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IGNORED

Handarmbrust - wo darf man schießen?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Mein Bruder hat sich gerade eine Handarmbrust gekauft. Jetzt kam die Frage auf: Wo darf er damit schießen? Im Garten, im Keller, oder auch auf einem freien Feld, wo Gefährdung anderer auszuschließen ist?

Danke,

thecyclone

Geschrieben

Hallo!

Mein Bruder hat sich gerade eine Handarmbrust gekauft. Jetzt kam die Frage auf: Wo darf er damit schießen? Im Garten, im Keller, oder auch auf einem freien Feld, wo Gefährdung anderer auszuschließen ist?

Danke,

thecyclone

Armbrüste sind keine Schußwaffen weil kein Projektil durch ein Rohr getrieben wird :) - sagt das WaffG

Geschrieben

Danke für den Link, Sal-Peter. Meine dortige Auffassung wird inzwischen auch vom aktuellen Entwurf zur WaffVW gestützt und zwar in Ziff. 27.1.1 sowie den Ausführungen zu Anlage I Abschnitt I Unterabschnitt I Nr. 1.2.2. ;)

Ergo: q.e.d. :)

Geschrieben

das sagt übrigens mein Sachbearbeiter dazu:

Hallo ...,

das Schießen mit der Armbrust fällt nicht unter das WaffG, deswegen müssen Sie nicht auf einem Schießstand "schießen". Wie Sie bereits erwähnt haben, können Sie auf einer guteinsehbaren Wiese / einem Grundstück -die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers wäre von Vorteil- "schießen", in Anlehnung an das WaffG (§ 12 Abs. 4) würde ich sicherstellen, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

Leider kann ich Ihnen keine hundertprozentige Auskunft geben, weil das WaffG hierzu keine klare Aussage trifft.

Ich hoffe wenigstens, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

und nu??

Geschrieben

... die Mehrzahl von Armbrust ist Armbruste...

Heinrich

Das wage ich zu bezweifeln. Wieso nicht Armbrusts? Man könnte ja den Plural umgehen und Arkebusen sagen, oder ist das auch falsch?

Geschrieben

Man könnte ja den Plural umgehen und Arkebusen sagen, oder ist das auch falsch?

Eindeutig Ja!

Begründung: Eine Arkebuse ist keine Armbrust, sondern eine sogenannte Hakenbüchse. :D

Grammatikalisch ist "Arkebusen" allerdings IMHO korrekt. :D:D

Geschrieben

Off Topic - jwd!!

Tja, wenn sogar dein Sachbearbeiter keinen Plan hat, dann machet doch einfach =)

Am besten is, wenn dir dein Sachbearbeiter das nochmal SCHRIFTLICH gibt.

Is immer gut, sowas schriftlich zu haben, wenn die grünen Männchen vor der Tür stehen.

Sind ja auch nur Menschen, und wenn der eigene dafür zuständige Kollege schon kein Plan hat, wie solls dann Otto-Normal-Sterblicher...?

:huh:

Geschrieben

@Rico: schriftlich habe ich es nur als email. Und ob meinem Bruder in Schleswig Holstein die Antwort eines niedersächsischen Sachbearbeiters hilft...

thecyclone

Geschrieben

Klar, das Waffenrecht gilt in ganz Deutschland! :rotfl2:

(War ein Scherz.)

Gruß

357Mag

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