Guest Posted August 1, 2006 Posted August 1, 2006 Hallo! Mein Bruder hat sich gerade eine Handarmbrust gekauft. Jetzt kam die Frage auf: Wo darf er damit schießen? Im Garten, im Keller, oder auch auf einem freien Feld, wo Gefährdung anderer auszuschließen ist? Danke, thecyclone
Sal-Peter Posted August 1, 2006 Posted August 1, 2006 http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=307254
miwi Posted August 1, 2006 Posted August 1, 2006 Hallo! Mein Bruder hat sich gerade eine Handarmbrust gekauft. Jetzt kam die Frage auf: Wo darf er damit schießen? Im Garten, im Keller, oder auch auf einem freien Feld, wo Gefährdung anderer auszuschließen ist? Danke, thecyclone Armbrüste sind keine Schußwaffen weil kein Projektil durch ein Rohr getrieben wird - sagt das WaffG
Sachbearbeiter Posted August 1, 2006 Posted August 1, 2006 Danke für den Link, Sal-Peter. Meine dortige Auffassung wird inzwischen auch vom aktuellen Entwurf zur WaffVW gestützt und zwar in Ziff. 27.1.1 sowie den Ausführungen zu Anlage I Abschnitt I Unterabschnitt I Nr. 1.2.2. Ergo: q.e.d.
Guest Posted August 1, 2006 Posted August 1, 2006 das sagt übrigens mein Sachbearbeiter dazu: Hallo ..., das Schießen mit der Armbrust fällt nicht unter das WaffG, deswegen müssen Sie nicht auf einem Schießstand "schießen". Wie Sie bereits erwähnt haben, können Sie auf einer guteinsehbaren Wiese / einem Grundstück -die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers wäre von Vorteil- "schießen", in Anlehnung an das WaffG (§ 12 Abs. 4) würde ich sicherstellen, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Leider kann ich Ihnen keine hundertprozentige Auskunft geben, weil das WaffG hierzu keine klare Aussage trifft. Ich hoffe wenigstens, ich konnte ein wenig weiterhelfen. und nu??
Winzi Posted August 2, 2006 Posted August 2, 2006 ... die Mehrzahl von Armbrust ist Armbruste... Heinrich Das wage ich zu bezweifeln. Wieso nicht Armbrusts? Man könnte ja den Plural umgehen und Arkebusen sagen, oder ist das auch falsch?
Sachbearbeiter Posted August 2, 2006 Posted August 2, 2006 Laut Duden sind beide Schreibweisen möglich, wobei die Armbrüste sogar an erster Stelle genannt werden.
grayson Posted August 2, 2006 Posted August 2, 2006 Man könnte ja den Plural umgehen und Arkebusen sagen, oder ist das auch falsch? Eindeutig Ja! Begründung: Eine Arkebuse ist keine Armbrust, sondern eine sogenannte Hakenbüchse. Grammatikalisch ist "Arkebusen" allerdings IMHO korrekt.
Sachbearbeiter Posted August 2, 2006 Posted August 2, 2006 Vielleicht hat er es ja mit Hakenbrüsten verwechselt.
manfred.mailer Posted August 6, 2006 Posted August 6, 2006 Wieso nicht Armbrusts? Weil es kein deutsches (!) Wort mit Plural-S gibt :-) ... P.S. "Warum ..." :-)
Ralf F. Posted August 6, 2006 Posted August 6, 2006 Vielleicht hat er es ja mit Hakenbrüsten verwechselt. "hakenbrüste"?? ja wie schauen die denn aus??
Rico Posted August 6, 2006 Posted August 6, 2006 Off Topic - jwd!! Tja, wenn sogar dein Sachbearbeiter keinen Plan hat, dann machet doch einfach =) Am besten is, wenn dir dein Sachbearbeiter das nochmal SCHRIFTLICH gibt. Is immer gut, sowas schriftlich zu haben, wenn die grünen Männchen vor der Tür stehen. Sind ja auch nur Menschen, und wenn der eigene dafür zuständige Kollege schon kein Plan hat, wie solls dann Otto-Normal-Sterblicher...?
Guest Posted August 7, 2006 Posted August 7, 2006 @Rico: schriftlich habe ich es nur als email. Und ob meinem Bruder in Schleswig Holstein die Antwort eines niedersächsischen Sachbearbeiters hilft... thecyclone
Guest Posted August 8, 2006 Posted August 8, 2006 Klar, das Waffenrecht gilt in ganz Deutschland! (War ein Scherz.) Gruß 357Mag
knubbel Posted August 8, 2006 Posted August 8, 2006 Vielleicht hat er es ja mit Hakenbrüsten verwechselt. Hakenbrüste dann doch lieber Spitzt.....en.
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.