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IGNORED

WBK Vorführen


ralph23

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe da mal ein paar Fragen.

Folgendes,

ich bin seit ich bin umgezogen und soll nun meine WBK zur Behörde einsenden weil die durch den Umzug festgestellt haben das bei meiner WBK noch eine Waffe eingetragen aber ich mir die eingetragene Waffe aber nicht gekauft habe.

Nun wollen diese nicht eingetragene Waffe "angeblich" austragen.

Dann haben Sie mich gebeten meinen Verein zu benennen in dem ich schieße.

Diesen Verein gibt es aber seit ein paar Wochen nicht mehr und ich bin schon seit Tagen auf der suche nach einem Neuem.

Ich denke mal die wollen die WBK direkt einbehalten, nun kann ich halt ohne WBK nicht Probeschießen gehen, in einem neuen Verein.

Nun meine Frage,

wie soll ich mich verhalten???

Liebe Grüße

Ralph

Gast God of Hellfire
Geschrieben

ich bin seit ich bin umgezogen und soll nun meine WBK zur Behörde einsenden weil die durch den Umzug festgestellt haben das bei meiner WBK noch eine Waffe eingetragen aber ich mir die eingetragene Waffe aber nicht gekauft habe.

Ich denke mal die wollen die WBK direkt einbehalten, nun kann ich halt ohne WBK nicht Probeschießen gehen, in einem neuen Verein.

Nun meine Frage,

wie soll ich mich verhalten???

...ich denke mal es geht um einen Voreintrag, der noch nicht genutzt wurde. Der verfällt nach einem Jahr sowieso.

Mit dem einbehalten sollte das auch nicht so schnell gehen. Es ist eigentlich ganz normal, daß man nach einem Umzug einen neuen Verein suchen muss und eine gewisse Zeit sollte Dir dabei auch zugestanden werden. Woher kommst Du?

Gruß

GOH

Geschrieben

Danke erstmal,

ich komme aus Erftstadt, bei Köln.

Ich wusste das der Eintrag nach einem Jahr automatisch löscht.

Deshalb kommt es mir was komisch vor das Sie die WBK nun nach ca. 5 Jahren sehen wollen.

Ich hatte schon mit den Beamten in Köln, wo die WBK ausgestellt worden ist, einen Riesentrez.

Damals habe ich auf die WBK 3/4 Jahr gewartet.

LG

Ralph

Geschrieben

Auf welcher Rechtsgrundlage will das Amt die WBK haben? Solange das nicht geklaert ist, passiert mal gar nichts.

Geschrieben

ich komme aus Erftstadt, bei Köln.

Ich hatte schon mit den Beamten in Köln, wo die WBK ausgestellt worden ist, einen Riesentrez.

Ahja, die Erftkreis-Behörde ist immer für solche Scherze gut zu haben. Anders als seine Kollegin von der Kölner Behörde hat der dortige Sachgebietsleiter Ahnung von der Materie und ärgert die Leute aus seinem Einzugsbereich auf seine Weise. Wie in Köln, solltest du auch hier eine RSV gegen Behördenunrecht haben. Du wärst besser nach Bergisch Gladbach, Leverkusen oder in den Rhein-Sieg-Kreis umgezogen, dort bleibt dir so mancher Ärger mit der Behörde erspart.

Geschrieben

Danke erstmal,

ich komme aus Erftstadt, bei Köln.

Ich wusste das der Eintrag nach einem Jahr automatisch löscht.

Deshalb kommt es mir was komisch vor das Sie die WBK nun nach ca. 5 Jahren sehen wollen.

Ich hatte schon mit den Beamten in Köln, wo die WBK ausgestellt worden ist, einen Riesentrez.

Damals habe ich auf die WBK 3/4 Jahr gewartet.

LG

Ralph

Es gibt definitiv keine Regelung die besagt, das eine nach dem WaffG abgelaufene Erlaubnis zum Erwerb "ausgetragen" werden muss!

Gem. § 10 gilt die Erlaubnis zum Erwerb ein Jahr.

Das war's.

Geschrieben

Ahja, die Erftkreis-Behörde ist immer für solche Scherze gut zu haben. Anders als seine Kollegin von der Kölner Behörde hat der dortige Sachgebietsleiter Ahnung von der Materie und ärgert die Leute aus seinem Einzugsbereich auf seine Weise. Wie in Köln, solltest du auch hier eine RSV gegen Behördenunrecht haben. Du wärst besser nach Bergisch Gladbach, Leverkusen oder in den Rhein-Sieg-Kreis umgezogen, dort bleibt dir so mancher Ärger mit der Behörde erspart.

Wer oder was ist bitte RSV???

Und wenn du auch aus Erftstadt kommst kannst du mir einen Verein nehnen ich schieße H&K USP 45.

LG

Ralph

hast du denn bisher gar keine waffe in der wbk eingetragen, oder lediglich einen von vielen (vor-)einträgen verfallen lassen?

Hallo,

nein eine Waffe ist eingetragen.

Mir sind damals zwei Waffen eingetragen worden.

Habe aber nur eine gekauft.

LG

Ralph

Geschrieben

Wer oder was ist bitte RSV???

Und wenn du auch aus Erftstadt kommst kannst du mir einen Verein nehnen ich schieße H&K USP 45.

LG

Ralph

Ralph

RSV: Rechtsschutzversicherung

z.B. www.fwr.de in Verbindung mit ÖRAG

Gruss

B

Geschrieben

Hallo Ralph,

Wer oder was ist bitte RSV???
RechtsSchutzVersicherung
Mir sind damals zwei Waffen eingetragen worden.

Habe aber nur eine gekauft.

Ein verfallener Voreintrag in der grünen WBK wird i.d.R. von der Eralubnisbehörde in der WBK gestrichen, wenn der Erwerb nicht innerhalb der Erlaubnisfrist von 1 Jahr erfolgt.

Das hat nichts mit "austragen" zu tun, wie verbrenner1953 schreibt und geschieht auch gebührenfrei.

CM :)

Geschrieben

Wer oder was ist bitte RSV???

Und wenn du auch aus Erftstadt kommst kannst du mir einen Verein nehnen ich schieße H&K USP 45.

RSV ist eine Rechtsschutzversicherung.

Nein, ich komme nicht aus dem Erftkreis, sonst stünde in meinem Profil was anderes. :rolleyes:

Schießsportvereine im Erftstadt bzw. Etftkreis kenne ich direkt nicht. In Hürth soll es aber ein ganz brauchbaren GK-Verein geben.

Geschrieben

Ein verfallener Voreintrag in der grünen WBK wird i.d.R. von der Eralubnisbehörde in der WBK gestrichen, wenn der Erwerb nicht innerhalb der Erlaubnisfrist von 1 Jahr erfolgt.

Das hat nichts mit "austragen" zu tun, wie verbrenner1953 schreibt und geschieht auch gebührenfrei.

CM :)

So ist es.

Ist mir auch schonmal passiert.

Der Voreintrag hatte bis zum 7.7.1993 Gültigkeit, ich kaufte den Revolver dann nicht und als ich am 13.9.2000 wiedermal bei meiner Behörde einen Voreintrag holte, wurde mir der nette Passus: "Waffe nicht erworbene, erloschen kraft Gesetzes" in die Spalte des verfallenen Voreintrages eingetragen.

IMI

Geschrieben

Machen die Hamburger auch... aber wozu? Ist doch verfallen...

Wenn das so nebenbei geschieht wenn man eh da ist, dann ist es ja egal. Aber hier in HH wird man mit einer Frist von 14 Tagen zum SB zitiert.

Rechtsgrundlage?

Keine.

Geschrieben

Es wurden auch schon Jagdscheine verlangt zur Austragung von Pachten, die schon seit vielen Jahren wegen Zeitablauf erledigt waren... :huh:

Wer trägt sowas überhaupt ein?

Wir haben unsere Jagd schon über 40 Jahre - erst mein Opa und nun meine Mutter. In den Jagdschein wurde innerhalb dieser 40 Jahre noch NIE ein pacht eingetragen!

Geschrieben

RSV ist eine Rechtsschutzversicherung.

Nein, ich komme nicht aus dem Erftkreis, sonst stünde in meinem Profil was anderes. :rolleyes:

Schießsportvereine im Erftstadt bzw. Etftkreis kenne ich direkt nicht. In Hürth soll es aber ein ganz brauchbaren GK-Verein geben.

Stimmt,

jetzt hab ich dein Profil gelesen.

Wo schießt du den in Köln??

Wäre für mich auch kein Problem, oder weißt du zufälig wie der Verein in Erftstadt heißt oder wo er schießt??

LG

Ralph

Geschrieben

Wer trägt sowas überhaupt ein?

Wir haben unsere Jagd schon über 40 Jahre - erst mein Opa und nun meine Mutter. In den Jagdschein wurde innerhalb dieser 40 Jahre noch NIE ein pacht eingetragen!

:o

Geschrieben

Moin!

Die Pachten werden aus verschiedenen Gründen in den Jagdschein eingetragen:

1. maximale Pachtfläche 1000ha / Jagdausübungsberechtigten

2. Nachweis Jagdausübungsberechtigung / Jagdschutz

Gruß,

frogger

Geschrieben

Wo schießt du den in Köln??

Schreib doch noch ein Posting, dann kann ich dir eine Private Message schreiben. Das geht leider erst mit 5 Postings.

Geschrieben

Stimmt,

jetzt hab ich dein Profil gelesen.

Wo schießt du den in Köln??

Wäre für mich auch kein Problem, oder weißt du zufälig wie der Verein in Erftstadt heißt oder wo er schießt??

LG

Ralph

HI

Köln kann ich dir nicht anbieten, dafür Bergheim. Und die Leute die mit dem Erftkreissachbearbeiter nicht zurecht kommen, sind auch nicht immer unschuldig. Er ist zwar genau, aber schikanieren. Denke mal nicht.

45ACP

Geschrieben

Ahja, die Erftkreis-Behörde ist immer für solche Scherze gut zu haben. Anders als seine Kollegin von der Kölner Behörde hat der dortige Sachgebietsleiter Ahnung von der Materie und ärgert die Leute aus seinem Einzugsbereich auf seine Weise. Wie in Köln, solltest du auch hier eine RSV gegen Behördenunrecht haben. Du wärst besser nach Bergisch Gladbach, Leverkusen oder in den Rhein-Sieg-Kreis umgezogen, dort bleibt dir so mancher Ärger mit der Behörde erspart.

... ich würde mir etwas mehr Mühe mit der Formulierung deiner ganz persönlichen Vermutungen über den Ausbildungs- und Kenntnisstand einzelner Behördenmitarbeiter machen. Insbesondere unter dem Aspekt der Verleumdung bzw. ggfs. sogar Beleidigung. Zum einen ist es angeraten deine persönliche Meinung auch als solche explizit heraus zustellen, bei deiner Art des Vortrages könnte man den Eindruck erwecken du würdest eine allgemein anerkannte Meinung vertreten - selbst wenn du das Gefühl hast es allgemein anerkannte Grundhaltung aller Beteiligter wäre, ich vermute dem ist nicht so. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich dir z.B. sagen, dass die besagte Dame in Köln definitiv nicht ein Problem im Bereich der Kenntnis hat, anders ist jedenfalls die meines Erachtens sehr hohe Kreativleistung nicht erklärbar. Meine Empfehlung an dich wäre, 1.) nicht solche pauschale, im Zweifel unbelegbare Aussagen zu treffen, sondern, wenn du es tatsächlich für nötig hälst öffentlich in dieser Form deine Meinung kund zu tuen, diese besser als deine ganz persönliche zu kennzeichnen - das wäre dann bis zu einem gewissen Grad von deinem Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. 2.) würde ich dir empfehlen wollen, dass, wenn du anders als simple Provokation im Sinne hast, die Leute ernster zu nehmen. Nur als Gradmesser möge erwähnt sein, dass besagte Dame Ihren Job auf dieser Position für einen Beamten / Beamtin ungewöhnlich lange ohne "weggelobt" zu werden inne hat - der Grund hierfür ist aus Sicht der Vorgesetzten sicherlich der, dass Sie aus eben der Sicht der Vorgesetzten Ihren Job ganz gut macht. Das dies aus Sicht der meisten Sportschützen in Köln nicht der Fall ist, ist an der enormen Anzahl an Verwaltungsgerichtsverfahren ersichtlich - aber so unterschiedlich können Standpunkte halt sein. Meiner Meinung lohnt sich eine öffentliche Provokation bzw. Leumundschädigung nicht. Sowas ist was für Leute die nicht wirklich Effekte erzielen wollen - ich halte den Weg für besser die Verwaltungsfachleute mit Ihren Waffen zu schlagen für besser und weit effektiver. Das war dann jetzt meine Meinung, aber die kennst du ja eigentlich im Grunde schon ;)

Geschrieben

häh?

Sie macht ihren Job "ganz gut" weil sie ständig Verwaltungsgerichtsverfahren provoziert? :gaga:

Harlekin

Archiviert

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