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IGNORED

Steuergeldverschwendung durch waffenrechtliche Erlaubnisverweigerungshaltung der Behörde?


frosch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

. Also nochmal zur Klarstellung - die Ausschöpfung der Rechtsmittel halte ich für richtig und wichtig - das ewige Schreiben von Dienstaufsichtsbeschwerden ( Sb - Abteilungsleiter - Behördenleiter - übergeordnete Behröde etc.) für Schwachsinn...sorry, meine Meinung

Hallo Borrusenjoe

wir funken genau auf einer Welle.

Es ist schwachsinn. Doch wie soll die Ministerialbürokratie anders bekämpft werden? Ich kenne Dr Steegmann persönlich. Es bewahrheiten sich da alle Klischees. Sein Vorgesetzter, ein sehr netter Buchhaltertyp, will nach oben keine Schwierigkeiten. Du hast also einen böswilligen, dem legalen Waffenbesitz negativ gegenüberstehenden Ministerialbürokraten mit einem mit allem in Frieden leben wollenden Vorgesetzten da sitzen und musst irgendwie agieren. Mach es wie Asterix und Obelix. Versuche sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Im normalen Leben würde es so etwas nicht geben. Aber die zwei sind Realsatiere in Person. Und dann noch mit dem Hintergrund, daß die ja nicht doof und so gut wie unkündbar sind. Was willst du machen als vollkommen neben dem realen Leben agieren? Bevor ich die kennenlernte, hätte ich das auch für einen schlechten Scherz gehalten. Und keiner stoppt die.

Steven

Geschrieben

Hallo Borrusenjoe

wir funken genau auf einer Welle.

Es ist schwachsinn. Doch wie soll die Ministerialbürokratie anders bekämpft werden? Ich kenne Dr Steegmann persönlich. Es bewahrheiten sich da alle Klischees. Sein Vorgesetzter, ein sehr netter Buchhaltertyp, will nach oben keine Schwierigkeiten. Du hast also einen böswilligen, dem legalen Waffenbesitz negativ gegenüberstehenden Ministerialbürokraten mit einem mit allem in Frieden leben wollenden Vorgesetzten da sitzen und musst irgendwie agieren. Mach es wie Asterix und Obelix. Versuche sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Im normalen Leben würde es so etwas nicht geben. Aber die zwei sind Realsatiere in Person. Und dann noch mit dem Hintergrund, daß die ja nicht doof und so gut wie unkündbar sind. Was willst du machen als vollkommen neben dem realen Leben agieren? Bevor ich die kennenlernte, hätte ich das auch für einen schlechten Scherz gehalten. Und keiner stoppt die.

Steven

:s75:

nur wenn du so wie oben beschrieben wegen jedem Mist das Instrument der Dienstaufsichtsbeschwerde auspackst nimmt doch auch von den Vorgesetzten Ruck Zuck keiner mehr für voll.... und bei eurem Herrn Steegmann scheinen die Beschwerden ja auch eher in die gegengesetzte Richtung zu wirken...

jedes Instrument mit Maß Ziel und Besonnenheit...

@Sb - 12 min für ne gelbe !?

da sind aber die 10 min zur Kasse und zurück hoffentlich schon mit drin...

Geschrieben

Das ist genau die Einschätzung die Du von ALLEN Beteiligten erfährst.

... :D aus sicherer Quelle weiß ich, dass dem anfänglich zumindest teilweise tatsächlich so war. Mitterweile ist dies nur noch vereinzelt so. Mein Text durfte gerne so verstanden werden, dass ich mich qualifiziert zur Wehr gegen Willkür und Inkompetenz setze. Und, dass ist für mich am Wesentlichen, es wirkt - selbst wenn es nur vorübergehend sein sollte, es lohnt sich dennoch. Um einer anderen Einschätzung entgegen zu treten, ich würde nie, wie hier im Thread ebenso beschrieben, mich mit meinen Nachbarn auf einer ähnlichen Ebene auseinandersetzen. Ich wollte und mußte nur ein wenig "Erdung" in die zu gottgleiche Selbstherrlichkeit der Genehmigungsbehörde bringen. Das hierzu von mir nach anfänglichen Fehlern letztlich "Waffen" eingesetzt wurden die tatsächlich nutzen und Wirkung (Ddas Verwaltungsrecht) erzielen sei mir zugestanden. Zumal die Behörde nicht zögern würde ebenso die volle Härte des Gesetzes gegen mich einzusetzen und dies auch weiterhin tuen wird. Für falsch halte ich die Vorstellung, dass sich durch meine Aktivitäten daran im Wesentlichen etwas geändert haben. Es funktioniert mittlerweile nur etwas besser im Sinne von weniger selbstherrlich und näher am Buchstaben des Gesetztes. Das war was ich wollte, nichts mehr und nichts weniger; zumal die Gesetzte ja für mich den neudeutsch als Kunden beschimpften Bürger gemacht sind und nicht als Existenzberechtigungs für Verwaltungsbeamte herhalten sollten. Einem weiteren Argument würde ich gerne ebenso aber ohne besonders tiefgehende Argumentation entgegentreten. Ich halte es für sehr unsinnig zu vermuten, dass durch Akzeptanz der zumindest teilweise selbstherrlichen Verfahrensweise der Verwaltungsbehörden ein Abbau von Verwaltung stattfinden wird. Ich denke, dass Demokratie erkämpft wird und das immer wieder. Ich meine man sieht es heutzutage mehr als deutlich, unsere "Verwalter" suchen immer drängender nach unseren Schmerzgrenzen - wir sollten Ihenn eben dieses rechtzeitig zeigen können und wollen.

Und der "Aufwand"...

Den machen die Anwärter (die muss man auch beschäftigen), die 5 die es Abzeichnen bestehen nur auf Formuliefungen damit der Anwärter was für´s Leben lernt ;)

Das ist wohl häufig tatsächlich so, ich finde auch dass es sich um eine gute Übung für Verwaltungsfachkräfte handelt. Aber auch hier weiß ich aus sicherer Quelle, dass dass ab einer gewissen Widerstandshöhe nicht oder nur noch selten der fall ist :D .

Wobei ich persönlich selbstverständlich der Meinung bin dass es gut wäre WENN es was bringen würde. Auch der Beamte hat oft seine Anweisungen die ihm persönlich widersprechen.

Es bringt aber (bis auf evtl. persönliche Befriedigung) wirklich nichts. Glaub mir. ;)

... dann ist ja noch was zu retten - schreib doch zwischendurch mal einen !!qualifizierten!! Brief an deinen Sachbearbeiter und wenn es nötig ist auch an dessen Vorgesetzte. :D

Geschrieben

... Und wieso sollte ich auf die Behörde angewiesen sein? Die werden mir eh nicht um Haaresbreite entgegen kommen, wenn ich zu denen immer lieb und nett wäre und schön buckeln würde.

Und ausserdem sollte es am besten garnicht so sein, dass man auf die Behörde "angewiesen" sein muss. Das hört sich das ein bißchen so an, als wenn man durch mehr oder weniger wohlgefälliges Verhalten einen mehr oder weniger "netten" Bescheid erhalten könne - das sieht das Verwaltungsrecht in dieser Form aus gutem Grund nicht vor. Das dies dennoch häufig genug der Realität entspricht ist traurig genug und mit einer der wesentlichsten Hinweise auf eine nicht funktionierende Verwaltung - zumindest in diesem Bereich. Mir wäre ein Gesetz lieber das nicht jeden mehr oder weniger kompetenten Verwaltungsbeamten Interpretationsspielraum läßt, sondern stattdessen fehlenden Spielraum durch zügige Entscheidungen substituiert :D . Waffenrechtliche Genehmigungen und deren Bescheide dazu innerhalb von 2 Wochen - grundsätzlich ist sowas machbar ;)

Rechtsmittel sind grundlegendes Recht und auf alle Fälle auszuschöpfen! - Mit nutzlosen Dienstaufsichtsbeschwerden mutwillig Behörden bis zum Kanzleramt zu beschäftigen ist eher kontraproduktiv und bringt niemanden weiter. Ministerielle Erlasse, und seien sie noch so hirnrissig sind wichtig um nicht der willkür einzelner Sb Tür und Tor zu öffnen; dadurch wird zumindest eine Gleichbehandlung erreicht. Es kann nicht sein dass die Behandlung eines Antrag in A anders erfolgt als in B. Wenn sich dein Sb über einen ministerillen Erlass hinwegsetzt und seinem gesunden Menschenverstand folgt, macht am Ende jeder Sb was er für gesunden Menschenverstand hält, und dies halte ich für gefährlich. Also nochmal zur Klarstellung - die Ausschöpfung der Rechtsmittel halte ich für richtig und wichtig - das ewige Schreiben von Dienstaufsichtsbeschwerden ( Sb - Abteilungsleiter - Behördenleiter - übergeordnete Behröde etc.) für Schwachsinn...sorry, meine Meinung

... nur um dich ein wenig aufzuschlauen, Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden sind ebenso Rechtsmittel. Ob diese nutzlos oder sinnlos sind entscheidet der Einzelfall und können keinesfalls pauschal als nutzlos disqualifiziertw erden. Es mag ja deinem Erlebnishorizont entsprechen, dass diese Rechtsmittel nutzlos sind - vielleicht liegt es daran, dass du die Regeln des Spiels noch nicht ausreichend verstanden hast und das Spiel noch nicht gut genug spielst. Wir können uns gerne per PM weiter unterhalten, ich bin gerne bereit etwas Know-How zu teilen :)

Hallo Borrusenjoe

wir funken genau auf einer Welle.

Es ist schwachsinn. Doch wie soll die Ministerialbürokratie anders bekämpft werden? Ich kenne Dr Steegmann persönlich. Es bewahrheiten sich da alle Klischees. Sein Vorgesetzter, ein sehr netter Buchhaltertyp, will nach oben keine Schwierigkeiten. Du hast also einen böswilligen, dem legalen Waffenbesitz negativ gegenüberstehenden Ministerialbürokraten mit einem mit allem in Frieden leben wollenden Vorgesetzten da sitzen und musst irgendwie agieren. Mach es wie Asterix und Obelix. Versuche sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Im normalen Leben würde es so etwas nicht geben. Aber die zwei sind Realsatiere in Person. Und dann noch mit dem Hintergrund, daß die ja nicht doof und so gut wie unkündbar sind. Was willst du machen als vollkommen neben dem realen Leben agieren? Bevor ich die kennenlernte, hätte ich das auch für einen schlechten Scherz gehalten. Und keiner stoppt die.

Steven

... im Wesentlichen stimme ich hier auch voll und ganz zu. Das etwas zu bunte Bild gefällt mir persönlich nicht so, im Grunde aber wie gesagt Einverständnis. Ich habe im Laufe der Zeit und mit stetig steigernder Verwunderung im Bereich der waffenrechtlichen Genehmigungen Sachen erlebt die jeder Beschreibung einer demokratischen Verwaltung spotten, wovon persönliche "Betroffenheit" der Entscheider nur eine ist. Das hohe Ziel eines Verwaltungsaktes ist die "gerechte" und "gleiche" zur Verfügungstellung des Gesetztes für jeden Bürger. Willkür und ähnliche Geisteshaltungen sind dort völlig fehl am Platz.

... jedes Instrument mit Maß Ziel und Besonnenheit...

... für den Fall, dass du bereit und Willens wärest der "Gegenseite" ebenso nur einen so eingeschränkten Handlungsspielraum zu gewähren :D wäre z.B. ich ebenso direkt bereit mich zu bescheiden und alle Instrumente nur noch mit Maß, Ziel und Besonnenheit einzusetzen. Mir würde es gut gefallen, wenn statt der Argumentation der "proaktiven Unterwerfung" eine Argumentation von "proaktiver Augenhöhe" das Minimum darstellen würde - aber darauf werden wir hier in Deutschland bestimmt noch etwas länger warten müssen - jedenfalls solange es uns allgemein noch so gut geht. Und, ... nichts für ungut :D

Geschrieben

... nur um dich ein wenig aufzuschlauen, Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden sind ebenso Rechtsmittel. Ob diese nutzlos oder sinnlos sind entscheidet der Einzelfall und können keinesfalls pauschal als nutzlos disqualifiziertw erden. Es mag ja deinem Erlebnishorizont entsprechen, dass diese Rechtsmittel nutzlos sind - vielleicht liegt es daran, dass du die Regeln des Spiels noch nicht ausreichend verstanden hast und das Spiel noch nicht gut genug spielst. Wir können uns gerne per PM weiter unterhalten, ich bin gerne bereit etwas Know-How zu teilen :)

Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch & Klage -

im übrigen verzichte ich auf deine Art "aufzuschlauen"

:peinlich:

Geschrieben

Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch & Klage -

im übrigen verzichte ich auf deine Art "aufzuschlauen"

:peinlich:

na dann ... nicht für dich aber für die die nicht weiter verdummt werden wollen <_< . Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel beschränken sich bei Weitem nicht auf die "Belehrung" i.V. mit einem Verwaltungsakt (schlicht hoheitlich oder nicht). Das wäre ja noch schöner wenn nur noch das an "Gegenwehr" möglich wäre was den Verwaltungsbeamten so gefällt. Wie schon gesagt, man sollte sich intensiv mit den Regeln des Spiels auseinandersetzen - das macht das "Gewinnen" leichter oder weiter das Ducken und Bücken üben.

Geschrieben

Im normalen Leben würde es so etwas nicht geben. Aber die zwei sind Realsatiere in Person. Und dann noch mit dem Hintergrund, daß die ja nicht doof und so gut wie unkündbar sind. Was willst du machen als vollkommen neben dem realen Leben agieren?

Nochmal (und passt auch zur Eingangsfrage): Das ganze wird sich nur ändern wenn wir ein anderes Amtshaftungsgesetz haben wo der Beamte für sowas persönlich haftet.

weiter das Ducken und Bücken üben.

Zwischen Ducken und Bücken und lächerlich machen ist noch vieeeeeeel Freiraum ;)

Geschrieben

na dann ... nicht für dich aber für die die nicht weiter verdummt werden wollen <_< . Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel beschränken sich bei Weitem nicht auf die "Belehrung" i.V. mit einem Verwaltungsakt (schlicht hoheitlich oder nicht). Das wäre ja noch schöner wenn nur noch das an "Gegenwehr" möglich wäre was den Verwaltungsbeamten so gefällt. Wie schon gesagt, man sollte sich intensiv mit den Regeln des Spiels auseinandersetzen - das macht das "Gewinnen" leichter oder weiter das Ducken und Bücken üben.

Wikipedia:

Dienstaufsichtsbeschwerde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Ein Bürger oder eine Institution kann sich, insbesondere beim Verdacht einer Verletzung der Dienstpflichten eines Amtsträgers, formlos an dessen Vorgesetzten oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde wenden. Diese Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Eine mögliche Sanktion aufgrund einer begründeten Beschwerde wäre beispielsweise ein Disziplinarverfahren gegen einen betroffenen Beamten.

In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei "formlos, fristlos, fruchtlos". Allerdings darf man im Zuge der zunehmenden Bürgerorientierung der Behörden auch eine erhöhte Kritikfähigkeit und ein gesteigertes Problembewusstsein der Vorgesetzten erhoffen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann im Einzelfall ein einfaches Instrument sein, bei Problemen mit Amtsträgern der öffentlichen Verwaltung für Abhilfe zu sorgen. Inflationär eingesetzt wird sie hingegen den Eindruck erwecken, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen Querulanten handelt.

Hinweise

Wenn man disziplinare Sanktionen gegen einen Amtsträger anstrebt, sollte die Beschwerde nach dem Prinzip "von oben nach unten" erfolgen und deshalb von Anfang an an die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde gerichtet sein. Bei kleineren Beschwerden (z. B. unfreundlicher Beamter) ist es dagegen sinnvoll, sich an den direkten Vorgesetzten (hier: Leitung der jeweiligen Dienststelle) zu wenden.

Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde entweder:

1. die Dienstaufsichtsbehörde

Probleme mit einem Finanzamtbediensteten/Finanzamt = Oberfinanzdirektion

Probleme mit Kommunalbediensten/Gemeinde = Kreis/Landratsamt bzw. Regierungspräsident

2. die Behördenleitung

Probleme mit einem Finanzamtbediensteten = Vorsteher des Finanzamtes

Probleme mit einem Kommunalbediensteten = (Ober)bürgermeister

Die Übersendung einer Dienstaufsichtsbeschwerde an eine oberste Dienstbehörde (z.B. Ministerium) ist meist wenig hilfreich, da die Beantwortung von diesen wieder "nach unten" delegiert wird. Dies führt meist zu einer zeitlichen Verzögerung der Bearbeitung.

und damit sollten wirs gut sein lassen...

Geschrieben

Hallo

Dienstaufsichtsbeschwerde in NRW gegen Dr. Steegmann lief so ab, daß die Beschwerde an den Vorgesetzten vom Dr. S ging und nach ca. 2 Monaten kam ein Schreiben, daß alles Korrekt verläuft. Na, wer hat denn den Brief unterzeichnet? Richtig, Dr. Steegmann. Der war genau die objektive Person, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich beurteilen kann. Ich denke mal, so war das vom Gesetzgeber nicht gemeint.

Steven

Geschrieben

... dass es sich beim Beschwerdeführer um einen Querulanten handelt.[/b]

Wikipedia ist ja schön und gut, für eine fundierte Argumentation ,meines Erachtens aber nicht wirklich ernst zu nehmen. Wie dem auch sei, die inflationäre Bezeichnung von Beschwerdeführern als Querulanten ist einfach dadurch zu vermeiden, dass man intelligent und mit dem Wissen um die Regeln ausgestattet qualifiziert argumentiert. Das Totschlagargument des Querulanten ist selten tatsächlich angebracht und wenn dann sicherlich häufiger aus Sicht des "Kunden" auf seine "Verwalter" :D .

Und dann weiß ich noch beizutragen: Ein zu runder Rücken ist volkswirtschaftlich, aufgrund der möglichen Bandscheibenvorfälle und den daraus resultierenden Bahandlungskosten, weitaus tragischer zu bewerten als ein "genervter" Beamter.

Nochmal zur Klarstellung, Querulantentum in einem Bereich der Verwaltung der leidlich funktioniert ist meines Erachtens enorm kontraproduktiv und abzulehnen. In anderen Bereichen wie der Durchführung des WaffG ist es in unserem Lande, für einige ganz offensichtlich nicht nachvollziehbar, so, dass selbst die Randbereiche einer funktionierenden Verwaltung innerhalb einer Demokratie verlassen wurden. Dem gehört unbedingt ein Riegel vorgeschoben und für möglichst große Öffentlichkeit gesorgt - die jeweils konkreten Maßnahmen sind da meines Erachtens schon fast egal.

Geschrieben

Dienstaufsichtsbeschwerde in NRW gegen Dr. Steegmann lief so ab, daß die Beschwerde an den Vorgesetzten vom Dr. S ging und nach ca. 2 Monaten kam ein Schreiben, daß alles Korrekt verläuft. Na, wer hat denn den Brief unterzeichnet? Richtig, Dr. Steegmann.

Da habt ihr dann hoffentlich Dienstaufsichtbeschwerde gegen den Vorgesetzten eingereicht, oder?

Geschrieben

Da habt ihr dann hoffentlich Dienstaufsichtbeschwerde gegen den Vorgesetzten eingereicht, oder?

Ich mach das drei mal am Tag...

... allerdings nenne ich es Beten: Herr lass Hirn vom Himmel fallen...

:rolleyes:

Gruss

B

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