Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Die Gewalt und das Monopol - Artikel über die Pflichten des Staates


rhodium

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das hier erwähnte "geeignete Mittel" gegen "jugendliche Schläger" anwenden zu wollen ist doch ungleich. Wenn sich jemand von Schlägern bedroht fühlt, soll er auch das "Schlagen" für die Selbstverteidigung erlernen. Daß man einem Schußwaffen besitzenden Verbrecher nicht abwehren kann, wurde von einigen realistischen Zeitgenossen in diesem Thema erwähnt.

Eigentlich ging's in diesem Thread um "Gewaltmonopol" und nicht um Selbstverteidigung--aber gut. Was die ungleichen Maßnahmen mit den jugendlichen Delinquenten angeht: Hier gab es einen Fall, in dem eine Gruppe Jugendlicher einen älteren Herrn totgeschlagen hat, und wofür? Um ihm eine Flasche Cola und ca. 7 Dollar stehlen zu können. Zugegebenermaßen ein extremes Beispiel, aber würdest Du wirklich einem sechzigjährigen Mann raten, er solle eben so lange Karatekurse belegen bis er sich gegen eine Gruppe von fünf sechzehnjährigen Mördern mit bloßen Händen wehren kann?

Das Argument, daß Schußwaffen in allen Fällen entweder unangemessen oder wirkungslos seien, ist sehr schön. Aber unsere Gewaltmonopolisten glauben es offensichtlich nicht, genausowenig wie die anderer Staaten, denn fast überall tragen Polizisten Schußwaffen und fast überall bekommen hochgestellte Politiker ohne allzuviele Schwierigkeiten einen Waffenschein.

aber die hier (und anderswo) erwähnten Gründe, unbedingt eine Schußwaffe besitzen zu müssen, teilweise nur, weil es ein Bürgerrecht darstellen soll, finde ich absurd.

Daß etwas ein Bürgerrecht ist, ist also kein guter Grund darauf zu bestehen? Wie wäre es dann mit dem Wahlrecht, Pressefreiheit, Recht auf einen fairen Prozess, Unverletzlichkeit der Wohnung? Es sagen doch viele Leute, daß man mit Wählengehen ohnehin nichts verändert--warum also alle zwei Jahre oder so die Gesellschaft spalten und eine große Aufregung machen? Pressefreiheit--geht das Recht auf den Abdruck von zugegebenermaßen idiotischen Karikaturen wirklich über eine harmonische Gesellschaft? Fairer Prozess--ein ehrlicher Bürger hat mit der Polizei keine Probleme und einen besonderen Schutz für Verbrecher brauchen wir eigentlich nicht! Unverletzlichkeit der Wohnung--wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht vor einer Kontrolle zu fürchten, oder etwa doch? Sind die Gründe für diese Freiheiten nicht genauso absurd wie die für den Waffenbesitz?

Um es polemisch zu sagen: Wenn Dir erzwungene Harmonie lieber ist als Freiheit, dann geh doch nach drüben (uhm...der Weg ist etwas weiter geworden; ich empfehle VR China oder Kuba) und laß die anderen frei sein.

Geschrieben

Wenn ich mir alte Filmaufnahmen von kriegsneurotischen Soldaten des 1. Weltkrieges ansehe, frage ich mich, wie der moderne Selbstverteidigungs-Waffen-Besitzer mit der Folge umgehen will, daß er einen Menschen in der Blüte seines Lebens, dahingemeuchelt hat?

Der Vergleich liegt gründlich daneben. Wenn es nur mit ggf. tödlicher Folge für den Angreifer zu verhindern war, dass dieser Angreifer meinen Kindern, meiner Frau oder mir das Leben nimmt oder schwerste Verletzungen zufügt, kann ich die mit der Waffe vorgenommene Abwehrhandlung sehr wohl vor mir selbst rechtfertigen. Das Gegenteil, nämlich eine mir mögliche Abwehr nicht geleistet zu haben, würde mich eher innerlich zerreissen.

Nicht falsch verstehen, niemand nimmt eine tödliche Abwehrhandlung auf die "leichte Schulter". Aber die Gleichsetzung mit Kriegstraumatisierungen aus dem Grabenkrieg ist sind in diesem Kontext unangebracht.

Das hier erwähnte "geeignete Mittel" gegen "jugendliche Schläger" anwenden zu wollen ist doch ungleich. Wenn sich jemand von Schlägern bedroht fühlt, soll er auch das "Schlagen" für die Selbstverteidigung erlernen.

Diese Auffassung ist selbst juristisch Unsinn.

Die "Bearbeitung" durch die erwähnten jugendlichen Schläger kann für den Angegriffenen ohne weiteres tödlich enden; die hierzulande geltenden Notwehrbestimmungen fordern zwar eine gewisse Angemessenheit der Abwehrmittel, verbieten aber nicht eine wirksame Abwehr gegen schwerste Bedrohungen der körperlichen Unversehrtheit oder des Lebens.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

...Um es polemisch zu sagen: Wenn Dir erzwungene Harmonie lieber ist als Freiheit, dann geh doch nach drüben (uhm...der Weg ist etwas weiter geworden; ich empfehle VR China oder Kuba) und laß die anderen frei sein...

Aha, deren Freiheit besteht also z.B. in der Nichtduldung und Ausweisung Andersdenkender. Da kommen wir der Sache doch näher, um es polemisch zu sagen ... <_<

Geschrieben

Eigentlich ging es doch um !!! WER SCHÜTZT UNS VOR DENEN DIE UNS SCHÜTZEN SOLLEN!!!

:appl: Genau ! da finde ich die (frühere?) Regelung für die Bobbys in England so richtig gut :pro:

Geschrieben
...die hierzulande geltenden Notwehrbestimmungen fordern zwar eine gewisse Angemessenheit der Abwehrmittel, verbieten aber nicht eine wirksame Abwehr gegen schwerste Bedrohungen der körperlichen Unversehrtheit oder des Lebens...

Eben !

Geschrieben

Eigentlich ging es doch um !!! WER SCHÜTZT UNS VOR DENEN DIE UNS SCHÜTZEN SOLLEN!!!

....könnten da nicht die englischen Bobbys ein Vorbild sein? mit Trillerpfeife und Gummiknüppel ohne Schusswaffen?

Geschrieben

....könnten da nicht die englischen Bobbys ein Vorbild sein? mit Trillerpfeife und Gummiknüppel ohne Schusswaffen?

Bobbys bei uns nein bei uns SEKs MEKs PSKs bewaffnet als wäre Krieg

Geschrieben

Ich finde es gut, daß die Polizisten in Deutschland bewaffnet sind. Der gewöhnliche Polizist versucht ja wirklich nur, die Leute zu schützen (zumindest alle die ich kenne). Und dazu braucht es manchmal eben etwas deutlichere Gewalt bzw. die Möglichkeit dazu.

Geschrieben

Jetzt kann ich leider nicht mehr folgen. Es gibt in D die Möglichkeit, einen grossen Waffenschein zu erlangen aber diese reicht nicht für den nötigen Selbstschutz "aller" aus. Trotzdem soll nicht jeder in den "Genuss" des wirksamen Selbstverteidigungsmittels Schusswaffe kommen können :confused:

Nicht Jeder, sondern nur Jeder, der Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen und an dessen persönlicher Eignung keine begründeten Zweifel bestehen und der außerdem eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließt.

Das sind doch absolut ausreichende Beschränkungen. Ein Bedürfnisnachweis bringt nichts und ist schon deshalb unangemessen, weil er dem Bürger ohne konkrete Hinweise unterstellt, dass er nicht verantwortungsbewusst damit umgehen wird und schon davon ausgeht, dass vom Bürger automatisch eine Gefahr ausgeht. Außerdem maßt sich ein Beamter an, die persönliche Situation des Bürgers besser beurteilen zu können, als dieser selbst.

Bei Wegfall des Bedürfnisnachweises würden vielleicht mehr Leute, als bisher legal eine Waffe führen, aber das ist doch weniger gefährlich, als wenn ungeübte Leute, die keinen entsprechenden Kurs belegt haben, keine Haftpflichtversicherung besitzen und deren Zuverlässigkeit nicht überprüft ist, mit nicht registrierten Waffen herumlaufen, die aus dem Balkan eingeschmuggelt wurden oder aus "privatisierten" Ostblockbeständen stammen, und das kann kein Gesetz verhindern.

Geschrieben

Das Märchen der unbewaffneten Bobbys hält sich leider auch in Deutschland noch. Diese Zeiten sind schon lange vorbei oder glaubt Ihr ein englischer Polizist tritt in Gunchaster (Manchester) den rivalisierenden Drogenbanden mit einem Gummiknüppel gegenüber ?

--> Leichtgläubiges dummes Wunschdenken irgendwelcher unwissenden Gutmenschen.

Geschrieben

...Nicht Jeder, sondern nur Jeder, der Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen und an dessen persönlicher Eignung keine begründeten Zweifel bestehen und der außerdem eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließt. Das sind doch absolut ausreichende Beschränkungen...

Nein, anscheinend nicht.

...Ein Bedürfnisnachweis bringt nichts und ist schon deshalb unangemessen, weil er dem Bürger ohne konkrete Hinweise unterstellt, dass er nicht verantwortungsbewusst damit umgehen wird und schon davon ausgeht, dass vom Bürger automatisch eine Gefahr ausgeht. Außerdem maßt sich ein Beamter an, die persönliche Situation des Bürgers besser beurteilen zu können, als dieser selbst...

Ist das nicht bei jedem Verbot der Fall ?

...Bei Wegfall des Bedürfnisnachweises würden vielleicht mehr Leute, als bisher legal eine Waffe führen, aber das ist doch weniger gefährlich, als wenn ungeübte Leute, die keinen entsprechenden Kurs belegt haben, keine Haftpflichtversicherung besitzen und deren Zuverlässigkeit nicht überprüft ist, mit nicht registrierten Waffen herumlaufen, die aus dem Balkan eingeschmuggelt wurden oder aus "privatisierten" Ostblockbeständen stammen, und das kann kein Gesetz verhindern.

Danach würde eine Aufhebung aller Geschwindigkeitsbeschränkungen dafür sorgen, dass niemand mehr zu schnell fahren kann, was die Sicherheit auf den Strassen deutlich erhöhen würde?

Abgesehen davon kann doch jeder Sportschütze nach dem WaffG. in Deutschland relativ einfach eine Waffe führen, egal zu welchem Zwecke. Deswegen verstehe ich die Aufregung eigentlich gar nicht ...

Geschrieben

Abgesehen davon kann doch jeder Sportschütze nach dem WaffG. in Deutschland relativ einfach eine Waffe führen, egal zu welchem Zwecke.

Dann musst Du offensichtlich ein anderes WaffG kennen als ich.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

:appl: Genau ! da finde ich die (frühere?) Regelung für die Bobbys in England so richtig gut :pro:

....könnten da nicht die englischen Bobbys ein Vorbild sein? mit Trillerpfeife und Gummiknüppel ohne Schusswaffen?

Angst vor Konkurrenz oder vor schlechten Bilanzen, weil sich dann jeder selbst schützen kann?

Oder lebst Du etwa vom Gummiknüppel- und Trillerpfeifenverkauf?

SAVAGE

Geschrieben

Das "erlaubnisfreie Führen" ist nur in der Nische des privaten, umfriedeten Bereichs zulässig. Leider bestehen Gefährdungen durch Gewaltkriminelle auch außerhalb des häuslichen Bereichs; genau betrachtet sogar vorrangig außerhalb...

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Das "erlaubnisfreie Führen" ist nur in der Nische des privaten, umfriedeten Bereichs zulässig. Leider bestehen Gefährdungen durch Gewaltkriminelle auch außerhalb des häuslichen Bereichs; genau betrachtet sogar vorrangig außerhalb...

Gruß,

karlyman

Da irrst Du ( und/oder hast nicht weiter gelesen .. ) ...

Geschrieben

....................

Abgesehen davon kann doch jeder Sportschütze nach dem WaffG. in Deutschland relativ einfach eine Waffe führen, egal zu welchem Zwecke. Deswegen verstehe ich die Aufregung eigentlich gar nicht ...

Erzähl den Leuten nicht so einen undifferenzierten Quatsch :peinlich:

Geschrieben

Nein, anscheinend nicht.

Ist das nicht bei jedem Verbot der Fall ?

Danach würde eine Aufhebung aller Geschwindigkeitsbeschränkungen dafür sorgen, dass niemand mehr zu schnell fahren kann, was die Sicherheit auf den Strassen deutlich erhöhen würde?

Abgesehen davon kann doch jeder Sportschütze nach dem WaffG. in Deutschland relativ einfach eine Waffe führen, egal zu welchem Zwecke. Deswegen verstehe ich die Aufregung eigentlich gar nicht ...

Ich glaube, da hast Du etwas falsch verstanden. Nach dem deutschen Waffenrecht ist es dem Sportschützen eben nicht erlaubt, eine Waffe zu führen, sondern nur eine solche zu besitzen und zum Sportschießen zu verwenden, außerdem verlangt selbst in diesem eingeschränkten Fall die Staatsmacht einen sogenannten Bedürfnisnachweis.

Das mit der Geschwindigkeitsbeschränkung ist kein guter Vergleich. Der passende Vergleich mit dem Waffenschein wäre der Führerschein. Braucht man dazu in D. einen Bedürfnisnachweis????

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung steht durchaus in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit der Sicherheit, während die bloße Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs noch nicht bedeutet, dass sie dazu missbraucht wird, andere zu gefährden. Wenn einer in der Fußgängerzone Amok fährt, dann macht er sich eben strafbar, aber wird deshalb für alle das Autofahren von einem Bedürfnisnachweis abhängig gemacht?

Es ist zwar für viele unvorstellbar, aber: Man kann eine Waffe auch, ebenso wie ein Auto verantwortungsvoll benutzen, ohne andere zu gefährden!!!

Geschrieben

... Man kann eine Waffe auch, ebenso wie ein Auto verantwortungsvoll benutzen, ohne andere zu gefährden!!!...

Was Dir als Sportschütze der Gesetzgeber ja auch nicht verbietet !

Geschrieben
So, dann zitier doch bitte mal Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste, und zwar Abschnitt 3. und 3.1. aus Eurem Waffengesetz ...

Warum wohl schrieb ich "undifferenzierten" Quatsch ?. Weil kaum jemand der kein Sportschütze ist ...Schusswaffen mit Funken-und Luntenzündung...... mit deiner Aussage in Verbindung bringen kann. Deshalb Fritzig 4x :peinlich:

ün fertsch

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.