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IGNORED

Waffenaufbewahrung


KK-Shooter

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Geschrieben

Mit oder ohne Waffen?

Ich meine, wenn genügend darin liegen...

o.k., war nicht ganz ernst gemeint, aber so praxisfern ist der Gedanke doch gar nicht, oder? :)

Woher kommt denn diese ominöse Gewichtsgrenze? Knacken vor Ort nicht möglich, also mitnehmen?

Wenn dann das Schränkchen gut gefüllt ist mit ein paar KW und einigen Familienpackungen Mun, dürfte man die 200kg-Grenze locker knacken.

mfg

Ralf

Das Erhöhen des Gewichts durch Einlagerung von Mun hat dann auch noch den Vorteil, dass Aufschweißen als Öffnungsmethode nicht mehr in Frage kommt weil extrem gesundheitsschädlich.... :17:

Das muss dann aber unbedingt als Warnhinweis auf die Tresortür, sonst könnten die Tresorkmacker vielleicht noch Schadensersatz verlangen. :rotfl2:

Geschrieben

<_<

Soso die Muni mit im B-Würfel. Ich hoffe die ist in einem seperat abgeschlossenen Behältnis.

:bud:

Ich mach nur Spass :D

... vom mir jetzt eine nicht mal so theoretische Überlegung.

OK - Mun im B-Schrank ohne Innentresor = Pfui. Hier gehört die Mun bekanntlich in den ominösen Blechschrank mit Stangenriegelgedöns der ruhig neben dem B-Schrank stehen darf. Nur wie ist es umgekehrt? Ich habe einen unbewohnten Nebenraum auf gleicher Ebene wie die Wohnräume - halt mit einem separaten Eingang. Die Fenster sind vergittert und die Zugangstür ist ein 60 mm Sicherheitsdrumm mit 3-fach Verriegelung usw. Der komplette Raum übersteigt somit um ein vielfaches die Sicherheitsnforderungen wie die an den Mun-Blechschrank. Jetz stehen die B-Schränke also innerhalb dieses Blechschrankersatzes. Darf ich die Mun in diesem Raum einfach "rumliegen" lassen ?

Durch die Schließanlage ist sichergestellt, dass nur ich Zugang zu diesem Raum habe.

Geschrieben

... vom mir jetzt eine nicht mal so theoretische Überlegung.

OK - Mun im B-Schrank ohne Innentresor = Pfui. Hier gehört die Mun bekanntlich in den ominösen Blechschrank mit Stangenriegelgedöns der ruhig neben dem B-Schrank stehen darf. Nur wie ist es umgekehrt? Ich habe einen unbewohnten Nebenraum auf gleicher Ebene wie die Wohnräume - halt mit einem separaten Eingang. Die Fenster sind vergittert und die Zugangstür ist ein 60 mm Sicherheitsdrumm mit 3-fach Verriegelung usw. Der komplette Raum übersteigt somit um ein vielfaches die Sicherheitsnforderungen wie die an den Mun-Blechschrank. Jetz stehen die B-Schränke also innerhalb dieses Blechschrankersatzes. Darf ich die Mun in diesem Raum einfach "rumliegen" lassen ?

Durch die Schließanlage ist sichergestellt, dass nur ich Zugang zu diesem Raum habe.

Ich würde ein 3mm-Löchlein in die Tür bohren und einen kleinen Riegel annieten, der in das Türfutter greift, und schon sind sämtlichen Auflagen seitens des Gesetzgebers Genüge getan, oder?

mfg

Ralf

Geschrieben

Darf ich die Mun in diesem Raum einfach "rumliegen" lassen ?

Da dürfte das Problem sein, das der Raum nicht aus Blech ist.

Ansonsten hast Du diesen umgekehrten Fall ja beim so genannten Jägerschrank.

"Außen" also der Langwaffenbereich ist da ja nur Sicherheitsstufe A. Dort darf aber Kurzwaffenmunition drin liegen, die zu Kurzwaffen im B-Innenfach passt. Ist zwar irgendwie völlig Sinnbefreit, das man die Munni dann nicht gleich ins B-Fach packen darf, da man ja den A-Teil eh aufbrechen muss um an den B-Teil zu kommen, weshalb die getrennte Verwahrung keinerlei Sicherheitsplus bietet, aber WaffG und Logik sind eben 2 Sachen.

Am besten, wenn Du das ernsthaft vorhast, sprich mal mit deiner Behörde. Prinzipiell dürfen die ja abweichende Verwahrungskonzepte genehmigen.

.................

Was die Erhöhung des Gewichts angeht, wird warscheinlich die Frage aufkommen wie man gewährleistet das immer genug Munition da ist um das Mindestgewicht einzuhalten. Prinzipell scheinen solche Lösungen aber zu gehen, jedenfalls hab ich mal in einem Tresorkatalog (Hartmann? Format? ich weiß es nicht mehr) eine Lösung mit Gewichtsplatten die an der Verankerungsbohrung nur von innen Lösbar angebracht wurden gesehen.

War zwar irgendwie Schweineteuer hatte aber den Vorteil das man das ganze noch so Privat im kleinen Rahmen transportieren konnte, da es dann demontiert mehrere Gewichtsplatten waren.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Was die Erhöhung des Gewichts angeht, wird warscheinlich die Frage aufkommen wie man gewährleistet das immer genug Munition da ist um das Mindestgewicht einzuhalten. Prinzipell scheinen solche Lösungen aber zu gehen, jedenfalls hab ich mal in einem Tresorkatalog (Hartmann? Format? ich weiß es nicht mehr) eine Lösung mit Gewichtsplatten die an der Verankerungsbohrung nur von innen Lösbar angebracht wurden gesehen.

War zwar irgendwie Schweineteuer hatte aber den Vorteil das man das ganze noch so Privat im kleinen Rahmen transportieren konnte, da es dann demontiert mehrere Gewichtsplatten waren.

...prinzipiell musst Du aber vom Eigengewicht des Schrankes ausgehen und nicht vom Bruttogewicht mit Munition oder Waffen. D.h. die "Gefahrgüter" Waffen und Munition werden nicht als Mittel zur Gewichtserhöhung akzeptiert.

Inwiefern die Lösung mit den losen Gewichtsplatten vom WaffG abgedeckt ist kann ich nicht sagen, sollte aber zumindest genehmigungsfähig sein.

Gruß

GOH

Geschrieben

...prinzipiell musst Du aber vom Eigengewicht des Schrankes ausgehen und nicht vom Bruttogewicht mit Munition oder Waffen. D.h. die "Gefahrgüter" Waffen und Munition werden nicht als Mittel zur Gewichtserhöhung akzeptiert.

Wobei ich mir nicht sicher währe, in wieweit das wirklich vor Gericht bestand hat. Es geht ja darum das ein Einzeltäter den Schrank nicht einfach abtransportieren kann. Das ist nach dem Waffengesetz (genauer nach der Verordnung, im Gesetz findet sich nichts zu den Gewichten) ab 200 Kilo angeblich gegeben. Somit sollte es völlig egal sein wie diese 200 Kilo erreicht werden. Hauptsache der Täter muß mindestens 200 Kilo stemmen um den Safe mit zu nehmen.

Es steht zwar, das Gewicht des Behältnisses, aber wenn an einer Brücke steht "das Gewicht des Fahrzeuges" ist auch nicht das Leergewicht gemeint, sondern das was real die Brück belastet. Warum sollte das bei einem Einbrecher anders sein. Den interessiert auch nur welches Gewicht er real zum Auto schleppen muss.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Wobei ich mir nicht sicher währe, in wieweit das wirklich vor Gericht bestand hat.

.....

Warum sollte das bei einem Einbrecher anders sein. Den interessiert auch nur welches Gewicht er real zum Auto schleppen muss.

...probier es aus.

Ich denke nicht, daß wir hier die Bereiche Tresor und Fahrzeug vergleichen können.

Frag doch morgen einfach mal Deinen Sachbearbeiter und stell die Antwort hier ein.

Gruß

GOH

Geschrieben

...probier es aus.

Dafür muß ich erst mal 3 weitere Kurzwaffen beantragen... ich glaube das wirs schon genug Probleme bereiten die Morgen mal eben mit dem Bedürfnis, ich wollte wissen ob mein Schrank dann mit Munition beschwert sein darf, zu bekommen. <_<

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hey Leute, ich brauche noch einmal euren Rat. Also, ich hab heute im Baumarkt nen unheimlich billigen Klasse A Gewehrschrank gesehen. Wenn ich schaffer richtig verstanden habe, kann ich da meine KW und die Muni im Innentresor lagern. Is das korekt?

Geschrieben

Ich wollte nur nochmal sicher gehen, ob ich schaffer richtig verstanden habe und das war ja anscheinend nicht der Fall. Deshalb nochmal danke an alle, die mir vernünftige Antworten gegeben haben.

@donlotti: du kannst dir deine Bemerkung sonst wo hinschieben.

Außerdem zeigt die relativ hohe Anzahl von Aufrufen ja wohl, dass dies viele hier interessiert!

Geschrieben
Schau mal in § 13 Abs. 4 AWaffV genauer nach... (letzter Halbsatz)

Ist mir bekannt, ins Hauptfach darf nur Munition, die nicht zur dort aufbewahrten Waffe paßt. Ging aber etwas an der konkreten Frage (Lagerung im Innenfach) vorbei.

Geschrieben

Was ist an der Vorschrift der Munitionslagerung unverständlich ?

Es geht darum dass 2 Hindernisse überwunden werden müssen um an eine schießfähige Kombination Waffe/Munition zu kommen.

Wenn im A-Schrank die KW im B-Innenfach und die Munition der KW im B-Innenfach oder auch außerhalb gelagert ist dieser Forderung genüge getan.

Auch wenn die Mun außerhalb in einem extra Stahlblechschrank aufbewahrt wird.

Die Munition der LW im A-Schrank muß natürlich in das Innenfach oder einen Extra-Stahlschrank - eben um auch wieder zwei Hindernisse überwinden zu müssen.

Im 0-Schrank ist das nicht vorgeschrieben, weil hier ja schon durch die Doppelwandigkeit zwei Hindernisse vorliegen.

(Diese Doppelwandigkeit hat auch der B-Schrank - aber mit geringerer Blechstärke, und die reicht dem Gesetzgeber nicht um die selben Vorschriften wie für den 0-Schrank anzuwenden.)

Geschrieben

lieber Sesander, ich bin ein fríedfertiger Mensch-aber dumm anmachen lasse ich mich nicht. Das zum einen

zum anderen gibt es hier eine Suchfunktion, die speziell DIR sehr weiterhelfen würde, wenn Du Dir helfen lassen würdest als hier nur dumm rumzunölen.

Ich bestreite überhaupt nicht, daß das Thema interssant ist. Es wurde eben nur sehr häufig schon hier behandelt.

Ich hab es nicht nötig, auch nur einen weiteren Satz dazu zu sagen.

hasta

dl

P.S.: Der Ton macht die Musik

Geschrieben

Das mit der Bemerkung tut mir leid, ich werde sie sofort löschen. Ich war an dem Tag nicht gut drauf, weil eine Prüfung (Uni) anstand.

Zu der Suchfunktion: Hab ich ausprobiert, aber immer nur Bödsinn gefunden. Bzw. soviele Seiten gefunden, dass man unmöglich alle durchschauen konnte.

Gruß sesander!

Nachtrag: Tut mir leid, aber aus irgend einem Grund kann ich meine damaligen Beitrag nciht mehr editieren, also auch meine Bemerkung nicht mehr löschen.

Geschrieben

@sesander

Du kannst einen Beitrag bis etwa 1 Stunde nach Veröffentlichung eines Postings selber editieren danach erlischt die Editierungsfunktion. Einzige Möglichkeit danach wenn man nachträglich editieren will und selber nicht mehr kann, einen zuständigen Mod des jeweiligen Fachforums mit PN anschreiben und ihm erklären allenfalls bitten aus welchem Grund er bestimmte Textstelle(n) vom zum editierenden Posting er editieren soll.

Geschrieben

Ich will mich hier nicht klugscheissen, aber seit wann bekommt man mit 19 ne WBK?

Unterste Grenze für eine eigene KW ist ja wohl immer noch 21?

Wenn dem so ist, hat der Kollege ja noch 2 Jahre Zeit auf einen Schrank zu sparen.

Oder seh ich das falsch?

Geschrieben
Ich will mich hier nicht klugscheissen, aber seit wann bekommt man mit 19 ne WBK?

:confused:

Ab 18 kann ein Sportschütze Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner erwerben. Auf WBK versteht sich.

Und für Jäger geht meinses Wissens sogar alles ab 18.

Unterste Grenze für eine eigene KW ist ja wohl immer noch 21?

Nö... KK-Sportpistolen und auch Freie Pistolen kann man ab 18 Erwerben. Und soviel ich weiß kann man als 18-Jähriger Jäger ohne Altersbedingte Einschränkung im Kaliber seine 2 Fangschußwaffen beantragen.

Geschrieben
Und für Jäger geht meinses Wissens sogar alles ab 18.

Jepp. Für Jäger, Waffensammler, Brauchtumsschützen und Sachverständige gibt es keine mit § 14 Abs.1 WaffG vergleichbaren Sonderbeschränkungen.

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