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IGNORED

Wohin mit den Waffen wen man gehen müsste


mühli

Empfohlene Beiträge

 hab´ ich doch schon lange , und du hast sie alle gesehen ... also ...Alzheimer oder was ???

Jaaa, gesehen alle... aber nicht geschossen :rotfl2:

Außerdem ist doch bestimmt noch das eine oder andere gute Stück dazugekommen?

Wie ist das eigentlich, wenn ein 18 - 20jähriger plötzlich GK-Waffen erbt?

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An den Verein (s. auch oben, Beisp. von Hermes u.a.) vermachen, finde ich eine gute Idee. Auch befreundete Schützenkameraden wären eine gute Adresse. Will man allerdings vorrangig die Hinterbliebenen mit klingender Münze als Erbe beglücken, bleibt wohl eher der "normale" Verkauf in den Fachhandel o.ä.

P.S.: Ein Schützenkamerad von mir hat für den Fall seines überraschenden Ablebens eine Liste bzw. Sammlung von Rechnungen mit im Waffenschrank liegen, aus denen - für seine bessere Hälfte - die WAHREN Einkaufspreise seiner Schätze hervorgehen (nicht, dass sie mit den guten Stücken im Koffer und den "Schnäppchenpreisen" im Kopf, von denen er ihr beim Kauf jeweils berichtet hat, zum Händler geht und übervorteilt wird...).

Gruß,

karlyman

Dann bin ich also nicht der einzige, der die Sportgeräte immer zum "halben" Preis kauft...

Man(n) will ja schliesslich den Frieden im Haus!

Der Schütze oder Sammler der den WAHREN Preis seiner Prinzessin mitteilen darf, kann sich glücklich Schätzen!...

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Wie ist das eigentlich, wenn ein 18 - 20jähriger plötzlich GK-Waffen erbt?

Hhm,

gute Frage, da er ja keinen Mun-Erwerb mitbekommt sehe ich da jetzt keine Schwierigkeiten, da der Psycho-Test ja ausschließlich für uns irre Sportschützen ist (vgl. Jungjäger). Vielleicht weiss einer der Rechtsexperten hier mehr.

Gruß

Bounty

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Guten Morgen,

also ich habe das Thema bereits mit meinem besten Jagdfreund besprochen.

Sowohl er weiß von mir, alsauch ich weiß von Ihm, wo ich/er den Zugang zu meinem / seinem Tresor hinterlegt habe/hat.

Sollte einer von uns ableben, hat der jeweils andere die Aufgabe die Waffen offiziell an sich zu nehmen, zu vermarkten und den Hinterbliebenen (in meinem Fall, meine Mutter) den Erlös auszuzahlen.

Ganz einfach, und bei meinem besten Freund, der ja als Jäger ebenfalls berechtigt ist, ist das ganze auch kein Problem.

Grüße,

Govt.

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