auch noch Schadenersatz zahlen darf.

Nur weil der Moloch Staat den Datenschutz fuer sich praktisch abgeschafft hat, bedeutet das nciht, dass man sich von Privaten alles bieten lassen muss. Im gegenteil, so loechrig wie der Datenschutz im oeffentlichen Bereich ist, so strikt und knebelnd ist er im privaten Bereich.

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Hab grade nochmal im BDSG nachgesehen.

Wir sprechen hier von einer Straftat, die der Betreiber moeglicherweise begehen wuerde.

Nicht nur ner Owi. Weil er die Daten ja zum Zwecke der Schaedigung der Betroffenen weitergeben wuerde.

Hui, das kann richtig uebel werden, man sollte das nicht unterschaetzen.

Sagt dem Knuelch also im Vorfeld, dass ihr ihn anzeigen wuerdet, wenn er die Daten an die Behoerde weitergeben wuerde. Und wenn ers doch macht, dann nehmt nen Anwalt und lasst den die Sache formulieren.

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Du bist doch im BDMP! Der hat eigene Schießstände, die sämtlich die Disziplinen für Halbautomaten ermöglichen und es werden ständig entsprechende Wettkämpfe durchgeführt, an denen ihr teilnehmen könnt und vermutlich gelegentlich auch nehmt - ergo: nix is mit entfallenem Bedürfnis.

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Hab grade nochmal im BDSG nachgesehen.

Wir sprechen hier von einer Straftat, die der Betreiber moeglicherweise begehen wuerde.

Nicht nur ner Owi. Weil er die Daten ja zum Zwecke der Schaedigung der Betroffenen weitergeben wuerde.

Hui, das kann richtig uebel werden, man sollte das nicht unterschaetzen.

Sagt dem Knuelch also im Vorfeld, dass ihr ihn anzeigen wuerdet, wenn er die Daten an die Behoerde weitergeben wuerde. Und wenn ers doch macht, dann nehmt nen Anwalt und lasst den die Sache formulieren.

Genau so würde ich es auch machen. Aber man brauch keinen Anwalt um eine Anzeige zu erstatten.

Man muss bei der Anzeige auch nichts beweisen. Dieser Type wird sich dann schon wundern wenn er auf einmal Post vom Staatsanwalt bekommt :gutidee:

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Und wenn die ganze Sache jetzt richtig ernst gemeint und begründet dargelegt wird vom Ausgangsposter, so ohne Hintergedanken, liest man im nächsten Beitrag seinerseits Name und Adresse des pösen Puben.

Oder doch nicht? Die Anzeige wegen Datenschutz hat zwei Seiten, eine wurde hier zutreffend erläutert, die zweite ist bis jetzt nur Stammtischgequatsche ohne realen Hintergrund und könnte einem ohne Beweise sogar als Verleumdung ausgelegt werden.

Bezüglich des Bedürfnisses muß ich mich den Vorpostern anschließen, die der Meinung sind, daß dieses VÖLLIG unabhängig vom ANGEMIETETEN oder EIGENEM Stand ist, ich kann mir auch ohne Probleme ein sportordnungskonformes Bedürfnis auf einem kommerziellen Stand "zusammenschießen", entscheidend ist für mich, was in der Sportordnung meines Verbandes steht, und nicht die Zulassung des Standes meines Vereins.

mfg

Ralf

PS Ich stelle mir gerade das Gesicht unserer Standaufsicht vor, wenn ich auf dem 10m-LuPi-Stand unseres Vereins die 44er auspacken würde: Sorry, aber mein Bedürfnis auf dem eigenen Stand...

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:confused: das schweift jetzt alles etwas von meiner Eingangsfrage ab…

Ich wollte nicht wissen, ob man den alten Standbetreiber wegen Verstoß gegen den Datenschutz anzeigen kann, soll oder sonst was…

Mir geht es darum ob ich meinen 4. Halbautomat, den ich nach § 14 Abs. 3 WaffG mit Bedürfnisbestätigung meines Verbandes zum Schießen der Übung D.14 – ZG 4 BDMP erhalten habe, abgeben muss, weil auf dem neuen Schießstand diese Übung (s.o.) nicht mehr geschossen werden kann.

Der neue Schießstand liegt 22 Km näher und kostet nur die Hälfte der vormaligen Benutzungsgebühr. Leider hat er aber keinen 100 m Stand.

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Du bist doch im BDMP! Der hat eigene Schießstände, die sämtlich die Disziplinen für Halbautomaten ermöglichen und es werden ständig entsprechende Wettkämpfe durchgeführt, an denen ihr teilnehmen könnt und vermutlich gelegentlich auch nehmt - ergo: nix is mit entfallenem Bedürfnis
Manchmal hilft es, wenn man das liest, was andere schon geschrieben haben. Solange der nach § 15 WaffG anerkannte Schießsportverband, dem Du angehörst, über entsprechend geeignete, eigene Schießstände verfügt, bleibt auch das Bedürfnis erhalten. Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen!

CM :)

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