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IGNORED

WBK beantragen mit oder ohne Bedürfnisnachweis?


DarkAngel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dein Vorstand muß Dir auf dem Antrag an den Verband lediglich Deine Mitgliedschaft und regelmäßige Teilnahme am Training bestätigen. Wenn das gegeben ist, sollte es für Ihn keinen Grund geben das nicht zu tun. Der Rest hat ihn eigentlich nicht mehr zu interessieren. Die wesentliche Seite drei ( das Bedürfnis ) wird vom Verband ausgefüllt und die wissen sicher den richtigen Verfahrensweg. Also Antrag von der DSB Seite ausdrucken, vom Vorstand das zwölfmonatige Training und das Vorhandensein der Schießanlage bestätigen lassen ( damit geht er ja keinerlei Risiken ein ) und alles , zusammen mit dem Schießbuch, an den Verband schicken. Geld überweisen. Bedürfnis wird geschickt. Dann auf zum Sachbearbeiter. Wenn der Vorstand seinen Teil ncht ausfüllen will, würde ich den Antrag trotzdem so weit wie möglich ausfüllen und zusammen mit dem Schießnachweis und einer entsprechenden Beschwerde an den Verband schicken. Anders kann es eigentlich nicht funktionieren aber zum großen Glück habe ich einen vernünftugen Vorstand UND einen vernünftigen Sachbearbeiter. ( Sollte jetzt Neid aufkommen bitte in den Alb-Donau-Kreis umziehen :D )

Geschrieben

Nächstes Jahr ist das Waffenrecht Gott sei Dank beim Bund und die Länder haben nichts mehr mitzureden.

Heinrich

Mal sehen ob das langfristig eine Verbesserung für die legalen Waffenbesitzer bringt.

Geschrieben

So,

nachdem ich nun mit unserem KV-Sportleiter gesprochen habe, stellt sich das ganze jetzt als einziger Kommunikationsfehler dar.

Der KV war der Annahme ich hätte bereits eine WBK -und zwar WBK Gelb alt und müsste deshalb erst einen Voreintrag für meine Repetierer in die Grüne bestätigen lassen- und hat den Antrag auf Bedürfnis deshalb zurückgewiesen.

Zudem nutzte mein El Presidente wohl auch noch die alten Formulare.

Also habe ich heute die Formulare nochmal ausgefüllt und werde diese am Sonntag nochmal an meinen Presidio weiterreichen, in der Hoffnung, daß nunmehr alles glatt geht.

Also hat sich das Knäuel doch noch aufgetrudelt.

Geschrieben
Der Gesetzgeber wollte, daß Du "den Schießsport" regelmäßig ein Jahr lang ausgeübt hast.
Genauer: "den Schießsport... als Sportschütze". Was auch immer sich da hineininterpretieren läßt.
Einige Länder haben dann wieder ihr eigenes Süppchen gekocht und verlangen von den Verbänden, daß nur das Bedürfnis bestätigt wird, falls der Kandidat erlaubnispflichtige Waffen geschossen hat.
Ihr eigenes Süppchen kochen wohl eher die Länder, die kein Training mit erlaubnispflichtigen Waffen fordern. Der Bund hatte das nämlich etwas anders geplant.

Aus dem Entwurf zur WaffVwV:

"§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

* - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat..."

Genau das wollte der Gesetzgeber nicht.
Das kann ich (leider) nicht so deutlich im Gesetz erkennen.
Nächstes Jahr ist das Waffenrecht Gott sei Dank beim Bund und die Länder haben nichts mehr mitzureden.
Hätten die Länder das Inkrafttreten der WaffVwV nicht verhindert, würden die Forderung nach Training mit erlaubnispflichtigen Waffen und das Erwerbsstreckungsgebot für die gelbe WBK bereits bundesweit Anwendung finden. Das wäre zwar gerechter - aber wäre es auch wirklich besser?
Geschrieben

Hallo,

leider wird in einigen Kreisverbänden zur Befürwortung ein GK-Waffe auch ein Nachweis darüber gefordert, dass auch regelmässig ein Jahr lang mit einer GK-Waffe geschossen wurde. Eine KK-Waffe reicht nicht!

Eine Nachfrage beim Landesverband bestätigte auch diese Aussage: Man muss die entsprechende Disziplin, für die man z.B. die GK-Waffe beantragt, eben regelmässig ein Jahr lang geschossen haben. Da ich beim DSB eine GK-Disziplin nicht mit einer KK-Waffe schießen kann, wird eben auch kein Bedürfnis für eine GK-Waffe ausgestellt, egal wie lange man bereits mit einer erlaubnispflichtigen Waffe (in diesem Fall KK-Waffe) geschossen hat.

Also heißt es für mich: 1 Jahr lang GK schießen und dann einen neuen Antrag stellen, auch wenn ich bereits seit 1982 im Besitz einer WBK bin und auch regelmässig geschossen (KK) habe. :angry2:

Gruß

tigerente01

Geschrieben

so ein Quatsch :gaga:

Wechsel den Verband!

Harlekin

wobei du da nicht unbedingt Unrecht hast - nur das eben demonstrierte Beispiel zeigt doch wieder mal dass der Verband eigentlich nicht Unrecht hat sondern das Mitglied die Peinlichkeit selbst verschuldet hat.

Wenn ich meine Angaben korrekt mache dann habe ich zumindestens beim Grundbedürfnis keine Probleme - in keinem Verband ... nich mal im BdMP ... :D .

Wenn ich natürlich so einiges durcheinander bringe . was ja der DarkAngel wahrscheinlich fertig gebracht hat - dann brauche ich mich nicht wundern, wenn die Bearbeitung meines Antrages nicht wie gewünscht vonstatten geht - ( @ DarkAngel - interessiert mich eigentlich ebenfalls Schnitte).

Nur habe ich es so langsam satt, wenn Mitglieder zu blöde sind einen Bedürfnisantrag korrekt zu stellen, und man dann hinterher forschen muss, wie sie es denne gemeint haben könnten .

Ich bin zu lange in diesem Geschäft und habe zu viel dazu erlebt ...

es ist schon schwierig, dieses unseres ...

 

 

Gruß Klaus

FWR.: 1.7xx  

Geschrieben

so ein Quatsch :gaga:

Wechsel den Verband!

Harlekin

:gutidee:

@tiger: Welcher Landesverband war es denn?

Geschrieben

Hallo,

leider wird in einigen Kreisverbänden zur Befürwortung ein GK-Waffe auch ein Nachweis darüber gefordert, dass auch regelmässig ein Jahr lang mit einer GK-Waffe geschossen wurde. Eine KK-Waffe reicht nicht!

Wenn das in deinem Landesverband wirklich so realitätsfremd gehandhabt wird, dann würde ich mich direkt an den DSB wenden und mich über diese Regelung beschweren. Vielleicht hilft ja ein nettes Wort von "oben".

Geschrieben

:gutidee:

@tiger: Welcher Landesverband war es denn?

Der NSSV.

Zur Bedürfnisbescheinigung muss bei uns der Vordruck "Bescheinigung des Bedürfnisses gem. § 8 i. V. m. §§ 14, 15 WaffG v. 11.10.2002 zum Antrag für den Erwerb von Schusswaffen und Munition für Sportschützen" ausgefüllt werden.

Hier ist genau angegeben, was man denn ausfüllen muss. Der Verein bestätigt zunächst einmal, dass man seit dem ... Mitglied ist und in der Zeit von ... bis ... regelmässig die Disziplin ... geschossen hat. Des Weiteren muss der Verein noch angeben, wo denn die angegebene Disziplin geschossen wird und für welche Waffen und Munition der Stand zugelassen ist.

So weit so gut, denn nun sollen Angaben zur beantragten Waffe gemacht werden. Unter anderem wird ein Punkt aufgeführt der wie folgt lautet: Zur Leistungssteigerung in der o. a. Disziplin ist der Erwerb einer Waffe des nachfolgend aufgeführten Typs erforderlich (Art der Schusswaffe, Munition). Eine Leistungssteigerung mit einer bereits vorhandenen a) Vereinswaffe B) eigenen Waffe ist aus nachfolgenden Gründen nicht möglich...

Hier wird also vorausgesetzt, dass man auch die Disziplin regelmässig geschossen hat, für die die Waffe beantragt wird. Der Satzteil "o. a. Disziplin" bezieht sich ja auf die Trainingsbescheinigung des Vereins.

Das wurde so auch vom Landesverband bestätigt. In meinem Fall habe ich regelmässig die DSB-Disziplin 2.40 (Kleinkaliber-Sportpistole) geschossen. Zur Disziplinerweiterung wollte ich jetzt ein Bedürfnisnachweis zum Kauf einer GK-Pistole, um die Disziplin 2.45 (Zentralfeuerwaffe) schiessen zu können. Diese Disziplin entspricht der Disziplin vom Ablauf her genau der KK-Disziplin, nur eben mit Großkaliber.

Jetzt wurde ausgesagt, dass mein Verein mir ja nur die regelmässigen Trainingseinheiten in der Disziplin KK-Sportpistole bescheinigen kann. Der Verband braucht aber den regelmässigen Nachweis, dass man die Disziplin regelmässig geschossen hat, für die man eine Waffe beantragt. Das kann der Verein logischerweise nicht, da diese Disziplin eben nicht geschossen wurde. Ergo keine Bedürfnisbescheinigung.

Ich denke einmal, dass bei diesem Antrag wenig Spielraum verbleibt, was denn bei der Bedürfnisbescheinigung angegeben werden muss und somit kann man eigentlich auch nicht viel falsch machen, wie hier gerne mal geschrieben wird. Der Verband verlangt, dass eben oben genanntes Formblatt verwendet wird und da sind die zu machenden Angaben festgelegt. Müßig ist es da, wie von .50BMG angeführt von "Peinlichkeiten, die das Mitglied selbst verschuldet hat" zu reden! Die teilweise angegebenen Verfahrensweisen mögen ja zum Erfolg führen, jedoch nicht überall.

Gruß

tigerente01

Wenn das in deinem Landesverband wirklich so realitätsfremd gehandhabt wird, dann würde ich mich direkt an den DSB wenden und mich über diese Regelung beschweren. Vielleicht hilft ja ein nettes Wort von "oben".

Hallo BeastyBoy,

da hast Du recht, ist auf jeden Fall ein Versuch wert.

Gruß

tigerente01

Geschrieben

@tiger

die Ziffer 3.3 des Formulares trifft in Deinem Fall nicht zu! Du willst die Waffe ja nicht zur Leistungssteigerung, sondern weil Du eine andere Disziplin schießen willst.

KK-Sportpistole = Ziff. 2.40

Zentralfeuerpistole .32-.38 = Ziff. 2.45

Deshalb musst Du im Formular Ziffer 3.4 ankreuzen.

Oder hast Du noch keine 2 Kurzwaffen (Regelkontingent)? Dann ist es eh' wurscht und die Auskunft des LV um so unverständlicher.

Ich würde dann tatsächlich dem Rat von BeastyBoy folgen oder den Verband wechseln.

Harlekin

Geschrieben

@tiger

die Ziffer 3.3 des Formulares trifft in Deinem Fall nicht zu! Du willst die Waffe ja nicht zur Leistungssteigerung, sondern weil Du eine andere Disziplin schießen willst.

KK-Sportpistole = Ziff. 2.40

Zentralfeuerpistole .32-.38 = Ziff. 2.45

Deshalb musst Du im Formular Ziffer 3.4 ankreuzen.

Oder hast Du noch keine 2 Kurzwaffen (Regelkontingent)? Dann ist es eh' wurscht und die Auskunft des LV um so unverständlicher.

Ich würde dann tatsächlich dem Rat von BeastyBoy folgen oder den Verband wechseln.

Harlekin

Hallo Harlekin,

ich besitze als Kurzwaffe nur eine KK-Pistole. Ziffer 3.4 kann ich also nicht ankreuzen.

Ich werde mich dann wohl einmal an den DSB wenden und neugierig auf eine Antwort warten.

Das Ergebnis werde ich dann mitteilen.

Gruß

tigerente01

Geschrieben

wenn ich mir das Formular auf der Hompage des NSSV so durchlese, fehlt dort ganz einfach der bei Dir vorliegende Sachverhalt:

Erwerb einer zweiten Kurzwaffe für eine weitere Disziplin. Die Waffe müsste nach § 14 (2) WaffG genehmigt werden. Ist das Formular überhaupt aktuell? Mit der Argumentation vom LV würde es beim NSSV nie die Möglichkeit geben, eine zweite Disziplin zu schießen, wenn der Verein keine entsprechenden Waffen besitzt! Was für ein Blödsinn! Ich würde es an Deiner Stelle trotzdem über Ziffer 3.4 des Formulars versuchen. Wenn der LV es ablehnt, würde ich mich tatsächlich in Wiesbaden beschweren.

Harlekin

Geschrieben

wenn ich mir das Formular auf der Hompage des NSSV so durchlese, fehlt dort ganz einfach der bei Dir vorliegende Sachverhalt:

Erwerb einer zweiten Kurzwaffe für eine weitere Disziplin. Die Waffe müsste nach § 14 (2) WaffG genehmigt werden. Ist das Formular überhaupt aktuell? Mit der Argumentation vom LV würde es beim NSSV nie die Möglichkeit geben, eine zweite Disziplin zu schießen, wenn der Verein keine entsprechenden Waffen besitzt! Was für ein Blödsinn! Ich würde es an Deiner Stelle trotzdem über Ziffer 3.4 des Formulars versuchen. Wenn der LV es ablehnt, würde ich mich tatsächlich in Wiesbaden beschweren.

Harlekin

Das Formular habe ich ebenfalls von der NSSV-Seite im Internet, es dürfte demnach aktuell sein.

Mein Verein hat in der Tat keine GK-Kurzwaffe. Selbst auf meine Nachfrage, ob denn ein Bedürfnis befürwortet wird, wenn ich in einem anderen Verein als Gastschütze GK schießen würde, erhielt ich die Antwort, das das auch nicht geht, da dieser Verein mir die Bescheinigung des Bedürfnisses nicht geben kann, das kann nur ein Verein, bei dem ich auch gemeldet bin.

Zitat aus einer Mailanfrage an den NSSV:

Sehr geehrter Herr ...,

nun gibt es doch ein Problem. Die Bedürfnisbescheinigung muß zuerst von Ihrem Vereinsvorsitzenden unterschrieben werden. Dieser bescheinigt, dass Sie laut Unterlagen des Vereins ein Bedürfnis für die beantragte Waffe haben. Dies kann er nicht, da in Ihrem Verein diese Sportwaffe nicht geschossen wird (werden kann). Was Sie als Gastschütze in anderen Vereinen schießen kann nicht Gegenstand eines Bedürfnisnachweises in Ihrem Verein sein.

Mit freundlichen Grüßen

Niedersächsischer Sportschützenverband e. V.

Demnach müsste ich also in einen Verein eintreten, der auch GK-Disziplinen anbietet und hier ein Jahr lang schießen. Denn laut dem schönen Formular zur Bescheinigung steht ja nun wieder drauf, dass der Schütze seit dem ... Mitglied in dem Verein ist.

Da mir bereits telefonisch vom zuständigen Mitarbeiter des KSV mitgeteilt wurde, dass erst ein Jahr lang auch GK geschossen werden muss, ist der Versuch, es über Ziffer 3.4 zu versuchen denke ich einmal zwecklos! Der KSV verlangte sogar, dass nicht nur die entsprechende GK-Disziplin geschossen werden muss, sondern auch genau das Kaliber, das die beantragte Waffe auch haben soll. Also nichts mit Disziplin 2.45 mit dem Kaliber .32 schießen und dann eine 9mm beantragen wollen. Aber zumindest die Kaliberfrage wurde vom NSSV als nicht zutreffend ausgeführt, was bleibt ist aber die entsprechende Disziplin.

Ich werde dann einmal den DSB anschreiben.

Gruß

tigerente

Geschrieben

Der Verein muß nicht bestätigen, daß diese Waffe in seinem Haus geschossen werden kann/darf, sondern lediglich, daß die Waffe nach einer genehmigten Sportordnung geschossen werden darf. Dazu muß der bescheinigende Verein noch nicht mal in dem Verband sein, dessen Sportordnung die Waffe zuläßt (so verstehe ich das zumindest).

Geschrieben

so ist es. Der Verein bestätigt die 12-monatige Mitgliedschaft, das regelmäßige Training und das Vorhandensein eines zugelassenen Standes für die Waffe - that's all. Mit der Restriktion des NSSV wird jegliche Kalibervielfalt (edit: Disziplinvielfalt) unterdrückt! Das kann's doch nicht sein :confused:

Harlekin

Geschrieben

Hallo Harlekin,

hallo Fyodor,

vielen Dank für Eure Hinweise, die ich ebenfalls so sehe!

Aber der KSV bzw. der Landesverband sieht das wohl anders und verweigert die Bedürfnisbescheinigung :angry2:

Wie dem auch sei, ich habe soeben zur Klärung eine Mail an den DSB geschickt und bin gespannt, wie es dort gesehen wird.

Gruß

tigerente01

Geschrieben

...Wenn ich natürlich so einiges durcheinander bringe . was ja der DarkAngel wahrscheinlich fertig gebracht hat - dann brauche ich mich nicht wundern, wenn die Bearbeitung meines Antrages nicht wie gewünscht vonstatten geht - ( @ DarkAngel - interessiert mich eigentlich ebenfalls Schnitte)...

Klaus,

ICH habe da NIX durcheinander gebracht, ich habe die Angaben so eingetragen, wie es die Unterlagen vorsehen, aber (da stellt sich mir die Frage nach DEINER Lesekompetenz) es gab einen Kommunikationsfehler zwischen meinem Präsidenten und meinem Kreisportleiter. Der im Übrigen hätte wissen müssen, daß ich noch keine WBK besitze, da ich bei ihm, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Prüfungskommision, meine Sachkundeprüfung abgelegt hatte.

Er war der Annahme, ich hätte bereits eine WBK (und zwar Altgelb) und forderte aus DIESEM Grund eine Kopie der grünen WBK mit Voreintrag, was natürlich Nonsens ist, da ich ja den Erstantrag stelle.

Demnächst vielleicht besser ALLES lesen bzw sich vorlesen und erklären lassen. Deine Sticheleien kannst du dir irgendwo hin schieben. Und wenn es dich nicht interessiert, frage ich mich, warum du dann in diesem Tread postest, dann lass es doch.

Geschrieben

mach Dir nichts draus DunklerEngel - er ist immer so :ninja:

Harlekin

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

hier ist ein Aktenvermerk zur Bedürfnisbescheinigung:

Betr.: Bedürfnis für Waffenerwerb gem. § 14 WaffG

Zur Klarstellung für zukünftige Anträge auf Waffenerwerb geben wir folgende Erklärungen:

Ein Sportschütze braucht für die Bedürfnisbegründung zum Waffenerwerb den Nachweis der einjährigen regelmäßigen Teilnahme am schießsportlichen Übungsbetrieb eines Vereins.

Bei einer Änderung oder Erweiterung von Disziplinen gem. Sportordnung des DSB (z.B. Änderung des Kalibers oder der Waffenart) ist kein erneuter Nachweis des einjährigen Übungsbetriebes erforderlich.

Es ist aber durch den Verein, der das Bedürfnis für eine andere Waffenart bescheinigt zu prüfen, ob derartige Disziplinen im Vereinsprogramm angeboten werden und entsprechend zugelassene Schießstätten vorhanden sind. Ein Bedürfnis für eine Waffe ohne diese Voraussetzungen zu bestätigen ist unzulässig.

Im Extremfall kann das bedeuten, dass einem Sportschützen ein Bedürfnis bescheinigt werden kann, der das "Pflichtjahr" im Luftdruckwaffenbereich nachweist und auf Großkaliber umsteigen möchte, wenn diese Disziplin im Verein angeboten wird.

Der Umstieg von Luftdruckwaffen auf Feuerwaffen ohne erneutes "Pflichtjahr" ist bei einigen Verwaltungsbehörden umstritten.

Im Bereich von Feuerwaffen ist der Wechsel (z.B. von Klein- auf Großkaliberwaffen) aber völlig unstrittig.

Bei der anstehenden Waffenrechtsnovellierung 2007 wird diese Streitfrage vermutlich endgültig geklärt.

Bei der Ausfüllung der Bedürfnisbescheinigungen ist unbedingt darauf zu achten, dass die beantragte Waffenart und die angestrebte Disziplin auch stimmig sind (für die SP-Disziplin benötigt man keine Flinte!).

Gruß

tigerente01

Geschrieben

Es ist aber durch den Verein, der das Bedürfnis für eine andere Waffenart bescheinigt zu prüfen, ob derartige Disziplinen im Vereinsprogramm angeboten werden und entsprechend zugelassene Schießstätten vorhanden sind. Ein Bedürfnis für eine Waffe ohne diese Voraussetzungen zu bestätigen ist unzulässig.

wenn ich diesen Satz lese, kriege ich schon weder einen dicken Hals :angry2:

warum darf ich keine Waffe für eine Disziplin beantragen, die in einem Verein nicht geschossen wird - sehr wohl aber im Verband?? Schließlich habe ich ja wohl immer noch die Möglichkeit, die Waffe in einem anderen Verein zu schießen oder? Damit schließt der NSSV wissentlich Mitglieder von der Teilnahme an LM und DM aus! Was denken sich diese Funktionäre eigentlich :gaga:

Würde mir in einer solchen Situation eine Bescheinigung abgelehnt, würde ich mich massiv beim DSB und ggf. sogar beim Bundesverwaltungamt beschweren.

Harlekin

Geschrieben

Was ist das denn für ne blöde Auslegung?

Wenn mein Verein dann beispielsweise "nur" KK-Disziplinen anbietet, kann ich demzufolge keine GK-Langwaffe befürwortet bekommen. Denn irgendwie beißt sich die Regelung, daß bei Umstieg von KK auf GK die Sachlage unstrittig ist mit der Regelung, nach der ich nur das befürwortet bekomme, was mein Verein anbietet.

Das ist doch, mit Verlaub, Bull$hit.

Denn, wie Harlekin schon schrieb, ich kann doch jederzeit als Gastschütze auf fremden Ständen trainieren, wenn mein Verein keine Möglichkeiten hat, eine Disziplin im eigenen Programm anbieten zu können.

Oder soll ich mir die Mitgliedschaft in 25.000 (Übertreibung) Vereinen an's Bein binden, nur damit ich mir über diesen Weg die Disziplinen zusammenstoppeön kann, nach denen mein Schützenherz begehrt?

So kann man natürlich seine Mitgliederzahlen auch künstlich (zumindest statistisch) nach oben pushen. Jeder Verein meldet seine Mitgliederzahl und am Ende wird nach Milchmädchenmanier einfach alles zusammengerechnet.

Geschrieben

Wenn mein Verein dann beispielsweise "nur" KK-Disziplinen anbietet, kann ich demzufolge keine GK-Langwaffe befürwortet bekommen.

Das trifft auch für meinen Verein zu, also nur KK im Programm (gleichwohl ist der Schießstand aber für GK zugelassen und wird auch von einem zweiten Verein dafür benutzt), daher auch kein Bedürfnis für eine GK-Waffe.

Ich bin jetzt zusätzlich dem Verein beigetreten, der eben auch GK anbietet. Jetzt kann das Bedürfnis vom Kreisschützenverband bescheinigt werden. Es wird ja zum Glück nicht verlangt, dass jetzt auch noch ein Jahr lang das GK-Training nachgewiesen werden muß.

Die Jahresgebühren des GK-Vereins halten sich im Rahmen (25 €), sind aber trotzdem ärgerlich.

tigerente01

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