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IGNORED

.50 BMG Repetierer auf neue gelbe WBK?


PieroS

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Geschrieben

Dachte, das wäre hier schon lange beantwortet. :o

Repetierbüchsen gehören zu den in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten. Mit Bedürfnisbescheinigung des Landesverbandes erfolgt wie auch bei anderen Waffen der Eintrag in die gelbe WBK. Wenns nicht bei Ausstellung der WBK bzw. nicht die erste Waffe auf die gelbe ist, muss sie halt einer Sportdisziplin aus der Sportordnung entsprechen. Stehts dort drin, wird eingetragen, sonst halt nicht. Wo ist das Problem ? ;)

zu diesem Thema (wie immer ) meine Anfrage an und die Antwort vom SB:

(siehe auch LINK)

ANFRAGE ---------------------------------------------

Hallo Herr xxxxx,

ich und einige Kollegen haben die neue Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 beantragt.

Für die Ausstellung wurde uns das Bedürfnis vom BSSB für dessen Sport-Ordnung und den dafür

geeigneten Waffen, die natürlich zuerst auch durch die Sportschützen-WBK gedeckt sind.

Wenn man nun im Besitz dieser WBK ist, dürfen dann nur Waffen erworben werden, die für die Disziplinen des BSSB geeignet sind, weil ja die WBK vom BSSB befürwortet wurde?

Meine Frage zielt darauf ab, daß der Antragsteller noch Mitglied eines anderen zugelassenen Verbandes ist,

und dort z.B. größere Kaliber als beim BSSB geschossen werden, es aber

z.B. auch eine Repetierlangwaffe

mit gezogenem Lauf ist, die grundsätzlich von der Sportschützen-WBK gedeckt ist.

Weist also die Sportschützen-WBK eine Zuordnung zum befürwortenden Verband auf?

Dies würde ja bedeuten, daß der Schütze, der Mitglied des BSSB und des Verbandes XY ist, Repetier-Langwaffen NUR bis Kaliber 8 mm erwerben darf, obwohl ja im Verband XY die Kalibergrenze höher liegt, aber die WBK vom BSSB befürwortet wurde.

Dies würde gleichzeitig bedeuten, daß man für verschiedene Verbände unterschiedliche Sportschützen-WBK

beantragen müsste!

Oder ist die Sportschützen-WBK nach Erhalt offen für alle geeigneten Waffen der vom Bundesverwaltungsamt zugelassenen Sportordnungen und Disziplinen, auch wenn der Erwerber nicht Mitglied anderer Verbände ist?

Oder ist die WBK nach Erhalt nicht mehr VERBANDSGEBUNDEN,

und man kann darauf alles erwerben, was

durch die Sportschützen-WBK gedeckt ist?

Herr xxxxx, zugegeben, dies ist eine sehr theoretische, aber trotzdem in

Schützenkreisen viel diskutierte Frage.

Es will ja auch keiner nach einem Erwerb Schwierigkeiten bekommen.

Vielen Dank im voraus für Ihre Auskunft,

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxx xxxxx

-----------------------------------------------------

ANTWORT----------------------------------------------

Sehr geehrter Herr xxxxx,

das Bayerische Staatsministerium hat in dieser Angelegenheit folgendes mit

geteilt:

"Zur Rechtsnatur der Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG wird darauf

hingewiesen, dass sie allgemein zum Erwerb der entsprechenden in § 14 Abs. 4

WaffG genannten Schusswaffen und Munition berechtigt. Einschränkungen

hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen sind nur insoweit gegeben,

als nach § 14 Abs. 2 letzter Satz maximal zwei Schusswaffen innerhalb von

sechs Monaten erworben werden dürfen."

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

MfG xxxxx (unser SB)

-------------------------------------------------------

Damit sollte doch, für Bayern, alles geklärt sein!?!

Also nix mehr Frage nach Disziplin!

(Bei mir stehen natürlich, außer der 2/6-Regelung, keine weitergehenden Beschränkungen drin!)

Also auch der Repetierer in 50 BMG.

Aber wie schon erwähnt: Wenn Njet vom SB, dann klagen!

Wolli

Geschrieben

Ich sehe das anders, aber gut...

Denn das Forum-Waffenrecht und das Verwaltungsgericht Würzburg (Urteil: Urteil Az.: W 5 K 04.1515) hegen hierzu eine andere Auffassung:

Ähem, Du verwechselst da was wesentliches. :wub: Das Zitat bezieht sich darauf, dass die Behörde nicht eine neue Bedürfnisbescheinigung des Verbandes fordern darf. Ist zwar absolut richtig, war hier aber nicht gemeint. :)

Das Bedürfnis wurde zur Ausstellung der gelben WBK nachgewiesen. Innerhalb dieses Bedürfnisrahmens können nun die in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten erworben werden, wobei natürlich jedesmal die ursprünglichen Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Liegt die Bedürfnisbescheinigung vor, hat das Amt bei der nächsten Waffe zu prüfen, ob auch für diese die Voraussetzungen gegeben sind. Dies tut es anhand der Sportordnung des entsprechenden Verbandes, bei Unkenntnis darüber (was eigentlich nicht sein dürfte, weil alle Behörden die vom BVA genehmigten Sportordnungen bekommen) zum Teil auch indem es direkten Kontakt zum Verband aufnimmt und dort nachfragt.

Somit sind nun hoffentlich die letzten Klarheiten beseitigt. :)

Geschrieben

Somit sind nun hoffentlich die letzten Klarheiten beseitigt. :)

Bitte noch die konkrete Antwort auf folgende einfache Fragen:

Worauf kann man Deines Erachtens eine Langwaffe in 50 BMG erwerben:

1. Alt-Gelb und Einzellader?

2. Neu-Gelb - (Befürwortung der WBK egal von welchem Verband)

3. Neu-Gelb - (Befürwortung der WBK nur von einem Verband der Disziplin hat, die für 50er offen ist)

4. Grün und Disziplin von Verband xy?

5. Grün und ohne existierende Disziplin einer Sportordnung

6. Wer hat sich in den einzelnen Fällen eines Vergehens schuldig gemacht, wenn solche Waffen eingetragen wurden?

Wolli

Geschrieben
............

6. Wer hat sich in den einzelnen Fällen eines Vergehens schuldig gemacht, wenn solche Waffen eingetragen wurden?

Wolli

:rotfl2:

wer wohl?

sicher der Verband und die Behörde, aber niemals der Schütze. :17:

Geschrieben

Bitte noch die konkrete Antwort auf folgende einfache Fragen:

Worauf kann man Deines Erachtens eine Langwaffe in 50 BMG erwerben:

1. Alt-Gelb und Einzellader?

Alle Einzellader-Langwaffen gehen generell auf alte gelbe WBK.

2. Neu-Gelb - (Befürwortung der WBK egal von welchem Verband)

Mit Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Landesverbandes für solch eine Waffe bzw. aufgrund einer solchen Sportdisziplin nach der Sportordnung des Verbandes des Antragstellers. In der Regel wohl also nicht.

3. Neu-Gelb - (Befürwortung der WBK nur von einem Verband der Disziplin hat, die für 50er offen ist)

Problemlos.

4. Grün und Disziplin von Verband xy?

Ebenfalls problemlos.

5. Grün und ohne existierende Disziplin einer Sportordnung

Nada, denn dann stellt der Verband auch keine Bedürfnisbescheinigung aus. Einzige Möglichkeit: nach § 8 WaffG ohne Verein, ist aber sehr schwierig.

6. Wer hat sich in den einzelnen Fällen eines Vergehens schuldig gemacht, wenn solche Waffen eingetragen wurden?

wurde bereits von alea beantwortet. :rotfl2:

Wolli

Geschrieben

Hast du von deiner SB dazu einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen?

Nein, brauche ich aber auch nicht, weil ich keine VRF wirklich benötige. Für nur einmal im Jahr Just for Fun auf Stahlplatten zu schießen, tu ich mir den Klageweg nicht an.

Mich würde mal interessieren, wie sie diese Position begründen will (Flintenkaliber/Büchsenkaliber ist schließlich im Zusammenhang mit der neuen gelben WBK völlig unerheblich).

Das müßte ihr dann ein Richter in seiner Urteilsbegründung erklären.... oder auch nicht, wenn er ihr Recht gibt :)

Tippfehler oder Erklärung bitte? :wub:

Fipptehler...Sorry. ;)

Übrigens hast Du da völlig Recht:

Vor den Erwerb hat der Herr den SB gesetzt!

Und zu Klagen ist eben doch nicht jeder Mannes Sache.

Jepp, genau so ist es. Ich habe bislang ein sehr gutes Auskommen mit den Damen und nur für ein "Haben will", obwohl ich es eigentlich gar nicht brauche, fange ich keinen Stress an. Im übrigen, wäre eine .50er, auch als Repetierer, für mich überhaupt kein Problem.... wenn ich denn eine bräuchte :D

Gruß Markus

Geschrieben

Für nur einmal im Jahr Just for Fun auf Stahlplatten zu schießen, tu ich mir den Klageweg nicht an.

Da kann ich dich absolut verstehen.

Es ist nur schade, dass diese und ähnliche Rechtsbeugungen durch Waffenrechtsbehörden weiterhin an der Tagesordnung bleiben, ohne dass man viel dagegen tun könnte. Natürlich kann man als Einzelperson klagen und wird wahrscheinlich sogar recht bekommen.

Leider wird aber selbst ein für den Kläger positiver Ausgang keine Folgen für die Rechtsbeuger haben. Leute wie Steegmann gehören für ihre vorsätzliche Mißachtung der Gesetze ins Gefängnis oder zumindest für immer aus der Politik entfernt.

Geschrieben

Es gibt wohl eine Disziplin bei einem nach §15 WaffG anerkannten Schießsportverband (DSU), welche das Kaliber .50BMG für Repetiergewehre hergibt:

DSU Repetiergewehr 100m mit Gruppe 4 "Magnumkaliber". Gruppe 4 "Magnumkaliber" ist zwar "nur" bis .460 definiert, jedoch gibt es den schönen Zusatz bei der Kalibereinteilung auf S.53 "Hier nicht aufgeführte Kaliber werden bei Bedarf, ihrer Leistung entsprechend, der jeweiligen Kaliberklasse zugeordnet".

Und da z.B. das neue Magnumkaliber .460 Steyr 16.000Joule Leistung bringt (in etwa vergleichbar mit .50BMG), ist meiner Meinung nach in dieser Disziplin .50BMG möglich.

Wie seht Ihr das?

Beste Grüße

PieroS

Geschrieben

Hallo Jungs und Mädchen...

habe gerade mal überlegt was passiert, wenn ich so eine "ultra-gemäße" 50er aus der Luke meiner Ansitz-Kanzel raushalte, eine Wildsau anspreche und ihr einen Kugel antrage....:

BUUUUUUUUMMMMMMMMMMM !.....

Stille:.............

Kanzel: quiiiiiiitsch, kipp...... umfallt.......

Ich:........auaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhh Schulter....., Mama....., Jammer........., Wimmer,...... heim will !

Schulter:.....blau, grün, gelb ......leucht, pulsierend schmerzt......

Ohren:......uaaaah, alles Taub.....daher die Stille oder der extreme Tinitus.....

Bier:........ keine Lust mehr......

Wild:......atomisiert !

Wildpret:..... ungefähr irgendwo da vorne auf 100 m Entfernung....in 50 qm im Umkreis.... also quasi überall da vorne....irgendwie......:-(

Beständer und Jagdherr: total sauer, weil: Kanzel umfallt, Wild quasi weg....(!), Jäger halbtod.....

Naja, hab noch nie eine 50er abgedrückt.... kommt die wirklich so übel wie ich mir das gerade ausgemaltg habe ?

Lg,

Govt

Geschrieben

Der SB hat warscheinlich recht...

Meine 9,3 x 74 R reicht mir auf der Jagd vollkommen, was so eine 50er kann, würde mich allerdings echt einmal interessieren....

Auf die Frage ob so eine auf Gelb geht...naja, wäre einen Versuch wert...

Eintragung wiefolgt

Repetier-Büchse .50BMG

Die meisten SB´s dürften damit eh net viel anzufangen wissen....

Oder ?!?!?

Geschrieben

Naja, hab noch nie eine 50er abgedrückt.... kommt die wirklich so übel wie ich mir das gerade ausgemaltg habe ?

Lg,

Govt

Hallo Governement,

ich hatte einmal Gelegenheit einige Schuss zu machen.

(dazu ein damals begonnener Thread)

Die Vorbereitungen waren:

Gehörschutz plus Ohrenstöpsel: Wird wirklich laut auf unserem geschlossenen Stand.

Mütze mit Schild nach hinten aufsetzen: Der umgeleitete Luftstrom von der Mündungsbremse könnte sie herunterreissen.

Die Scheiben links und rechts vom Stand hinausfahren: siehe Mütze!

Es war natürlich schon ein erhebendes Gefühl, diese große Patrone ins Lager einzuführen,

und zu versuchen (es war mein erstes Mal!) den Puls 'runterzubringen.

Dann schön zielen, wie man es gelernt hat, und den Abzug ganz langsam durchziehen.

Irgendwann gibt es ein Geräusch, das eher einer Explosion gleicht und sich nicht wie ein Schuss anhört!

Ansonsten war ich, dank der großen Mündungsbremse, vom geringen Rückstoß überrascht:

Ein 98er tritt mehr!

Also wie beim Zahnarzt: "Es tat überhaupt nicht weh!"

Insgesamt war es ein tolles Erlebnis, und ich danke dem WO-Mitglied, das es ermöglicht hat! :icon14:

Wolli

p.s. Zur Jagd, denke ich mir, ist eine Waffe in dem Kaliber eher ungeeignet.

Erstens das Gewicht der Waffe, und zweitens die Wildbretzerstörung, wie Du ja auch vermutest.

Geschrieben

Repetierbüchsen gehören zu den in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten.

.... muss sie halt einer Sportdisziplin aus der Sportordnung entsprechen.

Hallo SBine

wo genau steht das? Ich konnte im 14. Abs. 4 nichts finden. Da steht nur, daß ich u. a. Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen kaufen darf und sie binnen zwei Wochen eintragen lassen muß. Halten wir uns jetzt an das, was im Gesetz geschrieben steht oder an das, was die SBs für logisch halten?

Was soll falsch daran sein, wenn sich ein Sportschütze einen Rep. in .50 BMG zulegt? Die öffentliche Sicherheit wird nicht tangiert, der Händler freut sich und das Geld kommt in den Kreislauf. Bis das einige Sportschützen es nicht wahrhaben wollen, daß man so was einfach kaufen kann (scheinbar wirkt das 37er Syndrom noch nach) oder einige SBs und Ministerialbeamte es nicht glauben, was für ein Gesetz da geschaffen wurde, spricht doch wirklich nichts gegen den Kauf so einer Kanone. Was soll ich zwingend mit einer .50er schlimmeres machen können wie mit einer .300 WinMag?

Steven

Geschrieben

Merkwürdig. In meiner Fassung des § 14 Abs. 4 WaffG steht: "Sportschützen nach Absatz 2..."

Aber das weißt Du eigentlich selbst. Die weiteren Ausführungen zum Bedürfnis bzw. der Sportdisziplin erspar ich mir, weil sie hier schon längst mehrfach gemacht worden sind. <_<

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, bekommt die .50 BMG und bringt Geld in den Kreislauf. Also wo ist das Problem ?

Geschrieben

Vermutung. :D

Ich kann mir nur schwer vorstellen, warum der Gesetzgeber den deutschen Sportschützen in diesem Fall ein Zugeständnis machen sollte. Die Koppelung der gelben WBK an die Sportordnung des Antragstellers lässt sich leider ganz einfach begründen und wird deshalb meiner Meinung nach auch früher oder später kommen.

Geschrieben

Über die organisatorische Umsetzung einer solchen Koppelung mache ich mir ehrlich gesagt keine Gedanken. ;)

Versuchen wir es doch einmal andersrum:

Wie könnte man den Gesetzgeber denn davon überzeugen, dass auf die WBK für Sportschützen Waffen gekauft werden dürfen, die außerhalb der Sportordnung(en) des Sportschützen stehen?

Geschrieben

Hallo BeastyBoy

Sportordnungen sind Änderungen und Erneuerungen unterworfen. Wenn die Sportordnung eines Dachverbandes die .50BMG nicht hergibt, kann sie in einer anderen Sportordnung stehen. Gehen wir mal davon aus, du hast so ein Teil und wechselst den Verband. Dieser Verband gibt die Kanone lt. Sportordnung nicht her. Wirst du dann gezwungen, die Waffe zu verkaufen? Ich sehe auch keinen Sinn darin, bei Waffen, die nicht "deliktrelevant" sind, eine Einschränkung vorzunehmen.

Steven

Geschrieben

Du rennst bei mir offene Türen ein. :D

Natürlich ist es für die innere Sicherheit völlig irrelevant, welche und wieviele Waffen auf die gelbe WBK erworben werden. Wie du weisst, geht es bei der Waffengesetzgebung aber nicht um rationale Argumente.

Deshalb bin ich mir sicher, dass die WBK für Sportschützen früher oder später wieder relativiert wird, sei es durch die 2/6-Regelung oder durch die Koppelung an die Sportordnung.

Geschrieben

Ansonsten war ich, dank der großen Mündungsbremse, vom geringen Rückstoß überrascht:

Ein 98er tritt mehr!

p.s. Zur Jagd, denke ich mir, ist eine Waffe in dem Kaliber eher ungeeignet.

Erstens das Gewicht der Waffe, und zweitens die Wildbretzerstörung, wie Du ja auch vermutest.

Richtig. Dank Masseträgheit und Mündungsbremsen schiessen sich .50BMG deutlich sanfter als jeder K98.

Jagdlich sogar sinnvoll, da eben KEINE Wildbretzerstörung auftreten, die Murmel ist viel zulangsam, gibt mit Vollmantel nur ein schönes großes gestanztes Loch und das wars. Problem ist eben das Waffengewicht so dass es nur zu Ansitzjagden auf Schwarzkittel taugt.

Geschrieben

Jagdlich sogar sinnvoll, da eben KEINE Wildbretzerstörung auftreten, die Murmel ist viel zulangsam, gibt mit Vollmantel nur ein schönes großes gestanztes Loch und das wars.

Das wundert mich dann doch! :o

Da muss ich gleich nach Geschwindigkeiten googeln! ;)

Wolli

Nachtrag (auf die Schnelle):

.50 BMG 850 - 1035 m/s

.300 WinMag 900 m/s

30-06 820 - 850 m/s

.223 990 m/s

.375 H&H 800 m/s

Inwiefern ist das in Vergleich langsam?

Sind die anderen Jagdkaliber so viel schneller?

(Sorry, bin kein Jäger!)

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