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IGNORED

Wer weiß evtl. genauer um was es geht.....


walter

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Geschrieben

...bei einem anhängigen Prozeß vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. AZ 18K3814/05.

Nach meinen Informationen (die nur vom Erzählen kommen, also nicht sehr sicher sind) ginge es darum, ob die 18 mal schießen pro Jahr nur für die erstmalige Beantragung einer WBK erforderlich sind, oder generell auch für "Altschützen" zum Weiterbestehen des Bedürfnisses notwendig sind und von der Waffenbehörde im Rahmen von Aktionen geprüft werden können. Mit der Folge des Wiederrufs der Erlaubnis.

Geschrieben

Sonderbares Urteil. :o

Das Bundesinnenministerium hat schon lange klargestellt, dass sich die Bedürfniswiederholungsprüfung nach § 4 Abs. 4 WaffG nur auf Fälle bezieht, in den erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis nach dem 01.04.2003 erteilt worden ist. Die Waffenbehörde scheint das nicht interessiert zu haben... :huh:

Geschrieben
Sonderbares Urteil. :o

Das Bundesinnenministerium hat schon lange klargestellt, dass sich die Bedürfniswiederholungsprüfung nach § 4 Abs. 4 WaffG nur auf Fälle bezieht, in den erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis nach dem 01.04.2003 erteilt worden ist. Die Waffenbehörde scheint das nicht interessiert zu haben... :huh:

kanns du mir mal angeben wo das BMI die Klarstellung getroffen hat ?

Geschrieben

aufgrund dieses Urteils hat eine Waffenbehörde in Hessen die Schützen (wohlgemerkt die "Altgedienten") mit dem beigefügten Text angeschrieben. Die Aktion wurde wohl zwischenzeitlich zumindest vorläufig gestoppt wohl aufgrund von ProtestenWffgpr.doc

Geschrieben

aufgrund dieses Urteils hat eine Waffenbehörde in Hessen die Schützen (wohlgemerkt die "Altgedienten") mit dem beigefügten Text angeschrieben. Die Aktion wurde wohl zwischenzeitlich zumindest vorläufig gestoppt wohl aufgrund von ProtestenWffgpr.doc

Wieso schreiben die da eigentlich was von Schützenverein?

Bisher ging ich davon aus, daß es keinen gesetzlich begründeten "Zwang" gibt, Mitglied in einem Verein zu sein, sondern daß man Mitglied in einem anerkannten Verband sein muss.

Geschrieben

aufgrund dieses Urteils hat eine Waffenbehörde in Hessen die Schützen (wohlgemerkt die "Altgedienten") mit dem beigefügten Text angeschrieben. Die Aktion wurde wohl zwischenzeitlich zumindest vorläufig gestoppt wohl aufgrund von ProtestenWffgpr.doc

Bin auch eine Hesse Bub, aber Gott sei Dank noch angeschrieben worden. Mir ist auch in meinem engeren oder weiteren Dunstkreis keiner bekannt.

Gehörst Du etwa zu Herrn Wolf?!?

TD

Geschrieben
Sonderbares Urteil. :o

Das Bundesinnenministerium hat schon lange klargestellt, dass sich die Bedürfniswiederholungsprüfung nach § 4 Abs. 4 WaffG nur auf Fälle bezieht, in den erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis nach dem 01.04.2003 erteilt worden ist. Die Waffenbehörde scheint das nicht interessiert zu haben... :huh:

Sehe ich auch so. Leitet sich aus dem § nicht die einmalige Überprüfung der Bedürfnis nach spätestens 3 Jahren ab, oder wie muss man das lesen?

Zitat WaffG:

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen.

Geschrieben

Bin auch eine Hesse Bub, aber Gott sei Dank noch angeschrieben worden. Mir ist auch in meinem engeren oder weiteren Dunstkreis keiner bekannt.

Gehörst Du etwa zu Herrn Wolf?!?

TD

Korregde, ich bin (übrigens ein sehr zufriedener) Wolf-Kunde. Aber Wolf wars nicht, der hat zuviel Ahnung um sowas loszulassen und außerdem ist er kein Schützengegner. Im Gegenteil. Zumindest meine Erfahrung.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 18 K 3814/05 ist laut Aussage des FWR hinfällig . Durch die damals beauftragte Kanzlei wurden Rechtmittel eingelegt . Die zuständige Waffenbehörde hat darauf hin den zugrunde liegenden Bescheid zurück gezogen .

RP

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