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Verfassungsschutz soll auf Computer übers Internet zugreifen dürfen


FooFighter007

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Verfassungsschutz soll auf Computer übers Internet zugreifen dürfen

Quelle

Ja, äh, und? Da dies eh laufend von Leuten versucht wird, die es zwar nicht dürfen aber es einfach trotzdem tun, hat doch wohl eh jeder mit Schützenswerten Daten auch einen entsprechenden Schutz.

Wird genau so ausgehen wie diese Verschlüsselungs-Hintertür für die NSA. Die hat einzig und allein dazu geführt, das kein Mensch mehr ein in den USA entwickeltes Verschlüsselungsprogramm kauft.

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Dafür müsste dann aber wohl schon ein Verfassungsschutz-Trojaner mitlaufen. Jedes halbwegs vernünftig administrierte System stellt keine Server-Funktionalitäten frei ins Netz und die Jungs & Mädels die wirklich für den Verfassungsschutz von Interesse wären, sind mit Sicherheit versiert in der Absicherung ihrer Daten/Systeme oder aber lassen sich diese professionell absichern.

@Murat: ja, für sensible Daten ob mobil oder fix nur truecrypt :)

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Leute nicht aufregen. Der Vorschlag kommt von berufmäßigen Sprechblasenproduzierer, auch Politiker genannt. Von wenig bis nichts Ahnung, dtrotzdem drüber schwätzen und das Ganze auch noch für praktikabel halten.

Irgendwie müssen die Herrschaft ja von ihrem Versagen in der Wirtschafts-, Sozial-, Innen-, Renten- und Arbeitsmarktpolitik ablenken.

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Das gleiche hat man auch gesagt als es um das Mautsystem als Überwachungsmonster, die Aufhebung des Bankgeheimnisses oder die Vorratsdatenspeicherung ging. Alles nur Gerede ...

Interessanterweise möchte der Staat immer mehr Befugnisse haben um Terroristen in Deutschland zu finden. Wie wäre es damit mal gegen die vorzugehen, von denen man jetzt schon weiß, daß sie terroristische Absichten hegen?

Beispiele für solche Gruppierungen gibt es zur Genüge. (Mili Görüs, Muslimbruderschaft, Hisb el Tahrir el Islami)

Wie lange hat es denn beim "Kalifen von Köln" gedauert, bis was passiert ist?

Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern endlich Richter, die die vorhandenen Möglichkeiten endlich mal ausschöpfen und so Terrorismus bekämpfen. Zur Zeit ist Deutschland ein hervorragendes Land für Terroristen um in Ruhe planen und rekrutieren zu können und das unter den Augen der Behörden, die nichts unternehmen.

TheHun

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Das gleiche hat man auch gesagt als es um das Mautsystem als Überwachungsmonster, die Aufhebung des Bankgeheimnisses oder die Vorratsdatenspeicherung ging. Alles nur Gerede ...

Sei Dir da nicht so sicher.

Ich konnte persönlich bereits feststellen, daß das Finanzamt meine Bankkonten abgefragt hat. Sie haben nämlich Geld auf ein Konto überwiesen, das ich ihnen niemals mitgeteilt habe.

Diese Dinge werden getan - es wird nur nicht drüber geredet sondern diskret totgeschwiegen.

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Das gleiche hat man auch gesagt als es um das Mautsystem als Überwachungsmonster, die Aufhebung des Bankgeheimnisses oder die Vorratsdatenspeicherung ging. Alles nur Gerede ...

was ist die Vorratsdatenspeicherung?

Harlekin

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Sei Dir da nicht so sicher.

Ich konnte persönlich bereits feststellen, daß das Finanzamt meine Bankkonten abgefragt hat.

Er meinte, das hat man gesagt als die Politiker damit ankamen. Das diese Dinge umgesetzt sind sollte doch wohl jeder Wissen der in den letzten Jahren über auch nur eine einzige Autobahn gefahren ist...

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...das vor dem Hintergrund, das selbst heute schon die Polizei Probleme hat, bestehende Datenbestände zeitnah auszuwerten. Auf dem Sender Phoenix gab es letztens übrigens einen recht guten Bericht mit dem Titel

Terrorgefahr in Deutschland - Was sind die politischen Konsequenzen?

Wieviel Überwachung verträgt die Demokratie?

Film von Katharina Finger

Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing...

Ex-Innenminister Schily berät künftig Biometrie-Firmen

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http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung :icon14:

Er bezeichnete ursprünglich die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung, wobei der Verarbeitungszweck zum Zeitpunkt der Speicherung noch nicht klar feststeht.

ah, jetzt ja! Ist unzulässig, deshalb kenne ich das nicht :D

@ Sharps

richtig - nur Gerede. Es gibt Überlegungen das Mautsystem zu mißbrauchen. Konnte man in der letzten Zeit hören und sehen. Es wurde aber auch ausdrücklich gesagt, dass es nicht zulässig ist, die Mautdaten für andere Zwecke zu nutzen - also praktizierter Datenschutz. Gleiches gilt ja wohl auch für die Vorratsdatenhaltung, die sich laut Wiki auf die Daten bei den Telefonanbietern bezieht. Umgesetzt ist das aber alles noch nicht.

Ein "Bankgeheimnis" hat es in Deutschland noch nie gegeben! Die Daten der Bankkunden unterliegen nur ganz normal dem Datenschutz und konnten auch schon in der Vergangenheit ganz normal zu Ermittlungszwecken eingesehen werden, wie Kundendaten bei anderen Firmen auch. Auch die Finanzämter hatten im Rahmen von Steuerstrafsachen die Möglichkeit dazu.

Harlekin

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richtig - nur Gerede. Es gibt Überlegungen das Mautsystem zu mißbrauchen. Konnte man in der letzten Zeit hören und sehen.

Da die Daten schon heute erfasst werden, ist man offensichtlich schon weit über das Überlegen hinaus. Ansonsten währe es ja illegal da Vorratsdatenhaltung. <_<

Gleiches gilt ja wohl auch für die Vorratsdatenhaltung, die sich laut Wiki auf die Daten bei den Telefonanbietern bezieht. Umgesetzt ist das aber alles noch nicht.

Die ist voll umgesetzt, wie diverse Verfahren der letzten Zeit gezeigt haben. Bei einer Flatrate gibt es keinen Grund außer der Vorratsdatenhaltung eine Zuortenbarkeit der vergebenen IP-Adressen zu gewährleisten. Seltsamer weise bekommen aber Strafverfolgungsbehörden auch bei Flatratenutzern völlig problemlos die Auskunft wer sich zur Zeit einer vermeintlichen Straftat hinter der Adresse verbarg.

Ein "Bankgeheimnis" hat es in Deutschland noch nie gegeben! Die Daten der Bankkunden unterliegen nur ganz normal dem Datenschutz und konnten auch schon in der Vergangenheit ganz normal zu Ermittlungszwecken eingesehen werden,

Können eingesehen werden ist ja wohl ein kleiner Unterschied zu "bestimmte Transaktionen müssen grundsätzlich von der Bank gemeldet werden". Auch etwas das bereits umgesetzt ist.

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die Daten im Mautsystem und bei den Telefonanbietern sind alle anlassbezogen erhoben und werden z.B. für die Abrechnung gebraucht. Das hat überhaupt nichts mit Vorratsdatenhaltung zu tun - sonst wären ja die Daten, die Dein Verband über dich gespeichert hat auch Vorratsdatenhaltung.

Diese Daten dürfen nicht für anderen Zwecke genutzt werden. Im Mautgesetz ist dieses sogar -ausdrücklich- verboten (vielleicht kannst Du Dich an die Diskussion über den Brummi-Mörder erinnern?)

Die Überlegungen sind dahingehend, dass diese -anlassbezogene- Datenerhebung auch für andere Zwecke genutzt werden sollen - und das ist nicht zuläsig. Jedenfalls nicht nach dem derzeitigen Datenschutzgesetz.

Vorratsdatenhaltung bedeutet eigentlich: ich weiß zwar nicht ob und wofür ich Daten mal gebrauchen kann aber sammeln und speichern will ich sie trotzdem.

Mit der Bankmeldung hast Du natürlich recht, nur wurde dadurch kein Bankgeheimnis aufgehoben. Die Banken wurden lediglich verpflichtet, etwas zu tun, was sie vorher nicht gemacht haben.

Harlekin

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die Daten im Mautsystem und bei den Telefonanbietern sind alle anlassbezogen erhoben und werden z.B. für die Abrechnung gebraucht.

Seit Anfang des Jahres speichert das Mautsystem auch die PKW-Bewegungen. Die werden sicher nicht zur Abrechnung gebraucht. Genau wie die Verbindungsdaten bei einer Flatrate, da die Flatrate ja einen festen Preis unabhängig der Verbindungsanzahlen oder Datenvolumen hat, ist die Speicherung nur und ausschließlich für Behördliche Verfolgungen notwendig.

Diese Daten dürfen nicht für anderen Zwecke genutzt werden. Im Mautgesetz ist dieses sogar -ausdrücklich- verboten (vielleicht kannst Du Dich an die Diskussion über den Brummi-Mörder erinnern?)

Mit dem Brummimörder hat man doch nur einen hübsch verwertbaren Fall in die Presse gespielt um weitere Möglichkeiten zu erhalten. Die Daten werden von diversen Stellen genutzt, jeden Tag. Wenn der Fall nicht so toll Pressefähig währe, wenn er irgend einen Jungen Mann und keine Frau umgebracht hätte, hätte man die Daten einfach verwendet, wie es schon bei mehreren Fahrerflucht und sogar einem Fall von Beamtenbeleidigung schon geschehen ist.

Das zeigt sich wie gesagt noch deutlicher bei den (an sich Illegal gespeicherten, trotzdem tausendfach als Beweis verwendeten) Verbindungsdaten von Flatratenutzern. Da werden Hunderte von "Raubkopierern" anhand dieser Daten vor Gericht gezerrt, gleichzeitig geht man mit Fotos missbrauchter Kinder an die Presse und sagt, da konnten wir wegen der Gesetze nicht helfen.

Reine Show das ganze.

Mit der Bankmeldung hast Du natürlich recht, nur wurde dadurch kein Bankgeheimnis aufgehoben. Die Banken wurden lediglich verpflichtet, etwas zu tun, was sie vorher nicht gemacht haben.

Nun, die Banken wurden verpflichtet daten ohne jeden Anfangsverdacht und ohne eine laufende Ermittlung herauszugeben. Wenn das nicht bedenklich ist, was dann?

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die Daten im Mautsystem und bei den Telefonanbietern sind alle anlassbezogen erhoben und werden z.B. für die Abrechnung gebraucht. Das hat überhaupt nichts mit Vorratsdatenhaltung zu tun

Das ein DSL-Provider die IP-Adressen von Flatrate-Kunden speichert ist Vorratsdatenhaltung, da er diese Daten für die Abrechnung nicht benötigt. Der Kunde bezahlt schließlich einen Pauschalpreis. M. W. gab es dazu schon mal ein erstinstanzliches Urteil, das eben diese Speicherung untersagt.

Inzwischen ist die Speicherung dieser Daten, im Rahmen der Terrorbekämpfung :rotfl2: , von der EU angeordnet.

Das einzige was mit den Daten passieren wird, ist daß damit Filesharer ausfindig gemacht werden.

Gruß Winzi

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Lass uns noch ein zwei Jahre warten.

Um dem Sicherheitsbedürfnis der Politiker gerecht zu werden, werden dann jedem Neugeborenen gleich nach der Geburt beide Hände am Arsch festgenäht, damit es nicht zum Terroristen werden kann.

So langsam drehen die wohl voll ab.... :icon13:

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...wie es schon bei mehreren Fahrerflucht und sogar einem Fall von Beamtenbeleidigung schon geschehen ist ...

kannst Du mir mal die konkreten Fälle belegen?

Harlekin

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damit auch alle wissen, über was sie hier reden, habe ich mal die wichtigen §§ aus dem Mautgesetz rausgesucht

§ 7

Kontrolle

(1) Das Bundesamt für Güterverkehr überwacht die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes. Daneben können auch die Zollbehörden im Rahmen von zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes überwachen. Das Bundesamt für Güterverkehr und die Zollbehörden können sich bei der Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht der Hilfe des Betreibers im Sinne des § 4 Abs. 2 bedienen. Dem Betreiber kann zu diesem Zweck die Feststellung von mautpflichtigen Bundesautobahnbenutzungen und der ordnungsgemäßen Mautentrichtung übertragen werden.

(2) Das Bundesamt für Güterverkehr, die Zollbehörden und der Betreiber dürfen im Rahmen der Kontrolle folgende Daten erheben, speichern, nutzen und einander übermitteln:

1.

Bild des Fahrzeugs,

2.

Name der Person, die das Motorfahrzeug führt,

3.

Ort und Zeit der mautpflichtigen Bundesautobahnbenutzung,

4.

Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination,

5.

für die Mauthöhe maßgebliche Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination.

Diese Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.

<A name=BJNR123410002BJNE000901308>§ 9

Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

......(3) Die Daten nach § 7 Abs. 2 Satz 1 sind unverzüglich zu löschen,

1.

sobald feststeht, dass die Maut entrichtet worden ist und ein Mauterstattungsverlangen nicht zulässig ist oder ein Mauterstattungsverlangen nicht fristgerecht gestellt worden ist,

2.

sobald ein eingeleitetes Mauterstattungsverfahren abgeschlossen ist.

(4) Ist festgestellt worden, dass die Maut nicht entrichtet worden ist, sind die Daten nach § 7 Abs. 2 Satz 1 zu löschen

1.

vom Betreiber und den Zollbehörden nach Abschluss des Nacherhebungsverfahrens,

2.

vom Bundesamt für Güterverkehr zwei Jahre, nachdem die Daten erstmalig gespeichert wurden.

(5) Bilder und Daten, die im Rahmen der Kontrolle nach § 7 Abs. 2 erhoben und gespeichert wurden, sind unmittelbar nach dem Kontrollvorgang zu löschen, wenn das Kraftfahrzeug nicht der Mautpflicht unterliegt.

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